Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Tracking von Kindern in städtischen Kitas zu verbieten, um die Eigenständigkeit der Kinder zu fördern. Das Verbot ist eine Reaktion auf ein ähnliches Verbot in der Stadt Hanau.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in dem o. g. Bereich (aktuell s. Foto 1) den Übergang an beiden Seiten barrierefrei zu gestalten (Foto 2).
Foto 1
Foto 2
Fotos: privat
Begründung
Seit Dezember dürfen Kinder, die in einer Kindertagesstätte der Stadt Hanau betreut werden, nicht mehr mit GPS-Trackern, Smartwatches, Handys oder anderen Geräten, die ihren Standort erfassen können, ausgerüstet werden. Als Grund wurde genannt, die Kinder zu mehr Eigenständigkeit zu ermutigen. Darüber hinaus ist ein Tracking auch überflüssig, da sich die Kinder in Kitas entweder in einem geschützten Raum befinden oder unter Aufsicht von Betreuungspersonal stehen. Die Stadt Frankfurt sollte dem Vorbild der Stadt Hanau folgen und dieses Verbot ebenfalls in Frankfurt einführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6421Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke AltenhöferalleeDirektanregung
- 7. März 2025STST 338Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke AltenhöferalleeStellungnahme
- 18. November 2025OFOF 653/12Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2025OMOM 7842Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke AltenhöferalleeDirektanregung
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 819Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke AltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats