Als Interim für die Städtischen Bühnen plant die Stadt Frankfurt ein Grundstück im Gutleutviertel zu bebauen, das sie da
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant, ein Grundstück im Gutleutviertel für die Städtischen Bühnen zu bebauen. Ziel ist es, eine flexible Nutzung des Interimsgebäudes zu ermöglichen und ressourcenintensive Umbaumaßnahmen zu vermeiden. Die konkrete Nachnutzung wird im Rahmen eines Interimskonzeptes erarbeitet.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Als Interim für die Städtischen Bühnen plant die Stadt Frankfurt ein Grundstück im Gutleutviertel zu bebauen, das sie dafür gekauft hat. Es werden aufwendige Baumaßnahmen mit hohem Ressourcenverbrauch durchgeführt. Nach Auszug der Städtischen Bühnen ist unklar, wie diese Bühnenspielstätte in Zukunft genutzt wird. Aus klimapolitischen Gründen muss ein teurer Umbau für die weitere Nutzung vermieden werden.
Ich frage den Magistrat:
Welche Nutzung ist für das Interimsgebäude in den aktuellen Planungen für die Bebauung des Grundstücks nach dem Auszug der Städtischen Bühnen vorgesehen, und wie wird sichergestellt, dass hierfür keine unnötigen ressourcenintensiven Umbaumaßnahmen nötig werden?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller!
Das Gebäude der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 ist flexibel nutzbar. Ursprünglich wurde es als Archiv- und Lagerzentrum einer Bank genutzt. Während des Nutzungsintervalls als Bühneninterim ist in dem Gebäude derzeit eine entsprechende Nutzung geplant.
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4116 vom 14.12.2023, M 192, wurde der Magistrat beauftragt, ein Konzept der Erfordernisse für die Interimsbedarfe zu erarbeiten, entsprechend geeignete Liegenschaften zu suchen, finanzielle Rahmenbedingungen zu verhandeln und diese den Stadtverordneten zur Entscheidung vorzulegen.
Erst im Rahmen der weiteren Erarbeitung dieses Interimskonzeptes werden sich die Nutzungen und die entsprechenden Umbaumaßnahmen für das Bühnengebäude konkretisieren.
Im nachfolgenden Nutzungsintervall ist aber vor dem Hintergrund der Flexibilität des Hauptgebäudes vieles denkbar. Das heißt: in dem Bauwerk sind mannigfaltige Nachnutzungen möglich.
Eine konkrete Nachnutzung - nach dem Nutzungsintervall als Bühnengebäude - ist bisher nicht definiert.
Als Stadt sind wir grundsätzlich dem Handlungsprinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Wenn sich auch in fernerer Zukunft bestätigt, dass die Bausubstanz intakt ist, so ist die Weiter- beziehungsweise Umnutzung sowohl wirtschaftlich, klimafreundlich als auch ressourcenschonend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.