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Sporthalle im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt absichern

Lesezeit: 1 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.03.2025

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGB

Details im PARLIS M_58_2025
06.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Sporthalle „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt absichern

Details im PARLIS OF_200-13_2025
29.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Sporthalle im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt absichern Vorlage OM 6904 2025

Details im PARLIS OM_6904_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6904 entstanden aus Vorlage: OF 200/13 vom 06.04.2025

Betreff: Sporthalle im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" planen und im Haushalt absichern Vorgang: M 58/25 Der Magistrat wird aufgefordert, die Sporthalle, die im Bebauungsplan "Südlich am Riedsteg" vorgesehen ist, unmittelbar zu planen und im Haushalt für das Jahr 2026 finanziell abzusichern.

Begründung:

Die Sporthalle muss zwingend zu Beginn der Bebauung gebaut werden, da sie im Bebauungsplan als Lärmschutz für die rückwärtige Wohnbebauung dient. Um den dringend benötigten Wohnraum zu erstellen, braucht es daher die Sporthalle. Auf diese wartet der Stadtteil ohnehin bereits seit Jahrzehnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 58