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- Nied: Umbeschilderung in „Unter dem Kirchweg“ endlich umsetzenOFOB 227.01.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 1157/6 Betreff: Nied: Umbeschilderung in "Unter dem Kirchweg" endlich umsetzen Vorgang: OI 51/24 OBR 6 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiratsinitiative OI51 vom 16.04.2024 (Umbeschilderung der Seitenstraße "Nieder Kirchweg" in "Unter dem Kirchweg") nun zeitnah umzusetzen. Sollte dies nicht zeitnah möglich sein, mitzuteilen, was die Gründe für die Verzögerung sind. Begründung: Die OI 51 wurde vom Ortsbeirat 6 am 16.04.2024 mit großer Mehrheit beschlossen. Leider hat sich bisher nichts getan, auch gab es noch keine Antwort des Magistrats auf die OI. Im Amtsblatt der Stadt Frankfurt war hingegen kurz nach der Entscheidung des Ortsbeirates zu lesen, dass die OI von der Stadt genehmigt worden sei. Nun ist fast schon wieder ein Jahr vergangen und die Straße wurde immer noch nicht umbeschildert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 16.04.2024, OI 51 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6503 2025 Die Vorlage OF 1157/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 62-0
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und WindeckstraßeOFOB 1227.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 477/4 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße Der Magistrat wird gebeten den Bereich der Zone 30 in den Straßen "Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße, Windeckstraße" in die Liste der regelmäßig auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu kontrollierenden Straßen im Ortsbezirk 4 aufzunehmen. Im Zuge der jährlichen Auswertung der Kontrollen sollte auch dieser Bereich dem Ortsbeirat berichtet werden. Begründung: Die benannte Zone bietet Autofahrer*innen die Möglichkeit von Norden kommend zwei Ampeln zu umgehen und Anwohner*innen berichten, dass es zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Zudem befindet sich in der Ostendstraße mit dem Internationalen Familienzentrum eine Kita, so dass viele Familien hier unterwegs sind. Die Überprüfung der Geschwindigkeit scheint daher dringend geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6523 2025 Die Vorlage OF 477/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5StreckenverlängerungOFOB 1027.01.2025 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 969/10 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie unter Einbindung der Eigentümer der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße und den Eigentümern in der August-Schanz-Straße gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wie die bereits bisher schwierige Anbindung des Gewerbeverkehrs von und zu dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ganzheitlich verbessert werden kann, 2. wie die künftig schwierigere Verkehrserschließung zu den Liegenschaften in der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Verlängerung ganzheitlich verbessert werden kann? Von besonderem Interesse ist dabei jeweils die Zeit der erheblichen Baumaßnahmen in der Homburger Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung OA 529 2025 Die Vorlage OF 969/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzOFOB 227.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 970/10 Betreff: Budgetantrag für zwei Schilder "Tauben füttern verboten" auf dem Gravensteiner-Platz Vorgang: OM 5892/24 OBR 10; ST 2070/24 Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zwei Schilder "Tauben füttern verboten" auf dem Gravensteiner-Platz aufstellen zu lassen. Der Ortsbeirat 10 unterstützt diese Maßnahme aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Begründung: Es ist erfreulich, gemäß der Stellungnahme ST 2070 des Magistrates vom 06.12.2024 die Stadtpolizei ausnahmsweise immerhin an zwei Tagen zu unterschiedlichen Zeiten kontrolliert hat. Dies hat natürlich zu dem Erfolg geführt, dass ausnahmsweise nicht gefüttert wurde. Handlungsbedarf besteht weiter. Leider besteht jedoch keine Möglichkeit, diese Kontrollen zu wiederholen. Deshalb bittet der Ortsbeirat 10 - im Sinne der vorgetragenen Beschwerden aus der Bürgerschaft - nunmehr dringend, zwei entsprechende Schilder auf dem Gravensteiner-Platz aufstellen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2070 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 377 2025 Die Vorlage OF 970/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte auf den Schildern "Tauben füttern verboten" um "Verstöße werden mit Bußgeld in Höhe von 120 Euro geahndet" ergänzt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in PreungesheimOFOB 227.01.2025 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 971/10 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Vorgang: OM 5548/24 OBR 10; OM 5558/24 OBR 10; ST 1630/24; ST 2009/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um detaillierte Prüfung und ausführliche Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: 1. Wann wird die mit der Anregung OM 5558 des Ortsbeirates 10 vom 4.6.2024 erbetene umfassende Informationsveranstaltung zu dem seinerzeitigen Starkregenereignis stattfinden? Hierzu liegen bekanntlich verschiedenste Anregungen des Ortsbeirates 10 vor, die die Grundlage der Veranstaltung bilden. 2. Warum gab es so heftige Überschwemmungen, unter anderem an zwei verschiedenen Stellen im Bereich der Huswertstraße, wenn es nicht an der Kanalisation gelegen haben soll? Hierzu möge der Magistrat vorab berichten. 3. Sollte die Stadt keine Zuständigkeit hierzu für sich sehen: Wie kann die Stadt zumindest fachlich beraten? 4. Welche anderen Stellen können hier insbesondere für finanzielle Hilfe involviert werden? Begründung: Bisher liegen dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit zu dem in Rede stehenden Starkregenereignis leider nur Teilantworten vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5548 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1630 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2009 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6484 2025 Die Vorlage OF 971/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Konrad-Hoenen-WegOFOB 927.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 972/10 Betreff: Konrad-Hoenen-Weg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, und wenn ja wie der Konrad-Hoenen-Weg sicherer gestaltet werden kann. Dabei gilt es zu berücksichtigen: 1. Es handelt sich um einen Schulweg, 2. Es ist eine relativ lange Strecke gegeben, mit nur einem Zugang an den Enden sowie ohne weitere Möglichkeiten des Ausweichens. Begründung: Büsche und Bäume führen zu teils dunklen, kaum einsehbaren Flächen. Dies wird oft als gefährlich wahrgenommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6476 2025 Die Vorlage OF 972/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Park-and-ride-Parkplatz unter der A 661 in der Homburger Landstraße in PreungesheimOFOB 1027.01.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 973/10 Betreff: Park-and-ride-Parkplatz unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der P&R-Platz unter der BAB 661 in der Homburger Landstraße künftig 1. sauberer gehalten werden kann, 2. von nicht erwünschten Dauerparkern freigehalten werden kann? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6477 2025 Die Vorlage OF 973/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und im Tenor das Wort "Parkplatz" durch Parkplätze" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer SchuleOFOB 927.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 979/10 Betreff: Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer Schule Vorgang: OM 2890/22 OBR 10; ST 172/23 Aufgrund des fortlaufenden Einsatzes und gemäß Hinweisen der Elternschaft der Berkersheimer Schule, führte der Magistrat (laut Amt 36.32.2) mutmaßlich am 24.07.2023 eine erneute Verkehrszählung durch. In einer Stunde sollen hierbei 251 Fahrzeuge und 61 Fußgänger gezählt worden sein. Dies ergab scheinbar, dass die erforderlichen Voraussetzungen nunmehr als erfüllt erkannt wurden und demzufolge eine Verfügung zum Errichten des geforderten Fußgängerüberweges erteilt wurde. Nachfragen der Elternschaft beim Magistrat (Amt 66.62) im Frühjahr 2024 ergaben, dass von einer entsprechenden Verfügung nichts bekannt sei. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Nachdem der vorgenannte Fußgängerüberweg Ende Januar 2025 immer noch nicht vorhanden ist bzw. vorbereitende Maßnahmen erkennbar sind, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wurde im Sommer 2023 eine erneute Verkehrszählung durchgeführt, welche im Ergebnis zu einer Verfügung führen konnte? 2. Wurde eine entsprechende Verfügung für den Fußgängerüberweg In den Gräben erlassen? 3. Liegt diese gegebenenfalls erlassene Verfügung dem ausführenden Amt mittlerweile vor? 4. Wann wird der Fußgängerüberweg vor Ort nutzbar errichtet sein? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2890 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 172 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1117 2025 Die Vorlage OF 979/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Überarbeitung der Planungen für den Spielplatz Rondellplatz in BonamesOFOB 227.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 980/10 Betreff: Überarbeitung der Planungen für den Spielplatz Rondellplatz in Bonames In der Sitzung des Ortsbeirates 10 am 14. Januar 2025 stellten das Stadtplanungsamt und das Grünflächenamt die Planungen für den Spielplatz Rondellplatz vor. Der Ortsbeirat 10 bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen. Er begrüßt grundsätzlich die Planungen und begrüßt, dass zeitnah mit deren Umsetzung begonnen werden soll. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Bezugnehmend auf seine Rechte gemäß § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte bittet der Ortsbeirat 10 den Magistrat, die Planungen für den Spielplatz Rondellplatz gemäß der folgenden Änderungswünsche zu überarbeiten: 1. Errichtung eines zweiten Tores für den Bolzbereich, 2. Ermöglichung von mehr inklusiven Angeboten, 3. Errichtung von Sonnenschutzsegeln, 4. Ermöglichung der Toilettennutzung auch an Wochenenden und Feiertagen, 5. Errichtung von mehr Sportgeräten für Erwachsene. Antragsteller: CDU SPD Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 89 2025 Die Vorlage OF 980/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Viacount-Messungen in der Straße Alt-Bonames, Höhe 10aOFOB 1027.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 981/10 Betreff: Viacount-Messungen in der Straße Alt-Bonames, Höhe 10a Die Straße Alt-Bonames befindet sich innerhalb einer 30er-Zone. Seit Jahren gibt es Wahrnehmungen von Fahrzeugen, welche diese subjektiv deutlich schneller, als mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durchfahren. Besorgte Anwohner traten wiederholt an den Ortsbeirat heran. Diese berichten von wahrgenommenen, deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Gefährdungspotentialen für die Kinder und Anwohner*innen. Insbesondere aufgrund der sehr schmalen Fußgängerwege. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten ist die Durchführung von mobilen Kontrollen (z.B. Enforcement Trailer o.ä.) sicherlich äußerst schwierig. Dennoch ist eine objektive Prüfung, ob gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht dringend erforderlich. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah in der Straße Alt-Bonames eine mehrwöchige, unauffällige Messung per Viacount (o.ä.) durchzuführen. Der Mast auf Höhe 10a scheint hierfür geeignet zu sein. Der Ortsbeirat 10 bittet über die erhobenen Messergebnisse entsprechend informiert zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6488 2025 Die Vorlage OF 981/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Basketball im NordparkOFOB 1027.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 982/10 Betreff: Basketball im Nordpark Vorgang: OM 1230/21 OBR 10; ST 607/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Spielfläche vom "roten Platz" im Nordpark wieder vernünftig nutzbar hergerichtet werden kann. Sofern er dieses bejaht, wie und wann mit dem Abschluss einer geeigneten Maßnahme gerechnet werden darf. Begründung: Seit Jahrzehnten verschlechtert sich der Belag des Handball-/Basketballfeldes zunehmend. Insbesondere die Basketballkörbe sind bei Kindern-, Jugendlichen und Freizeitsportlern beliebt. Diese bitten inständig um eine Verbesserung des Belages bzw. der Spielbarkeit dieser Oberfläche. Der Magistrat teilte in seiner Stellungnahme ST 607, auf den Vereinssport und die Frage nach geeigneten Sportanlagen bezogen u.a. mit: "Der Magistrat wird die Flächen hinsichtlich ihrer Instandhaltung begutachten und über mögliche Sanierungen entscheiden". Erkenntnis- bzw. Sachstandsmitteilungen hierzu liegen zumindest dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 607 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6489 2025 Die Vorlage OF 982/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zweiter Kunstrasenplatz für SV Viktoria Preußen 07 e. V. Ffm in EckenheimOFOB 227.01.2025 · GRÜNE, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 985/10 Betreff: Zweiter Kunstrasenplatz für SV Viktoria Preußen 07 e. V. Ffm in Eckenheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, mit dem Ziel der raschen Realisierung einen zweiten Kunstrasenplatz mit erster Priorität für Viktoria Preußen vorzusehen. Begründung: Seit Jahren besteht das entsprechende Erfordernis. Dies wurde immer wieder zurückgestellt, mit dem Hinweis auf Vereine und dem Vorrang des Bedarfs für einen ersten Kunstrasenplatz. Dies ist erfüllt. Mittlerweile wird für andere Vereine bereits das zweite Feld vorangetrieben, so dass das etwaige weitere Zuwarten Viktoria Preußen nicht zugemutet werden sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6490 2025 Die Vorlage OF 985/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage HügelstraßeOFOB 927.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 986/10 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfeldern realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme, ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6491 2025 Die Vorlage OF 986/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage HügelstraßeOFOB 227.01.2025 · CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 987/10 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich, entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024 äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Siegmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen, an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg / die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6480 2025 Die Vorlage OF 987/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Übergang U5 - RonneburgstraßeOFOB 1027.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 988/10 Betreff: Übergang U5 - Ronneburgstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten ob und wie dieser Zustand schnell behoben und die Gefahrenstelle beseitigt werden kann. Begründung: Der Übergang der Schienen der U5 in die Ronneburgstraße sind so uneben, daß insbesondere Zweiradfahrer, E-Roller und Elektrofahrstühle beim Überqueren heftig durchgeschüttelt und Gefahrensituationen ausgesetzt werden. Um die häufigen Gefahrensituationen zu minimieren, sollte der Belag zwischen den Schienen und der Fahrbahn entsprechend höhengleich verändert werden Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6481 2025 Die Vorlage OF 988/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Planungsstatus für den Ausbau des GlasfasernetzesOFOB 227.01.2025 · GRÜNE, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 989/10 Betreff: Planungsstatus für den Ausbau des Glasfasernetzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten ob, inwieweit bzw. wann und welche Bereiche / Quartiere Eckenheims für den Ausbau des Glasfasernetzes vorgesehen sind. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main ist mittlerweile Mitglied in der Gigabitregion Frankfurt/Rhein-Main. Dadurch soll ein nahezu vollständiger Ausbau (90 Prozent aller Haushalte) dann bis 2030 erreicht werden. Es ist verlässlich kaum möglich in Erfahrung zu bringen, ob, inwieweit bzw. wann und welche Bereiche / Quartiere Eckenheims für den Ausbau an das Glasfasernetz vorgesehen sind. Dieses gilt für Geschäftskunden wie auch Privatkunden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6482 2025 Die Vorlage OF 989/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zukunft des Wohnprojekts Prowokulta sicherstellenOFOB 1027.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 990/10 Betreff: Zukunft des Wohnprojekts Prowokulta sicherstellen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, unter anderem der städtischen ABG Holding, um rasche Prüfung und umfassende Berichterstattung gebeten, 1. ob, und wenn ja bis wann, die aus Sicht des Ortsbeirates 10 erforderliche, möglichst frühzeitige Verlängerung des Vertrags mit Prowokulta am Frankfurter Berg - einem der ältesten gemeinschaftlichen Wohnprojekte Frankfurts - erfolgen wird, 2. welche Änderungen und wenn eventuelle Verbesserungen seitens der Stadt vorgesehen sind. Begründung: Das Wohnprojekt Prowokulta hat sich am Frankfurter Berg etabliert. Vertragliche Hängepartien sollten im Interesse der Bewohner vermieden werden. Dies umso mehr, als gemeinschaftliche Wohnprojekte in Frankfurt rar sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6492 2025 Die Vorlage OF 990/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Albert-Schweitzer-SchuleOFOB 927.01.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 991/10 Betreff: Albert-Schweitzer-Schule Vorgang: OM 5264/24 OBR 10; ST 122/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten: 1. wann gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025 (ST 122) an der Albert- Schweitzer-Schule die Sanierung der Kellerräume sowie der Lehrküche a) beauftragt werden beziehungsweise wurden, b) mit der jeweiligen Fertigstellung zu rechnen ist, 2. welche zielführenden und zufriedenstellende Antworten auf die von Eltern vorgetragenen Hinweisen auf Baumängel gegeben werden können. Davon sind von besonderem Interesse: a) zunehmend sichtbare Bau- und Renovierungsrückstände, b) seit Jahren ausbleibende Fortschritte, c) Stilllegung von Steckdosen, so dass aktuell teilweise nur eine funktionierende Steckdose pro Klassenraum existiert; dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung sehr zu bedauern, d) ausbleibende Fortschritte bezogen auf die Ergebnisse des Runden Tisches im Februar 2024; stattdessen kam es aufgrund von Baumängeln zu kurzfristigen Raumsperrungen für die Kinder, e) die bei einer seitens der Eltern durchgeführten Begehung festgestellten Feuchtigkeitsprobleme und Baumängel vor allem im Haus Elsass. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5264 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 122 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6493 2025 Die Vorlage OF 991/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10OFOB 227.01.2025 · GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 992/10 Betreff: Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Stadtverordneten wollen beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, schnellstmöglich die ausstehenden Prüfungen und die dazu erforderlichen Antworten auf Beschlüsse zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10 zum Wohle der hier lebenden und arbeitenden Bürger nunmehr herbeiführen zu lassen. Begründung: Die leider ausstehenden unerledigten Drucksachen - zuletzt 27 - sind nicht zielführend. Normalerweise sollten keine solche Rückstände bestehen. Früher wurden in sitzungsfreien Zeiten Rückstände abgearbeitet, nicht aufgebaut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 527 2025 Die Vorlage OF 992/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung nach der Zahl "27" die folgenden Worte eingefügt werden: "(Stand Januar 2025)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ganztagskonzepte für Eckenheim, den Frankfurter Berg und PreungesheimOFOB 927.01.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 993/10 Betreff: Ganztagskonzepte für Eckenheim, den Frankfurter Berg und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um rasche Prüfung und detaillierte Berichterstattung bezüglich der Ganztagskonzepte für die Stadtteile Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim gebeten. Von besonderem Interesse sind dabei 1. die Münzenbergerschule, die Albert-Schweizer-Schule sowie eventuelle Schnittstellen mit der Theobald-Ziegler-Schule, 2. die Anzahl der Ganztagsbetreuungsplätze (bisher und künftig, jeweils mit und ohne Hortplätze) sowie die Verzahnung mit bestehenden Hortangeboten, 3. die Ausstattung der Schulen mit Personal und Infrastruktur, 4. die Berücksichtigung des jeweiligen Umbaus der Schulgebäude. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6494 2025 Die Vorlage OF 993/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und PreungesheimOFOB 227.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 994/10 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle), 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage), 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage), 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage), 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 02.07.2024, OA 476 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 526 2025 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 994/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwertenOFOB 926.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 1075/2 Betreff: Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. seit wann die Stellplatzverpflichtung gegenüber der Messe GmbH besteht. 2. in welchem Umfang und wie häufig die Rasenflächen im Rebstockpark als (Ausweich-) Parkplatz in den letzten drei Jahren benötigt bzw. genutzt wurden. 3. ob die Parkplatzflächen in Abstimmung mit der Messe verringert werden können, ohne dass Gefahr besteht, dass Ausstellende auf die umliegenden Wohngebiete ausweichen. 4. welche Maßnahmen in Abstimmung mit der Messe getroffen werden können, um die (Ausweich- ) Parkflächen ökologisch aufzuwerten, z.B. durch Blühstreifen, ökologische Nischen für Igel und andere gefährdete Arten oder Baumpflanzungen. Begründung: Wie zuletzt in der ST 2178 vom 16.12.2024 berichtet, besteht rund um den Weiher des Rebstockparks "aufgrund von vor langer Zeit vereinbarten vertraglichen Vorgaben eine Stellplatzverpflichtung seitens der Stadt Frankfurt an die Messe GmbH, die die Nutzung des Rebstockparks als (Ausweich-) Parkplatz im Rahmen von Messeveranstaltungen umfasst. Dies beinhaltet, dass die Rasenflächen vertragsgemäß kurzgehalten werden müssen." Da der Vertrag zwischen Messe und Stadt Frankfurt bereits "vor langer Zeit" geschlossen wurde, sich die Anzahl und Durchführung der Messen allerdings über die Zeit verändert hat, sollte die Stellplatzverpflichtung überprüft werden. Durch diese Stellplatzverpflichtung ist eine ökologische Aufwertung, z.B. in Form von Blühwiesen, derzeit unmöglich. Eine solche wäre im Sinne des Artenschutzes, der Klimaanpassung und der Aufenthaltsqualität allerdings dringend geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6536 2025 Die Vorlage OF 1075/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindernOFOB 226.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 1078/2 Betreff: Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Solmsstraße, vor dem Zugang zum Westbahnhof, eine Abstellfläche für E-Scooter und Leihräder auszuweisen. Die Miete sollte nur in unmittelbarer Nähe zum ausgewiesenen E-Scooter-/Leihräder-Parkplatz beendet werden können. Begründung: In der Nähe des Zugangs zum Westbahnhof in der Solmsstraße fehlt es derzeit an offiziellen Parkflächen für E-Scooter/Leihräder. Dies führt dazu, dass derzeit zahlreiche Scooter und Leihräder wild abgestellt werden (siehe Foto anbei) und den barrierefreien Zugang zum Westbahnhof einschränken. Durch die Auflage, dass die Miete nur in unmittelbarer Nähe zum E-Scooter-/Leihräder-Parkplatz beendet werden darf, soll das wilde Abstellen der Scooter/Leihräder außerhalb der Fläche verhindert werden. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6537 2025 Die Vorlage OF 1078/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vermüllung um Altkleidercontainer verhindernOFOB 226.01.2025 · FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 1079/2 Betreff: Vermüllung um Altkleidercontainer verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche wirksamen Maßnahmen ergriffen werden können, um die zunehmende Vermüllung rund um die Altkleidercontainer in der Solmsstraße (ggü. des Zugangs zum Westbahnhof) und in der Robert-Mayer-Straße/Ecke Hamburger Allee zu verhindern. 2. die Maßnahmen bei positiver Prüfung umzusetzen. Begründung: Die Vermüllung rund um die genannten Altkleidercontainer hat in den vergangenen Monaten zugenommen (siehe Foto anbei). Alte Kleider verteilen sich rund um die Behälter, schränken die Barrierefreiheit für Passant*innen sowie die Aufenthaltsqualität ein. Die Container erscheinen regelmäßig überfüllt, was auf zu seltene Leerungen schließen lässt. Außerdem kann regelmäßig beobachtet werden, dass Kleidungsstücke aus den Containern entnommen werden. Hier wäre eine bessere Sicherung der Behälter wünschenswert. (Quelle: Container Robert-Mayer-Straße | eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6538 2025 Die Vorlage OF 1079/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach: Zusammensetzung „Industrieschnee“OFOB 226.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 1161/6 Betreff: Unterliederbach: Zusammensetzung "Industrieschnee" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was über die Zusammensetzung des "Industrieschnees" in den Stadtteile Höchst und Unterliederbach bekannt ist und wann die letzten Messungen erfolgten. Begründung: In den Stadtteilen Höchst und Unterliederbach kommt es immer wieder zu einem Phänomen, das als "Industrieschnee" bekannt ist. Dieses künstlich erzeugte Schneephänomen entsteht durch die Emissionen aus Industrieanlagen, die sich bei bestimmten Wetterlagen abkühlen und zu Kondensationsprozessen führen. Das Auftreten von Industrieschnee hat bei vielen Bewohner:innen im Frankfurter Westen Besorgnis ausgelöst, insbesondere in Bezug auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen. Um Klarheit über mögliche Risiken zu schaffen, erscheint eine Untersuchung der Auswirkungen der Emissionen als sehr sinnvoll. Der Ortsbeirat bittet daher um eine umfassende Prüfung und Berichterstattung durch den Magistrat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1121 2025 Die Vorlage OF 1161/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2025OFOB 826.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 473/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2025 Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2025 (17.04.2025) einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 381 2025 Die Vorlage OF 473/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erinnerung an Auskunftsersuchen: Neubau Grundschule im Ostend auf dem Gelände des Clementine KinderhospitalsOFOB 826.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 476/4 Betreff: Erinnerung an Auskunftsersuchen: Neubau Grundschule im Ostend auf dem Gelände des Clementine Kinderhospitals Vorgang: V 820/24 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten dem Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 820 zur OF 365/4 zu entsprechen. Begründung: Eine Stellungnahme steht bisher aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 820 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6522 2025 Die Vorlage OF 476/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mobilität für Ältere wieder verbessernOFOB 1226.01.2025 · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 481/7 Betreff: Mobilität für Ältere wieder verbessern Im Konzept "Präventive Altenhilfe" für ein selbstbestimmtes Leben schreibt der Magistrat eingangs: "Der Anspruch aller Bürger:innen auf ein gutes Leben auch im Alter ist in § 71 Sozialgesetzbuch XII unter dem Titel "Altenhilfe" festgeschrieben. Im Kern geht es darum, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Die Vorschrift soll gewährleisten, dass alte Menschen die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken." Und später: "Der Ansatz der Age-friendly City zielt darauf ab, Städte so zu gestalten, dass sie die Bedürfnisse älterer Menschen fördern, indem sie Barrieren abbauen und soziale Teilhabe, Mobilität, Gesundheit sowie Sicherheit unterstützen. Dies geschieht durch Maßnahmen in Bereichen wie Wohnraum, Infrastruktur, Transport und soziale Integration." Und zum Ende: "Die Altenplanung der Stadt Frankfurt trägt dazu bei, dass Menschen möglichst lange selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben können." Gegen diese Grundsätze verstößt der Magistrat erheblich. Auch ältere möchten weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen, auch wenn sie nicht mehr gut zu Fuß sind. Hierfür ist die Nutzung ihres eigenen Autos oft unerlässlich. Die nachhaltige Verringerung von Parkplätzen in Frankfurt sorgen jedoch gerade bei älteren, die nicht mehr jede Fortbewegungsart nutzen können, für erhebliche Einschränkungen. So ist für sie wichtig, dass sie weiterhin (inzwischen mit dem Auto) den "Tante-Emma-Laden" in der Nachbarschaft aufsuchen können und nicht auf den anonymen Discounter (mit Parkplatz) verwiesen werden. Es ist wichtig, dass sie noch selbständig ihren Arzt aufsuchen können und nicht jedes Mal auf ein Taxi angewiesen sind. Es ist wichtig, dass sie sich noch mit altbekannten Freunden treffen können und nicht an einen Seniorenkreis verwiesen werden, der unbestritten auch seine Berechtigung hat. Es ist wichtig, dass sie selbstbestimmt die vielfältigen kulturellen Angebote in Frankfurt und der Nachbarschaft nutzen können, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Menschen, die nicht gut zu Fuß sind (auch jüngere) wird man kaum zum Fahrradfahren umerziehen können. Nicht jeder ältere hat eine Haltestelle des ÖPNV vor der Haustüre und am Ziel. In Busse und Bahnen erreichen jüngere meist schneller einen noch freien Sitzplatz. Schon das "sportliche Fahren" der Fahrer oder die "schlechte Technik" sorgen für Verunsicherung. Notbremsungen von Bus und Bahn können zu Verletzungen führen. Die häufigen Verspätungen sind wohl der Grund, weshalb sich die Fahrer nach einem Not Halt nicht immer um die (gestürzten) Fahrgäste kümmern. Das Kriterium nur sehr schlecht laufen zu können, ist kein Grund, einen Behindertenausweis zu erhalten und entsprechende Stellplätze nutzen zu können. Dies vorausgeschickt möge Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung - für die Frankfurter wieder für ausreichend Parkplätze zu sorgen - kurzfristig für die autofahrenden Einpendler Park, Ride & Bike-Abstellanlagen entlang der städtischen Tarifgrenze einzurichten (entsprechend dem Gutachten von Prof. Winkler von 1993) - mittelfristig für den Ausbau des ÖPNV von Frankfurt in das Umland zu sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 451 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 481/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der WegeführungOFOB 926.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 688/11 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat prüft die Wegeführung für LKWs im Gewerbegebiet (insb. Gwinnerstraße und Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) auf Sicherheit und Wendemöglichkeiten und berichtet dem Ortsbeirat Optimierungsvorschläge. Zudem wird übergangsweise die aktuelle bestehende Beschilderung so verbessert, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die LKW Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von LKWs angefahren werden können. Aktuell ist für die LKWs jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein LKW-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell z.T. an Stellen angebracht (erst nach der Ecke Flinsch-Gelastraße und zudem zugwachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die LKWs über die Straße "Im Trieb" auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein PKW in der Straße "Im Trieb" stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6466 2025 Die Vorlage OF 688/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bewerbung für das Landesprogramm „Ab in die Mitte - Bring wieder Leben in die Stadt“ für AltSeckbachOFOB 926.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 699/11 Betreff: Bewerbung für das Landesprogramm "Ab in die Mitte - Bring wieder Leben in die Stadt" für Alt-Seckbach Der Ortsbeirat begrüßt die Bewerbung "Bringt Leben ins Dorf - 7 Impulse für Seckbachs Mitte!" im Rahmen des Landesprogrammes Ab-die-Mitte "bringt Leben ins Dorf" und bezuschusst im Falle, dass die Bewerbung berücksichtigt wird, diese mit 10% der Gesamtkosten, maximal 1500 €. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Wie im Werkstattgespräch mit dem Ortsbeirat am 21.1. 2025 vorgestellt, möchte das Forum lebendiges Seckbach auch im Jahr 2025 aktiv die alte Dorfmitte Alt-Seckbach beleben mit Aktionen wie "Öffnet das Rathaus", "Hofkultur-Musik öffnet die Hoftore", "Stärkt die Mitte- kauft nebenan", "Mitte macht Markt", "Kreative Lösungen für die Bauphase". Details und eine Kostenaufstellung stellt das Forum in der Ortsbeiratssitzung vor. Im Jahr 2024 wurde ein Preis i.H. v. 7.500€ (beantragt waren 12.000€) vergeben und der OBR hat dementsprechend mit 750€ das Forum gefördert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 376 2025 Die Vorlage OF 699/11 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE, SPD, CDU und Linke mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "begrüßt" durch das Wort "unterstützt" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem NettoParkplatzOFOB 226.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 968/10 Betreff: Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem Netto-Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Parksituation vor dem Netto-Parkplatz an der Weilbrunnstrase so gestaltet werden kann, dass der Bürgersteig auf dem Schulweg wieder gemäß seiner ursprünglichen Funktion sicher genutzt werden kann, so dass insbesondere das Parken in der zweiten Reihe auf dem Bürgersteig verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6475 2025 Die Vorlage OF 968/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erneuerung der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Berkersheim und HarheimOFOB 226.01.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 977/10 Betreff: Erneuerung der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Berkersheim und Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Straße ist in einem Zustand, die als Gefahr für alle Benutzer gesehen werden muss. Die Sicherheitsmaßstäbe sind schon lange überzogen. Es fehlen Rad- und Fußwege, die breit genug sind. Auch der Bus muss ohne Schwierigkeiten fahren können. An der Bus- und S-Bahn Haltestelle gibt es Schlamm und Schlaglöcher. Diese Situation ist nicht länger hinnehmbar. Dies vorweg geschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob man die Berkersheimer Bahnstraße zwischen der Brücke in Harheim und der S-Bahn Haltestelle Berkersheim entsprechend ertüchtigen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6485 2025 Die Vorlage OF 977/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bau einer Rampe in Berkersheim zu den GleisenOFOB 926.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 978/10 Betreff: Bau einer Rampe in Berkersheim zu den Gleisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob man im Bereich Haltestelle S6 in Berkersheim eine Rampe anstelle eines Aufzuges bauen kann. Begründung: Der Aufzug an der S-Bahn Station Berkersheim ist zum wiederholten mal kaputt und die Bestellung der Ersatzteile lässt immer wieder auf sich warten. Es ist der Bevölkerung nicht mehr zumutbar, die steilen Metalltreppen hoch und runter zu laufen. Zumal die Treppen von Personen mit Rollstuhl oder Rollator / Kinderwagen gar nicht bewältigt werden können. Die angedachte Fußgängerüberquerung mit neuen Treppen und Aufzügen wird genauso störanfällig wie die jetzige sein, solange bis die Omegabrücke mit Fuß- und Radweg betriebsbereit ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6486 2025 Die Vorlage OF 978/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Eckenheim auf dem Schulhof der TheobaldZieglerSchuleOFOB 926.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 983/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für einen Kinderbücherschrank in Eckenheim auf dem Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Idee eines Kinderbücherschranks auf dem alten Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule aus Ortsbeiratsmitteln mit einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 7.000 €. Der Bücherschrank soll auf dem Gelände des alten Schulgebäudes, in unmittelbarer Nähe zum 'grünen Klassenzimmer', in der Fluchtverlängerung der Tischtennisplatte stehen. Wenn möglich, soll der Bücherschrank ähnlich dem im KiFaZ am Bügel aus einer alten Telefonzelle gestaltet werden. Ein Pate steht bereit. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Schrank soll in Absprache mit einer UBUS Kraft an der Theobald-Ziegler-Schule errichtet werden und Literatur für Kinder bereitstellen. Diese sollen nach Altersgruppen in der Höhe gestaffelt werden. Die Kinder haben den Wunsch, dass dieser Bücherschrank als 'Tauschbörse' an der Theo dient: gelesene Bücher können dort abgestellt werden, andere Bücher können entnommen werden, auch mit dem Hintergrund, dass es Kinder an der Schule gibt, die gar keinen Zugang zu Büchern haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 983/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 390 2025 Die Vorlage OF 983/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der dritte Satz gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parksituation im Bereich KarlLachmannStraße/GummersbergstraßeOFOB 1026.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 984/10 Betreff: Parksituation im Bereich Karl-Lachmann-Straße/Gummersbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob man im Bereich Karl-Lachmann-Straße / Gummersbergstraße die Kurvenbereiche mit Querungshilfen an allen Kurven versehen kann. Begründung: Die Straßen werden von vielen PKWs auch in den Kurven und auf dem Gehweg beparkt, was 5m vom Scheitelpunkt der Kurve nicht gestattet ist. Die abgesenkten Bordsteine werden dadurch blockiert und das macht die Situation für zu Fuß gehende, Kinderwagen und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl sehr schwierig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 984/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6631 2025 Die Vorlage OF 984/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und RebstockOFOB 225.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 1072/2 Betreff: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: Im Rahmen der Sonderfonds "mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" 1. Zusätzliche Müllgaragen in der Kuhwaldsiedlung an der Phillip-Reiss Str./ Ecke Funck Str. und auf dem Friedrich Naumann Platz, sowie an der Max-Pruss-Straße (Höhe siehe in Anlage) und im neuen Rebstockpark auch an einem für die FES gut zugänglichen Standort aufzustellen; 2. Zusätzliche Reinigungsintervalle in der Max-Pruss-Straße und in der Kuhwaldsiedlung durchzuführen; Der Magistrat wird zudem gebeten, 3. Erneut mit den Bäderbertriebe Frankfurt GmbH und der Mainova AG Kontakt aufzunehmen, da die zugesagten Maßnahmen, siehe ST 1300 vom 21.06.2024, noch nicht umgesetzt wurden. Die Vermüllung hält auch dort an. Begründung: - In der Planung für Müllbehälter und Müllgaragen, siehe ST1697, waren nach erfolgten Begehungen Örtlichkeiten in Bockenheim und Westend ausgewählt. In den Quartieren Kuhwald, Rebstock und Biegwald fand keine Begehung statt, so wurden diese Quartiere nicht berücksichtigt. - In der Max-Pruss-Straße sind die Grünanlagen bzw. Grünstreifen entlang der Parklätze immer wieder massiv vermüllt. Hier parken Messebesucher, kleine Transporter, Parkbesucher, Pendler. - Im Kuhwald haben die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Müllbeseitigung und zur Aufklärung im Sachgerechten Umgang zur Entsorgung noch nicht gegriffen. - Im neuen Rebstockpark reichen die vorhandenen Müllbehälter nicht aus, zudem werden die ohne Deckel stetig von den Rabenkrähen ausgeräumt, was eine massive Beeinträchtigung des Erholung für die Erholungssuchenden im Park bedeutet. Anlage (Antragstellerin) Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Initiative OI 91 2025 Anregung an den Magistrat OM 6535 2025 Die Vorlage OF 1072/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?OFOB 625.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 1154/6 Betreff: Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts? Mit Datum vom 17. Januar 2025 teilte das Justizministerium im Rahmen einer Pressemitteilung mit, dass das Amtsgericht Frankfurt Höchst wohl bis zum Jahr 2028 aufgelöst und die bestehende Frankfurter Gerichtsbarkeit integriert werden soll. Zur angedachten Sanierung des 1867 erbauten Gerichtsgebäudes, die bis ins Jahr 2026 vollzogen werden sollte, wird es daher nicht mehr kommen. Die dadurch bedingte eigentliche Übergangsnutzung des ehemaligen Finanzamtes wird mangels Umbaus ebenfalls seitens des Amtsgerichts nicht realisiert. Das Finanzamtsgebäude hat daher faktisch keine Verwendung mehr. Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen durch Herantritt an die Hessische Landesverwaltung zu klären: - Wie soll das ehemalige Finanzamt, dass bisher als Übergangsquartier für die Bediensteten des Höchster Amtsgerichts während der Umbauphase vorgesehen war, nun genutzt werden? Gibt es Alternativpläne? - Wie soll das 1867 erbaute Amtsgerichtsgebäude nach Schließung im Jahre 2028 weiterverwendet werden? Gibt es hierzu bereits Pläne? - Seit mehr als zwei Jahren sind um das Gerichtsgebäude Gerüste zur Absicherung der sanierungsbedürftigen Fassade aufgestellt. Wird unabhängig von der Einstellung der Sanierung die angekündigte Außensanierung weiterverfolgt, um zeitnah ein Abbau der Gerüste erzielen zu können? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1120 2025 Die Vorlage OF 1154/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte NiddaOFOB 625.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 1158/6 Betreff: Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda Die Erfahrungen der Renaturierung am Höchster Wehr (Autos, Vermüllung und Grillen im Landschaftsschutzgebiet) berücksichtigend, kann das Ergebnis der Renaturierung am Sossenheimer Wehr vor dem kommenden Frühling und Sommer 2025 geschützt werden. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den nachfolgenden Vorschlag auf dessen Umsetzung zu prüfen: Der Vorschlag sieht vor mit minimalem Aufwand einen größtmöglichen Schutz zu erreichen. An fünf Stellen kann mit der Installation von abschließbaren Pollern oder ähnlichen geeigneten Maßnahmen die Anfahrt von PKW direkt an die Nidda verhindert werden. Der Vorschlag sieht mit den fünf Standorten gleichzeitig die größtmögliche Rücksichtnahme auf Landwirtschaft, die Kleingartenvereine und Anwohner*innen vor. Anlieger*innen sollen entsprechende Sicherheitsschlüssel für die abschließbaren Poller erhalten, so dass der Zugang weiter uneingeschränkt möglich bleibt. Die beigefügte Skizze und die Fotos veranschaulichen die fünf vorgeschlagenen Standorte für die Poller. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Markierungen Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6504 2025 Die Vorlage OF 1158/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sossenheim: Ansiedlung eines Nahversorgers im Areal der DunantSiedlung vorantreibenOFOB 225.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 1159/6 Betreff: Sossenheim: Ansiedlung eines Nahversorgers im Areal der Dunant-Siedlung vorantreiben Die Henri-Dunant-Siedlung im Frankfurter Stadtteil Sossenheim zählt etwa 3.400 Bewohnern in mehr als 1.200 Wohneinheiten, die damit ein erheblicher Anteil der Bevölkerung des Stadtteils ausmachen (rd. 20%). Besonders ältere Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen haben in diesem Gebiet mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs zu kämpfen. Aktuell gibt es im Umfeld der Siedlung keinen adäquaten Nahversorger (außer zwei Kioskgeschäfte), was viele Menschen dazu zwingt, weite Wege mit dem Auto oder dem ÖPNV zurückzulegen, um ihre Einkäufe zu erledigen. Die Möglichkeit einer wohnortnahen Versorgung würde nicht nur die Lebensqualität der Anwohner deutlich steigern, sondern den Autoverkehr verringern und damit die Umweltbelastung reduzieren. In der am anderen Ende Sossenheims gelegenen Carl-Sonnenschein-Siedlung konnte bereits eine Lösung für ein ähnliches Problem gefunden werden: Dort wurde die Errichtung eines Aldi-Markt angekündigt, der den Anwohnern eine wohnortnahe Versorgung ermöglicht. Dieses positive Beispiel zeigt, dass durch die gezielte Unterstützung von Investoren und die Identifikation geeigneter Flächen eine nachhaltige Lösung geschaffen werden kann. Der Ortsbeirat möge unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: 1. Standortprüfung: Es sollen geeignete Flächen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Dunantsiedlung identifiziert werden, die sich für die Ansiedlung eines Nahversorgers eignen. 2. Bedarfsanalyse: Eine detaillierte Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung ist durchzuführen, die die demografische Struktur der Siedlung, die Mobilitätsbedürfnisse der Bewohner und mögliche Betreiberkonzepte berücksichtigt. 3. Förderung privater Investoren: Der Magistrat wird gebeten, Investoren oder Betreiber gezielt anzusprechen und bei der Ansiedlung eines Nahversorgers zu unterstützen, etwa durch städtische Förderprogramme. Das Beispiel der Carl-Sonnenschein-Siedlung zeigt, dass durch gezielte Maßnahmen eine Lösung möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6505 2025 Die Vorlage OF 1159/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sossenheim: Bücherschrank in der Dunant-Siedlung forcierenOFOB 225.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 1160/6 Betreff: Sossenheim: Bücherschrank in der Dunant-Siedlung forcieren Die Henri-Dunant-Siedlung im Frankfurter Stadtteil Sossenheim zählt etwa 3.400 Bewohnern in mehr als 1.200 Wohneinheiten, die damit ein erheblicher Anteil der Bevölkerung des Stadtteils ausmachen (rd. 20%). Im Rahmen eines Quartiersrundgang wurde der Ortsbeirat darauf aufmerksam, dass sich seitens der Besucher ein eigener Bücherschrank im Areal gewünscht wird. Insbesondere viele Familien begründen Ihren Wohnsitz im Siedlungsgebiet. Zudem sind zwei Schulen und eine KITA ansässig. Der Bücherschrank kann als Ausstauschort insbesondere für Kinderbücher, Bastelbücher verschiedener Generationen genutzt werden, aber auch zum Tausch von Büchern für Erwachsene fungieren. Im Rahmen des Rundgangs haben sich bereits mehrere Familien als Paten für den Schrank zur Verfügung gestellt. Auch hier zeigt sich -ähnlich wie bei anderen Standorten- "LESEN VERBINDET". Als besonders geeignet erscheint nach Einschätzung der Bewohner die Freifläche der Gabelung des Dunantrings in die Dufourstr. (ehemalige DB- Radstation), da der Standort im Herzen des Rings belegen ist. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, - die Errichtung eines Bücherschranks in der Dunantsiedlung zu prüfen - bei der Standortauswahl möglichst den Wunsch der Bewohner (Gabelung Dunantring/ Dufourstr. (ehemalige DB-Radstation) zu berücksichtigen (entsprechende Parten zur Betreuung des Schrankes haben sich bereits beim Ortsbeirat gemeldet) - nach Prüfung die Kosten mitzuteilen, um das Vorhaben per separaten OIB-Beschluss aus Mitteln des Ortsbeirats zu verwirklichen Anlage Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6483 2025 Die Vorlage OF 1160/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und KinderOFOB 625.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 1322/5 Betreff: Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und Kinder Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11-15 drei Poller anzubringen, um das illegale Parken und die damit verbundenen Gefahren für Fußgänger und Kinder zu verhindern. Begründung: In unmittelbarer Nähe zur Mainkita der Evangelischen Dreikönigsgemeinde entsteht durch ständiges Falschparken auf dem schmalen Bürgersteig eine erhebliche Gefahrenstelle, insbesondere für Kinder. Trotz bestehenden absoluten Parkverbots parken täglich bis zu drei Fahrzeuge auf dem Gehweg. Dies zwingt Kinder mit Fahrrädern oder Tretrollern sowie Eltern mit Kinderwagen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dabei besteht aufgrund der Einbahnstraßenregelung und des oft zügigen Verkehrs ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Verkehrspolizei hat mehrfach Maßnahmen wie das Aufschreiben von Falschparkern und Abschleppungen durchgeführt, jedoch hat dies keine dauerhafte Besserung gebracht. Daher schlagen die Kita und deren Elternschaft als langfristige Lösung die Installation von zwei bis drei Pollern auf dem Bürgersteig vor. Diese Maßnahme würde das Problem des Falschparkens an dieser Stelle effektiv und nachhaltig lösen und die Sicherheit für Kinder und Eltern gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1322/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6697 2025 Die Vorlage OF 1322/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen 1 BFF und AfD (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Defibrillator am Bürgeramt anbringenOFOB 425.01.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 344/15 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen automatisierten externen Defibrillator (AED), der auch von Laien bedienbar ist, am Bürgeramt Nieder-Eschbach oder (in Absprache mit dem Eigentümer) an der U-Bahnstation, z. B. dem Kiosk, anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. In der näheren Umgebung sollten Hinweise auf den Standort angebracht werden. Begründung: Die angegebenen Orte sind auch in der Nähe der Busstationen und der U-Bahnstation und somit geeignet. Ein von Laien bedienbarer AED kann Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. An anderen Orten mit viel "Publikumsverkehr" (Schwimmbad, Sportanlage, ...) wurden solche Gräte bereits montiert, ebenso wie an einigen U-Bahnstationen in der Stadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6487 2025 Die Vorlage OF 344/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nistkästen für überflüssige Verkehrszeichenmasten Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher StraßeOFOB 925.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 682/11 Betreff: Nistkästen für überflüssige Verkehrszeichenmasten Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - Die drei neu aufgestellten Schilder Verkehrszeichen 205 sind an den Kreuzungen in der Lauterbacher Straße 4-20 (Tempo 30-Zone) wieder zu entfernen. - An den verbleibenden Masten der Schilder Verkehrszeichen 205 sind passende Nistkästen für Vögel anzubringen. - Die immer noch fehlenden Parkwinkel sind an den dortigen drei Kreuzungen (Lauterbacher Straße 4-20) anzubringen. Begründung: Die Anwohner und die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord forderten seit 2017 die Parkwinkel an den Straßenkreuzungen in der Lauterbacher Straße, in dem Abschnitt nach der Nr. 4 bis zur 20, zu vervollständigen. Es gibt bereits einen Parkwinkel, aber die weiteren Parkwinkelmarkierungen wurden nie aufgebracht. Stattdessen ist in der Tempo 30-Zone seit Dezember 2024 eine vollkommen rechtswidrige und ungenügende Beschilderung angebracht worden. In einer Tempo 30-Zone gilt grundsätzlich immer "Rechts vor Links". Tempo 30-Zonen wurden erst in den 70er Jahren eingeführt. In der Lauterbacher Straße gilt seit 1960 schon "Rechts vor Links". Nun soll eine vorfahrtsberechtigte Straße in eine Tempo 30-Zone gebaut werden. Dies ist in nur sehr wenigen Ausnahmefällen möglich, allerdings sollte diese Entscheidung dann sehr gut begründet sein, ansonsten kann dies nicht umgesetzt werden. (erforderlich ist dafür z.B. eine Grundnetz Buslinie, Haupteinkaufsstraße oder Vergleichbares). In dem Straßenabschnitt zwischen der Haunummer 2 und 9 sind bereits "schlafende Polizisten" (Bodenschweller) angebracht. In der Lauterbacher Straße 2 bis 20 (ca. 100 Meter) befinden sich die Grund-, Haupt und Realschule, die örtliche Kindertagestätte nebst Hort; zwischen den Häusern befinden sich noch weiter 3 Spielplätze. Der gesamte Abschnitt ist die "Rennstrecke" für die Kinder und deren Begleiter zwischen den Schulen, Kindergarten, Hort und Spielplätzen. Dieser Straßenabschnitt der Tempo 30-Zone ist nun in eine "Hauptstraße für Autos" geändert worden, die den Verkehrsteilnehmern nicht mehr suggeriert, hier vorsichtig fahren zu sollen. Dies entspricht nicht dem Interesse der Anwohner und nicht dem Anspruch an unseren Sicherheitsgedanken in der Stadt Frankfurt. Die Kreuzungen in dem Bereich sind Kreuzungen und es ist gilt dort unstrittig "Rechts vor Links". Dies ist erst erneut wieder durch ein Urteil, welches sich direkt auf diesen Straßenabschnitt bezieht, eindeutig und rechtssicher festgestellt worden. - Im Jahr 1960 ist bei der Planung des Gebietes darauf geachtet worden, mittels "Rechts vor Links" Kreuzungen die Autos zu "entschleunigen", weil der Verkehr damals noch Tempo 50 erlaubte. Tempo 30 Zonen gab es damals noch nicht. - Es ist damals an den Kreuzungen absichtlich ein umlaufender Randstein eingebaut worden. - Es ist an den Kreuzungen zusätzlich ein umlaufender Gehweg angebracht worden. - In der Parallelstraße gibt es gleichartige Kreuzungen, die allerdings sogar teils nur Waldzugänge sind, die ebenfalls reine "Rechts vor Links" Kreuzungen sind und mit Parkwinkeln und sogar Halteblöcken am Boden markiert worden sind. - Es ist nicht nur ein allmeines Wohngebiet (WA), sondern dort sogar reines Wohngebiet (WR). Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Bürger erstmals empfohlen in der Lauterbacher Straße Parkwinkel anzubringen. Die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord hatte sich seitdem noch mehrfach vergebens an das Amt gewandt. Die neue Beschilderung in der Lauterbacher Straße ist so nicht zulässig. Grundsätzlich gehört zu einer negativ Beschilderung immer noch eine positive Beschilderung dazu; von dem völlig vergessenen Radverkehr mal ganz zu schweigen. Die Ausnahmegründe für eine Vorfahrtstraße fehlen völlig. Es fehlen auf den ca.100 Metern daher folgende weitere 21 Schilder nebst Masten: - Dreimal VZ Einfahrt verboten, weil es eine Einbahnstraße ist. (Zeichen 267) - Dreimal Zusatzzeichen: Radfahrer frei (VZ 1022-10) - Dreimal VZ Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts (Zeichen 209) - Dreimal VZ Einbahnstraße rechtsweisend (Zeichen 220-20) - Dreimal VZ Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts (Zeichen 209) - Dreimal VZ Vorfahrt (Zeichen 301) - Dreimal Zusatzzeichen: Radfahrer frei (VZ 1000-32) Niemand möchte diesen irrsinnigen Schilderwald und keine weiteren unnötigen Ausgaben. Die Amtsleiterin war bereits direkt involviert in die Thematik und hat den Bürgern direkt darauf geantwortet. Es wurde eine kurze einmalige wahllose Geschwindigkeitskontrolle in dem Bereich angeordnet. Die Antwort an die Bürger war aber nicht zielführend. Die einmalige 90-minütige Geschwindigkeitskontrolle ohne Zeitangabe zeigte zwar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen, trotzdem ist dies kein Indiz für eine sicherere Straße und überhaupt keine aureichende Begründung für die Verwaltungsvorschrift hier eine "Hauptstraße" im Tempo 30-Zone Gebiet anzulegen. Der Bürgerwille sollte mehr beachtet werden und die eindeutigen Vorgaben zu sicheren Wohngebieten und Bereichen um die Schulen sollten mehr Beachtung finden. Das Dezernat für Mobilität hat dazu bereits klare Vorgaben gemacht und in einem neuen Anschreiben vom 25.01.25 auf die Wichtigkeit der Sicherheit vor unseren Schulen hingewiesen: "Schulwegsicherheit im Fokus" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6462 2025 Die Vorlage OF 682/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Betreffs und der zweite Spiegelstrich des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - „Klimaneutrales Frankfurt 2035“: GrundsatzbeschlüsseB24.01.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 23 Betreff: "Klimaneutrales Frankfurt 2035": Grundsatzbeschlüsse Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4724 - NR 316/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 26/24 - Zum Beschluss § 1650 der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 zum Vorgang "Klimaneutrales Frankfurt 2035": Grundsatzbeschlüsse hat der Magistrat jeweils mit Bericht an die Stadtv.-Vers. B 319 vom 22.08.2022, B 34 vom 13.01.2023 und B 26 vom 15.01.2024 berichtet. Mit diesem Bericht erfolgt eine Aktualisierung. 1 Dez. X in Dez. für Klima, Umwelt und Frauen weiterentwickeln und Prozess koordinieren. Umgesetzt (siehe B 319) 2 Klimareferat einrichten Umgesetzt (siehe B 34) 3 Informations- und Beratungsangebote zu Energie und Klimaschutz bündeln und ausbauen Das Klimareferat hat sich gemeinsam mit dem Amt für Bau und Immobilien erfolgreich um die Gewinnung europäischer Fördergelder für das ELENA-Projekt Future Proof bemüht. In diesem Rahmen werden über drei Jahre neun städtische Stellen anteilig finanziert, wovon vier Stellen für die Unterstützung der Bürger:innen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und fünf für die Beschleunigung der Wärmewende bei städtischen Gebäuden vorgesehen sind. Klimareferat Nach Beschluss der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)" durch die Stadtverordnetenversammlung im November 2023 startete das Förderprogramm "Klimabonus" und vereint seitdem für Frankfurter Bürger:innen sowie Unternehmen und Institutionen die Fördermöglichkeiten für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Es wurden im Klimabonus bis Mitte November 2024 über 2100 Anträge gestellt. 5 % der Anträge waren Maßnahmen zur Begrünung von Dach, Fassade und/oder Hof sowie zum Wassermanagement, 20 % der Anträge waren für den Zuschuss einer Mini-PV-Anlage und 29 % der Anträge entfielen auf Solaranlagen. Die restlichen Anträge betrafen Batteriespeicher (36 %) und private Ladeinfrastruktur (9 %). Solar-Gründächer wurden bisher nur gering nachgefragt (1 %), da nur wenige Dächer hierfür die Voraussetzungen erfüllen. PV-Anlagen und Mini-PV-Anlagen werden sehr häufig kombiniert mit Batteriespeichern beantragt und umgesetzt. Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 7 Millionen Euro beschieden. Die Anträge gehen aus dem gesamten Stadtgebiet ein. Die meisten Anträge kamen aus den Stadtteilen Kalbach-Riedberg, Schwanheim und Bergen-Enkheim. Jugend- und Sozialamt Das Jugend- und Sozialamt hat sich die Leitlinie und das Ziel gegeben, andere zu motivieren sowie diese bei der Umsetzung von Maßnahmen zu unterstützen, die dazu beitragen, nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. 4 Klimabeirat einberufen Der Klimabeirat hat sich zum 30.10.2024 konstituiert. Er besteht aus zehn Expert:innen aus unterschiedlichen Fachbereichen, welche die Stadtpolitik und -verwaltung künftig in Fragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung beraten sollen: • Prof. Paola Alfaro-d'Alençon, Nachhaltige Stadtplanung und -entwicklung / klimagerechtes Bauen • Dr. Ralf Becherer, Transformationswissenschaft • Prof. Joachim Curtius, Klimawissenschaft • Dr. Christine Grüning, Klimafinanzierung • Dr. Julia Krohmer, Klima und Biodiversität • Prof. Martin Lanzendorf, Mobilitätsforschung • Dr. Thomas Seifert, (Serielle) Energetische Sanierung / Wärmewende • Prof. Carolina Tranchita, Erneuerbare Energien / Stromwende • Prof. Hannes Utikal, Transformation der Industrie • Dr.-Ing. Martina Winker, Hydrologie / Klimawandelanpassung 5 Klimaschutzplan mit Zielpfad vorlegen Der Magistrat hat das ifeu Institut mit der Erarbeitung des im Beschluss geforderten Fachgutachtens zum Klimaschutzplan beauftragt. Geforderte Arbeitspakete sind 1. die Evaluation der bisherigen Anstrengungen der Stadt, 2. die Entwicklung von Empfehlungen für weitere Klimaschutzmaßnahmen, 3. die Abgabe von konkreten Umsetzungsvorschlägen für ein verbessertes Zielerreichungscontrolling, 4. die Grobskizzierung eines Investitionsplans, 5. die Erstanalyse von Wechselwirkungen städtischer Beschlüsse sowie 6. die Begleitung des Klimaschutzplan-Prozesses. Sobald das Fachgutachten vorliegt, wird es veröffentlicht. 6 Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen Umgesetzt (siehe B 34) 7 Liste mit Investitionsprojekten Umgesetzt (siehe B 34) 8 Investitionen priorisieren Siehe B 34 9 Förderlandschaft prüfen In laufender Umsetzung (siehe B 26) 10 Öffentliches Spendenportal einrichten Die Prüfungen zur Einrichtung eines öffentlichen Spendenportals sind noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.03.2022, NR 316 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 26 Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 193 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FDP (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Die Vorlage B 23 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Vorlage B 23 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6003, 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 24.04.2025 Aktenzeichen: 79-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Verbesserte Verkehrsanbindung des Waldstadions und Wiederaufforstung der Isenburger SchneiseB24.01.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 24 Betreff: Verbesserte Verkehrsanbindung des Waldstadions und Wiederaufforstung der Isenburger Schneise Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2024, § 4818 - NR 979/19 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 100/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.06.2025 Zwischenbericht: Nachdem der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, die Bundespolizei, der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), die Deutsche Bahn (DB), die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ und die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) nach dem letzten EM-Spiel in Frankfurt am Main am 1. Juli 2024 eine positive Bilanz des Mobilitätskonzeptes zur EM 2024 gezogen haben, steigt die öffentliche Erwartungshaltung, im nahen zeitlichen Zusammenhang nach dem Ende der Fußball EM den Parkplatz an der Isenburger Schneise wieder aufzuforsten. Tatsächlich waren 230.000 Fans an den fünf Spieltagen im Stadion zu Gast. Pro Spieltag reisten mehr als 30.000 Fans mit ÖPNV zum Stadion an und leisteten damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Ermöglicht wurde dies durch ein ausgeklügeltes Verkehrskonzept zur EM. So haben an den Spieltagen traffiQ und die VGF zehn Sonderzüge zusätzlich zum regulären Straßenbahnangebot eingesetzt. Außerdem wurden die Haltestellen am Stadion an den jeweiligen Spieltagen von bis zu 16 Stadtbussen pro Stunde bedient. Rund 20.000 Fans hat allein die S-Bahn Rhein-Main an jedem Spieltag zusätzlich befördert, das heißt rund 40.000 Fahrten bei An- und Abreise. Das sind mehr als doppelt so viele Fans wie an normalen Bundesliga-Spieltagen. Viele Turnierbesucher:innen waren in ICE und Intercity-Zügen nach Frankfurt unterwegs. Dafür standen den Fans täglich rund 300 Züge von und nach Frankfurt mit 190.000 Sitzplätzen zur Verfügung. Auch wenn eine positive Bilanz für die Stadionverkehre des ÖPNV an den fünf Spieltagen in Frankfurt am Main gezogen werden kann, können die Erfahrungen aus der EM nach Einschätzung des Magistrats nicht ohne Weiteres auf Bundesligaspiele oder Veranstaltungen im Stadion übertragen werden. Die starke Erweiterung des Angebots der verschiedenen öffentlichen Verkehrsmittel war aufgrund der hohen Strahlkraft der EM mit ihrer hohen Gästezahl aus wirtschaftlichen, touristischen und aus sicherheitspolitischen Gründen geboten, ist aber nicht dauerhaft zu leisten. Inwieweit sich einzelne positive Erfahrungen aus den Angeboten zur Regulierung des Individualverkehrs während der EM auf den Stadionverkehr im Bundesligabetrieb und bei Veranstaltungen übertragen lassen, wird zurzeit geprüft. Insofern gelten die bereits in der Vergangenheit getroffenen Aussagen des Magistrats unverändert fort: · Die Stadt Frankfurt am Main ist sich der klimatischen und rechtlichen Bedeutung der Wiederaufforstung der Isenburger Schneise bewusst. · Die Aufforstung des Parkplatzes Isenburger Schneise ist eine planfestgestellte Kompensationsmaßnahme für die Erweiterung des Waldstadions anlässlich der Fußball WM 2006, welche bereits längst erfolgt sein müsste. · Eine Wiederaufforstung konnte nicht vor der EM 2024 erfolgen, da der Parkplatz zuletzt noch Bestandteil des Verkehrskonzeptes der EM 2024 war. · Das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde ist mit dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Austausch, um sich auf einen verbindlichen Aufforstungstermin für den Ersatzparkplatz an der Isenburger Schneise zu verständigen. · Der Magistrat wird ein neues Mobilitätskonzept für den gesamten Sportpark Stadion vorlegen, bei dem der Rad- und ÖPNV-Verkehr systematisch gefördert wird. Der MIV-Anteil wird gesenkt. Die bereits vorhandene Infrastruktur am Standort wird genutzt, und Synergieeffekte werden gezielt ausgebaut. · Bereits im Vorgriff auf dieses Konzept wurden einzelne Maßnahmen aus einem früheren Verkehrskonzept realisiert. So hat der Aufsichtsrat der Sportpark Stadion GmbH (SSF) aus diesem Konzept bereits die Neuordnung von P9 als Taxi- und Bushalteplatz beschlossen. Damit wird zugleich auch der Bus- und Taxiverkehr neu geregelt, was insgesamt zu einer Verringerung der Staulage bei der Anfahrt führen dürfte. · Darüber hinaus hat die SSF im Frühjahr 2023 insgesamt 680 zusätzliche Fahrradabstellplätze geschaffen. · Perspektivisch wird die Regionaltangente West den Umweltverbund stärken. · Eine Entlastung im Verkehrsaufkommen rund um das Stadion hat in der Vergangenheit auch das bereits bei Veranstaltungen und Spielen erfolgreich praktizierte Prebooking-Verfahren, wonach es für Ticketinhaber:innen die Möglichkeit gibt, Parkscheine für fußläufig entfernte Parkhäuser/Parkplätze im Vorfeld zu buchen, gebracht. · Für die Parkplätze an der Isenburger Schneise sollte Ersatz geschaffen werden. Hierfür ist die ohnehin notwendige Bebauung von Bestandsparkplätzen mit Parkhäusern vorgesehen. Neben dem Parkplatz unter der Multifunktionsarena kommen hierfür die Parkplätze Hahnstraße, Waldparkplatz und Gleisdreieck in Betracht. Der Magistrat ist sich der Verantwortung bewusst, mit geeigneten Maßnahmen im Zusammenspiel mit dem Stadionbetreiber und der Landespolizei dafür zu sorgen, dass die Verkehrssituation rund um das Stadion bei Bundesligaspielen und bei Veranstaltungen kontinuierlich optimiert wird. Prebookingsysteme, wie bereits im Einzelfall praktiziert, sind hierbei unverzichtbare Bausteine und sollen ausgeweitet und als verbindlicher Bestandteil die Anreise mit dem PKW regeln. Der Magistrat ist sich aber auch der Verantwortung bewusst, die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zur Erweiterung des Stadions zu erfüllen und die Wiederaufforstung der Isenburger Schneise voranzutreiben. Darum wird der Magistrat einen abgestimmten Zeitplan für die Wiederaufforstung der Isenburger Schneise vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.09.2019, NR 979 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 100 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 479 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Die Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 24 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 24 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 24 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 24 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 24 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Fristverlängerung um einen Monat); Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5863, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025 § 6543, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 66-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Hohe Kosten für das ÜbergangsbühnengrundstückB24.01.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 25 Betreff: Hohe Kosten für das Übergangsbühnengrundstück Vorgang: A 320/24 AfD Zu 1.: Am 30.08.2024 hat der Magistrat beschlossen, den Stadtverordneten die ausgehandelten Rahmenbedingungen zum Kauf der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 zur Entscheidung vorzulegen. Zu 2.-4.: Der Magistrat hat sich intensiv mit dem Kaufpreis auseinandergesetzt. Es wurden Wertgutachten und Stellungnahmen zu dem Grundstück und den Bestandsgebäuden eingeholt, die den Wert der Liegenschaft in dem Bereich des gezahlten Kaufpreises verorten. Zu 5.-8.: Die Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen hat in den letzten Jahren viele Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung untersucht, welche jedoch bei näherer Betrachtung als Alternative verworfen werden mussten. Das Grundstück in der Gutleutstraße 324-326 war nach fast sechs Jahren Suche das erste Grundstück, welches einen Großteil der Bedarfe der Bühnen (variantenneutral) abdecken konnte, in dem benötigten Zeitrahmen zur Verfügung und nach intensiven Verhandlungen auch zum Verkauf stand. Andere Grundstücke/Gebäude/Räumlichkeiten lagen fast alle in einem 2,5-km-Radius zur Innenstadt, die meisten nördlich des Mains. Hier wurden unterschiedliche räumliche Lösungen (ähnlich einem Puzzle) zu einem Gesamtkonzept zusammengefügt. Deshalb rangierten die Suchparameter für ein Interim von Veranstaltungssälen und gewerblichen Hallen im Bestand bis zu innerstädtischen Plätzen und Freiflächen in städtischen Parkanlagen. Die Quadratmeterzahl der untersuchten Flächen variierten in etwa von 2.000 m2 bis zu 20.000 m2. Keine untersuchte Fläche hatte die räumliche Möglichkeit, alle Funktionen der Bühnen, welche eines Interims bedürfen, vollständig auf dieser unterzubringen. Aufgrund funktionaler Abläufe im Bühnenbetrieb ist natürlich die räumliche Nähe verschiedener Interimsfunktionen zwingend nötig und auch wirtschaftlich sinnvoll. Die Liegenschaft in der Gutleutstraße bot hierfür mit großem Abstand die besten bzw. die einzigen akzeptablen Voraussetzungen. Zu 9.: Der Magistrat hat den Auftrag erhalten, "geeignete Liegenschaften zu suchen, finanzielle Rahmenbedingungen zu verhandeln und diese den Stadtverordneten zur Entscheidung vorzulegen. Angesichts des Zustandes der Theaterdoppelanlage ist eine unmittelbare Standortsuche von hoher Relevanz, da nun Betriebsausfälle nicht ausgeschlossen werden können." Der Magistrat ist diesem Auftrag nachgekommen und hat so das Risiko von Spielausfällen oder teurer Ad-hoc-Lösungen minimiert und sichergestellt, dass 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die jährlich 380.000 Gäste der Städtischen Bühnen eine gute Perspektive für die Zeit des Neubaus von Oper und Schauspiel haben. Zu 10.: Der Kaufpreis wurde im Haushalt 2024 abgebildet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 29.10.2024, A 320 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 25 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis); BFF (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 25 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Zurückweisung) Volt, BFF-BIG und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5864, 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 27.03.2025 Aktenzeichen: 41
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Wohnungs- und Obdachlosigkeit in FrankfurtB24.01.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 26 Betreff: Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Frankfurt Vorgang: A 316/24 Linke Vorabbemerkung: Als wohnungslos gelten Personen, die keinen eigenen Wohnraum haben. Dies bedeutet, sie leben bei Freunden/ Familie oder wurden von der Stadt Frankfurt in Unterkünften, Wohnheim, Hotel oder o.ä. untergebracht. Unter obdachlosen Personen versteht man Menschen, die ohne festen Wohnsitz (ofw) meist im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften nächtigen. Zu Frage 1a): In den Frankfurter Übergangsunterkünften sind sowohl wohnungslose Frankfurter Bürger:innen als auch Menschen mit Fluchthintergrund untergebracht. Insgesamt sind dies 9.511 Personen. Davon sind 4.002 wohnungslose Menschen und 5.509 Geflüchtete (Stand 01.11.2024). Alle folgenden Zahlen beziehen sich ausschließlich auf wohnungslose Personen. Es sind rund 43% weibliche Personen und 57 % männlich Personen. Zu Frage 1b): Die sexuelle Orientierung der Personen die eine Unterbringung oder Notschlafstelle nutzen wird nicht erfragt und nicht statistisch erfasst. Eine sensible Unterbringung von FLINTA Personen ist möglich, sofern dies gewünscht wird. Zu Frage 1c): Da Haushalte ab zwei Personen in der Unterbringung als eine Familie definiert sind, ist eine Differenzierung einer Familie danach, ob minderjährige Kinder vorhanden sind oder nicht, nicht darstellbar. Weiter wird in der Unterbringung mit einem weiter gefassten Familienbegriff gearbeitet, der nicht nur die Kernfamilie umfasst. Daher ist hier keine Aussage möglich. Zu Frage 1d): Rund 6 % der wohnungslosen Personen sind alleinerziehend. Hiervon sind ca. 90% weiblich und 10% männlich. Zu Frage 1e): Rund 38 % aller wohnungslosen Personen sind alleinstehend (ca. 10% Frauen und 28% Männer) Zu Frage 1f): Rund 3 % aller wohnungslosen Personen sind 65 Jahre und älter. Davon sind ca. 1% weiblich und 2% männlich Zu Frage 1g): Für die Unterbringung nach dem Verlust von Wohnraum ist es nicht notwendig, Angaben zur Migrationserfahrung zu machen. Diese Daten werden nicht erfasst. Zu Frage 1h): Wie oben beschrieben, leben in den Frankfurter Not- und Übergangsunterkünften neben den Wohnungslosen weitere 5.509 Menschen mit Fluchthintergrund. Zu Frage 1i): Die Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe spielt bei der Unterbringung von wohnungslosen Personen keine Rolle. Relevant für die Bearbeitung ist die Staatsangehörigkeit oder das Herkunftsland. Zu Frage 1j): Rund 33% der wohnungslosen untergebrachten Personen sind Kinder im Familienverbund. Zu Frage 2): Als Stichtag wurde hier der 06.01.2025 gewählt Zu Frage 2a): Derzeit befinden sich ca. 206 Personen auf der Straße, in Verkehrsbauwerken oder in den Winternotschlafstellen. Davon sind 173 Männer und 33 Frauen Zu Frage 2b): Die sexuelle Orientierung der obdachlosen Personen wird nicht erfragt und nicht statistisch erfasst. Eine sensible Unterbringung von FLINTA Personen ist möglich, sofern dies gewünscht wird. Zu Frage 2c): Familien mit minderjährigen Kindern finden sich nur in der Gruppe der wohnungslosen Personen, die in Unterkünften untergebracht sind. Es gibt keine obdachlosen Familien mit minderjährigen Kindern. Diese werden bei bekannt werden der Notlage sofort untergebracht. Zu Frage 2d): Hierzu werden keine Daten erfasst. Die Personen werden alle als Einzelpersonen gesehen und keine familiären Verbindungen oder Partnerschaften festgehalten. Zu Frage 2e): Die aufsuchenden Angebote für obdachlose Personen sind besonders niedrigschwellig, daher werden diese Daten nicht erfasst. Zu Frage 2f und 2g): Da die Angebote für obdachlose Personen besonders niedrigschwellig angesiedelt sind werden Daten wie Herkunft und Staatsangehörigkeit nur in Einzelfällen erfragt. Zu Frage 2h): Die Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe wird in der Arbeit mit obdachlosen Personen nicht erfasst. Zu Frage 2i): Es sind keine minderjährigen obdachlosen Personen bekannt. Minderjährige Personen werden bei Bekannt werden der Notlage über SGB VII (§42) in Obhut genommen und in entsprechende Inobhutnahme- Einrichtungen gebracht. Im Bahnhofsviertel wird durch aufsuchende Sozialarbeit des Jugendamts ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von jungen Menschen gelegt. Zu Frage 3: . Jahr Obdachlose Personen* Wohnungslose Personen* 2020 284 3.205 2021 297 3.369 2022 275 3.387 2023 337 3.901 2024 322 3.880 *Angaben sind Stichtagserhebungen Zu Frage 4: Im Baugeschehen ist eine exakte Projektierung nicht abbildbar. Schwankungen in der Konjunktur und der Kostenentwicklung, teilweise ausgelöst durch überlokale Faktoren wie Pandemie und Ukrainekrieg, haben in den letzten Jahren zu einer allgemeinen Verlangsamung der Bautätigkeit geführt. Im geförderten Wohnungsbau wird der Magistrat durch Anpassung der Förderrichtlinien an die geänderten Marktbedingungen eine Belebung des Baugeschehens anstreben. Zu Frage 5: In diesem Jahr wurde das Projekt `Housing First` der Diakonie Frankfurt & Offenbach und er GWH auf 27 Plätze erweitert. Das Projekt der GWH und der Diakonie Frankfurt- Offenbach läuft seit 2022 und startete mit 12 Wohnungen für obdachlose Menschen. Mittlerweile wurden 27 Personen mit eigenem Wohnraum versorgt. Sie werden sozialarbeiterisch von der Diakonie Frankfurt- Offenbach begleitet. Im Projekt ́Netzwerk zur Unterbringung besonders bedürftiger Personen im Bahnhofsviertel` werden Menschen die obdachlos und suchtmittelabhängig sind in Hotels untergebracht und sozialarbeiterisch begleitet. Hier werden derzeit ca. 32 Personen betreut. Zu Frage 6: Von den durch die Vonovia angekündigten 100 Wohnungen für `Housing First` wurde bis November 2024 17 Wohnungen an Mieter:innen übergeben. Weitere 6 Wohnungen befinden sich derzeit im Abstimmungsverfahren. Zu Frage 7: In Frankfurt können bereits jetzt schon alle obdachlosen Personen mit einem Schlafplatz in einer Notschlafstelle oder Unterkunft versorgt werden. Die Versorgung von Personen mit psychischen Auffälligkeiten oder Erkrankungen sowie Sucherkrankungen, kann aber oft nicht über das vorgehaltene Regelsystem gedeckt werden. Hier müssen neue Ansätze entwickelt, und funktionierende Konzepte ausgebaut werden. Es werden zurzeit weitere Plätze zur Unterbringung von obdachlosen Personen geschaffen (R18 auf ca. 60 Plätze erweitert) und die Unterbringung durch das `Netzwerk zur Unterbringung besonders bedürftiger Personen im Bahnhofsviertel` fortgesetzt. Neue Ansätze zur Unterstützung psychisch kranker Personen auf der Straße werden etabliert. Hier wäre die aufsuchende Arbeit der Malteser zu nennen, die ihr Angebot in der aufsuchenden Arbeit erweitert haben und zusätzlich mit einem Psychiater aufsuchend im Bahnhofsviertel unterwegs sind. Weiter wurde beim sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts ein Projekt initiiert, um obdachlose Personen aufzusuchen. Die aufsuchende Sozialarbeit wird weiter durch medizinische Angebote unterstützt. Besonders Konzepte, die individuelle Notlagen von Einzelpersonen und besonders vulnerablen Gruppen in den Fokus nehmen, müssen weiterentwickelt werden (Genesungszimmer, Pflegeheim, frauenspezifische Angebote). Um auf die zukünftige Bedarfslage besser reagieren zu können und angemessene Konzepte zu erarbeiten, wird dieser Prozess im Jugend- und Sozialamt derzeit strukturiert und gezielt ausgearbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 22.10.2024, A 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) 33. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 20.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5743, 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 13.02.2025 Aktenzeichen: 53-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machenB24.01.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Betreff: Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.10.2023, § 3909 - OI 20/23 OBR 8, B 369/23, OM 6131/24 OBR 8, OM 6445/24 OBR 8 - Die Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin der Liegenschaft Alt-Heddernheim 30 hat ein großes Interesse an einer sinnvollen und dauerhaften Nutzung des Gebäudes Heddernheimer Schloss. Deshalb hatte auch der Magistrat Nutzungskonzepte erstellt und prüft deren Umsetzbarkeit. Diese schienen von den Wünschen der Ortsvereine für einen Stadtteil-Treffpunkt abzuweichen und die Nutzung zu Wohnzwecken bzw. als Kindertagesstätte zu favorisieren und ausweiten zu wollen. Dem starken Druck auf die Kommunen zur Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Hortplätzen bzw. adäquater und bezahlbarer Wohnflächen sollte Rechnung getragen werden. Im September 2024 hat ein Gesprächstermin mit den örtlichen Akteuren in diesbezüglicher Angelegenheit stattgefunden. Hier wurden neben einer Inaugenscheinnahme der Liegenschaft und der Bestandsnutzungen spätere Nutzungskonzepte erörtert. Einigkeit herrschte zwischen den örtlichen Akteuren und den Vertretern der Stadt, dass Bestandsnutzungen nicht verdrängt, sondern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden soll zu der Frage, ob alle formulierten Nutzungsinteressen (Erweiterung KiZ 33, Heimatmuseum, Mehrzweckraum, Bestandswohnungen oder zumutbare Umsetzung der Mieter, Verwaltungsräume für die Vereine) mit oder ohne Rekonstruktion des Mansardendaches in dem denkmalgeschützten Gebäudeensemble abgebildet werden können. In einem weiteren Schritt wird also in einer Machbarkeitsstudie die Bestandserhebung mit Analyse des Sanierungsbedarfs definiert und dargelegt werden. In diesem Rahmen soll auch die restauratorische Befunderhebung des Bauwerks als Grundlage für weitere Entscheidungen bis zur baudenkmalpflegerischen Genehmigung berücksichtigt werden. Die Verträglichkeit des Nutzungskonzeptes ist mit Denkmalbehörden abzustimmen. Eine erste vorsichtige Kostenschätzung beziffert die Kosten für eine bestandserhaltende Sanierung des denkmalgeschützten Hauptgebäudes mit ca. 632.000 €. Für die Umsetzung des Konzepts "Ein Schloss für Heddernheim" des Bürgervereins und des Vereinsrings, welches neben der Vorhaltung des Kindergartens, einer Nutzung als Heimatmuseum, als Bürgertreff mit Mehrzweckraum, als Verwaltungsräume für die Karnevalsvereine und als Hausmeisterwohnung die Rekonstruktion des historischen Mansardendaches vorsieht, veranschlagt die Kostenschätzung einschließlich der Maßnahmen für eine Barrierefreiheit des Gebäudes ca. 3 Mio. € zuzüglich die bestandserhaltenden Sanierungsmaßnahmen aus Ziffer a). Der Stiftsgarten ist, wie auch das Stiftsgebäude sowie der dazwischenliegende Straßenbereich, als Kulturdenkmal gem. HDSchG geschützt. Derzeit gibt es keine Überlegungen für eine Umplanung oder Sanierung des sogenannten "Stiftsgartens". Im städtischen Haushalt stehen aktuell keine Mittel für Planung und Bau bereit. Von einer analogen Informationstafel wird in diesem Fall abgeraten. Die Anregung einer Aufnahme des Ortes in das digitale Gedenken wird an das Historische Museum Frankfurt weitergeleitet, damit sie ggf. bei entsprechenden Erweiterungen der Frankfurt History App berücksichtigt wird. Zurzeit wird ein geeigneter Autor gesucht, der die Geschichte der Familie von Riedt untersucht und die hierfür erforderlichen Archivrecherchen in Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Marburg, Darmstadt und Würzburg durchführt. Davon unberührt ist die Tatsache, dass die Beantragung für Umbenennung von Straßen und Plätzen im Verantwortungsbereich des zuständigen Ortsbeirates liegt. Straßennamen- und Zusatzschilder sind bereits angefertigt worden ("Von-Riedt-Anlage", siehe Anhang), die im Rahmen einer Feierlichkeit in diesem Jahr enthüllt werden sollen. Zeitgleich soll der Beschluss über die Benennung im Amtsblatt für die Stadt Frankfurt am Main bekanntgemacht werden. Ein entsprechender Bekanntmachungstext und -plan für das Amtsblatt ist vorbereitet. Der Benennung liegt der Initiativbeschluss des OBR 8 vom 15.6.2023, OI 20, zugrunde. Die weitere Nutzbarkeit der Grünfläche des "Stiftsgartens" als Aufstellfläche für Feste bedarf einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Die Denkmalverträglichkeit der weiteren Nutzbarkeit ist gegenüber den Denkmalbehörden stets nachzuweisen. Zur Genehmigung der Umgestaltung des Stiftgartens bedarf es eines gartendenkmalpflegerischen Gutachtens als Basis für ein Umgestaltungskonzept. Der Magistrat sieht für bauliche Maßnahmen im Straßenbereich, wie beispielsweise eine Aufpflasterung, derzeit keine Notwendigkeit. Der Übergang vom Gehweg auf die Straße ist an dieser Stelle bereits durch eine Verschmälerung der Fahrbahn und durch Drängelgitter gesichert. Das Fahrtempo der Fahrzeuge wird dadurch verringert und Fußgänger:innen können nicht einfach auf die Straße gelangen. Sie sind auch frühzeitig sichtbar. Der Doppel-Haushalt 2024/25 musste mit Einsparungen beschlossen werden. Die im Ersuchen des Ortsbeirates 8 aufgelisteten und beschriebenen Maßnahmen konnten daher leider nicht mehr berücksichtigt werden. Der Magistrat wird aber weiterhin, wie bisher, für den Bauunterhalt des Kulturdenkmals Alt-Heddernheim 30 Sorge tragen. Der Magistrat begrüßt ausdrücklich die Bereitschaft des Ortsbeirates 8 sich an den Kosten für die Umgestaltung des Stiftgartens und die Aufstellung der Informationstafeln zu beteiligen. Anlage 1_Namensschild (ca. 1,4 MB) Anlage 2_Zusatzschild (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 15.06.2023, OI 20 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 369 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6445 Antrag vom 03.03.2025, OF 542/8 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 313 Antrag vom 06.10.2025, OF 624/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 27 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Der Magistrat wird beauftragt, den jeweils aktuellen Stand der einzelnen Projekte, die bearbeitet werden (Kita, Wohnen, Heimatmuseum, Vereinsräume, Sanierung des Gebäudes, Rekonstruktion Mansarddach, wissenschaftliche Begleitung, analoge Infotafel im Park und Verschönerung der Von-Riedt-Anlage) in einem halbjährlichen Bericht aktualisiert und unter Berücksichtigung der Anregung OM 6445 und der Beratungen mit dem Runden Tisch gemäß Anregung OM 6131 dem Ortsbeirat darzustellen; 3. Die in dem Bericht B 27 enthaltene Stellungnahme des Magistrats, Informationen zum Schloss und zur Familie von Riedt nur im Rahmen eines digitalen Gedenkens anbieten zu wollen, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird beauftragt, eine ansprechende analoge Informationstafel für die Von-Riedt-Anlage umzusetzen. Der Ortsbeirat hat hierzu Mitfinanzierungszusagen im Rahmen des Ortsbeiratsbudgets bereits gegeben (OI 20, Zif. 9). 4. Der Magistrat wird beauftragt, die seit 1961 am Eingang zur Von-Riedt-Anlage aufgestellte spätbarocke Brunnenstele aus Sandstein, die zum Schlosskomplex gehörte, bis zur offiziellen Einweihung der Von-Riedt-Anlage von Moos, Flechten, Grünspan usw. zu säubern; außerdem wird der Magistrat beauftragt, die Bodenplatten rund um die Brunnenstele zu erneuern. 5. Der Magistrat wird aufgefordert, die weitere Nutzbarkeit der Von-Riedt-Anlage als Aufstellfläche insbesondere für das Heddernheimer Straßenfest sicherzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5816, 36. Sitzung des OBR 8 vom 20.03.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung des International Sustainability Standards Board vom 28.11.2022 - zur Erhöhung der Grundfinanzierung „Top-Up“M24.01.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 12 Betreff: Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung des International Sustainability Standards Board vom 28.11.2022 - zur Erhöhung der Grundfinanzierung "Top-Up" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.07.2022, § 2032 (M 103) Auf Antrag des Magistrats gemäß § 17 (3) GOS vom 24.01.2025 I. Es dient zur Kenntnis, dass das International Sustainability Standards Board (ISSB) derzeit auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung des International Sustainability Standards Board vom 28.11.2022 gefördert wird. II. Zur Regelung der Erhöhung der Grundfinanzierung des Sitzes des ISSB in Frankfurt am Main für 2024 seitens der öffentlichen Seite schließen der Bund, das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main eine Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung des International Sustainability Board vom 28.11.2022 zur Erhöhung der Grundfinanzierung "Top-Up" ab. Dem Abschluss der beigefügten Ergänzung der Verwaltungsvereinbarung wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. III. Es dient zur Kenntnis, dass für die Erhöhung der Grundfinanzierung des Sitzes des ISSB in Frankfurt am Main voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von maximal 2.000.000 Euro p. a. anfallen, wovon 42,5 % vom Bund (max. 850.000 Euro p.a.), Land Hessen 37,5 % (max. 750.000 Euro p.a.) und der Stadt Frankfurt am Main 20,0% (max. 400.000 Euro p.a.) getragen werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Finanzierung des städtischen Anteils aus dem Budget des Dezernates IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, sichergestellt ist (Produktgruppe 36.01, Kontengruppe 71). Begründung: A. Zielsetzung Die Zielsetzung der Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung des International Sustainability Standards Board (ISSB) ist es, die Grundfinanzierung für das Jahr 2024 zu erhöhen. Dies geschieht, um den unerwartet gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen, die durch den erhöhten Aufwand im Zusammenhang mit der internationalen Abstimmung und Implementierung der ISSB-Standards entstanden sind. Gleichzeitig wird die wesentliche Rolle des Frankfurter ISSB-Büros in Bezug auf die Kohärenz mit EU-Vorgaben und den Austausch mit dem Finanzplatz Frankfurt betont. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die Lösung besteht in der Erhöhung der Grundfinanzierung des ISSB durch ein "Top-Up" für das Jahr 2024 (für die Jahre 2025 und 2026 wird eine weitere Verwaltungsvereinbarung abzuschließen sein). Dafür wird eine zusätzliche Förderung von jeweils maximal 2 Millionen Euro p.a. durch die beteiligten Parteien (Bund, Land Hessen und Stadt Frankfurt am Main) bereitgestellt, die im Verhältnis 42,5 % (Bund), 37,5 % (Land Hessen) und 20 % (Stadt Frankfurt) aufgeteilt wird. Diese zusätzlichen Mittel sollen dazu beitragen, die gestiegenen Kosten zu decken, die insbesondere durch die Abstimmung und Implementierung der ISSB-Standards entstanden sind. D. Kosten Die Gesamtkosten der Erhöhung der Grundfinanzierung ("Top-Up") betragen maximal 2 Millionen Euro für das Jahr 2024. Diese Kosten werden wie folgt aufgeteilt: · Bund: 42,5 % = maximal 850.000 Euro · Land Hessen: 37,5 % = maximal 750.000 Euro · Stadt Frankfurt am Main: 20 % = maximal 400.000 Euro Sollten sich die im Finanzierungsplan der Zuwendungsempfängerin veranschlagten Ausgaben reduzieren, werden die Zuwendungen anteilig angepasst. Unabhängig davon besteht die ursprüngliche Finanzierungverpflichtung von maximal 400.000 € p.a. weiter. Anlage 1_Verwaltungsvereinb_ISSB_Ergaenzung (nicht öffentlich - ca. 18 KB) Anlage 2_ISSB_Verwaltungsvereinbarung (ca. 1,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 103 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 12 wird mit der Bitte auf den Ältestenausschuss delegiert, dass ein Mitglied des Magistrats entsendet wird, welche/r Auskunft zu der Magistratsvorlage geben kann. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 35. Sitzung des Ältestenausschusses am 30.01.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 12 auf die Tagesordnung II der 37. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 12 = Ablehnung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 12 auf die Tagesordnung II der 37. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5709, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 20-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Ankauf eines Erbbaurechts inkl. Bauträgerverpflichtung an dem Grundstück Gem. Frankfurt Bezirk 33, Flur 586, Flurstück 102 und Flur 597, Flurstück 714/6, Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41M24.01.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 13 Betreff: Ankauf eines Erbbaurechts inkl. Bauträgerverpflichtung an dem Grundstück Gem. Frankfurt Bezirk 33, Flur 586, Flurstück 102 und Flur 597, Flurstück 714/6, Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2024, § 5161 (M 95) I. Dem Abschluss eines Erbbaurechtskaufvertrages inkl. Bauträgervertrag zum Umbau der Liegenschaft auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbaurechtsgeber/ Vermögensverwaltung Seehofstraße KG Grundstückseigentümer: Vermögensverwaltung Gerbermühlstraße KG Limescorso 8, 60439 Frankfurt am Main Verkäufer/Erbbauberechtigte/ ABG FRANKFURT HOLDING Bauträger: Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH Niddastraße 107, 60329 Frankfurt am Main - im Weiteren ABG - Erbbauberechtigte/Käufer: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien - im Weiteren Stadt - künftiger Nutzer: Stadt Frankfurt am Main, Stadtschulamt Kaufgegenstand nebst Erbbaurecht an dem Grundstück Bauverpflichtung: Gem. Frankfurt, Bez. 33, Flur 586, Flurstück 102 hält 10.926 m2 sowie Flur 597, Flurstück 714/6 hält 9.389 m2, Seehofstraße 41/Gerbermühlstraße 48 Der Verkäufer verpflichtet sich, die auf dem Erbbaugrundstück aufstehenden Gebäude Seehofstraße 41 (Bestandsgebäude A) und Gerbermühlstraße 48 (Bestandsgebäude B und C) gem. Baubeschreibung nebst Rahmenzeitplan zu sanieren und zu Schulgebäuden umzubauen sowie die Gebäude Nr. 38 und 42 abzureißen, eine neue 2-geschossige Turnhalle nebst Außensportanlagen, einen Pausenhof, einen Parkplatz einschließlich der Außenanlagen zu errichten und gemäß Zeitplan vollständig fertigzustellen. Die Übergabe der Häuser A, B und C ist für Sommer 2027 vorgesehen. Das Erbbaugrundstück ist aufgeteilt in die Flächen A, B und C. Eine Vermessung der Teilflächen ist nicht vorgesehen. Die Schulbaumaßnahme erfolgt auf dem Schulgrundstück A mit einer Gesamtfläche von ca. 14.703 m2. Darüber hinaus sind die beiden angrenzenden Flächen B und C für schulische Zwecke wie Interim für Auslagerungen und weitere Sportflächen vorgesehen. Evtl. wäre künftig auch Wohnungsbau denkbar. Kaufpreis: Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen: - vorläufiger Kaufpreis für das Erbbaurecht und die Herstellung bezugsfertiger Gebäude i. H. v. EUR 141.024.459,- für die gem. Baubeschreibung vereinbarte Leistung. - zzgl. Vergütungsanteil für zusätzliche oder geänderte Leistungen (tatsächliche Mehrkosten + Projektmanagementkosten i.H.v. 5 % der tatsächlichen Mehrkosten; von den tatsächlichen Mehrkosten wird ein Betrag i. H. v. EUR 2.954.010,50 in Abzug gebracht) - zzgl. Wertsicherung nach Baupreisindex (inkl. Umsatzsteuer, Originalwert 2015 = 100), maßgeblich sind Änderungen zwischen dem 2. Quartal 2023 und dem Quartal des Besitzübergangs. - abzgl. Fördermittel Fälligkeit: Es ist eine Vorauszahlung von 10 % vorgesehen. Der Restkaufpreis wird, an der Verordnung über Pflichten der Immobilienmakler, Darlehnsvermittler, Bauträger und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung -MaBV) orientierend, in Raten entsprechend dem Baufortschritt gezahlt. Folgende zeitliche Staffelung ergibt sich hieraus: 8 % in 2025, 19,5 % in 2026, 56 % in 2027 (Fertigstellung der Gebäude A, B, C) und 16,5 % in 2028 (Fertigstellung Sport- und Außenanlagen). Besitzübergang: Nach Abnahme und vollständiger Kaufpreiszahlung. In der Folge wird die Stadt als Erbbauberechtigte eingetragen. Erbbauzins: 2.996.130,48 € p.a. (entspricht der bis zum 30.11.2036 geschuldeten Miete) Zeitwert der Gebäude ist mit dem Erbbauzins abgegolten (Im Erbbaurechtsvertrag ist der Verkehrswert für die Häuser A, B, C mit 15.700.000,- € angegeben.) Laufzeit: 99 Jahre Wertsicherungsklausel: Der Erbbauzins ist wertgesichert. Verändert sich der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichte Verbraucherpreisindex (Basis 2020 = 100) um mehr als 6 % gegenüber dem Stand zum 01.06.2022 erfolgt die Anpassung im gleichen prozentualen Verhältnis Rechts- u. Sachmängelhaftung: Der Verkäufer gibt keine Garantien ab; Rechte des Käufers wegen Sachmängel von Grund und Boden sind ausgeschlossen, es sei denn, die geplanten Gebäude können nicht errichtet oder nicht bestimmungsgemäß genutzt werden oder die Beschaffenheit des Grundstücks führt zu Sachmängeln am Bauwerk. Laut Kaufvertrag übernimmt der Verkäufer die Beseitigung von Schadstoffen im Boden und Gebäude. Die Kosten der Beseitigung (Separation, Abfuhr, Deponie und Monitoring abzüglich solcher Kosten, welche auch ohne Schadstoffbelastung ohnehin (z.B. Lösen, Laden, Transport, Wiedereinbau) angefallen wären) und der Schadstoffuntersuchungen trägt der Käufer im Rahmen des endgültigen Kaufpreises. Schadstoffe im Gebäude sind bereits bekannt, Schadstoffsanierung in der Baubeschreibung bereits berücksichtigt. Die Rechte des Käufers für bauliche Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Bauträgervertrag. Die Grundstücke B und C werden vom Verkäufer nicht bebaut. Der Verkäufer führt dort keinerlei Schadstoffuntersuchungen bzw. Abfall-, Altlasten- oder Schadstoffentsorgungen durch und die Rechte des Käufers bei Sachmängeln von Grund und Boden sind ausgeschlossen. Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass aufgrund der historischen Nutzung dieser Flächen dort mit Abfall-, Altlasten- oder Schadstoffbelastungen gerechnet werden muss. Besondere Bedingungen: Für das Schulgrundstück ist keine Gebäudeentschädigung nach Zeitablauf des Erbbaurechts oder bei Heimfall vorgesehen. Künftig auf den Grundstücken B und C zu errichteten Gebäude werden - wie in Erbbaurechtsverträgen üblich - mit 2/3 des Verkehrswertes entschädigt. Das Grundstück ist frei von Rechten Dritter und frei von rückständigen Abgaben und grundbuchlichen Lasten in Abt. III zu liefern. Unabdingbare Belastungen in Abt. II sowie Baulasten werden übernommen. Rücktrittsrecht: Rücktrittsrecht für den Käufer, wenn Kaufgegenstand nicht bis 12 Monate nach dem vereinbarten Fertigstellungsdatum vollständig hergestellt und ausgestattet ist. Schadensersatzansprüche gegenüber der ABG bestehen nur bei Vorsatz. Rücktrittsrecht für den Verkäufer, wenn die Kaufpreiszahlung (unter Berücksichtigung etwaiger vertraglich vereinbarter Einbehalte) bei Fälligkeit auch nach einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von vier Wochen nicht geleistet wurde. Anlieger- und Erschließungs- beiträge: Alle künftig anfallenden oder zur Festsetzung gelangenden Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2, insbesondere den Kanalschlussbeitrag, und Anliegerleistungen für den Vertragsgrundbesitz, auch soweit sie bereits ausgeführte bzw. abgerechnete Arbeiten betreffen, hat ausschließlich die Erbbauberechtigte bzw. der Käufer (Stadt) zu tragen. Der Erbbaurechtsgeber wird zudem von etwaigen Zahlungsverpflichtungen nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz freigestellt. Kosten und Steuern: Der Verkäufer trägt die Kosten für die Löschung vom Käufer nicht übernommener Belastungen. Alle sonstigen Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Kosten für Berater sowie für die eigene Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: Im Haushalt stehen in 2025 keine Mittel für den Kaufpreis bereit. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Investitionshaushalts des Dezernates XI. Die Mittel für den Erbbauzins stehen in der Produktgruppe 34.04 (Kostenart 6700 0000) zur Verfügung. II. Es dient zur Kenntnis, dass durch den Umbau der Bestandsgebäude, im Vergleich zu einem Neubau der Schule, 57 t CO2 p.a. eingespart werden. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Kosten eines fiktiven Neubaus des Gymnasiums mit Oberstufe inkl. Grundstück unter Berücksichtigung einer Umsetzungszeit von 6 Jahren, der Finanzierungskosten sowie eines Risikozuschlages rd. 180 Mio. € betragen würden. III. Die Planung basiert auf dem Flächenprogramm gemäß dem M 195 vom 28.01.2021, Planungsrahmen weiterführende Schulen mit Modellflächen für Neubauten von weiterführenden Schulen (hier ein sechszügiges Gymnasium 9-jährig - Option B, Sek +Sek II 30 SuS). Die Planung wurde mit der Schulleitung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Bestandsgebäudes abgestimmt. Eine Planungsphase Null wurde auf Grund der zeitlichen Vorläufe nicht durchgeführt. Bei der Planung der Essensversorgung wurde die Versorgung des Auslagerungsstandortes am Länderweg mitberücksichtigt, welche nur eine Aufwärmküche erhält. Es dient zur Kenntnis, dass der Planungsrahmen weiterführende Schulen (M 195) eine Gesamtfläche von 16.513 qm ausweist, die Gesamtfläche der Planung (Bestandsliegenschaft) jedoch 19.242 qm beträgt. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten für den Bereich der zusätzlichen Ausstattung am endgültigen Schulstandort (Kostengruppe 600) nicht im Kaufpreis enthalten sind. Diese betragen rd. 5,8 Mio. €. V. Angaben zu Controlling-Kosten Um die Qualitäten, Quantitäten und Termine zu sichern, bedarf es der Unterstützung externer Beratung (Projektsteuerer, Gutachter, etc.): 30.000,-€/Monat x 42 Monate = 1,26 Mio. € (netto) Zzgl. notwendiger Planungsleistungen, Unvorhergesehenem 250.000€ (netto) Zusammen 1.796.900 € (brutto) Der Magistrat, das Dezernat XI - Bildung, Immobilien, Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Mit der Fortschreibung der Integrierten Schulentwicklungsplanung 2018-2024 (§ 6008 vom 02.07.2020, M 85) wurde bereits die Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums mit gymnasialer Oberstufe in der Bildungsregion Süd zur Schaffung zusätzlicher Gymnasialplätze aufgrund steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen sowie Anwahlverhalten der Eltern beschlossen und durch das Hessische Kultusministerium genehmigt. Die Schulplatzbedarfe wurden dabei begründet dargelegt. Das Gymnasium Süd wurde bereits zum Schuljahr 2022/2023 begründet. Der Schulbetrieb wurde interimsweise in der ehemaligen Wallschule aufgenommen. Ein endgültiger Standort ist seitdem ausstehend. Bereits zum Schuljahr 2025/26 besteht keine Kapazität mehr für neue Jahrgänge. Das derzeit aufwachsende Gymnasium soll zum Schuljahr 2027/2028 in der Gerbermühl-/Seehofstraße seinen endgültigen Standort beziehen. Über den hier geplanten finalen Standort. hinaus wird eine Interimslösung benötigt, um den nötigen Schulplatzbedarf über eine Teilauslagerung abzudecken. Diese ist im Tiroler Park vorgesehen und ist Gegenstand einer gesonderten Beschlussfassung. Die Realisierung der Schulbaumaßnahme ist auf dem genannten Grundstück erforderlich und beabsichtigt. Dabei sollen die Bestandsgebäude A, B und C, die ursprünglich einer schulischen Nutzung dienten, in den Jahren von 1982 bis 2022 als Bürostandorte des ehemaligen Hochbauamtes und Teilen des Stadtschulamtes diente, saniert und zur Schulnutzung inkl. Mensa umgebaut werden. Die übrigen Gebäude auf der Fläche sollen abgebrochen, eine neue Sporthalle errichtet sowie Außenanlagen und der Schulhof angelegt werden. Nach derzeitigem Bauzeitenplan/Rahmenterminplan der ABG ist die Übergabe der sanierten/umgebauten Häuser A, B und C zum 30.06.2027 vorgesehen, die Übergabe der Sporthalle und Freianlagen soll zum Jahreswechsel 2027/2028 erfolgen. Es handelt sich um eine priorisierte Schulbaumaßnahme der Schulbauoffensive - Konzept und Projekte 2024. Es sei darauf hingewiesen, dass die Stadt derzeit bereits laufende Kosten durch den bis 2036 bestehenden Mietvertrag - auch bei Leerstand - hat und bei Nichtunterbringung des Gymnasiums Süd auf dem Grundstück die Folgenutzung ungewiss ist, zumal der bestehende Gebäudezustand nicht mehr zeitgemäß ist und ohnehin saniert werden muss. B. Alternativen Auf dem genannten Grundstück war bis zum Umzug in die City West Anfang 2022 ein Teil des Amtes für Bau und Immobilien sowie das Stadtschulamt untergebracht. Die aufstehenden Gebäude, welche im Jahr 1982 bezugsfertig hergestellt und mit Mietvertrag vom 12.12.1980 von der Stadt angemietet wurden, stehen jedoch seit Anfang 2022 - abgesehen von kurzfristigen kleineren Zwischennutzungen (Impfzentrum u. ä.) - leer. Der im Jahre 1980 geschlossenen Mietvertrag hat noch eine Festlaufzeit bis zum 30.11.2036, eine ordentliche Kündigung ist bis dahin ausgeschlossen. Die Stadt hat das ihr im Jahr 2021 zustehende Sonderkündigungsrecht zum 30.11.2021 nicht ausgeübt, da bereits zu diesem Zeitpunkt die Liegenschaft als potentieller Schulstandort in Betracht gezogen wurde. Zunächst wurde mit dem Vermieter über die Verlängerung des Mietverhältnisses mit entsprechender Bauausführung durch diesen verhandelt. Die Stadt Frankfurt hat insbesondere selbst keine ausreichenden Flächen, um alle städtisch beschlossenen notwendigen Schulbauten zeitnah zu realisieren. Die Realisierung auf einem ohnehin bereits längerfristig angemieteten Grundstück erweist sich somit als vernünftige Alternative. Da die Stadt zudem keine ausreichenden Personalkapazitäten hat, um alle städtisch beschlossenen notwendigen Schulbauten zeitnah selbst zu realisieren, erweist sich auch der schlüsselfertige Bau durch den (zwischenzeitigen) Erbbaurechtsgeber als geeignetes Mittel zur Erfüllung der Verpflichtung der Stadt zur Schaffung von Schulplätzen. Daher gibt es für den vorliegenden Ankauf des Erbbaurechts mit der Bauverpflichtung keine Alternative. Wegen sehr hoher Kosten für den Umbau zur Schule, damit einer außergewöhnlich hohen Mietbelastung, verbunden mit der Tatsache, dass sich die Gebäude dabei nicht im Eigentum der Stadt befinden würden, wurden Überlegungen den Umbau im Rahmen der Fortführung des Mietverhältnisses umzusetzen verworfen und Verhandlungen über ein Erbbaurecht aufgenommen. Einen Verkauf des Grunds und Bodens schließt der Erbbaurechtsgeber kategorisch aus. Im Zuge der Verhandlungen besteht der Erbbaurechtsgeber auf einem Erbbauzins, der der heutigen Miethöhe i. H. v. 2.996.130,48 € entspricht, dies nicht zuletzt mit der Begründung, dass die Stadt bei einem Umbau und Weiternutzung der Gebäude als Schule - wie ursprünglich vorgesehen - im Mietverhältnis einer Verlängerung des Mietvertrags für die Schulnutzungszeit zu den bestehenden Mietkonditionen ebenfalls zustimmen hätte müssen. Eine Senkung des Erbbauzinses konnte hierfür im Rahmen der Verhandlungen nicht erzielt werden. C. Lösung Nachdem sich die Umsetzung des Schulbaus unter dem bestehenden Mietvertrag als nicht realisierbar erwiesen hatte, hat die ABG Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer mit dem Ziel aufgenommen, sich beschleunigend zugunsten des Schulbauprojektes einzubringen. In der Folge hat die ABG am 29.11.2023 einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Grundstückseigentümer geschlossen, der erst dann wirksam wird, wenn die Stadt ihrerseits mit der ABG bis spätestens zum 31.12.2024 einen Erbbaurechtskaufvertrag mit Bauverpflichtung geschlossen hat (aufschiebende Bedingung). Das Erbbaurecht an dem Gesamtgrundstück soll seitens der Stadt im Rahmen eines Erbbauchrechtskaufvertrags von der ABG gekauft werden. Auch dieser Erbbaurechtskaufvertrag sieht eine Bauverpflichtung (der ABG) vor, wobei die Fertigstellung bis zum 25.02.2028 vorgesehen ist. Die Bezugsfertigkeit der Gebäude A, B und C ist zum 30.06.2027 geplant. In einem Nachtragsentwurf zum Erbbaurechtsvertrag ist zwischenzeitlich der Abschluss des Erbbaurechtskaufvertrags unter Gremienvorbehalt bis zum 31.12.2024 und die Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung bis zum 31.03.2025 vorgesehen. Die ABG hat - in Abstimmung mit dem Amt für Bau und Immobilien - bereits mit den Planungen begonnen. Das dabei entstehende Kostenrisiko der ABG für den Fall, dass es endgültig nicht zur Vertragsumsetzung kommt (spätestens aber mit Ablauf des 31.12.2024), wurde mit Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Erstattung vergeblicher Planungsaufwendungen - finaler Schulbau - abgesichert. Der Abschluss der Vereinbarung "Schulbauoffensive - Antrag auf Freigabe von Planungsmitteln hier: Maßnahmen Auslagerung Walter-Kolb-Schule und Gymnasium Süd" (Stadtverordnetenbeschluss vom 14.12.2023, § 4099) - freigegebene Planungsmittel belaufen sich auf 3.223.710,- €. Die Stadt Frankfurt als Schulträger kann dem steigenden Schulplatzbedarf nur langsam nachkommen. Es fehlt an eigenen verfügbaren Flächen und ausreichendem Personal zur raschen Bearbeitung der Vielzahl an Baumaßnahmen. Das sechszügige Gymnasium wächst in Interimsstandorten auf und benötigt dringend einen endgültigen Schulstandort, der die Schule vollumfänglich aufnehmen kann. Mit Kauf und Übernahme des Erbbaurechts erhält die Stadt eine bezugsfertige Schule. Das Gebäude erhält eine Mitte, Jahrgänge und Fachklassen in Clustern, Essensversorgung, Außenanlagen und vier Sportfelder. Darüber hinaus dient die Küche in der Gerbermühlstraße als Produktionsküche für den dauerhaften Auslagerungsstandort am Länderweg, der aufgrund fehlender Möglichkeiten keine eigene Mischküche erhält. Dadurch, dass die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH als Bauherr fungiert, würden Ressourcenengpässe innerhalb der Stadtverwaltung überbrückt und es kann sichergestellt werden, ein Bauvorhaben in dieser Größenordnung fristgerecht herzustellen, zudem können derzeit freie personelle Ressourcen der ABG sinnvoll genutzt werden. Fakt ist, dass in sehr naher Zukunft dem Gymnasium Süd keine Raumkapazitäten mehr zur Verfügung stehen, der Standort Gerbermühl- / Seehofstraße mit Schulgründung bereits als finaler Standort benannt wurde und kein besseres Verhandlungsergebnis mit dem Grundstückseigentümer zu erzielen war. Die zusätzlich benötigte Interimslösung kann nach Abstimmung mit dem flächenverwaltenden Grünflächenamt durch Aufstellen einer Containeranlage im Tiroler Park abgebildet werden. Zur Nutzung der Flächen B und C liegen derzeit noch keine Planungen vor. Zunächst war vorgesehen, dass diese zur Wohnbebauung bei der ABG verbleiben. Erst im Zuge finaler Verhandlungsgespräche konnte eine Einigung dahingehend erzielt werden, das Erbbaurecht in Gänze auf die Stadt zu übertragen. Der Nachtragsentwurf zum Erbbaurechtsvertrag sieht als Erbbauzweck vor, dass das Erbbaugrundstück mit einer Schule nebst Turnhalle zu bebauen ist (Erbbauzweck). Eine spätere Nutzungsänderung ist in Abstimmung mit den Eigentümern grundsätzlich möglich. D. Kosten Zahlung des Kaufpreises in Höhe von EUR 141.024.459,- zuzüglich Grunderwerbsteuer (6% des Kaufpreises) sowie Notar- und Gerichtskosten (u.a. Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch) einschließlich die mit der Einholung der Eigentümerzustimmung (Bildung und Eintragung des beschränkten Gesamterbbaurechts) verbundenen Kosten. Zahlung des Erbbauzinses i. H. v. mind. 2.996.130,48 € p.a. (entspricht der bis zum 30.11.2036 geschuldeten Miete) - unter Beachtung der Wertsicherungsklausel. Die Mittel für den Erbbauzins stehen in der Produktgruppe 34.04 (Kostenart 6700 0000) zur Verfügung. Gem. Vereinbarung vom 28.03./19.04.2024 zur Erstattung von vergeblichen Planungskosten zzgl. Projektmanagementkosten zugunsten der ABG; entsteht ein Anspruch zur Erstattung vergeblicher Planungsaufwendungen von bis zu 3,2 Mio. €, wenn Vertrag nicht zustande kommt - spätestens mit Ablauf des 31.12.24. Aufgrund dieser Vereinbarung geleisteter Erstattungen werden mit dem Kaufpreis verrechnet. Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten: 1. Investitionsbedarf: EUR 149.773.452,- 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsverlauf zu erwarten: Jahr Mittelabfluss (ohne Erbpacht) 2024 0 € 2025 24.705.432 € 2026 25.199.017 € 2027 78.702.258 € 2028 21.166.745 € Summe 149.773.452 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Folgekosten Schulsekretariat 174.000,- € Schulhausverwalter 58.000,- € b) sächliche Folgekosten 2.797.133,10 € d) Erbbauzins 2.996.130,48 € zzgl. Indexierung e) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 1,60% 2.305.511,- € Abschreibung 2.660.124 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine Anlage Flchn_SOLL_IST_Abgleich_Sporthalle (ca. 94 KB) Anlage Gesamtkostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 342 KB) Anlage Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 2,7 MB) Anlage Kostenrahmen (nicht öffentlich - ca. 69 KB) Anlage Kostenuebersicht_Angaben_ABG (nicht öffentlich - ca. 565 KB) Anlage Kurzbeschreibung_Projekt (ca. 269 KB) Anlage KV_Erbbaurecht_Gymnasium_Sued (nicht öffentlich - ca. 465 KB) Anlage Lageplan_1000 (ca. 1,4 MB) Anlage Lageplan_Aufteilung (ca. 719 KB) Anlage Rahmenterminplan (nicht öffentlich - ca. 242 KB) Anlage Ratenzahlplan (nicht öffentlich - ca. 438 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.02.2025, NR 1120 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 Vortrag des Magistrats vom 17.12.2021, M 195 Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.02.2025, TO I, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1120 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1120) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme); AfD und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (M 13 = Annahme, NR 1120 = Ablehnung) Linke (M 13 und NR 1120 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 13 = Enthaltung, NR 1120 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 13 = Annahme) 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage M 13 wird unter Hinweis auf die NR 1120 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1120 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen AfD (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen AfD (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion die Vertraulichkeit der Vorlagen M 13 und NR 1120 aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1120 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt; FRAKTION (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1120) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 13 = Enthaltung, NR 1120 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 13 = Ablehnung, NR 1120 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 13 und NR 1120 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. a) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion die Vertraulichkeit der Vorlagen M 13 und NR 1120 aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1120 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt; FRAKTION (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1120), AfD und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5810, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 40-2
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen.