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  • Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung von Sozialbezirksvorsteherinnen und eines Sozialpflegers sowie Entpflichtung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
    M
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 14 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung von Sozialbezirksvorsteherinnen und eines Sozialpflegers sowie Entpflichtung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, die in der beigefügten Liste aufgeführten Personen als Ehrenbeamtinnen bzw. Ehrenbeamte (Sozialbezirksvorsteherinnen sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger) zu entpflichten bzw. für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung als Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamter (Sozialbezirksvorsteherinnen bzw. Sozialpfleger) zu benennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Anlage Vorschlagsliste (ca. 10 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) BFF-BIG (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5802, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 00-33-1

  • Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenentscheidung und Freigabe von Planungsmitteln
    M
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Betreff: Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenentscheidung und Freigabe von Planungsmitteln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2022, § 2012 (M 84) I. Der weiteren Planung der empfohlenen Variante 3i für die Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U4 Bockenheimer Warte - Ginnheim (Projekt U4-GH) gemäß Machbarkeitsstudie wird zugestimmt. Der Teilabschnitt 2 der Stadtbahnstrecke D wird in der Variante 3i vom Anschlussbauwerk an der unterirdischen Station Bockenheimer Warte über eine unterirdische Station am Campus Westend und den weiteren Stationen Bundesbank und Platensiedlung bis zur aktuellen Endhaltestelle Ginnheim geführt. II. Der Beauftragung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt GmbH (VGF) mit der Durchführung der Gesamtmaßnahme wird zugestimmt. III. Die Stadt Frankfurt am Main stimmt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) für die Anweisung der Geschäftsführung der SWFH, die Geschäftsführung der VGF anzuweisen, 1. die Gesamtmaßnahme Projekt U4-GH auf Basis der mit Stadtverordnetenbeschluss § 2012 vom 14.07.2022 (M 84 vom 03.06.2022) beschlossenen Grundlagen in der hier beschlossenen Variante 3i als Bauherrin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu realisieren; 2. den Magistrat bei der Erstellung der Vorlage zur Genehmigung und Freigabe der Vorplanung sowie zur Freigabe weiterer Planungsmittel für die folgenden Planungsphasen zu unterstützen und hierfür insbesondere die Kostenschätzung, die Terminplanung sowie die Nutzen-Kosten-Untersuchung fortzuschreiben; 3. für das Vorhaben zur gegebenen Zeit - die Genehmigungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren aufzustellen und das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuleiten und zu betreiben; - die Aufnahme in die Kategorie A des ÖPNV-Programmes des Bundes nach § 6 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu beantragen; - sowie die Unterlagen für den zur Finanzierung erforderlichen Antrag auf Gewährung von Bundes- und Landeszuwendungen aufzustellen und der Bewilligungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen; - den Magistrat (vertreten durch das Dezernat XII) bei der Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage zu unterstützen; 4. die Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (SBEV) zu beauftragen, das Projekt U4-GH in der hier beschlossenen Variante 3i zu realisieren und damit in Zusammenhang stehende Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben. IV. Der Magistrat wird zudem beauftragt, eine Vorlage zur Zustimmung der Vorplanung und Freigabe von weiteren Planungsmitteln sowie anschließend eine Bau- und Finanzierungsvorlage jeweils zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. V. Die erforderlichen städtischen Mittel in Höhe von 12 Mio. EUR netto für die weitere Planung (insbesondere für die Fertigstellung der Vorplanung) der Streckenvariante 3i und aller damit zusammenhängenden erforderlichen Aufgaben und Leistungen stehen in der Produktgruppe 16.11 - Förderung Öffentl. Personennahverkehr, Projektdefinition 5.007590 - Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim zur Verfügung und werden bewilligt und freigegeben. Hiervon stehen 3 Mio. EUR unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2024 durch den Magistrat. VI. Es dient zur Kenntnis, dass 1. mit Stadtverordnetenbeschluss § 2012 vom 14.07.2022 (M 84/2022) 1.512 TEUR bewilligt und freigegeben wurden, von denen bisher rund 1.035 TEUR verausgabt wurden; 2. die Finanzierung mit einem städtischen Investitionskostenzuschuss in Höhe von voraussichtlich 12 Mio. EUR netto erfolgt; 3. Förderanträge für die Gesamtmaßnahme seitens der VGF geprüft werden. Begründung: A. Zielsetzung Die sogenannte D-Strecke im Frankfurter U-Bahnnetz besteht aktuell aus den Abschnitten D I (Hauptbahnhof - Bockenheimer Warte), D III (Ginnheim - Heddernheimer Landstraße) und D IV (die sogenannte "Riedbergspange"). Der Abschnitt D II soll die fehlende Verbindung zwischen den Stationen Bockenheimer Warte und Ginnheim schließen. Nachdem 2006 ein erster Anlauf zum Bau dieses Verbindungsabschnittes eingestellt wurde, beschloss die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2010 eine neue Untersuchung möglicher Trassenvarianten für die Verlängerung der Linie U4 von der Bockenheimer Warte bis nach Ginnheim (§ 9138 vom 16.12.2010). 2015 legte das Verkehrsdezernat einen ersten gutachterlich erstellten Ergebnisbericht vor, der die hohe verkehrliche Wirkung des sogenannten "Lückenschlusses" betonte und die planerische Weiterverfolgung der möglichen Streckenvarianten empfahl (B 292 vom 24.07.2015). Entsprechend erfolgte 2015 der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die Planung der Verlängerung der Linie U4 fortzusetzen (§ 6613 vom 17.12.2015). 2017 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, das Projekt vertiefend zu prüfen und verschiedene Trassenvarianten ergebnisoffen vergleichend zu prüfen (§ 1429 vom 01.06.2017, Anlage 7). Im Rahmen dieser Prüfung wurden vier Variantengruppen mit insgesamt 16 Untervarianten entwickelt und bewertet. § Variante 1: Von Bockenheimer Warte über Europaturm direkt nach Ginnheim. § Variante 2: Von Bockenheimer Warte über Uni-Campus und Bundesbank nach Ginnheim. § Variante 3: Von Bockenheimer Warte über Uni-Campus und Europaturm nach Ginnheim. § Variante 4: Von Bockenheimer Warte südlich des Grüneburgparks über Uni-Campus und Europaturm nach Ginnheim. Im Juli 2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass aufgrund der bisher erzielten Erkenntnisse die Korridor-Varianten 2 und 4 nicht mehr im Fokus der weiteren Betrachtungen stehen sollen (§ 2012 vom 14.07.2022). Im Rahmen des Berichts B 429 vom 04.11.2022 an die Stadtverordnetenversammlung erläuterte der Magistrat auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Untersuchungsergebnisse, dass die Varianten 1a, 1d und 3i in einer tiefergehenden und ergebnisoffenen Machbarkeitsstudie untersucht werden. Alle vorbereitenden Untersuchungen haben gezeigt, dass die Herstellung des Abschnittes D II und damit die Verbindung zwischen den Stationen Bockenheimer Warte und Ginnheim für das Frankfurter U-Bahnnetz vorteilhaft sind: § Die Verlängerung der U4 ermöglicht eine zweite attraktive Verbindung aus den nördlichen Stadtteilen in Richtung Innenstadt und Hauptbahnhof und kann damit die überlastete A-Strecke (U1, U2, U3, U8) entlasten. § Zudem ermöglicht die neue Verbindung eine größere Flexibilität bei Störungen auf der A-Strecke, da Fahrgäste auf eine zweite Strecke ausweichen können. § Als zweite Nord-Süd-Achse ermöglicht die neue Verbindung eine Steigerung der Kapazität des Gesamtsystems. § Der Ausbau bedeutet damit eine signifikante Verbesserung des Angebots des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Frankfurt am Main. Eine noch größere Attraktivität des ÖPNV ist insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels und der erforderlichen Mobilitätswende von besonderer Bedeutung und Relevanz. Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, der Stadtverordnetenversammlung eine Variantenentscheidung auf Grundlage der Ergebnisse von neutralen, ergebnisoffenen und wissenschaftlich basierten Untersuchungen sowie städtebaulichen Betrachtungen zu ermöglichen. Die Variantenentscheidung wiederum ermöglicht eine Fortsetzung des Planungsprozesses und im Folgenden die Realisierung dieser für den ÖPNV wichtigen Infrastrukturmaßnahme. B. Alternativen Keine C. Lösung Machbarkeitsstudie und Varianten Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden entsprechend des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung die Varianten 1a, 1d und 3i untersucht. Variante 1a: Bauweise: Tunnel wird abschnittsweise in offener Bauweise hergestellt, Länge Tunnelbauwerk: rd. 920 Meter Variante 1d: Bauweise: geschlossene Bauweise (Tunnelbohrmaschine), Länge Tunnelbauwerk: rd. 680 Meter Variante 3i: Bauweise: geschlossene Bauweise (Tunnelbohrmaschine), Länge Tunnelbauwerk: rd. 2,2 Kilometer (c)VGF Zur Bearbeitung der Machbarkeitsstudie wurden die städtischen Fachinstanzen wie Umweltamt, Grünflächenamt, Amt für Straßenbau und Erschließung, Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt und Klimareferat sowie traffiQ und die VGF als Vorhabenträgerin einbezogen. Zudem wurden für die Machbarkeitsstudie Fachbeiträge und Gutachten einbezogen (abrufbar unter sbev-frankfurt.de/de/u4/mediathek): § Geotechnischer Untersuchungsbericht, § Hydrogeologische Vorerkundung, § Gutachterliche Stellungnahme zu Bestand und Wert von Bäumen und Grünanlagen, § Umweltverträglichkeits(UVP)-Vorprüfung, § Artenschutzprognose, § Tunnelbautechnische Voruntersuchung, § Nachhaltigkeitsbewertung unter Einbeziehung aller Fachbeiträge und Gutachten, § THG-Bilanzierung, § Ersteinschätzung im Hinblick auf Altstandorte und Altablagerungen, § Ersteinschätzung im Hinblick auf Naturschutz und Biodiversität, § Planerische Ausarbeitung und Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie. Nachhaltigkeit und Entscheidungsfindung Neben dieser obligatorischen technischen und ökologischen Betrachtung wurden die zu untersuchenden Varianten im Rahmen der Machbarkeitsstudie unter den Aspekten der Nachhaltigkeit in Anlehnung an den anerkannten Zertifizierungsstandard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) betrachtet und bewertet inklusive einer Ermittlung der CO2-Bilanz. Über den oben genannten Standard der DGNB hinausgehend wurde die Vielfalt an Kriterien methodisch auf die folgenden 16 projektspezifischen Hauptkriterien eingegrenzt und den nachfolgenden "Säulen der Nachhaltigkeit" zugeordnet: § ökologische Qualität § THG-Bilanz § Ressourcenverbrauch § Hydrogeologie und Grundwasser § Baumbestand und Grünanlagen § ökonomische Qualität § Baukosten § Fördermittel § Lebenszykluskosten Bauwerk § soziokulturelle Qualität § Sicherheit § Denkmalschutz § Immission und Schallschutz § Städtebau und Standort § städtebauliche Potenziale und Erschließung § Verdichtung Stadtraum § Bildung, Forschung und Entwicklung § Mobilitätswende § Prozessqualität § baubedingte Eingriffe § Bauweise Alle im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Ergebnisse und Erkenntnisse wurden diesen Kriterien zugeordnet, mit Hilfe des Instruments einer Wesentlichkeitsanalyse gewichtet und bewertet sowie in eine Nachhaltigkeits- und Entscheidungsmatrix überführt (abrufbar mit dem Erläuterungsbericht unter sbev-frankfurt.de/de/u4/mediathek). Sowohl die Kriterien als auch die Wesentlichkeitsanalyse wurden unter Beteiligung aller relevanten Fachinstanzen erarbeitet. Zur Darstellung des Gesamtergebnisses der vergleichenden Betrachtung der Varianten untereinander wurde auf die in der Nachhaltigkeitsbewertung von Hochbauvorhaben etablierte Form der "Nachhaltigkeitsblume" zurückgegriffen. In der grafischen Darstellung sind die jeweiligen Einzelkriterien als Segmentteile der "Blume" dargestellt. Die Breite der Segmente beschreibt deren anteiliges Gewicht am Gesamtergebnis. Die Erfüllung eines Kriteriums durch eine Variante im Vergleich zu den anderen Varianten wird durch die farbliche Füllung des Segmentteils visuell verdeutlicht. In der Mitte der Blume ist der Gesamterfüllungsgrad anhand der Prozentzahl dargestellt. Auf Grundlage der Darstellung wird ersichtlich, dass die Variante 3i mit 84 Prozent den größten Gesamterfüllungsgrad im Vergleich zu den anderen beiden Varianten erreicht. Fazit Unter Berücksichtigung der hier getroffenen projektspezifischen Auswahl an Nachhaltigkeitskriterien und deren Wertung weist die Variante 3i die größte Erfüllung aller Kriterien auf und stellt somit insgesamt die nachhaltigste Variante unter dieser Betrachtungsform dar. D. Kosten 1. Bisher sind folgende Mittel unter Produktgruppe 16.11 - Förderung Öffentl. Personennahverkehr, Projektdefinition 5.007590, verausgabt: städtischer Investitionskostenzuschuss gemäß § 2012 (M84/2022): 915 TEUR städtische Ausgaben für die erste Nutzen-Kosten-Untersuchung 51 TEUR städtische Ausgaben für Baumgutachten 69 TEUR 1.035 TEUR 2. Investitionsbedarf: Der unter Beschlussziffer V. und VI. 1. angegebene weiterführende Investitionskostenschuss in Höhe von 12 Mio. EUR netto ist für die anstehenden erforderlichen Baunebenkosten (Planungs-, Projektmanagement-, Gutachterleistungen etc.) vorgesehen. 3. Finanzplanung mit Angabe der Jahresraten: Jahr Zuschuss 2025 3.000.000 EUR 2026 3.000.000 EUR 2027 6.000.000 EUR 4. Zugehörige Folgeinvestitionen Nach erster grober Kostenschätzung ergeben sich derzeit für Variante 3i Gesamtkosten von 404 Mio. EUR netto von denen rund 25 % auf die VGF und rund 75 % auf den städtischen Kostenanteil entfallen. Eine erste qualifizierte Kostenschätzung inklusive einer Konkretisierung des Kostenteilungsschlüssels können erst mit Fertigstellung der Vorplanung erstellt werden. Darüber hinaus können die aktuellen extremen Preisentwicklungen derzeit nicht valide berücksichtigt werden. Anlage 1_Erlaeuterungsbericht_Machbarkeitsstudie (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2025, NR 1131 Antrag vom 02.02.2025, OF 1083/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.12.2015, NR 1332 Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 84 Anfrage vom 17.02.2025, A 338 Antrag vom 01.04.2025, OF 1000/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6983 Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 178 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 15 Die Beratung und Abstimmung erfolgt im Rahmen der Bürgerinnen- und Bürgerrunde - TOP 4. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1131 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1083/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (Herr Gutmann), Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 GRÜNE und 1 FDP 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1131 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 16 und NR 1131 = Ablehnung) Gartenpartei (M 16 = Ablehnung, NR 1131 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1131 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Knacker, Huber, Zieran, Papke, Luxen, Dr. Schulz. Schwichtenberg, Nagel, Dr. Mehler-Würzbach, Ditfurth und Ritter sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz gegen FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5776, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 60-2

  • Besetzung der Stelle der Leitung des Revisionsamtes (Stelle Nr. 0100 01-0001, Ltd. Magistratsdirektor/in, BesGr. B 3 BesO - tarifl. Büroangestellte/r, EGr. SV TVöD) hier: Übertragung der Stelle an Herrn Leitenden Magistratsdirektor Jochen Lachnit sowie Er
    M
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 17 Betreff: Besetzung der Stelle der Leitung des Revisionsamtes (Stelle Nr. 0100 01-0001, Ltd. Magistratsdirektor/in, BesGr. B 3 BesO - tarifl. Büroangestellte/r, EGr. SV TVöD) hier: Übertragung der Stelle an Herrn Leitenden Magistratsdirektor Jochen Lachnit sowie Ernennung zum Leitenden Magistratsdirektor (B 3) und Einweisung in die BesGr. B 3 BesO Die Stadtverordnetenversammlung hat von der Absicht des Magistrats, die Stelle der Leitung des Revisionsamtes (Stelle Nr. 0100 0001, Ltd. Magistratsdirektor/in, BesGr. B 3 BesO - tarifl. Büroangestellte/r, EGr. SV TVöD) dem derzeitigen ständigen Vertreter des Leiters des Revisionsamtes, Herrn Ltd. Magistratsdirektor Jochen Lachnit, zu übertragen, Kenntnis genommen. Die gemäß § 51 Ziffer 16 in Verbindung mit § 130 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Zustimmung zur Bestellung von Herrn Jochen Lachnit zum Leiter des Revisionsamtes wird erteilt. Begründung: Der bisherige Leiter des Revisionsamtes, Herr Hans-Dieter Wieden, scheidet zum 31.05.2025 aus dem städtischen Dienst aus. Der Dezernent für Finanzen, Beteiligungen und Personal schlägt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Ltd. Magistratsdirektor Jochen Lachnit zur Besetzung der Stelle der Leitung des Revisionsamtes vor. Die tabellarische Darstellung des beruflichen Werdeganges von Herrn Jochen Lachnit ist beigefügt. Gemäß § 51 Ziffer 16 in Verbindung mit § 130 Absatz 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist zur Bestellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Es wird gebeten, der beantragten Stellenbesetzung zuzustimmen. Anlage 1_Werdegang (nicht öffentlich - ca. 70 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 24.02.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 17 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 17 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5803, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 14-0

  • Griesheim: Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
    OFOB 6
    24.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 1149/6 Betreff: Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch NRM und SEF anstehen, erst umzusetzen, wenn - sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind und - mit den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, so dass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, - klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden, - die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten und - Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen. - Dabei sind auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim Süd (Alt Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und hier vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar und die Baumaßnahmen müssen solange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim kommuniziert werden. Jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen. In Griesheim Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchen- /Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt. Jedoch nur die Waldschulstraße wurde öffentlich erwähnt. Und diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 530 2025 Die Vorlage OF 1149/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zeitgemäßes kritisches Erinnern
    OFOB 6
    24.01.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 1151/6 Betreff: Zeitgemäßes kritisches Erinnern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, möglichst bald im Frankfurter Westen eine Veranstaltung zu zeitgemäßer Erinnerungskultur und -politik aus Sicht der Stadt Frankfurt und der Kommission für Erinnerungskultur durchzuführen. Im 2. Schritt ist eine zeitgemäße Platzgestaltung unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Begründung: Geschichtsschreibung ist immer Kind ihrer Zeit und spiegelt oft Ansicht der Machthabenden oder Privilegierten wieder. Dies gilt auch für Denkmale, Straßennamen und Kunstwerke, die mit bestimmten historischen Ereignissen verknüpft sind. Objektive Beurteilung unter Berücksichtigung der gesamten Auswirkungen von Ereignissen und deren Protagonisten muss daher aus verschiedenen Blickwinkeln und immer wieder geschichtlich aktuell eingeordnet werden. Besonders die Erinnerungskultur vergangener Zeiten und ihre Zeugnisse im Stadtraum müssen kritisch beleuchtet und eingeordnet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6500 2025 Die Vorlage OF 1151/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)

  • Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst
    OFOB 2
    24.01.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 1153/6 Betreff: Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, - mit dem Justizministerium in Kontakt zu treten, um die Außenstelle des Amtsgerichts Höchst, dessen Gebäude sich auf einem Grundstück für den Gemeinbedarf und explizit für Bauten der Justizverwaltung befindet und welches für den Frankfurter Westen und die umliegenden Gemeinden, die dem Amtsgerichtsbezirk angeschlossen sind, zuständig ist, zu erhalten. Hierzu wird der Magistrat aufgefordert, auch mit den betroffenen umliegenden Gemeinden in Kontakt zu treten, um gemeinsam für den Erhalt zu kämpfen. - mit dem Justizministerium zu klären, ob das leerstehende Gebäude des ehemaligen Finanzamtes als Standort für die Außenstelle des Amtsgerichtes Höchst genutzt werden kann. - dem Justizministerium die gravierenden Nachteile eines Umzugs zu erläutern, die auch das Sozialrathaus Höchst und die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Mitarbeitenden des Haus des Jugendrechts in Höchst betrifft: Die Wege zu Verhandlungen in die Innenstadt bedeuten eine Stunde mehr Wegezeit hin und ebenso eine Stunde zurück. Dies ist bei der angespannten Personalsituation und steigenden Fallzahlen nicht zu schaffen und bedeutet noch weniger Zeit zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdung und Präventionsarbeit. - außerdem mit dem Justizministerium zu klären, wie im Falle des Umzuges des Amtsgerichts die dadurch gravierenden entstehenden Nachteile für die dem Amtsgericht angeschlossenen Ortsgerichte des Frankfurter Westens und der betroffenen umliegenden Taunusgemeinden, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind, ausgeglichen bzw. diese entschädigt werden. Begründung: Das Amtsgericht Höchst ist nach der Zentralisierung im Nationalsozialismus wieder nach Höchst zurückverlegt worden. Es erfüllt hier auf kurzen Wegen wichtige Aufgaben für die Bürger und Bürgerinnen und die Gesellschaft, nicht nur im Frankfurter Westen, sondern auch für weitere sechs umliegende Gemeinden, Städte und deren Stadtteile mit ca. 160.000 Menschen. Die weiteren Wege führen dazu, die Arbeitsbelastungen im Sozialrathaus und auch im Haus des Jugendrechts unverhältnismäßig zu erhöhen. Ebenso werden die Ehrenamtlichen der Ortsgerichte, die ihre Tätigkeiten in der Freizeit erledigen, zusätzlich belastet. Die Schließungspläne lösten außerdem großen Unmut bei den Beschäftigten des Amtsgerichtes aus, verständlicherweise bei aller bisher ertragenen Renovierungsarbeiten und angedachten Umzugsplänen in das alte Finanzamtsgebäude gegenüber. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 531 2025 Die Vorlage OF 1153/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

  • Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße
    OFOB 12
    24.01.2025 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 470/4 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße Vorgang: OM 82/21 OBR 4; ST 1552/21 Der Magistrat wird gebeten die ST 1552 aus dem Jahr 2021 umzusetzen und die Verkehrszeichen wie in der ST 1552 beschrieben aufzustellen, um Falschfahrer von der oberen Inheidener Straße zur Enkheimer Straße möglichst zu verhindern. Begründung: Vor einiger Zeit wurde an dieser Stelle zwar ein roter Fahrradstreifen auf die Fahrbahn aufgebracht, aber die deutliche Verhinderung von Falschfahrern in diesem Abschnitt ist noch nicht erfolgt. Die Umsetzung der ST 1552 von 2021 könnte eine Verbesserung sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 82 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1552 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6518 2025 Die Vorlage OF 470/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bettenreserve am Nordwestkrankenhaus
    OFOB 12
    24.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 479/7 Betreff: Bettenreserve am Nordwestkrankenhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Antrag 471/7 wird ergänzt: ...Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob die Stadt an der Planung der zukünftigen Krankenhauslandschaft beteiligt ist und wie der Bestand des Nordwest-Krankenhauses gesichert wird... Ist nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine und der Verkündung der Zeitenwende auch an eine größere "Bettenreserve" am Nordwest-Krankenhaus für einen zivilen oder militärischen Notfall gedacht? Begründung: Bei der Überprüfung der Notwendigkeit von Krankenhäusern und ihrer Kapazitäten sollte auch berücksichtigt werden, dass auch für einen Katastrophenfall, egal welcher Art, genügend Reserve für die Versorgung der Bevölkerung vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2025, OF 471/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 479/7 wurde zurückgezogen.

  • Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen
    OFOB 12
    24.01.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 480/7 Betreff: Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main möge prüfen, eine Stadtteilbücherei in den Stadtteilen Praunheim und Hausen einzurichten und berichten. Begründung: Im OBR 7 verfügt bisher nur Rödelheim über eine Stadtteilbücherei. In Praunheim und Hausen fehlen sie, obwohl sie in den meisten anderen Frankfurter Stadteilen ihre Bedeutung für die Bürger bewiesen haben. Eine Stadtteilbücherei bietet ihren Bürgern fußläufig(!) und informell Zugang zu Kultur, Literatur, Spracherwerb. Sie fördert soziale Interaktion unterschiedlicher Teilnehmer mit ähnlichen Interessen. Angeboten werden z.B. Kreativaktionen, "Lesen ab 4 Jahre" und "Omas gegen rechts" , Einführungen in Buchhandlungen, Autorenlesungen, Leseklubs, Musizieren und Bewegungsspiele als emotionale Erlebnisse und wichtige Integrationsfaktoren ohne formellen oder schulischen Zwang, ohne Leistungsdruck oder Zertifikate. Die Stadtteilbücherei leistet einen unschätzbaren Beitrag zu persönliche Entwicklung fördernder kultureller Aneignung und begünstigt Integration durch Lernzuwachs und Gemeinschaftserlebnisse. Es bestehen z. Zeit offensichtlich leere Räume in der ehem. Sparkasse in Hausen und in Gebäude des Westrings in der Siedlung Westhausen in Praunheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2025, OF 473/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6496 2025 1. Die Vorlage OF 473/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 480/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 480/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Internationales Turnier für die Mädchenabteilung der Spvgg. 05 Oberrad e. V.
    OIBOB 10
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.01.2025, OIB 373 entstanden aus Vorlage: OF 1291/5 vom 06.01.2025 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Internationales Turnier für die Mädchenabteilung der Spvgg. 05 Oberrad e. V. Der Magistrat wird gebeten, das internationale Turnier für die Mädchenabteilung der Spvgg. 05 Oberrad e. V. finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro. Begründung: Die Mädchenabteilung der Spvgg. 05 Oberrad e. V. plant eine Fahrt für 40 Spielerinnen und Betreuer nach Spanien zu einem internationalen Turnier. Gemeinsame Aktivitäten sind für den Zusammenhalt im Verein und die persönliche Entwicklung der Jugendlichen sehr wichtig. Da Kindern aus einkommensschwachen Familien die Fahrt ebenso ermöglicht werden soll, möchte der Ortsbeirat diese Fahrt finanziell unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

  • Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Anlage eines Gemüsegartens
    OIBOB 1
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.01.2025, OIB 374 entstanden aus Vorlage: OF 1310/5 vom 06.01.2025 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Anlage eines Gemüsegartens Der Magistrat wird gebeten, die Kinderfarm Frankfurt am Main e. V. bei der Anlage eines Gemüsegartens finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Begründung: Die Kinderfarm Frankfurt am Main e. V. plant im Frühjahr die Anlage eines Gemüsegartens. Dafür werden Geräte, Pflanzen, Anwachshilfen, ein Zaun und eine Bewässerungsanlage benötigt. Der Ortsbeirat unterstützt die Arbeit der Kinderfarm Frankfurt am Main e. V. und möchte daher auch dieses Projekt finanziell unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 333

  • Umstieg von U9 zu S6 optimieren
    OMOB 3
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6420 entstanden aus Vorlage: OF 573/12 vom 13.01.2025 Betreff: Umstieg von U9 zu S6 optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, den Fahrplan der Stadtbahnlinie U9 anzupassen, sodass von Kalbach-Riedberg kommend eine optimale Umsteigezeit zu Zügen der S -Bahn-Linie S6 an der Haltestelle "Ginnheim/Niddapark" ermöglicht wird. Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ist die Haltestelle "Ginnheim" an der S-Bahn-Linie S6 in Betrieb, die zusammen mit der Haltestelle "Ginnheim/Niddapark" der Stadtbahnlinien U1 und U9 das Potenzial für einen Knotenpunkt mit attraktiven Umsteigeverbindungen hat. Der aktuelle Fahrplan sieht vor, dass bspw. Züge der S6 nach Darmstadt um 09:07 Uhr und nach Friedberg um 09:08 Uhr sowie der U9 nach Nieder-Eschbach um 09:07 Uhr und nach Ginnheim um 09:09 Uhr halten. Dieses Schema wiederholt sich im 15-Minuten-Takt. Wegen des Fußweges zwischen den Bahnsteigen wird folglich immer der Anschluss verpasst und es besteht immer die schlechtestmögliche Umsteigezeit von ca. 15 Minuten. Dadurch hat der neue Haltepunkt kaum Nutzen für die Bürger*innen des Stadtteils Kalbach-Riedberg. Durch eine zeitliche Verschiebung der Fahrten der U9 könnte ein Anschluss zur S6 in beide Fahrtrichtungen geschaffen werden. Bei einem optimalen Anschluss (Umsteigezeit ca. fünf Minuten) würde eine Fahrt von der Haltestelle "Uni Campus Riedberg" zum Hauptbahnhof nur 23 Minuten dauern - im Vergleich zu aktuell 28 Minuten mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz. Auch die Bereiche Westbahnhof, Messe und Gallus wären schneller an den Uni Campus Riedberg angebunden. Dies würde auch die A-Strecke entlang der Eschersheimer Landstraße entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 740 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92-10

  • Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee
    OMOB 3
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6421 entstanden aus Vorlage: OF 574/12 vom 09.01.2025 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, in dem o. g. Bereich (aktuell s. Foto 1) den Übergang an beiden Seiten barrierefrei zu gestalten (Foto 2). Foto 1 Foto 2 Fotos: privat Begründung: Nach Aussagen von Anwohnern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist der Übergang Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee in beiden Richtungen weder barrierefrei noch mit einem Rollstuhl gefahrlos zu bewältigen. Daher soll an dieser Stelle Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 338 Antrag vom 18.11.2025, OF 653/12 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7842 Aktenzeichen: 66-0

  • Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee
    OMOB 12
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 575/12 vom 09.01.2025 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Magistrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, gebeten. eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee zu erreichen, um direkt Einfluss auf die Planungen von Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegeverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen. Begründung: Der in großen Teilen schon fertiggestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (vier Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes für die Wünsche und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte keine Zeit blieb und planungsstandbedingt deren Umsetzung nicht mehr möglich war. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1830 Ziffer 4., verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 613 Aktenzeichen: 32-1

  • Wolfshohl in Spielstraße umwidmen
    OMOB 12
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6423 entstanden aus Vorlage: OF 577/12 vom 12.01.2025 Betreff: Wolfshohl in Spielstraße umwidmen Vorgang: OM 2657/22 OBR 12; ST 175/23 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme ST 175 nochmals gebeten, die Straße Wolfshohl zur Sicherheit der Kinder des KiZ 134 in eine Spielstraße umzuwidmen oder eine angemessene Lösung vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang wird um die Durchführung eines Ortstermins gebeten, an dem Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ämter, der Kita (einschließlich des Elternbeirats) sowie des Ortsbeirats teilnehmen. Ziel ist es, die Situation vor Ort zu begutachten und gemeinsam geeignete Maßnahmen zu erörtern. Begründung: Die Wolfshohl ist eine rund 65 Meter lange Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone, wird aber nach übereinstimmenden Berichten der KiZ-Leitung und von Eltern häufig als Abkürzung zur Straße Im Brombeerfeld sowie als "Parkweg" genutzt und oft zu schnell befahren. Die Kinder des KiZ 134 sind hier besonders gefährdet, da Ein- und Ausgang unmittelbar zur Wolfshohl hin liegen. Darüber hinaus weist die Straße eindeutig Aufenthaltscharakter auf: Insbesondere Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung nutzen sie mit Rollern oder kleinen Fahrrädern. Die aktuelle Situation birgt somit ein hohes Risiko für Unfälle, was durch wiederkehrende Beinaheunfälle belegt ist. Damit kein Kind zu Schaden kommt, sind dringend zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich. Die bisherigen Hinweise (ST 175 zur OM 2657) werden als nicht ausreichend empfunden. Daher erscheint die Einrichtung einer Spielstraße (Verkehrszeichen 325) oder eine andere adäquate verkehrsberuhigende Lösung unbedingt geboten. Eine Umwidmung in eine Spielstraße ist für Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar und würde die Aufenthaltsqualität im gesamten Umfeld deutlich erhöhen. Der Ortsbeirat bittet daher um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen sowie um die Durchführung des erbetenen Ortstermins, um gemeinsam über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2657 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 175 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

  • Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten auf dem Riedberg
    OMOB 12
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6424 entstanden aus Vorlage: OF 580/12 vom 12.01.2025 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten auf dem Riedberg Vorgang: B 640/20; V 942/24 OBR 12; ST 1381/24 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme ST 1381 gebeten, einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte auf dem Riedberg abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für den Stadtteil umgesetzt werden können. Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, die die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigen . Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg leidet unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts B 640 im Hinblick auf die lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation der Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können, beispielsweise die Nutzung der Aula der Josephine-Baker-Gesamtschule. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollte auch der Stadtteilarbeitskreis am Riedberg eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel sind entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 942 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 594 Aktenzeichen: 60-4

  • Zwei Miyawaki Mini-Wäldchen für Sachsenhausen
    OMOB 12
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6425 entstanden aus Vorlage: OF 1290/5 vom 07.01.2025 Betreff: Zwei Miyawaki Mini-Wäldchen für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, am Carl-von-Noorden-Platz und am Walther-von-Cronberg-Platz zur Verbesserung des Mikroklimas jeweils ein Miyawaki Mini-Wäldchen (Tiny Forests) anzulegen. Bei der Auswahl der Gehölze soll die Frankfurter Baumliste zur Orientierung verwendet werden. Falls erforderlich, sollen nicht unbedingt heimische, dafür aber standortgerechte und klimaangepasste Bäume gepflanzt werden. Begründung: Beide Plätze leiden seit Langem unter starker Erhitzung in den Sommermonaten. Bäume in Form eines Mini-Wäldchens würden Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1659 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

  • Mehr und bessere öffentliche Toiletten
    OMOB 12
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6426 entstanden aus Vorlage: OF 1289/5 vom 02.01.2025 Betreff: Mehr und bessere öffentliche Toiletten Vorgang: EA 208/22 OBR 5; M 174/22; EA 182/24 OBR 5; B 417/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Magistratsvortrag vom 04.11.2022, M 174, als Sofortmaßnahmen geplanten Toiletten am Holbeinsteg und am Schaumainkai/Untermainbrücke einzurichten; 2. die Toilettenanlage am Lokalbahnhof kurzfristig ins tand zu setzen; 3. Toilettenanlagen grundsätzlich barrierefrei zu planen, damit sie allen Menschen zugänglich sind. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 417, heißt es zu Punkt 3: "Die Toilettenanlage am Hafenpark wurde bereits im Frühjahr 2024 eröffnet und ist seitdem in Betrieb. Für eine weitere Toilettenanlage am Standort zwischen dem Holbeinsteg und dem Eisernen Steg laufen noch die Prüfungen zu den Umsetzungsmöglichkeiten. Für die Umsetzung ist die Bereitstellung der notwendigen Mittel vorausgesetzt." Diese Information ist sehr vage, zudem laut dem Bericht B 417 nicht einmal die Finanzierung gesichert ist. Dies ist angesichts der Toilettensituation auf der südlichen Mainseite für den Ortsbeirat 5 so nicht zu akzeptieren. Die Toiletten am Holbeinsteg und am Schaumainkai/Untermainbrücke wurden in der Vorlage M 174 als Sofortmaßnahmen eingestuft. Laut dem Bericht B 417 sind immer noch keine Umsetzungsmöglichkeiten gefunden worden. Dies ist angesichts der Anregungen des Ortsbeirats 5 zu den Toiletten am Mainufer (EA 182, EA 208) kaum nachvollziehbar. Historisch gesehen ist Sachsenhausen-Nord mit dem Mainufer Bestandteil der Frankfurter Innenstadt. Zahlreiche Touristen spazieren von der Frankfurter Altstadt über den Eisernen Steg entlang des Museumsufers und des Schaumainkais. Zahlreiche Anwohner nutzen das Mainufer zum Joggen und für einen Spaziergang. WC-Anlagen werden hier dringend benötigt. Allerdings öffnet die vorhandene (Bezahl-)WC-Anlage am Eisernen Steg - wenn überhaupt - nur wenige Stunden am Tag. Das Maincafé mit der im Geoportal angegebenen Toilette ist nur in den Sommermonaten geöffnet. Dabei gibt es hier im Gegensatz zu der Frankfurter Innenstadt keine zahlreichen Kneipen und Geschäfte, in denen kostenlose Toilettenbesuche möglich sind. Die Toiletten am Lokalbahnhof sind bereits seit Monaten unbenutzbar. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.03.2022, EA 208 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Etatanregung vom 26.04.2024, EA 182 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 417 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1069 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22

  • Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes
    OMOB 12
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6427 entstanden aus Vorlage: OF 1292/5 vom 06.01.2025 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e. V. und den VfL Germania 1894 e. V. genutzt wird, sicherzustellen, dass der Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. und somit die Überreste des Wasserhofes erhalten bleiben. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn AG für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt werden. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e. V. und VfL Germania 1894 e. V. umziehen müssen. Direkt neben dem Gelände, auf das die beiden Sportvereine ziehen sollen, befinden sich der Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und die Überreste des Wasserhofes. Der Verbleib des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Erhalt der Überreste des Wasserhofes sind sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 587 Aktenzeichen: 61-0

  • Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6428 entstanden aus Vorlage: OF 1293/5 vom 03.01.2025 Betreff: Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg) Der Magistrat wird gebeten, dass die Bäume (überwiegend Platanus acerifolia) in der Buchrainstraße zwischen Wiener S traße und Burgenlandweg grundsaniert und stark zurückgeschnitten werden. Begründung: Die seit Jahren nicht geschnittenen und ungepflegten Bäume haben sich mittlerweile zu einem Sicherheitsrisiko sowohl für die dortigen Anwohner als auch für den fußläufigen und fahrenden Durchgangsverkehr entwickelt. Dadurch, dass die Bäume mittlerweile weit höher als die Häuser gewachsen sind und in direkter Nähe zu den Häusern stehen, haben die Anwohner jedes Jahr im Herbst ein Problem mit verstopften Regenrinnen und durch die Baumfrüchte verstopften Abflussrohren. Dies führt teilweise zu Schäden und regelmäßig zu nicht unerheblichen Kosten für Reinigung und Instandsetzung. Die Bäume haben im mittleren und oberen Bereich dürres Astwerk. Einige Äste ragen über die Straße. Hier ist des Öfteren schon Astbruch entstanden. Nach Rücksprache mit den Anwohnern sind Dellen in den geparkten Kfz keine Seltenheit, wobei ein Anwohner eine kleine Platzwunde durch herabfallendes Astwerk erhielt. Äste, die über die Straße ragen, sind ein Sicherheitsrisiko. Dadurch, dass die Bäume in den letzten Jahren nicht geschnitten wurden, haben sie, wie für diesen Standort notwendig, keinen vernünftigen Kronenaufbau. Die Bäume gehören konsequent auf Stock gesetzt. Gerade diese Baumart verträgt dies ohne Probleme und entwickelt eine dichte Krone mit vielen Austrieben. Abhilfe ist dringend erforderlich, um ggf. Unfälle durch auf Passanten und Autos herabfallende Äste zu vermeiden. Dies kann nur durch einen umfänglichen Baumschnitt der jeweiligen Bäume erfolgen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 724 Aktenzeichen: 67-0

  • Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V.
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6429 entstanden aus Vorlage: OF 1294/5 vom 06.01.2025 Betreff: Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V. Der Magistrat wird gebeten, die Kleingartenanlagen 1 und 2 des KGV Mainwasen e. V. durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, ggf. als Ergänzung hierzu, als Dauerkleingärten zu sichern. Begründung: Die Kleingärten des KGV Mainwasen e. V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältigster Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingartenvereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Bewohnern ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die manchmal sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Speziell der KGV Mainwasen e. V. ist durch seine vielseitigen Aktivitäten und nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die unsinnige Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist nunmehr durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der Bebauungsplanverfahren samt deren entsprechende Ergänzung zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 673 Aktenzeichen: 61-00

  • Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und Bildungscafé
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6430 entstanden aus Vorlage: OF 1295/5 vom 06.01.2025 Betreff: Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und Bildungscafé Der Magistrat wird gebeten, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Fläche rund um die Osthafenbrücke im Stadtteil Sachsenhausen dem KGV Mainwasen e. V. zu überlassen, damit dieser dort einen Stadtgarten und ein Bildungscafé einrichten kann. Begründung: Die Fläche um die Osthafenbrücke im Stadtteil Sachsenhausen macht einen trostlosen Eindruck. Der KGV Mainwasen e. V. ist an den Ortsbeirat herangetreten und hat das Projekt "Stadtgarten und Bildungscafé im Schatten der EZB" vorgestellt. Der Ortsbeirat befürwortet dieses Konzept und bittet den Magistrat, dieses von seiner Seite auch positiv zu begleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 794 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67-0

  • Verkehrssituation Am Sandberg endlich verbessern
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6431 entstanden aus Vorlage: OF 1296/5 vom 02.01.2025 Betreff: Verkehrssituation Am Sandberg endlich verbessern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen aufzuzeigen, um die angespannte Verkehrssituation in der Straße Am Sandberg zu verbessern. Begründung: Die Verkehrssituation in der Straße Am Sandberg hat sich in den letzten Wochen und Monaten weiter verschärft. Aufgrund des Straßenquerschnitts und der Unübersichtlichkeit der Straße kommt es dort immer wieder zu Situationen, bei denen Fahrzeuge, Linienbusse und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht aneinander vorbeifahren können. Der Magistrat hatte zuletzt dargelegt, warum aus seiner Sicht eine Einbahnstraßenregelung und Haltezonen ungeeignet sind. Die Anwohnerinnen und Anwohner und der Ortsbeirat möchten wissen, welchen zusätzlichen Maßnahmen möglich sind, um die Situation im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1028 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Martha-Wertheimer-Platz als Stadtgarten mit kleinem Spielplatz aufwerten und entsiegeln
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6432 entstanden aus Vorlage: OF 1298/5 vom 20.12.2024 Betreff: Martha-Wertheimer-Platz als Stadtgarten mit kleinem Spielplatz aufwerten und entsiegeln Der Magistrat wird gebeten, auf dem Martha-Wertheimer-Platz eine gartenartige Anlage mit Spielgeräten für kleinere Kinder einzurichten. Der Platz ist zu entsiegeln und zu begrünen, als Spielplatz zu deklarieren, einzuzäunen und mit einem abschließbaren Tor zu versehen. Sitzbänke in der Anlage am Schwanthaler Carrée sollen einen Begegnungsraum der Generationen ermöglichen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat 2022 den Platz an der Textorstraße/Brückenstraße nach Martha Wertheimer benannt, um dafür Sorge zu tragen, dass diese Frau, die Tausenden Kindern das Leben rettete und sich mit Mut und selbstlosem Engagement den entsetzlichen Verbrechen der Nationalsozialisten entgegenstellte, nicht vergessen wird. Zudem wird in dem dichtbebauten Viertel aus Klimaschutzgründen eine begrünte, entsiegelte Gartenanlage mit Schatten spendenden Bäumen dringend benötigt. Die vorhandenen Spielplätze sind in dem kinderreichsten Viertel Frankfurts oft überfüllt. Vor diesem Hintergrund sollte der Platz als gartenartige Anlage begrünt und mit Spielgeräten für kleine Kinder versehen werden. Der Kinderspielplatz sollte inklusive der Sitzbänke eingezäunt und mit einem abschließbaren Tor versehen werden. Durch die Errichtung eines Spielplatzes kann zudem gegen Alkoholkonsum und verstärkt gegen die Verschmutzung des Platzes vorgegangen werden. Auch würde ein entsiegelter und begrünter Stadtgarten zu einem besseren Klima in der dichten Stadtstruktur beitragen und das Viertel aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Runder Tisch für die Alte Seilerei
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 1299/5 vom 15.12.2024 Betreff: Runder Tisch für die Alte Seilerei Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft der Kulturstätte Alte Seilerei mit allen relevanten städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitglieder, Mitgliedern des Ortsbeirat s 5 und Stadtverordnetenversammlung) und Vertreterinnen und Vertretern der Alten Seilerei zeitnah einzurichten. Begründung: Die Alte Seilerei an der Offenbacher Landstraße hat sich in den letzten Jahren zu einem vielgenutzten Ausstellungsort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk entwickelt. Erklärtes Ziel des Vereins ist zudem die Bereitstellung von kostenfreien Räumen für Vereine und Initiativen aus den Stadtteilen. Das derzeitige Konzept ist ohne dauerhafte städtische Zuschüsse nicht überlebensfähig und strukturell defizitär. Um Handlungsspielräume auszuloten und die Kulturstätte dauerhaft zu etablieren, sollte ein Runder Tisch mit allen städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitgliedern, Mitgliedern des Ortsbeirats 5 und der Stadtverordnetenversammlung) zeitnah eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend instand setzen
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6434 entstanden aus Vorlage: OF 1300/5 vom 20.12.2024 Betreff: Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend instand setzen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil die Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend ins tand zu setzen. Begründung: Die Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend befindet sich in einem desolaten Zustand. Vor dem Hintergrund der Brückenschäden darf die Brücke bereits seit Jahren nur mit verminderter Geschwindigkeit (60 km/h) überfahren werden. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1931 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-6

  • Sitzbänke an der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6435 entstanden aus Vorlage: OF 1303/5 vom 07.01.2025 Betreff: Sitzbänke an der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg Der Magistrat wird gebeten, in der Friedensallee sowie am Verbindungsweg zur Straßenbahnhaltestelle "Neu-Isenburg Stadtgrenze" je eine Sitzbank aufzustellen und Abfallbehälter zu installieren (siehe Kartenausschnitt). Falls erforderlich, ist dort das Gehölz zurückzuschneiden und die Fläche angemessen zu befestigen. Begründung: Eine Bürgerinitiative aus Neu-Isenburg ist an den Ortsbeirat mit diesem Wunsch herangetreten. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 810 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67-0

  • Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 1305/5 vom 20.12.2024 Betreff: Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, den Betreiber des Parkhauses Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Straße 16) anzuhalten, im Erdgeschoss des Parkhauses wieder Fr auenparkplätze einzurichten. Begründung: Die Frauenparkplätze des Parkhauses Alt-Sachsenhausen sind vollständig durch E-Parkplätze mit Ladestationen ersetzt worden. Gerade am Abend ist es für viele Frauen, die allein zu ihrem Auto im Parkhaus gehen, sehr unangenehm, mit Fremden im Aufzug zu fahren, um in die höheren Etagen zu ihrem Auto zu gelangen. Es sollten daher wieder Frauenparkplätze im Erdgeschoss des Parkhauses eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1335 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6437 entstanden aus Vorlage: OF 1306/5 vom 03.01.2025 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust") aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung (Anwohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist in der Textorstraße im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung als Anwohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund in unmittelbarer Nähe zur kreuzenden Schweizer Straße vor deren Hausnummer 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust"). Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - entsprechen denen der übrigen Textorstraße (Nordseite), in der aufgesetztes Parken erlaubt ist. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Foto: Dr. Peter Wahl Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 785 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

  • Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6438 entstanden aus Vorlage: OF 1308/5 vom 06.12.2024 Betreff: Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen südlich der Mörfelder Landstraße im Abschnitt zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa Baumanpflanzungen vorzunehmen. Begründung: Wie auf dem nachstehenden Foto ersichtlich, können auf diesem Grünstreifen weitere Baumanpflanzungen vorgenommen werden. Dies ist aus Gründen des Klimaschutzes angezeigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1092 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Schaukasten für das Lyoner Quartier
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6439 entstanden aus Vorlage: OF 1309/5 vom 04.01.2025 Betreff: Schaukasten für das Lyoner Quartier Vorgang: OM 5189/24 OBR 5; ST 1306/24 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Hahnstraße Höhe Hausnummer 39 b an der Grundstücksgrenze einen Schaukasten für Informationen von Vereinen und Kirchen aufzustellen. Begründung: Um die wachsende Bevölkerung im Lyoner Quartier mit Informationen zu versorgen, ist es nötig, Schaukästen aufzustellen. So erhalten die Bürgerinnen und Bürger zukünftig umfassende Informationen über die Aktivitäten des Ortsbeirats, der Vereine und Kirchen vor Ort (Hinweis: Der gewünschte Schaukasten für den Ortsbeirat wird über das Büro der Stadtverordnetenversammlung bestellt!). Bei einem Ortstermin in der Hahnstraße hat sich der oben genannte Standort als geeignet herausgestellt, da er sich in der Nähe diverse Einkaufmöglichkeiten (Supermärkte und Drogerie) befindet und in Laufrichtung zur S-Bahn-, Straßenbahn- und Bushaltestelle befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5189 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1094 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Anbringen eines Verkehrsspiegels gegenüber der Einmündung der Egelsbacher Straße in die Triftstraße
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6440 entstanden aus Vorlage: OF 1311/5 vom 04.01.2025 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels gegenüber der Einmündung der Egelsbacher Straße in die Triftstraße Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gegenüber der Einmündung der Egelsbacher Straße in die Triftstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Im dem oben genannten Bereich ist die Sicht, insbesondere nach links in die Triftstraße, erheblich eingeschränkt. Um die Sicht beim Abbiegen dauerhaft zu verbessern und damit einem Unfallrisiko entgegenzuwirken, würde ein entsprechender Verkehrsspiegel Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1093 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

  • Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6441 entstanden aus Vorlage: OF 1312/5 vom 08.01.2025 Betreff: Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion Vorgang: B 195/23 Der Magistrat wird gebeten , die Schranken in Niederrad, die während Veranstaltungen im Stadion heruntergelassen werden, bewachen zu lassen, um Parksuchverkehr in Niederrad wirksam zu unterbinden. Begründung: Leider versuchen etliche Stadionbesucher, die Parkgebühren auf den offiziellen Parkplätzen zu sparen und kostenlose Parkplätze in Niederrad zu belegen. Das führt zu störendem Verkehr in den Niederräder Wohngebieten, die darauf nicht ausgerichtet sind. Die heruntergelassenen Halbschranken bieten keinen ausreichenden Schutz gegen das unerwünschte Einfahren des Parksuchverkehrs, weil sie häufig einfach umfahren werden. Bedienstete in entsprechender Dienstkleidung können das wirksam unterbinden, weil sich niemand gern bei einer unerwünschten Verhaltensweise beobachten lässt. Ausweiskontrollen und eine Selektion in Berechtigte und Unberechtigte finden nicht statt. Das Personal weist, falls erforderlich, auf die gebührenpflichtigen Stadionparkplätze hin. Ortskundige Bewohner finden ihren Weg über die Triftstraße zu ihren Anwohnerstraßen. Daher sind die in der Vorlage B 195 befürchteten Staus nicht zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 195 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1029 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-4

  • Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden
    OMOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6442 entstanden aus Vorlage: OF 1313/5 vom 06.01.2025 Betreff: Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Förderprogramm "Frankfurter Digitaloffensive für Seniorinnen und Senioren" mit ausreichender Finanzierung von niedrigschwelligen, kostenfreien Lern- und Schulungsangeboten für den Frankfurter Süden unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, zu erarbeiten; 2. eine Öffentlichkeitskampagne zu entwickeln, die auf die (zukünftigen) Angebote aufmerksam macht; 3. ein Förder- und Unterstützungsprogramm für einkommensschwache Personen zum Erwerb von Hardware und der Finanzierung der Telekommunikationskosten zu entwickeln; 4. ein Konzept zur Bereitstellung von Räumlichkeiten, z. B. auch in den Bürgerämtern, zu erarbeiten, in denen qualifizierte Ansprechpartner, wie etwa Digitallotsen, Beratung und Schulungen anbieten können. Begründung: Eine Umfrage der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse aus dem Jahr 2023 zur Internetnutzung von Senioren ergab, dass rund 32,8 Prozent der Teilnehmer über 60 Jahren keine Internetnutzer waren. Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Wo Kommunikation nur noch in digitaler Form stattfindet oder für Dienstleistungsangebote keine analogen Zugangsmöglichkeiten mehr bestehen, etwa wenn es um die Terminvergabe von Behörden oder Arztpraxen geht, wenn Bank- und Postfilialen zunehmend geschlossen werden, weil Bankgeschäfte online erledigt werden sollen, werden zunehmend jene Menschen ausgeschlossen, die nicht über die benötigten Kompetenzen zur Anwendung verfügen oder sich die notwendige Hardware und einen Internetanschluss nicht leisten können. Eine neue Studie der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) aus 2022 gibt erstmals einen umfassenden Einblick, welche subjektiven Ausgrenzungserfahrungen ältere Bürgerinnen und Bürger ohne Zugang zum Internet in Deutschland machen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich in nahezu allen Lebensbereichen der betroffene Personenkreis ausgegrenzt und diskriminiert fühlt. Verantwortlich hierfür ist in Verbindung mit der Streichung von nicht digitalen Alternativangeboten auch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Bürgerdienste in unterschiedlichsten Bereichen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge kommt der Kommune eine besondere Verantwortung zu, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben aller Menschen bis ins hohe Alter zu gewährleisten. Neben der Förderung der Internetnutzung durch entsprechende Angebote, muss die Kommune allerdings darüber hinaus auch Maßnahmen ergreifen, damit trotz fortschreitender Digitalisierung ein Recht auf analoges Leben auch ohne Internet bestehen bleibt. In der Sitzung des Seniorenbeirats vom 13.12.2023 wurde u. a. angeregt, zur Vermeidung des gesellschaftlichen Ausschlusses von (älteren) Menschen ehrenamtliche Digitallotsen auch in den Bürgerämtern zu etablieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 732 Aktenzeichen: 51

  • Hundeauslauffläche im Seehofpark begrünen
    OMOB 6
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6459 entstanden aus Vorlage: OF 1304/5 vom 30.12.2024 Betreff: Hundeauslauffläche im Seehofpark begrünen Der Magistrat wird gebeten , den Zaun um die Hundeauslauffläche im Seehofpark zu begrünen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 bedankt sich im Namen vieler Sachenhäuserinnen und Sachsenhäuser beim Magistrat der Stadt Frankfurt für die Einrichtung der lange ersehnten Hundeauslauffläche im Seehofparkt im Jahr 2024. Diese wird sehr gut angenommen. Damit sich die Hundeauslauffläche besser in den Park einfügt, ist es wünschenswert, dass die Umzäunung der Hundeauslauffläche begrünt wird. Dies könnte durch Rankpflanzen wie Efeu oder Stauden geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 665

  • Festhalten an den Plänen zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Niederrad
    OMOB 6
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6460 entstanden aus Vorlage: OF 1314/5 vom 20.01.2025 Betreff: Festhalten an den Plänen zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Niederrad Vorgang: M 90/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an den Plänen zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes in Niederrad aus dem Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90, festgehalten wird. Maßgeblich sollen die offene Gestaltung hin zur katholischen Kirche, die Versetzung des Wochenmarkts auf den Platz, die Boule-Bahn sowie die Planungen zum Spielplatz weiterhin umgesetzt werden. Die dem Ortsbeirat 5 vorgestellte neue Planung spiegelt nicht die Wünsche der Bürgerschaft wider. Begründung: Im Juni 2022 wurden mit der Vorlage M 90 die Pläne zur Umgestaltung des Bruchfeldplatzes vorgelegt. Darin umgesetzt sind weitreichende Ideen aus der Niederräder Bevölkerung, die auch weiterhin Bestand haben. Anfang Dezember 2024 wurden dem Gremium des Ortsbeirats 5 neue Pläne vorgestellt, die wesentliche Punkte wie den Wochenmarkt oder eine Boule-Bahn nicht enthalten. Für die Niederräder Bürgerschaft ist nicht verständlich, weshalb die ursprüngliche, am Bürgerwille orientierte Planung, aufgegeben werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1007 Antrag vom 28.09.2025, OF 1550/5 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7605 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

  • Wildem Sperrmüll besser begegnen
    STOB 2
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 151 Betreff: Wildem Sperrmüll besser begegnen Wilde Ablagerungen unter einem Kubikmeter werden regelmäßig im Rahmen der Satzungsreinigungen durch unseren Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), aufgenommen. Je nach Reinigungsklasse werden derartige Ansammlungen daher mindestens einmal wöchentlich entsorgt. Größere Mengen, über einem Kubikmeter, werden durch die Entsorgungslogistik der FES beseitigt. Die Kolonnen der Straßenreinigung sind bereits in der Lage digitale Meldungen an die Entsorgungslogistik zu senden, sodass eine zeitnahe Aufnahme erfolgt. Sollten wilde Ablagerungen in einem verkehrsgefährdenden Ausmaß bspw. Gehwege blockieren, erfolgt die Aufnahme durch die sogenannte "Mobile Schnellreinigung" am gleichen Tag. Trotz dieser Maßnahmen kommt es insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden immer wieder zu Verunreinigungen, die zu Beschwerden aus der Bevölkerung führen. Um dieses Problem zu beheben, plant der Magistrat derzeit zusammen mit der FES, im Rahmen des Programms "Stadtsauberkeit Plus", eine Ausweitung der Reinigungsleistungen im Innenstadtbereich. Im Zuge von "Stadtsauberkeit Plus" konnte bereits im Bahnhofsviertel durch Neuorganisation der eingesetzten Reinigungskräfte die Beschwerdelage erheblich reduziert werden. Anfang 2025 wird, ebenfalls als Baustein von "Stadtsauberkeit Plus", eine engere Verzahnung von Straßenreinigung und Sperrmüllabfuhr in den westlichen Stadtteilen vorgenommen, um das Problem der vielen wilden Müllablagerungen dort zu beheben. Die maßgeschneiderte Ausweitung der Reinigungsleistungen in der Innenstadt wird dann der dritte Baustein des Programms "Stadtsauberkeit Plus" sein. Nach aktuellem Stand sollen in der Innenstadt (ergänzend zu den bereits vorhandenen Reinigungsteams) im Spätdienst zwei oder drei Mitarbeitende mit speziell ausgestatteten Lastenrädern sehr mobil eingesetzt werden, die kleinere Ablagerungen schnell beseitigen und bei Bedarf aber auch Sperrmüllfahrzeuge oder Kehrmaschinen anfordern können. Diese Mitarbeitenden werden zudem - basierend auf den positiven Erfahrungen im Bahnhofsviertel mit diesem Konzept - als Kontaktpersonen für Gewerbetreibende, den Ortsbeirat oder die Stadtpolizei dienen. Durch entsprechende Gestaltung der Dienstpläne soll eine tägliche Anwesenheit in den relevanten Bereichen gewährleistet werden. Konkrete Bereiche mit dauerhaft wilden Ablagerungen können zukünftig direkt an den Mängelmelder (www.ffm.de) oder das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (E- Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de), zur Überprüfung weitergeleitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5842

  • Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben!
    ST
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Betreff: Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben! Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans B166, welcher es als "Baugrundstück für den Gemeinbedarf Post" ausweist. Eine Befreiung von dieser Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche ist nur in sehr eingeschränktem Maße möglich. Bislang wurde im Magistrat eine temporäre Nutzung für die Unterbringung von Geflüchteten in Erwägung gezogen. Eine solche temporäre Nutzung könnte unter den geltenden Rahmenbedingungen gemäß § 246 Abs. 12 BauGB genehmigt werden, wäre jedoch auf maximal drei Jahre begrenzt. Eine anderweitige Bedarfsprüfung oder konkrete Nutzungsanfrage ist bislang offen, so dass die Festsetzung des Grundstücks als Gemeinbedarf bestehen bleibt. Die Liegenschaft Hügelstraße 181 liegt im Schulbezirk der Heinrich-Seliger-Grundschule und im Kita-Planungsbezirk Dornbusch. Es grenzen direkt weitere Schul- und Kita-Planbezirke an. Insgesamt besteht im Heinrich-Seliger-Schulbezirk als auch im benachbarten Ludwig-Richter-Schulbezirk noch nennenswerte Bedarfe in U3 und Kindergarten. Auch im Bereich der Schulkinderbetreuung bestehen noch Versorgungsbedarfe. Im Rahmen der Nachverdichtung der Platensiedlung wurde in der Fortschreibung des iSEP 2017-2023 der Bedarf einer vierzügigen Grundschule in der Bildungsregion Mitte-Nord festgeschrieben und beschlossen. Für die Grundschulbezirksplanung wäre der Standort Hügelstraße 181 grundsätzlich als Standort denkbar, jedoch hält die Fläche lediglich 3759 qm und scheint somit als Schulstandort nicht ausreichend. Für eine eingehende Prüfung der Liegenschaft als Schul- und Betreuungsstandort (U3, Kita, Hort) werden weiterreichende Informationen benötigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Antrag vom 01.03.2025, OF 962/9 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685

  • Weitere Bank an der Kreuzung Am Lindenbaum/Dehnhardtstraße aufstellen
    STOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 153 Betreff: Weitere Bank an der Kreuzung Am Lindenbaum/Dehnhardtstraße aufstellen Der Anregung wird entsprochen, es wird eine weitere Bank aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6140

  • Hundekottütenspender und Abfallbehälter
    STOB 3
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 154 Betreff: Hundekottütenspender und Abfallbehälter Der Anregung wird entsprochen, es wird an einem Verkehrsschild an der südlichen Ecke der Verbindungsstraße zwischen Franz-Kafka-Straße und Franz-Werfel-Straße ein Hundekottütenspender angebracht. In der unmittelbaren Umgebung sind acht Papierkörbe im Straßenbereich zur Entsorgung von Hundekotbeutel vorhanden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6151

  • Weitere Sonnenschirme für den neuen Spielplatz zwischen dem Zirkus Zarakli und der AstridLindgrenSchule
    STOB 1
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 155 Betreff: Weitere Sonnenschirme für den neuen Spielplatz zwischen dem Zirkus Zarakli und der Astrid-Lindgren-Schule Der Anregung wird entsprochen, es werden mehrere Sonnenschirme aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6135

  • Rechenzentren „Am Martinszehnten“ in die lokale Wärmeplanung einbeziehen
    STOB 1
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 156 Betreff: Rechenzentren "Am Martinszehnten" in die lokale Wärmeplanung einbeziehen Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird geprüft, wie Abwärmequellen einschließlich der Abwärme aus Rechenzentren in die lokale Wärmeversorgung integriert werden können. Eine detaillierte, ortsbezogene Auskunft kann jedoch erst erfolgen, wenn die Wärmeplanung weiter fortgeschritten ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6090

  • Hundekottütenspenderbox Am Markstein
    STOB 7
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 157 Betreff: Hundekottütenspenderbox Am Markstein Der Anregung wird entsprochen, an der gewünschten Stelle wird ein Beutelspender montiert und seitens der FES wird ein Papierkorb installiert. In diesem Kontext dient es zur Kenntnis, dass Müllgaragen nicht im Straßenraum installiert werden. Der Magistrat bittet um die Nennung der Daten der Patin/des Paten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6092

  • Neue Grünfläche für Eschersheim
    ST
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 158 Betreff: Neue Grünfläche für Eschersheim Mit dem Eigentümer sind Gespräche über den Ankauf des Grundstücks geführt worden. Allerdings konnte keine Einigkeit über die Höhe des Kaufpreises erzielt werden. Die Preisvorstellungen des Eigentümers konnten mit den Vorschriften der HGO, die die Gemeinden zum wirtschaftlichen Handeln verpflichten, nicht in Einklang gebracht werden. Ein Ankauf konnte daher nicht realisiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3572 Antrag vom 11.06.2025, OF 1045/9 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7177

  • Treppe in der Straße Fuchshohl sanieren
    STOB 9
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 159 Betreff: Treppe in der Straße Fuchshohl sanieren Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die angesprochene Treppe sanieren. Die Ausführung ist für das erste Quartal 2025 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6148

  • Grünflächen sowie Rad- und Fußverkehr in der Kirschwaldstraße vor Falschparken schützen
    STOB 9
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 160 Betreff: Grünflächen sowie Rad- und Fußverkehr in der Kirschwaldstraße vor Falschparken schützen Mit dem Ablegen von Findlingen oder Baumstämmen als seitliche Begrenzung wird der Verkehrsraum dauerhaft verengt und der öffentlichen Nutzung entzogen. Dies kann bei der Begegnung von Fahrzeugen und dem Rad- oder Fußverkehr zu gefährlichen Situationen führen, da der Rad- und Fußverkehr keinen Raum zum Ausweichen hat. Insofern würde diese Maßnahme zu keiner Verbesserung führen. Beschilderungen oder Markierungen anzubringen, sind nicht notwendig. Im Bereich der Zufahrt zur Gaststätte und zum Turnverein beträgt die für den Fahrverkehr verbleibende Breite zwischen 3,25 m und 4,50 m. Parkt ein Fahrzeug bereits auf einer Fahrbahnseite, entsteht eine Engstelle im Sinne von §12 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert den ruhenden Verkehr in der Kirschwaldstraße bis zur Zufahrt zur Gaststätte im Rahmen der Streife und zeigt die festgestellten Verstöße an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5848 Antrag vom 04.02.2025, OF 931/9 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6565 Antrag vom 18.08.2025, OF 1059/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7321

  • 75 Jahre Grundgesetz - Unterstützung von zwei Nachbarschaftsfeiern für Grundgesetz und Demokratie am 23. Mai 2024
    STOB 9
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 161 Betreff: 75 Jahre Grundgesetz - Unterstützung von zwei Nachbarschaftsfeiern für Grundgesetz und Demokratie am 23. Mai 2024 Der Magistrat stellt der Initiative "Frankfurt feiert Demokratie" finanzielle Mittel in Höhe von jeweils 400,00 Euro für die Ausrichtung von zwei Grundgesetz-Jubiläumsfeiern, die am 23. Mai 2024 auf dem Parlamentsplatz und am Bornheimer Uhrtürmchen stattgefunden haben, zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.04.2024, OIB 308

  • Umbau der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße
    VOB 5
    24.01.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.01.2025, V 1112 entstanden aus Vorlage: OF 1297/5 vom 02.01.2025 Betreff: Umbau der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße Der Magistrat wird um Auskunft zum Umbau der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße gebeten. Insbesondere geht es um die folgenden Fragen: 1. Wie wird dieser Bereich umgebaut und wie wird der öffentliche Raum dort nach der Umgestaltung aussehen? 2. Wann ist der Umbau geplant und wann werden die Arbeiten stattfinden? 3.Wie werden die Buslinien in diesem Bereich verlaufen? Begründung: Der Umbau der Textorstraße in dem besagten Abschnitt betrifft weite Teile der Nachbarschaft in Sachsenhausen. Nach der bisherigen Erfahrung mit Baustellen besteht der Wunsch nach einer guten Kommunikation bezüglich der vorgesehenen Arbeiten, sowie zum Zeitpunkt und Ablauf der Umgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1185 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Im Herbst 2023 hat die Stadt Hanau die Plattform X, vormals Twitter, verlassen. Gefragt, wie die Situation in Frankfurt
    F
    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2917 Im Herbst 2023 hat die Stadt Hanau die Plattform X, vormals Twitter, verlassen. Gefragt, wie die Situation in Frankfurt sei, antwortete der damalige Pressesprecher der Stadt Frankfurt im Journal Frankfurt: "Wenn die Zahl an Bots, Fake Accounts und ungefiltertem Fake News Content weiterhin so ansteigen würde, dann würden wir uns zum Handeln gezwungen sehen." Ich frage: Wie beurteilt der Magistrat die Lage auf X im Vergleich zum Herbst 2023 - auch im Hinblick auf das Verhalten von Elon Musk -, und sieht sich die Stadt Frankfurt nun endlich zum Handeln gezwungen, mit der Konsequenz, X zu verlassen? Antwort des Magistrats: Oberbürgermeister Mike Josef: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Julia Eberz! Ich kann verstehen, dass die Entwicklung auf X inklusive all der Selbstinszenierung, rechter Hetze und politischer Einflussnahme von Elon Musk kritisch zu hinterfragen ist und dass es solche und solche Gründe gibt auszusteigen oder dabeizubleiben. Ich bin bei dir, es wäre fatal, davor die Augen zu verschließen. Doch ich bin auch gleichzeitig der Meinung, wer Augen und Ohren verschließt, wenn Hass und Hetze gesät werden, der sorgt nicht dafür, dass die Hetzer verstummen. Ich bin der Meinung, dass wir uns nicht der Möglichkeit berauben sollten, mit Stärke, Sachlichkeit und Vernunft für jene einzustehen, deren Stimme von populistischen Lautsprechern übertönt wird. Natürlich nehmen, das ist so, seit der Übernahme von Musk Bezahlmodelle sowie die verquere Meinung eines Multimilliardärs Einfluss auf die Algorithmen und vergiften auch unseren gesellschaftlichen Diskurs. Eine Entwicklung, die im Übrigen auch bei dem Meta-Konzern festzustellen ist - sicherlich nicht in der Form, der Art und Weise und auch nicht in der Zuspitzung wie bei X, aber es ist auch dort festzustellen. Wenn man ehrlich ist: Unsere Demokratien haben noch keine Antwort auf den Umstand, dass Multimilliardäre versuchen, den Diskurs ganzer Gesellschaften über ihre sozialen Netzwerke zu lenken und für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Umso mehr gilt: Die Menschen, die uns folgen, haben den Anspruch, dass wir weiterhin ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner sind. Unser Anspruch ist, Hass und Hetze mit verlässlichen Informationen zu begegnen. Wir haben auf X 270.000 Followerinnen und Follower, selbst, wenn die nicht alle echt sind. Ich habe gerade nach dem Beschluss des Städtetags mit Leipzig, Offenbach und München telefoniert, Köln ist raus. Die Städte gehen sehr unterschiedlich damit um: München bleibt drin, Leipzig geht raus und Offenbach bleibt drin. Aber unterm Strich merke ich, dass die Städte, die wirklich eine große Followerzahl haben, drinbleiben. Warum ist das so? X hat sich gerade für die Kommunikation in Krisenzeiten, etwa bei einer Bombenentschärfung, Starkregenereignissen oder auch während der Coronapandemie, als elementar erwiesen. Im engen Zusammenspiel mit den X-Kanälen von Polizei und Feuerwehr - und auch mit ihnen haben wir geredet - lassen sich addiert bis zu 750.000 Menschen niedrigschwellig informieren. Für ebenjene knappe, aber schnelle und präzise Informationsvergabe wird das Netzwerk seit Beginn besonders geschätzt. Allein die Infos rund um die Entschärfung einer kleinen Weltkriegsbombe im Januar 2025 erreichten rund 12.000 Menschen. Das zeigt, wie elementar dieser Kanal für die Krisenkommunikation und damit auch die Sicherheit aller Frankfurterinnen und Frankfurter ist. Hier teilen wir die Haltung insbesondere auch der Feuerwehr. Unsere Zahlen zeigen täglich: Die Stadt Frankfurt findet bei X weiterhin Beachtung. Lassen Sie mich weitere Beispiele nennen: Die klimagerechte Umgestaltung des Goetheplatzes haben sich 8.000 Menschen angesehen und den Fund der Frankfurter Silberinschrift 31.000. Das zeigt, dass weiterhin ein großes Interesse an unseren Inhalten besteht. Das war wichtig nach meinen Gesprächen mit dem PIA. Noch viel entscheidender ist: Es gibt weiterhin einen sachlichen Austausch auf unserem Kanal. (Zurufe) Wie gesagt, Frankfurt ist nicht die letzte verbliebene öffentliche Stelle auf X. Neben zahlreichen anderen deutschen Großstädten mit herausragenden Reichweiten versorgen beispielsweise auch Mitglieder der Bundesregierung, Abgeordnete und die Landesregierung Bürgerinnen und Bürger mit verlässlichen und geprüften Informationen. Natürlich steht es den Stadtverordneten frei, anders zu entscheiden, aber ich empfehle in Abstimmung mit den Behörden, Feuerwehr, Polizei und PIA sowie nach Gesprächen mit anderen Städten einen Verbleib auf X. Dennoch bleibt es eine dynamische Situation, die wir weiter aufmerksam beobachten und gegebenenfalls neu bewerten werden. Daher geht die Stadt im Februar auch auf Bluesky an den Start. Denn es zählt jede Möglichkeit, viele Menschen, unabhängig von Alter und Bildungsstand, niedrigschwellig zu erreichen, und zwar dort, wo sie sich online bewegen - eben auch weiterhin auf X. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt eine Zusatzfrage der Fragestellerin Frau Eberz. Bitte schön! Stadtverordnete Julia Eberz, GRÜNE: (Zusatzfrage) Nachdem die offene Unterstützung von Rechtsradikalen und der Hitlergruß von Elon Musk bis jetzt nicht ausgereicht haben: Wo sehen Sie denn die rote Linie, bei der die Stadt Frankfurt X endgültig verlassen würde? Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Julia, jetzt sage ich einmal umgekehrt: Man kann natürlich die politische Ebene sehen. Es ist aber nicht nur eine moralische Bewertung, sondern die Frage ist, erreichen wir sachlich noch die Menschen, die wir erreichen wollen? Die Information der Behörden, des PIAs zeigen, das funktioniert noch bei uns als Stadt Frankfurt. Deswegen bauen wir aber parallel Bluesky auf, um eine solche Reichweite perspektivisch eventuell auch woanders herzustellen. Aber jetzt sage ich auch einmal, Julia, an der Stelle, wie kontrovers das diskutiert wird. Das Verteidigungsministerium ist rausgegangen. Ricarda Lang hat auch getwittert beziehungsweise geschrieben, man dürfe diese Accounts nicht den Hetzern überlassen. Robert Habeck ist raus- und auch wieder reingegangen. Was ich damit sagen will: Ich will jetzt sicherlich nicht mit dem Finger auf den einen oder anderen zeigen. Es gibt unterschiedliche Einordnungen im Umgang mit solchen sozialen Medien. Die Dynamik, auch in den USA, ist groß, auch das will ich sehr deutlich sagen, ob es Mark Zuckerberg oder Jeff Bezos ist, also nicht nur die sozialen Medien. Dass Jeff Bezos als Eigentümer der Washington Post auf die Publikationen Einfluss nimmt, welche Karikaturen beispielsweise veröffentlicht werden dürfen und welche nicht, dass Mark Zuckerberg Einfluss auf die Frage von Fake News in Facebook und Instagram nimmt, zeigt, dass auch dort die Dynamik groß ist. Ich spitze jetzt einmal zu: Wer weiß, wie es bei Meta in den nächsten ein, zwei Jahren weitergeht. Von daher bin ich bei dir, was die Bewertung dessen betrifft, was Elon Musk macht im Zusammenhang mit der AfD. Und bei aller Kritik an Bill Gates: Der hat sich hingestellt und hat gesagt, das ist völlig irre, was Elon Musk da mit der AfD macht. All das teile ich politisch. Die Frage ist aber: Kriegen wir gerade bei der Krisenkommunikation, beim Katastrophenschutz in Abstimmung mit Polizei und Feuerwehr noch hin, sachliche Informationen an Menschen rauszuschicken, die sich tatsächlich über unsere Accounts sachlich und inhaltlich informieren? Stand jetzt: Das funktioniert noch. Das kann in sechs bis zwölf Monaten anders aussehen. Aber deswegen würde ich empfehlen - und ich weiß, das kann man auch anders sehen, Julia - erst einmal bei X zu bleiben. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gib eine weitere Zusatzfrage von Frau Dr. Mehler-Würzbach. Bitte schön! Stadtverordnete Dr. Daniela Mehler-Würzbach, Linke: (Zusatzfrage) Ich kündige schon einmal an, dass ich mich auf die Debatte freue, die wir gleich führen. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, welche Maßnahmen hat denn die Stadt Frankfurt seit Herbst 2023 und vor allem auch in den letzten Wochen ergriffen, um die Verbreitung von Fake News und dessen Informationen auf X zu bewerten und gegebenenfalls einzudämmen? Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Liebe Daniela, wir schauen, uns wie gesagt in Abstimmung mit dem PIA die Interaktionen an; wir schauen, was dort gepostet wird. Vor allem schauen wir uns an, ob das, was gepostet wird, tatsächlich noch zur Sache gepostet wird. Ich habe das Beispiel Goetheplatz erwähnt. Äußern sich die Menschen dort tatsächlich zum Goetheplatz oder haben wir dort eventuell durch Fake-Accounts die Verbreitung von Hass, Hetze und so weiter und so fort? Das melden wir nicht nur, sondern stellen das auch entsprechend ab. Deswegen auf die Frage, was wir machen: Wir checken immer wieder die Situation auf unserem Account, prüfen nach, was dort geschrieben wird, und reagieren entsprechend darauf. Noch einmal: Wir haben in den unterschiedlichsten Parteien, liebe Daniela, auch in eurer, Leute, die drin sind, und Leute, die rausgegangen sind. Wenn man das rein über die Haltungsfrage und politisch bewertet, dann wird man sich irgendwann auch die Frage stellen, was machen wir mit Meta, Facebook, Instagram und so weiter und so fort? Da kriegen wir hier eine ganz andere Diskussion. Ich habe vorhin gesagt: Die Art und Weise, wie mittlerweile Multimilliardäre am Ast sägen, auf dem wir gemeinsam sitzen - die Frage der Demokratie und die Frage der Pressefreiheit -, dass Multimilliardäre sich nicht nur soziale Medien aneignen, sondern auch Zeitungen, und dort vorgeben, was offensichtlich Meinung sein darf und was nicht, ist eine hochgefährliche Entwicklung in der Frage, wie zukünftig in einer Demokratie noch so kommuniziert wird, dass wir Wahrheit von Nichtwahrheit und Meinung von Einfluss unterscheiden können. Das ist aber eine viel weitreichendere Debatte als die über die Frage, raus aus X oder bei X bleiben. Ich verstehe die Argumente, Daniela und Julia. Wir haben das hoch- und runterdiskutiert. Ich habe mit verschiedenen Städten und Behörden geredet. Aber in der Abwägung aller Rückmeldungen und dessen, was wir kontrollieren und checken auf X, und der Entscheidung des PIAs und der Behörden bleibe ich dabei. Ich habe entschieden, dass wir zunächst auf X bleiben. Das muss man nicht teilen. Wie gesagt, es gibt durchaus auch Gründe, rauszugehen. Ich glaube nur, dass wir dann irgendwann auch eine Diskussion zu anderen Plattformen bekommen werden. Gleichwohl will ich jetzt zumindest Meta nicht mit X vergleichen, weil Elon Musk wirklich eine andere Qualität an den Tag legt in der Unterstützung von rechter Hetze und von Populismus. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2917 Stadtverordnete Julia Eberz, GRÜNE: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleg:innen der antifaschistischen Fraktionen! Die Städte Hanau, Marburg und Kassel, die Berliner und Leipziger Verkehrsbetriebe, der SV Werder Bremen, der FC St. Pauli, der SC Freiburg und Hansa Rostock, Aldi Nord, mehr als 60 Unis und Forschungsbetriebe, zahlreiche Promis, in Kürze der Hessische Rundfunk - was haben die alle gemeinsam? Sie sind eine kleine Auswahl derer, die X entweder komplett verlassen oder ihre Accounts stillgelegt haben. Dass sich die Situation auf X seit Ende 2023 nicht verbessert hat, sondern Bots, Hass, Hetze und Fake News stark zugenommen haben und so gut wie gar nicht mehr gelöscht oder richtiggestellt werden, ist mehr als deutlich, und das hat der Oberbürgermeister auch eben bestätigt. Am Montag haben wir den 80. Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz begangen. Drei Tage später diskutieren wir darüber, ob wir das Geschäftsmodell eines Menschen unterstützen, der ganz offen die politischen Erben der damaligen Täter unterstützt. (Beifall) Wir diskutieren darüber, ob wir das Geschäftsmodell eines Menschen unterstützen, der sich nicht scheut, vor den Augen der Welt den Gruß der damaligen Täter zu zeigen. Wir diskutieren darüber, ob wir das Geschäftsmodell eines Menschen unterstützen, der die Freilassung der 1.600 Terroristen des 6. Januar 2021 feiert, darunter auch die von Robert Keith Packer, der bei der Erstürmung des Kapitols ein Sweatshirt mit der Aufschrift "Camp Auschwitz - Work brings freedom" trug, also "Konzentrationslager Auschwitz - Arbeit macht frei", oder die von Hatchet Speed, einem anderen Neonazi, der die USA von Juden "auswischen" will. Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antisemitismus und Menschenhass wuchern auf X nicht "rein zufällig", sondern werden von Elon Musk ganz bewusst durch die Algorithmen gesteuert. Mit den Werten der Stadt Frankfurt hat das, was in der blau-braunen Kloake X passiert, definitiv nichts mehr zu tun. Ja, die Stadt Frankfurt verbreitet wichtige Informationen über X, aber, werter Herr Oberbürgermeister, ist es das wirklich wert? Es gibt Alternativen: Wer weiterhin städtische Informationen beziehen möchte, kann sich problemlos zum Beispiel auf Bluesky einen Account einrichten oder der Stadt auf anderen Kanälen folgen. Bei Gefahrenlagen gibt es zudem Apps wie Katwarn oder Nina. Also, lieber Magistrat, liebes Presse- und Informationsamt, löscht den Account oder legt ihn wenigstens still, wie es Marburg und Kassel getan haben, lasst uns nicht weiter ein Geschäftsmodell unterstützen, das auf Menschenfeindlichkeit, Fake News, Hass und Hetze beruht. Denn Du, lieber Mike, weist in vielen Deiner Reden immer wieder zu Recht darauf hin, was Frankfurt ausmacht: liberal, weltoffen, gastfreundlich, gegen Spaltung, Antisemitismus und Queerfeindlichkeit zu sein. Das alles steht dem Geschäftsmodell und den Unwerten des Mehrheitseigners von X diametral entgegen. Daher lasst uns ein Vorbild für andere Kommunen sein. Nie wieder ist jetzt, let's eXit! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Als Nächstes hat Frau Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach das Wort für die Linke-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Dr. Daniela Mehler-Würzbach, Linke: Sehr geehrter Herr Vorsteher, werte Kolleg:innen! Facebook, Twitter oder besser gesagt X, Instagram, Youtube und Co. - soziale Medien sind längst ein fester Bestandteil unserer Kommunikation. Sie bestimmen, was wir sehen, worüber wir reden und leider auch oft, was wir glauben. Doch was passiert, wenn diese Plattformen nicht mehr Orte des demokratischen Austauschs sind, sondern Werkzeuge der Manipulation? Zahlreiche deutsche Institutionen haben Konsequenzen gezogen und X verlassen; die Stadt Hanau bereits im Herbst 2023, Mainz zieht Ende dieses Monats nach. Warum? Weil Elon Musk nicht nur als Tech-Milliardär agiert, sondern als politischer Akteur, und die Politik in den USA und auch hier beeinflusst und rechte Hetze befeuert. Seine jüngsten Äußerungen zum Holocaust-Gedenken sind brandgefährlich. Das hat auch der Mainzer Oberbürgermeister Nino Haase erkannt. Und was macht Frankfurt? Warten. Warum? Werte Kolleg:innen, checken wir eigentlich, wie absurd das ist? Ein einzelner Milliardär kauft sich eine der größten Kommunikationsplattformen der Welt, ändert die Algorithmen so, dass rechte Propaganda bevorzugt wird, und wir alle machen mit. Er nutzt sein Vermögen, um sich Einfluss auf politische Diskurse zu sichern, auf Wahlkämpfe, auf die öffentliche Meinung. Das Schlimmste: Die Mechanismen dieser Plattform sind toxisch. Sie halten Menschen stundenlang in einer Echokammer fest, und füttern sie mit Hass und Desinformationen. Und diese Menschen gehen dann an die Wahlurne. Wir erleben gerade, wie Demokratien unterwandert werden, nicht mit Panzern, sondern mit Algorithmen. Deshalb frage ich Sie: Wann ziehen wir die Reißleine? Warum hängt Frankfurt immer noch an X, wenn es längst zu einer Propagandamaschine für rechte Hetze geworden ist? Die Lösung ist klar: Wir brauchen eine demokratisch kontrollierte, gemeinwohlorientierte Plattform; eine Plattform, die nicht einem einzelnen Superreichen gehört, sondern der Gesellschaft dient; eine Plattform, die ethischen Standards folgt, transparent und gemeinnützig ist. Europa muss handeln. Wir dürfen nicht länger davon abhängig sein, welche Laune ein Elon Musk gerade hat. Wir brauchen eine europäische Social-Media-Plattform, die gerade nicht von Konzerninteressen oder rechten Ideologien gesteuert ist. Und bis dahin? Bis dahin muss Frankfurt Verantwortung übernehmen. Die Stadt hat sich bereits auf Mastodon und Bluesky Namen gesichert. Warum also warten? Es gibt Katwarn und Nina. Folgen wir dem Beispiel von Herne, ja, dem kleinen Herne! Nach der Stadt Herne kehren nun alle Parteien, bis auf eine - ich glaube, Sie wissen, welche -, und die wichtigsten Akteure aus Herne der Plattform X den Rücken. Kehren auch wir in Frankfurt alle X den Rücken! Beenden wir das Spiel, das nur einer gewinnt: Elon Musk. Denn eines ist klar: Jeder Milliardär ist eine Gefahr für die Demokratie. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Als Nächstes hat Herr Stadtverordneter Huber das Wort für die Volt-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Martin Frederick Huber, Volt: Sehr geehrter Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Stadt Frankfurt folgen rund 270.000 Menschen auf X. Das klingt erst einmal nach viel. Schaut man die Reaktionen auf aktuelle Posts an, ergibt sich für mich ein etwas anderes Bild: Es sind mal drei, mal vier, mal 20 oder 200 Likes - alles in allem nicht so viel für eine Stadt mit etwa 775.000 Einwohner:innen. Ausnahmen mag es geben. Die Ursache liegt vermutlich nicht am Onlineauftritt der Stadt, auf Instagram stoßen die Posts auf deutlich mehr Resonanz. Wahrscheinlicher ist, dass X heute keine Plattform ist, auf der die Werte unserer Stadt und unserer Bürger:innen willkommen sind. Seit der Übernahme durch Musk hat sich X zu einem Hotspot für Hassreden, Desinformation und das Vernetzen von Rechtsextremen entwickelt, Letzteres sieht man ja perfekt an dem neuen Bündnis zwischen Trump, Musk und der AfD. Es ist nicht normal, wenn ein Superreicher vor laufender Kamera gleich zweimal einen Hitlergruß zeigt und nur wenige Tage später auf einer Wahlkampfveranstaltung einer rechtsextremen Partei in Deutschland auftritt. Eben dieser Superreiche ist nun mal der Eigentümer von X. Während Moderationsrichtlinien abgeschafft wurden, werden kritische Journalist:innen und Wissenschaftler:innen zunehmend attackiert. Wenn diese Stimmen aus Angst verstummen, verlieren wir uns zunehmend in unseren eigenen Realitäten. Ich stimme zu, dass dieses Problem auf Social Media so oder so gegeben ist, aber es wird damit noch extremer. Ohne gemeinsame Informationsbasis können wir keine faktenbasierten Diskussionen führen und die Demokratie steht damit auch in gewisser Weise auf dem Spiel. Wir fördern mit unserer Stadt, durch unsere Aktivität, durchaus das, was auf X passiert. Das Gute ist aber, es gibt demokratischere, dezentralisiertere und datenschutzfreundlichere Alternativen, besonders für Menschen, die mehr Kontrolle über ihre Onlineidentität und weniger algorithmische Manipulation wollen. Allerdings braucht es noch mehr Nutzer:innen auf den alternativen Plattformen. Die Stadt könnte mit ihrer Onlineaktivität und ihrer natürlichen Reichweite für eine zusätzliche Nachfrage sorgen und diese Plattformen damit fördern. Einige Städte haben es uns schon vorgemacht. Und wir sollten selbstkritisch sein und uns fragen, ob wir aus all diesen Gründen noch auf X aktiv sein wollen oder besser aufhören sollten, die Plattform zu legitimieren. Aber es ist, unabhängig von der Beantwortung dieser Frage, richtig, dass die Stadt, wie ich vorhin erfreulicherweise gehört habe, ihr Angebot nun auf Bluesky ausweitet. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Herr Huber! Als Nächstes spricht Herr Wehnemann für die FRAKTION. Bitte! Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: Frau Vorsteherin, liebe Damen und Herren! X ist tot und die Stadt Frankfurt hält es noch künstlich am Leben und führt dafür Katastrophenschutz an. Doch was passiert eigentlich auf ehemals Twitter? Menschen wie Ex-SPD-Mitglied Bäppi La Belle können dort ohne Angst über Minderheiten hetzen, Elon zeigt den Hitlergruß, die AfD kann gemeinsam mit der CDU gegen Ausländer und für Abschiebung hetzen. Was macht die Stadt Frankfurt? Jeden Tag gibt es ein Bild vom zugefrorenen Main, es wird gefragt, welcher Park sich am besten zum Grillen eignet. Brauchen wir so was überhaupt? Das sei dahingestellt. Katastrophenschutz jedenfalls ist es nicht, dafür gibt es unzählige Handy-Apps. X gehört nicht dazu, aber es gibt zum Beispiel die App Katwarn, und alle Handys der Welt empfangen mittlerweile eine Katrastrophen-SMS, wie wir letztes Jahr erfolgreich getestet haben. Wenn die Stadt Frankfurt 32 User:innen mit einem Larifari-Post auf X erreicht, schön und gut. Aber warum? Mit jedem Post über Bäppi und seine rassistischen Ausfälle und warum die SPD ihn nicht längst rausgeschmissen hat, erreiche ich doppelt so viele. Wieso also X? Um die Nazis zu erreichen, die keine Systemmedien lesen? Sorry, aber ich bleibe auch nicht in einer Kneipe sitzen, wenn sich dort Nazis hinzugesellen. Dann gehe ich woandershin, Bier gibt es überall. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Herr Wehnemann! Als Nächstes hat Herr Tschierschke von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte! Stadtverordneter Holger Tschierschke, SPD: Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich muss jetzt mal versuchen, diese moralische Empörung, die da ist, ein bisschen herunterzuholen. Na klar, man kann sich aus jeder Kneipe entfernen, in die Nazis gehen. Man kann von dort weggehen, wo irgendwelche Nazis sind, das kann man alles machen. Aber dann erreicht man diese Menschen auch nicht mehr. (Zurufe) Wisst ihr, was vernünftig wäre? Wenn ihr und ihr und ihr - die da hinten nicht - vernünftige Politik machen würdet. (Zurufe) Und wir auch, natürlich. Die Diskussion, ob ich von X weggehe oder nicht, ist eine Scheindiskussion. (Zurufe) Doch. Das ärgert mich ein bisschen, weil wir auf die wirklichen Fragen hier nicht eingehen, weil wir die wirklichen Fragen nicht diskutieren. Wenn wir von X weggehen, müssen wir auch von Instagram weggehen. Und wenn wir von X weggehen, müssen wir auch von Facebook weggehen. (Zurufe) Dann müssen wir auf Plattformen ausweichen, die kaum Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben. Ich glaube nicht, dass das eine richtige Reaktion ist. Wir haben vom Oberbürgermeister gehört, dass die Katastrophendienste und die Feuerwehr darum bitten, noch auf X zu bleiben. Ich bin mir sicher, in dem Moment, wo wir das nicht mehr brauchen, werden wir da auch weggehen, ganz klar. Aber der Moment ist noch nicht gekommen. Ich zitiere den Kollegen Robert Habeck - Mike Josef hat es vorhin schon einmal erwähnt und es deckt sich auch ein bisschen mit meinen Erfahrungen -: "Orte wie diesen den Schreihälsen und Populisten zu überlassen, ist leicht." Genau! Es ist leicht, eine Kneipe zu verlassen, in der Nazis sind, in der vielleicht Rechte oder erzkonservative Menschen sind. Es ist leicht, die Kneipe zu verlassen. Aber es sich leicht zu machen, kann nicht die Lösung sein; nicht heute, nicht in dieser Woche und nicht in dieser Zeit. Deswegen ist er zurück auf X und deswegen bleiben wir so lange auf X, wie wir nichts anderes haben. Das ist vernünftig. Danke! (Beifall, Zurufe) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Herr Tschierschke! Als Nächstes spricht Herr Schneider von der AfD-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Jens-Friedrich Schneider, AfD: Sehr geehrte Vorsteherin, sehr geehrte Stadtverordnete! Als Milliardäre Wahlempfehlungen für die GRÜNEN aussprachen, da waren sie noch keine Gefahr für die Demokratie. Wenn Bill Gates dem Spiegel finanziell unter die Arme greift, dann ist er offenbar auch keine Gefahr für die Demokratie, und als Twitter damals Donald Trump sperrte, war es wohl auch keine Gefahr für die Demokratie. Ihr Problem ist, dass Sie einfach die Deutungshoheit verlieren. (Beifall) Ihr Kampf gegen Hassrede ist in Wahrheit ein Kampf gegen die Rede, die Sie hassen. Es ist ein Kampf gegen die freie Meinungsäußerung, gegen die die Argumente fehlen. Ihr Kampf gegen Fake News ist Ausdruck einer Sehnsucht, andere zu zensieren, und diesem Unwesen ist nun auf X ein Ende gesetzt worden. Gut so! (Beifall) Ob die Stadt Frankfurt auf X bleibt oder ob sie X verlässt, wird daran überhaupt nichts ändern. Ich sage: Mündige Bürger brauchen kein betreutes Denken. Danke schön! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein

  • Gewalttaten gegen Polizisten, Rettungsdienst- und Feuerwehrkräfte haben neue Höchststände erreicht. Bundesweit wurden fa
    F
    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2918 Gewalttaten gegen Polizisten, Rettungsdienst- und Feuerwehrkräfte haben neue Höchststände erreicht. Bundesweit wurden fast 50.000 Angriffe registriert. Auch in Frankfurt kommt es immer wieder zu Angriffen. Zuletzt griff ein Radfahrer einen Sanitäter bei einem Rettungseinsatz an und schlug ihm gegen den Kopf. Der Sanitäter brach zusammen und musste im Krankenhaus behandelt werden. Der Täter fuhr weiter. Ich frage den Magistrat, was er gegen die immer weiter steigende Zahl an Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte unternimmt. Antwort des Magistrats: Stadträtin Annette Rinn: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, Herr Stadtverordneter Schäfer! Erst einmal: Herzlichen Glückwunsch, Herr Schäfer! 2023 meldete die Branddirektion 29 Übergriffe auf Einsatzkräfte an das Lagezentrum der Hessischen Landesregierung, davon zwei bei Feuerwehreinsätzen und 27 bei Rettungsdiensteinsätzen. 2024 meldete die Branddirektion dem Land Hessen 27 Ereignisse, davon drei Übergriffe bei Feuerwehreinsätzen und 24 bei Rettungsdiensteinsätzen. Die Zahl der Übergriffe auf Einsatzkräfte der Stadtpolizei reduzierte sich von 15 Vorfällen im Jahr 2023 auf 13 Vorfälle im Jahr 2024. Für die Bereiche Feuerwehr, Rettungsdienst und Stadtpolizei in Frankfurt kann daher eine steigende Zahl an Übergriffen nicht festgestellt werden. Gleichwohl ist natürlich jeder Angriff einer zu viel. Der Magistrat beobachtet mit großer Besorgnis in den letzten Jahren einen zunehmenden Verlust von gegenseitigem Respekt im alltäglichen Umgang miteinander, der sich weiterführend auch in Angriffen auf Einsatzkräfte äußern kann. Die Problematik besteht gesamtgesellschaftlich und bundesweit. Der Magistrat verurteilt jede Form von Angriffen gegenüber Einsatzkräften. Jeder Angriff, ob verbal, nonverbal oder körperlich, belastet die Angegriffenen und kann erhebliche Folgen bis hin zur Dienst- und Berufsunfähigkeit haben. Gewalttaten und Körperverletzungen sind zudem Straftaten und werden von der Landespolizei und der Justiz verfolgt und bestraft. Der Magistrat kann nur jeder von Gewalt betroffenen Einsatzkraft empfehlen, Strafanzeige zu stellen. Für betroffene eigene Mitarbeitende bietet die Dienststelle Unterstützung bei der Aufarbeitung und Bewältigung des Erlebten an. Weitaus schwieriger gestaltet sich der Umgang mit den Ursachen für Übergriffe auf Einsatzkräfte. Der Frankfurter Präventionsrat hat den Verlust von Respekt aufgegriffen und die Plakatkampagne "Frankfurt zeigt Respekt. Für jeden Menschen. Jeden Tag" gestartet und später explizit auch auf alle Helfenden der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungskräfte erweitert, um die Bevölkerung stärker für die Situation der "Blaulichtberufe" zu sensibilisieren. Bei der Stadtpolizei wird als wirkungsvolle Präventionsmaßnahme gegen Übergriffe der Einsatz von Bodycams gesehen. Angreifende Personen können so einfacher identifiziert und für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Beschaffung der Bodycams und deren Einsatz im Stadtgebiet. Wie gesagt, jeder Einsatz auf eine Einsatzkraft ist einer zu viel. Abgesehen von den physischen Verletzungen ist es ganz sicher auch psychisch für die Betroffenen sehr schwer zu verkraften. Ich möchte daher an dieser Stelle allen Betroffenen und ganz speziell jetzt zuletzt dem Sanitäter, der in Frankfurt Opfer wurde, gute Genesung wünschen. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke schön! Die erste Zusatzfrage stellt der Fragesteller, Herr Schäfer, bitte schön! Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die Ausführungen! Sie haben das Thema Bodycams angesprochen. Die CDU-Fraktion hat einen entsprechenden Antrag eingebracht. Der wurde jetzt von der Koalition geschoben. Ich begrüße, dass es geprüft wird. Können Sie einen Zeithorizont aufzeigen, wann die Kameras entsprechend eingeführt werden, damit die Mitarbeiter der Stadtpolizei sie dann auch einsetzen und sich so besser schützen können? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Das ist relativ schwierig. Es wird momentan geprüft, welche Systeme, die wir haben, für die speziellen Zwecke geeignet sind. Es ist tatsächlich momentan auch ein Beschaffungsproblem, grundsätzlich die Geräte zu bekommen. Aber wir sind mit Hochdruck dran und wollen das so schnell wie möglich einführen. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Eine weitere Frage stellt Herr Pfeiffer von der BFF-BIG-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin Rinn, der Fragesteller hat einen konkreten Vorfall hier aus Frankfurt in seiner Frage aufgegriffen. Hat denn der Magistrat diesen konkreten Vorfall, nachdem er passierte, öffentlich verurteilt? Ich danke Ihnen, dass Sie die Genesungswünsche ausgesprochen haben. Sind die denn auch direkt nach dem Vorfall vom Magistrat an den Betroffenen übermittelt worden? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Die sind übermittelt worden, und zwar durch die Branddirektion. Ich kann auch noch berichten, körperlich geht es ihm wieder gut, aber ich sagte ja schön, psychisch ist es immer schwierig für solche Menschen, damit klarzukommen. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2918 Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Hessen wurden zuletzt 5.000 Einsatzkräfte pro Jahr Opfer einer Straftat. Bundesweit waren es über 100.000. Auch hier bei uns in Frankfurt kommt es regelmäßig zu solchen Angriffen. Ich möchte Ihnen nur einen kleinen Ausschnitt aus der Silvesternacht geben: In der Innenstadt nahm die Polizei in der Nacht mehrere Personen fest, da sie gezielt Raketen auf Menschen und Einsatzkräfte geschossen hatten. Es gab Messerangriffe, und bei einer Verfolgungsjagd wurde gezielt ein E-Scooter von einer Brücke auf zwei Polizisten geworfen, die in ihrem Auto saßen, und dieser 30 Kilogramm schwere Roller durchschlug das Dach und verletzte die beiden Beamten. Die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen versuchter Tötung. Im Anschluss wurde zum Teil gesagt, das wäre eine normale Silvesternacht ohne besondere Vorkommnisse gewesen. Meine Damen und Herren, wenn versuchte Tötungen inzwischen normal sind, dann läuft in dieser Stadt etwas gewaltig schief. (Beifall) Und ich will Ihnen Folgendes deutlich sagen: Ich und die gesamte CDU werden solche Zustände nicht hinnehmen und wir werden uns auch nicht daran gewöhnen. Aber auch abseits von Silvester kommt es immer wieder zu Angriffen. Wir haben vorhin bereits in der Fragestunde über den Angriff auf den Sanitäter gesprochen, der von einem Fahrradfahrer gegen den Kopf geschlagen worden ist. Der Täter ist einfach weitergefahren. Meine Damen und Herren, das alles sind höchst verachtenswerte Taten. Wenn einem Rettungssanitäter im Einsatz gegen den Kopf geschlagen wird, dann läuft in unserer Stadt etwas gewaltig schief und es ist Zeit, diese Schieflage zu beenden, und dazu brauchen wir auch klare und deutliche Antworten der Politik und wir müssen vor allem den Respekt vor dem Staat, vor den Regeln dieses Staates und vor allen Personen, die sich für diesen Staat einsetzen, endlich wieder einfordern. (Beifall) Unsere Einsatzkräfte müssen endlich wieder mehr Wertschätzung erhalten. Wir brauchen eine neue Kultur der Wertschätzung für unsere Einsatzkräfte. Es geht um die Anerkennung ihrer Leistungen und es geht auch um eine bessere Ausstattung. Deswegen fordern wir als CDU, dass unsere Stadtpolizei, genauso wie die Landespolizei, mit Bodycams ausgestattet wird. Damit auch sie ihre Einsätze dokumentieren kann. Damit die Täter wissen, dass sie bei ihren Taten gefilmt werden. Damit die Täter am besten erst gar nicht auf den Gedanken kommen, die Einsatzkräfte anzugreifen. (Beifall) Meine Damen und Herren, ich kann Sie alle nur auffordern, unserem CDU-Antrag zuzustimmen, damit unsere Polizisten endlich bestmöglich ausgestattet werden, denn diejenigen, die für unsere Sicherheit täglich den Kopf hinhalten, verdienen es wirklich, dass wir ihnen den Rücken stärken. In diesem Sinne, herzlichen Dank! (Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Herr Schäfer! Als Nächstes spricht Frau Gebhardt von der SPD. Bitte schön! Stadtverordnete Esther Gebhardt, SPD: Verehrte Frau Vorsteherin, liebes Präsidium, liebe Stadtverordnete! Ich bedanke mich für die Frage des Stadtverordneten Schäfer, ebenso wie für die Auskunft des Magistrats und die Zahlen, die uns vorgelegt wurden. Es steht wohl außer Frage, dass es wichtig ist, dass wir auf dieses Thema einen wachsamen Blick haben. Wir wissen, dass fortschreitende Gewalt, Behinderungen und Aggressionen gegen die Arbeit von Einsatzkräften immer häufiger zum Thema der Medien oder auch unserer Wahrnehmung werden. Allerdings fehlen uns zu einer letztlich angemessenen Einschätzung der Lage in Frankfurt noch die aktuellen Zahlen der Vorjahre. Nur wenn wir ein Stück weit vergleichen können, wie sich die Zahlen weiterentwickelt haben und sich entwickeln werden, werden wir zu den angemessenen und richtigen Maßnahmen kommen, denn wir müssen uns auch vor falscher Alarmierung hüten. Auf Vermutungen wollen wir nicht aufbauen. Die jetzt vorgelegten Zahlen weisen auf, dass es 57 Fälle bei der Stadtpolizei, Feuerwehr und Rettungskräften gegeben hat. Dem stehen 1.900 Fälle bei der Landespolizei gegenüber. Das sind ganz gewiss 57 Fälle zu viel. Jeder einzelne Vorfall ist zu viel und muss mit allen rechtsstaatlichen Möglichkeiten geahndet werden. Wir müssen Hass und Hetze, so hat es der Oberbürgermeister vorhin gesagt, in jeder Form entgegentreten, und die Folgen von Hass und Hetze sind zum Beispiel solche Ausschreitungen gegen Rettungskräfte. Abgesehen davon geht es mir überhaupt nicht in den Kopf hinein, wie man so kriminell dumm sein kann, die Arbeit derjenigen zu behindern, die potenziell einmal unser eigenes Leben werden retten müssen. (Beifall) Vielleicht auch eine Frage an unsere Erziehung! 57 Fälle zu viel, man kann sie allerdings auch so lesen: Die Zahl unserer städtischen Einsatzkräfte wird doch von 99 Prozent unserer Bevölkerung respektiert und wertgeschätzt. Es scheint also auch zu weniger harten Konflikten hier in Frankfurt zu kommen als etwa im Vergleich zu der Landespolizei. Ein Grund, sich jetzt beruhigt zurückzulehnen? Keineswegs! Wir wurden heute zu einer Veranstaltung über eine mögliche Bedrohungslage von Kommunalpolitikern im Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen eingeladen und informiert, und es ist erschütternd - ich erlebe es zum ersten Mal in meiner Biografie -, dass solch eine Information und Vorwarnung überhaupt notwendig sind. Es ist erschütternd, dass es wieder Bundesländer gibt, in denen sich Bürger nicht mehr trauen, sich politisch zu engagieren. Es ist erschütternd, dass Menschen an der Ausübung ihrer demokratischen Rechte gehindert werden ... (Beifall) Da muss ich jetzt schließen. Ich bin mir sicher, meine Nachredner werden auch noch kluge Dinge zu sagen haben. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Frau Gebhardt! Als Nächstes spricht der fraktionslose Stadtverordnete Dr. Schulz. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, fraktionslos: Frau stellvertretende Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider muss sich die Politik immer wieder mit Fällen gewalttätiger Übergriffe auf Polizei-, Rettungs- und Feuerwehrkräfte beschäftigen. Es sind Angriffe auf Menschen, ohne die unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde. Hier sind auch viele Ehrenamtliche tätig, die ihre Freizeit für das Gemeinwohl opfern und ohne die die vielen Veranstaltungen nicht stattfinden könnten. So wäre der große Fastnachtsumzug in wenigen Tagen ohne die vielen ehrenamtlichen Kräfte nicht möglich. Gewalttätige Übergriffe sind somit nicht nur strafrechtlich relevant, sondern sie sind auch schlicht und ergreifend dissozial. Es ist völlig richtig, dass die CDU dieses Thema aufgreift, nur die Frage, die ihr, liebe CDU, gestellt habt, müsst ihr zuallererst eurem Innenminister stellen, denn der ist zuständig für die Frage. Es geht um Landesrecht und auch die Betrachtungen der CDU zum Thema greifen oftmals zu kurz, indem, so Herr Poseck, immer wieder auf die strafrechtliche Komponente abgestellt und auf die Härte des Gesetzes hingewiesen wird. Es wird nur auf den repressiven Bereich gesetzt, das ist zu wenig. Wir hatten in 15 Jahren bei den einschlägigen Paragrafen - §§ 113 bis 115 Strafgesetzbuch - sieben Gesetzesänderungen mit Verschärfung. Zur Verbesserung hat das nicht beigetragen. (Beifall) Das zeigt, dass das permanente Schaffen neuer Strafvorschriften mit immer höheren Strafen nicht das bewirkt, was man sich erhofft. Strafrecht kann nicht alles lösen. Es geht vielmehr um das Vermitteln einer Werteordnung, dass man Menschen nicht schlägt. Wir brauchen eine Kultur der Gewaltlosigkeit und eine Erziehung zur Gewaltlosigkeit, und da ist die gesamte Gesellschaft gefordert, die Familien, die Kitas, die Schulen und die Vereine, aber auch jeder Einzelne von uns. Ich danke Ihnen! (Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Herr Dr. Schulz! Als Nächstes spricht Herr Dr. Rosenbaum von den GRÜNEN. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Christoph Rosenbaum, GRÜNE: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleg:innen! Auch ich möchte zu Beginn ganz klar betonen: Angriffe auf diejenigen, die sich teilweise sogar ehrenamtlich und unermüdlich für unsere Sicherheit einsetzen, sind respektlos und nicht hinnehmbar. (Beifall) Einsatzkräfte riskieren ihre Gesundheit, um anderen zu helfen. Sie verdienen unseren vollen Respekt und unsere Anerkennung. Wir stehen solidarisch hinter allen Einsatzkräften, die sich für das Wohl unserer Gesellschaft engagieren. Jeder Einzelne von ihnen ist unverzichtbar und wir müssen sie schützen, auch durch konsequente Strafverfolgung solcher Taten. Auch wenn wir uns davor hüten sollten, die Ursachen gesamtgesellschaftlicher und sozialpolitischer Probleme rein durch Law and Order, wie es manch einer fordert, anzugehen, lag beispielsweise im Bundestag ein Gesetz zum Schutz von Polizist:innen, Rettungskräften und Ehrenamtlichen vor. Vorgesehen waren zum Beispiel Strafverschärfungen, die für Fälle, in denen Täter Polizist:innen oder Rettungskräfte in einen Hinterhalt locken, um sie dann zu attackieren, gelten sollten. Anstatt gemeinsam eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, beharrte die Union, wie bei anderen Themen im Bund, stur und starr auf ihren eigenen Positionen. Das ist eine Blockadehaltung, die in dem Fall auf dem Rücken unserer Einsatzkräfte ausgetragen wird. (Beifall) Sonntagsreden zu halten und Respekt vor Einsatzkräften auszudrücken, ist relativ einfach. Wenn es dann ans Eingemachte geht, sind die Worte nur noch Schall und Rauch. Dann wird beispielsweise im Landtag die schon beschlossene Erhöhung der Beamt:innenbesoldung verschoben, um Geld für Wahlgeschenke wie das Hessengeld zu haben. Wo ist da der Respekt vor der Polizei? (Beifall) In Frankfurt bemühen wir uns nach Kräften, unseren Beitrag zur Wertschätzung zu leisten. Wir erhöhen die Stellen bei der Feuerwehr und setzen sehr alte Forderungen der AGFH um, um zu erreichen, dass es mehr Wertschätzung gegenüber den Einsatzkräften gibt, vom Zugang zur Bürgermedaille bis zum freien Eintritt in die Schwimmbäder. Wir wollen auch Gewaltpotenziale an Tagen wie Silvester einschränken, denn - da haben Sie, Herr Schäfer, sehr recht - jedes Jahr werden bundesweit Einsatzkräfte angegriffen und außerdem laufen die Notaufnahmen voll. Mensch, Tier und Umwelt leiden. Die einzige Lösung für ein sicheres und friedliches Silvesterfest wären ein bundesweites Böllerverbot und ein zentrales Feuerwerk in der Stadt. (Beifall) Ich habe keine Redezeit mehr, daher mein letzter Satz: Prävention ist das Schlüsselwort - Prävention in allen politischen Bereichen und auf allen Ebenen. Danke schön! (Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Christoph Rosenbaum! Der nächste Sprecher ist Herr Pfeiffer von BFF-BIG. Bitte schön! Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: Frau Vorsteherin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der vom Kollegen Martin-Benedikt Schäfer aufgegriffene Vorfall ist ein weiterer Beleg für die zunehmende Verrohung unserer Gesellschaft. Die Motive des Radfahrers, der einen Rettungssanitäter im Einsatz angegriffen und schwer verletzt hat, liegen im Dunkeln. Vielleicht lag es tatsächlich auch an der Verkehrspolitik in Frankfurt am Main, die nach Ansicht des Geschäftsführers des ASB in Frankfurt dazu beiträgt, dass die Stimmung auf der Straße aggressiver wird, weil Stau zum Alltag gehört. "Tatsache ist indes, dass es einmal mehr ein Radfahrer war, der sich im Straßenverkehr aggressiv verhalten hat. Die Stadtverwaltung mit ihrer ideologisch betriebenen Verkehrspolitik weist Radfahrern eine privilegierte Rolle zu. Es scheinen deshalb nicht wenige Radfahrer dem Irrtum zu unterliegen, im Straßenverkehr Sonderrechte zu besitzen und diese mit allen Mitteln gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern durchsetzen zu dürfen. Dem sollte die Stadtverwaltung entschieden entgegentreten und endlich dazu übergehen, Verkehrsverstöße von Radfahrern konsequent zu verfolgen. Dies brächte auch einen nicht unbeträchtlichen Erziehungseffekt mit sich." Meine sehr geehrten Damen und Herren, bis hier sind das nicht meine Worte, sondern die des Schreibers eines Leserbriefs, der am 20.01.2025 in der FAZ veröffentlicht wurde, und er liegt völlig richtig. Denn die völlig verfehlte Verkehrspolitik der Römerkoalition aus GRÜNEN, SPD, FDP und Volt führt klar erkennbar zu immer mehr Konflikten und zunehmender Aggressivität auf den Straßen. Zudem werden Rad- und Elektrorollerfahrer in Frankfurt gewissermaßen für sakrosankt erklärt, sodass diese mittlerweile meinen, sie könnten sich im Straßenverkehr alles erlauben. Wir als BFF-BIG haben diesen unfassbaren Angriff auf einen Rettungssanitäter direkt nach der Tat auf das Schärfste verurteilt. Das hätten wir uns auch vom Magistrat gewünscht, denn ich glaube, es ist wichtig, dass er - und das macht der Magistrat ja in vorbildlicher Weise - so etwas im Allgemeinen verurteilt und sagt, dass Angriffe auf Rettungskräfte, auch Polizei und Feuerwehr, in keinem Fall legitim und auch nicht hinnehmbar sind, aber ich denke, gerade in so einem konkreten Einzelfall wäre es wichtig gewesen, wenn der Magistrat dazu etwas gesagt und seine Stimme erhoben hätte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Als Nächstes hat das Wort Herr Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff. Bitte schön! Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: Ja, ich bin nicht der Verkehrsdezernent, immer noch nicht, aber sehr geehrter Herr Pfeiffer, ich muss mich an der Stelle trotzdem zu Wort melden, und zwar als Personaldezernent. Ich finde die Art und Weise, wie Sie hier die Mitarbeitenden im Stadtplanungsbereich und im Verkehrsbereich sozusagen in Mithaftung für einen unerträglichen Angriff auf Rettungskräfte nehmen, ist ebenfalls unerträglich. (Beifall) Da möchte ich mich als Personaldezernent vor die Mitarbeitenden stellen. Der Volksmund kennt den schönen Spruch: "Wenn man nur einen Hammer hat, scheint alles ein Nagel zu sein." Das gilt vielleicht auch für Ihre Herleitung. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Als Nächstes hat das Wort Herr Stadtverordneter Görres für die FRAKTION. Bitte schön! Stadtverordneter Falko Görres, FRAKTION: Jetzt kommen die Kampfradler, genau. Heute scheint ja irgendwie der Tag der merkwürdigen Gedankengänge zu sein. Ich weiß nicht, wie man vom Haus der Demokratie auf Räume im Römer und dann auf Querdenker kommen kann. Genauso kann ich mir nicht unbedingt erklären, wie man von Angriffen ... (Zurufe) Nee, das will ich überhaupt nicht hören von dir. Genauso kann ich echt absolut nicht verstehen, wie man von Angriffen auf Rettungskräfte, die von allen Bevölkerungsgruppen und verkehrsteilnehmenden Gruppen ausgehen können, darauf kommt, dass die Verkehrspolitik irgendwie für irgendwas verantwortlich gemacht werden könnte. Ich weiß nicht, ob wir uns hier als Haus wirklich einen Gefallen damit tun, solche schwachsinnigen - ich muss es so sagen - Gedankensprünge zu machen. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein

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