Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Im August 2024 hat die Hessische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Einschränkung von Bürger*innenbegehren und Bürg

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Hessische Landesregierung plant einen Gesetzentwurf zur Einschränkung von Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheiden, was von der Linken als Demokratieabbau kritisiert wird. Der Magistrat hat sich in seiner Antwort zurückhaltend geäußert und betont, dass Änderungen der Gemeindeordnung dem Hessischen Normgeber obliegen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Frage an den Magistrat

Im August 2024 hat die Hessische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Einschränkung von Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheiden eingebracht. Die Anhörung betroffener Fachorganisationen findet am 12.02.2025 im Innenausschuss des Hessischen Landtags statt. Weil Die Linke das Gesetzesvorhaben als einen Demokratieabbau einordnet, hat sie mit dem Antrag NR 1020/24 den Magistrat aufgefordert, sich zwecks Demokratieerhalt an die Hessische Landesregierung zu wenden.

Ich frage den Magistrat:

Wie steht der Magistrat zum geplanten Demokratieabbau der Hessischen Landesregierung?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann,

meine Damen und Herren!

Wie bereits mit der Beantwortung der Frage 2852 in der 34. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2024 mitgeteilt, obliegt die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung dem Hessischen Normgeber. Etwaige Gesetzesänderungen oder -vorhaben hat der Magistrat in seiner Funktion als ausführendes Organ nicht zu kommentieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung