Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Klarheit über die zukünftige Nutzung des ehemaligen Finanzamtes sowie des Amtsgerichtsgebäudes zu schaffen. Aufgrund der Auflösung des Amtsgerichts und der fehlenden Sanierungspläne ist eine Planung für die Nutzung der Gebäude notwendig. Eröffnet werden sollten Optionen, um die frühere Funktion und die Gebäude zu retten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Mit Datum vom 17. Januar 2025 teilte das Justizministerium im Rahmen einer Pressemitteilung mit, dass das Amtsgericht Frankfurt am Main - Außenstelle Höchst wohl bis zum Jahr 2028 aufgelöst und die bestehende Frankfurter Gerichtsbarkeit integriert werden soll.
Zur angedachten Sanierung des im Jahre 1867 erbauten Gerichtsgebäudes, die bis ins Jahr 2026 vollzogen werden sollte, wird es daher nicht mehr kommen. Die dadurch bedingte eigentliche Übergangsnutzung des ehemaligen Finanzamtes wird mangels Umbaus ebenfalls seitens des Amtsgerichts nicht realisiert. Das Finanzamtsgebäude hat daher faktisch keine Verwendung mehr.
Unter Einbeziehung der oben genannten Ausführungen wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen durch Herantreten an die Hessische Landesverwaltung zu klären:
- Wie soll das ehemalige Finanzamt, dass bisher als Übergangsquartier für die Bediensteten des Höchster Amtsgerichts während der Umbauphase vorgesehen war, nun genutzt werden? Gibt es Alternativpläne?
- Wie soll das 1867 erbaute Amtsgerichtsgebäude nach Schließung im Jahre 2028 weiterverwendet werden? Gibt es dazu bereits Pläne?
- Seit mehr als zwei Jahren sind um das Gerichtsgebäude Gerüste zur Absicherung der sanierungsbedürftigen Fassade aufgestellt. Wird unabhängig von der Einstellung der Sanierung die angekündigte Außensanierung weiterverfolgt, um zeitnah ein Abbau der Gerüste erzielen zu können?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2025OFOF 1154/6Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 11. Februar 2025Sie sind hierVV 1120Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?Anfrage
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1129Höchst: Was geschieht mit dem Gebäudebestand des Amtsgerichts und des ehemaligen Finanzamts?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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