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Ansiedlung des International Sustainability Standards Board (ISSB) in Frankfurt am Main hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, das International Sustainability Standards Board (ISSB) in Frankfurt am Main anzusiedeln und eine Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung abzuschließen. Dies soll die Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung fördern und die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen verbessern.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Finanzplatz Frankfurt erfolgreich um die Ansiedlung des ISSB beworben hat und von der IFRS-Foundation als Sitz des ISSB und Büro des ISSB-Vorsitzenden ausgewählt wurde. Weitere ISSB-Büros entstehen in Montreal, San Francisco, London und in Asien-Ozeanien (voraussichtlich Peking und Tokio). Die Bewerbung wurde von Bund, dem Land Hessen sowie den Städten Frankfurt am Main und Eschborn und von privaten Akteuren getragen und mit einem Finanzierungskonzept unterlegt.
  2. Zur Regelung der beabsichtigten Grundfinanzierung des Sitzes des ISSB in Frankfurt am Main für die Anschubphase von 2022 bis einschließlich 2026 seitens der öffentlichen Seite schließen der Bund, das Land Hessen und die Städte Frankfurt am Main sowie Eschborn eine Verwaltungsvereinbarung. Dem Abschluss der beigefügten Verwaltungsvereinbarung wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
  3. Für die Grundfinanzierung des Sitzes des ISSB in Frankfurt am Main werden voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 4 Mio. Euro p. a. (2022-2026: 20,0 Mio. €) anfallen, wovon maximal 50,0 % vom Bund und Land Hessen (jeweils 37,5 %, max. 750 T€), der Stadt Eschborn (5,0 %, max. 100 T€) und der Stadt Frankfurt am Main (20,0%, max. 400 T€) getragen werden. Die restlichen 50,0 % werden durch private Akteure finanziert. Die Deckung des städtischen Anteils erfolgt für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von maximal 400 T€ aus verbliebenen Mitteln der Produktgruppe 98.04, Kontengruppe 71 (BGM 22).Die Klärung der Finanzierung für die Jahre 2023 bis 2026 erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2023. Die Abwicklung erfolgt durch das Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Reformen, Produktgruppe 36.01 und Kontengruppe 71.

Begründung

A. Zielsetzung

In der Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wird eine wichtige Aufgabe gesehen, um das Potential der Finanzmärkte für die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu heben. Auf Basis von Nachhaltigkeitsinformationen kann die Finanzwirtschaft fundierte Entscheidungen treffen, um negative Klimaauswirkungen zu verhindern, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und die Kapitalströme zukunftsfähig auszurichten.

Auf nationaler wie internationaler Ebene kommt der Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen und deren Vergleichbarkeit große Bedeutung zu. Auf dem Weg zur internationalen Konvergenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird dem neuen International Sustainability Standards Board (ISSB) eine zentrale Rolle zukommen. Die neu zu gründende ISSB-Stiftung soll künftig auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung international anerkannte Standards schaffen, die den Finanzmärkten einheitliche und verlässliche Informationen über die Nachhaltigkeits-Performance von Unternehmen liefern und damit nachhaltige Finanzierungen erleichtern. Gemeinsame Standards im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sorgen nicht zuletzt auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Ländern.

Der Finanzplatz Frankfurt hat sich erfolgreich um die Ansiedlung des ISSB beworben und wurde von der IFRS-Foundation als Sitz des ISSB und Büro des ISSB-Vorsitzenden ausgewählt. Weitere ISSB-Büros entstehen in Montreal, San Francisco, London und in Asien-Ozeanien (voraussichtlich Peking und Tokio). Die Bewerbung wurde von den Parteien und von privaten Akteuren getragen und mit einem Finanzierungskonzept unterlegt.

B. Alternativen

Verzicht auf die Ansiedlung mit negativen Konsequenzen für Reputation und Umwegrendite.

C. Lösung

Die Ansiedlung des ISSB wird von Bund, Land Hessen sowie den Städten Frankfurt am Main und Eschborn finanziell unterstützt. Die zu leistenden Zuwendungen i. H. v. maximal 2,00 Mio. € p. a. werden im folgenden Verhältnis aufgebracht:

Bund:37,5 %, d. h. max. 750.000 Euro
p.a. Land Hessen:37,5 %, d. h. max. 750.000 Euro
p.a. Stadt Frankfurt am Main:20 %, d. h. max.
400.000 Euro p.a. Stadt Eschborn5 %, d. h. max.
100.000 Euro p.a.

Das Land Hessen ist federführend und erlässt gegenüber der Zuwendungsempfängerin den Förderbescheid. Das Land Hessen übernimmt die Prüfung und Bearbeitung der Mittelabrufe sowie die Auszahlung der Zuwendungen an die Zuwendungsempfängerin wie auch die Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Bund, die Stadt Frankfurt am Main und die Stadt Eschborn verpflichten sich, dem Land Hessen den anteiligen Förderbeitrag zu erstatten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich mit insg. max. 2,00 Mio. € (400 T€ p. a.). Die Finanzierung wird im Rahmen des Budgets des Dezernats IV - Wirtschaft, Recht und Reformen sichergestellt. Darüber hinaus entstehen der Stadt Frankfurt am Main keine weiteren finanziellen Belastungen/Verpflichtungen.

Anlage Entwurf_Verwaltungsvereinbarung (ca. 300 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Juli 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 12.07.2022
TO I, TOP 28
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 103 auf die Tagesordnung II der 14. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ablehnung:
Gartenpartei
zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeAfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 14.07.2022
TO II, TOP 55
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 103 auf die Tagesordnung II der 14. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeAfDÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

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