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Im Dezember 2024 und Januar 2025 war der Aufzug an der provisorischen Brücke über die S-Bahn-Station Berkersheim länger

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die schnelle Reparatur des defekten Aufzugs an der S-Bahn-Station Berkersheim sicherzustellen. Dies ist notwendig, um die Mobilität von gehbehinderten Personen und Familien mit Kinderwagen zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist eine zeitnahe Wiederinbetriebnahme des Aufzugs.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

Im Dezember 2024 und Januar 2025 war der Aufzug an der provisorischen Brücke über die S-Bahn-Station Berkersheim länger als einen Monat defekt - und ist es womöglich immer noch. Damit war es für gehbehinderte Personen und Menschen mit Kinderwagen nicht oder nur unter großen Mühen möglich, die S-Bahn zu nutzen. Viele Fahrgäste aus Harheim und Berkersheim waren von einem wichtigen Verkehrsmittel abgeschnitten oder mussten auf großen Umwegen und mit hohem Zeitaufwand zu anderen S-Bahn-Stationen gelangen. Sie waren in ihrer Mobilität jedenfalls stark eingeschränkt.

Ich frage den Magistrat:

Was wird unternommen, damit bei Defekten künftig der Aufzug schnellstmöglich repariert und wieder in Betrieb genommen werden kann?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat hat sich zu diesem Thema an die DB InfraGO AG gewandt, die für den Betrieb der Aufzugsanlage zuständig ist. Diese hat mitgeteilt, dass die Anlage erneut wegen eines Wasserschadens defekt ist.

Die DB InfraGO AG steht diesbezüglich mit der Aufzugsfirma in ständigem Austausch. Die für eine Reparatur erforderlichen Ersatzteile wurden bereits im November 2024 bestellt. Aktuell gibt es massive Schwierigkeiten mit dem Lieferanten der Ersatzteile, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, wann der Schaden behoben sein wird.

Der Magistrat ist über die Pannenserie genauso verärgert wie der Fragesteller und steht in dieser Sache weiterhin im Dialog mit der DB InfraGO AG.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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