Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung des International Sustainability Standards Board vom 28.11.2022 - zur Erhöhung der Grundfinanzierung "Top-Up"
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Grundfinanzierung des International Sustainability Standards Board (ISSB) für das Jahr 2024 zu erhöhen, um den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen. Dies soll durch eine zusätzliche Förderung von bis zu 2 Millionen Euro p.a. erfolgen, die von Bund, Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main aufgebracht wird.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass das International Sustainability Standards Board (ISSB) derzeit auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung des International Sustainability Standards Board vom 28.11.2022 gefördert wird.
- Zur Regelung der Erhöhung der Grundfinanzierung des Sitzes des ISSB in Frankfurt am Main für 2024 seitens der öffentlichen Seite schließen der Bund, das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main eine Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung des International Sustainability Board vom 28.11.2022 zur Erhöhung der Grundfinanzierung "Top-Up" ab. Dem Abschluss der beigefügten Ergänzung der Verwaltungsvereinbarung wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Erhöhung der Grundfinanzierung des Sitzes des ISSB in Frankfurt am Main voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von maximal 2.000.000 Euro p. a. anfallen, wovon 42,5 % vom Bund (max. 850.000 Euro p.a.), Land Hessen 37,5 % (max. 750.000 Euro p.a.) und der Stadt Frankfurt am Main 20,0% (max. 400.000 Euro p.a.) getragen werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Finanzierung des städtischen Anteils aus dem Budget des Dezernates IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, sichergestellt ist (Produktgruppe 36.01, Kontengruppe 71).
Begründung
A. Zielsetzung
Die Zielsetzung der Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung des International Sustainability Standards Board (ISSB) ist es, die Grundfinanzierung für das Jahr 2024 zu erhöhen. Dies geschieht, um den unerwartet gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen, die durch den erhöhten Aufwand im Zusammenhang mit der internationalen Abstimmung und Implementierung der ISSB-Standards entstanden sind.
Gleichzeitig wird die wesentliche Rolle des Frankfurter ISSB-Büros in Bezug auf die Kohärenz mit EU-Vorgaben und den Austausch mit dem Finanzplatz Frankfurt betont.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Die Lösung besteht in der Erhöhung der Grundfinanzierung des ISSB durch ein "Top-Up" für das Jahr 2024 (für die Jahre 2025 und 2026 wird eine weitere Verwaltungsvereinbarung abzuschließen sein). Dafür wird eine zusätzliche Förderung von jeweils maximal 2 Millionen Euro p.a. durch die beteiligten Parteien (Bund, Land Hessen und Stadt Frankfurt am Main) bereitgestellt, die im Verhältnis 42,5 % (Bund), 37,5 % (Land Hessen) und 20 % (Stadt Frankfurt) aufgeteilt wird.
Diese zusätzlichen Mittel sollen dazu beitragen, die gestiegenen Kosten zu decken, die insbesondere durch die Abstimmung und Implementierung der ISSB-Standards entstanden sind.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gesamtkosten der Erhöhung der Grundfinanzierung ("Top-Up") betragen maximal 2 Millionen Euro für das Jahr
2024. Diese Kosten werden wie folgt aufgeteilt:
- Bund: 42,5 % = maximal 850.000 Euro
- Land Hessen: 37,5 % = maximal 750.000 Euro
- Stadt Frankfurt am Main: 20 % = maximal 400.000 Euro
Sollten sich die im Finanzierungsplan der Zuwendungsempfängerin veranschlagten Ausgaben reduzieren, werden die Zuwendungen anteilig angepasst.
Unabhängig davon besteht die ursprüngliche Finanzierungverpflichtung von maximal 400.000 € p.a. weiter.
Anlage 1_Verwaltungsvereinb_ISSB_Ergaenzung (nicht öffentlich - ca. 18 KB) Anlage 2_ISSB_Verwaltungsvereinbarung (ca. 1,4 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 12 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung)