Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben!
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Zusammenfassung
Der Magistrat spricht sich gegen die Schließung der Postfiliale Hügelstraße aus, da das Grundstück als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen ist. Es bestehen weiterhin Bedarfe im Schul- und Kita-Bereich, die eine temporäre Nutzung des Grundstücks in Erwägung ziehen. Eine dauerhafte Schließung würde die Versorgung der Anwohner gefährden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hügelstraße — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Ergänzende Beschilderung an der Einfahrt zur Fontanestraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Unfallschwerpunkte unterhalb der Tätigkeitsschwelle für die Unfallkommission: Hügelstraße/FelixDahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Grafenstraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Lärmblitzer für den Verbindungstunnel zwischen Platenstraße und Hügelstraße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Hügelstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans B166, welcher es als "Baugrundstück für den Gemeinbedarf Post" ausweist. Eine Befreiung von dieser Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche ist nur in sehr eingeschränktem Maße möglich. Bislang wurde im Magistrat eine temporäre Nutzung für die Unterbringung von Geflüchteten in Erwägung gezogen. Eine solche temporäre Nutzung könnte unter den geltenden Rahmenbedingungen gemäß § 246 Abs. 12 BauGB genehmigt werden, wäre jedoch auf maximal drei Jahre begrenzt. Eine anderweitige Bedarfsprüfung oder konkrete Nutzungsanfrage ist bislang offen, so dass die Festsetzung des Grundstücks als Gemeinbedarf bestehen bleibt.
Die Liegenschaft Hügelstraße 181 liegt im Schulbezirk der Heinrich-Seliger-Grundschule und im Kita-Planungsbezirk Dornbusch. Es grenzen direkt weitere Schul- und Kita-Planbezirke an. Insgesamt besteht im Heinrich-Seliger-Schulbezirk als auch im benachbarten Ludwig-Richter-Schulbezirk noch nennenswerte Bedarfe in U3 und Kindergarten. Auch im Bereich der Schulkinderbetreuung bestehen noch Versorgungsbedarfe. Im Rahmen der Nachverdichtung der Platensiedlung wurde in der Fortschreibung des iSEP 2017-2023 der Bedarf einer vierzügigen Grundschule in der Bildungsregion Mitte-Nord festgeschrieben und beschlossen. Für die Grundschulbezirksplanung wäre der Standort Hügelstraße 181 grundsätzlich als Standort denkbar, jedoch hält die Fläche lediglich 3759 qm und scheint somit als Schulstandort nicht ausreichend. Für eine eingehende Prüfung der Liegenschaft als Schul- und Betreuungsstandort (U3, Kita, Hort) werden weiterreichende Informationen benötigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 4. Juli 2024OMOM 5715Schließung der Postfiliale in der Hügelstraße verhindernDirektanregung
- 4. Juli 2024OFOF 794/9Schließung der Postfiliale in der Hügelstraße verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. August 2024OFOF 800/9Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2024OMOM 5847Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben!Direktanregung
- 21. Oktober 2024STST 1779Schließung der Postfiliale in der Hügelstraße verhindernStellungnahme
- 24. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 152Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben!Stellungnahme
- 1. März 2025OFOF 962/9Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. März 2025OMOM 6685Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab