Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die zukünftige Nutzung des ehemaligen Finanzamts sowie die Weiterverwendung des Amtsgerichtsgebäudes nach dessen Schließung zu klären. Dies geschieht vor dem Hintergrund der geplanten Auflösung des Amtsgerichts bis 2028 und der damit verbundenen Unsicherheiten bezüglich der Gebäude.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Mit Datum vom 17. Januar 2025 teilte das Justizministerium im Rahmen einer Pressemitteilung mit, dass das Amtsgericht Frankfurt Höchst wohl bis zum Jahr 2028 aufgelöst und die bestehende Frankfurter Gerichtsbarkeit integriert werden soll.
Zur angedachten Sanierung des 1867 erbauten Gerichtsgebäudes, die bis ins Jahr 2026 vollzogen werden sollte, wird es daher nicht mehr kommen. Die dadurch bedingte eigentliche Übergangsnutzung des ehemaligen Finanzamtes wird mangels Umbaus ebenfalls seitens des Amtsgerichts nicht realisiert. Das Finanzamtsgebäude hat daher faktisch keine Verwendung mehr.
Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen durch Herantritt an die Hessische Landesverwaltung zu klären:
- Wie soll das ehemalige Finanzamt, dass bisher als Übergangsquartier für die Bediensteten des Höchster Amtsgerichts während der Umbauphase vorgesehen war, nun genutzt werden? Gibt es Alternativpläne?
- Wie soll das 1867 erbaute Amtsgerichtsgebäude nach Schließung im Jahre 2028 weiterverwendet werden? Gibt es hierzu bereits Pläne?
- Seit mehr als zwei Jahren sind um das Gerichtsgebäude Gerüste zur Absicherung der sanierungsbedürftigen Fassade aufgestellt. Wird unabhängig von der Einstellung der Sanierung die angekündigte Außensanierung weiterverfolgt, um zeitnah ein Abbau der Gerüste erzielen zu können?
Begründung
Mit Datum vom 17. Januar 2025 teilte das Justizministerium im Rahmen einer Pressemitteilung mit, dass das Amtsgericht Frankfurt Höchst wohl bis zum Jahr 2028 aufgelöst und die bestehende Frankfurter Gerichtsbarkeit integriert werden soll. Zur angedachten Sanierung des 1867 erbauten Gerichtsgebäudes, die bis ins Jahr 2026 vollzogen werden sollte, wird es daher nicht mehr kommen. Die dadurch bedingte eigentliche Übergangsnutzung des ehemaligen Finanzamtes wird mangels Umbaus ebenfalls seitens des Amtsgerichts nicht realisiert. Das Finanzamtsgebäude hat daher faktisch keine Verwendung mehr. Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2025Sie sind hierOFOF 1154/6Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 11. Februar 2025VV 1120Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?Anfrage
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1129Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme