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Seit November kann die Schulturnhalle der Engelbert-Humperdinck-Schule, EHS, nicht mehr ordnungsgemäß beheizt werden. De

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Schulturnhalle der Engelbert-Humperdinck-Schule kann seit November nicht mehr ordnungsgemäß beheizt werden, was den Sportunterricht beeinträchtigt. Der Magistrat wird aufgefordert, die Heizungsanlage nachhaltig zu sanieren, um normale Unterrichtsbedingungen wiederherzustellen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Seit November kann die Schulturnhalle der Engelbert-Humperdinck-Schule, EHS, nicht mehr ordnungsgemäß beheizt werden. Der Heizungsausfall wurde mehrfach von der Schule an das ABI gemeldet, bislang ist aber keine nachhaltige Mängelbeseitigung erfolgt. Die temporäre Maßnahme einer Aufstellung von zwei bis drei Heizlüftern reicht nicht aus.

Daher frage ich den Magistrat:

Wann und mit welchen Maßnahmen wird die Heizungsanlage der EHS nachhaltig saniert, damit der Sportunterricht endlich wieder unter normalen Bedingungen stattfinden kann?

Antwort des Magistrats

Die Heizungsanlage der Engelbert-Humperdinck-Schule funktioniert, die Schule wird beheizt. Die Turnhalle der Engelbert-Humperdinck-Schule ist jedoch nicht an die Heizungsanlage der Schule angeschlossen, die Turnhalle wird mittels einer Lüftungsanlage beheizt; diese ist im November ausgefallen. Als Sofortmaßnahme wurden zwei Radiatoren aufgestellt, die jedoch die Turnhalle nicht ausreichend erwärmen. Die Lüftungsanlage wurde geprüft und es wurde festgestellt, dass diese abgängig ist und ersetzt werden muss.

In der vierten Kalenderwoche war ein Gutachter vor Ort und hat geprüft, ob die Halle anderweitig beheizt werden kann. Die Ergebnisse liegen dem Magistrat noch nicht vor. Sobald diese vorliegen, werden sie schnellstmöglich geprüft und die Beheizung der Turnhalle vorangetrieben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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