Frankfurt bremst beim Wohnungsbau, so titelte die FAZ unter Bezugnahme der ablehnenden Entscheidung des Planungsdezernen
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Stärkung des Wohnungsbaus in Frankfurt, insbesondere in Praunheim, wo die Entwicklung von Wohnraum durch die Ablehnung von Investorenprojekten behindert wird. Der Magistrat plant, im Jahr 2025 notwendige planerische Grundlagen zu schaffen, um die Baulandentwicklung voranzutreiben.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Frankfurt bremst beim Wohnungsbau, so titelte die FAZ unter Bezugnahme der ablehnenden Entscheidung des Planungsdezernenten bezüglich des Vorschlags von Investoren zur Entwicklung eines gemischten Quartiers im Anschluss an das Praunheimer Gewerbegebiet. Nach den Planungen könnten kurzfristig 500 Wohneinheiten und weitere Gewerbeflächen entstehen. Der Stand der fertiggestellten Wohnungen aus dem Jahr 2020 wurde in den letzten Jahren in Frankfurt erheblich unterschritten.
Daher frage ich den Magistrat:
Welche Schritte sollen, auch in Praunheim, 2025 zur Stärkung des Wohnungsbaus umgesetzt werden, wenn die Nutzung von Privatflächen durch kleinere Projekte bewusst verhindert wird?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat verhindert weder in Praunheim noch im Stadtgebiet die Nutzung von Privatflächen durch kleinere Projekte.
Für die in Rede stehende Quartiersentwicklung im Anschluss an das Gewerbegebiet Praunheim gab und gibt es bislang allerdings keine planungsrechtliche Grundlage. Darüber hat sich der Magistrat intensiv mit den Eigentümern der Flächen ausgetauscht.
Die Stadtverordneten haben den Magistrat bekanntermaßen mit vorbereitenden Untersuchungen zu einer Stadtentwicklungsmaßnahme SEM 4 - Frankfurt Nordwest beauftragt. Die angesprochenen Grundstücke in Praunheim sind Teil dieser Untersuchungen, des städtebaulichen Rahmenplans und einer möglichen Entwicklungsmaßnahme.
Der Magistrat ist zuversichtlich zu Beginn des Jahres 2025 Entscheidungen der regionalen Gremien zu den notwendigen planerischen Grundlagen zu erlangen, um anschließend weitere Schritte für die Baulandentwicklung der einzelnen Quartiere einleiten zu können. Die Stadtverordneten können dann beispielsweise entsprechende Bebauungspläne beschließen.
Auf der Grundlage dieser Bebauungspläne wird dann auch die Nutzung und Bebauung von privaten Grundstücken möglich sein. Die Öffentlichkeit wie auch die beteiligten Eigentümer:innen werden frühzeitig in die notwendigen Verfahren eingebunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.