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Sporthalle im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt absichern

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

28.03.2025

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGB

Details im PARLIS M_58_2025
06.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Sporthalle „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt absichern

Details im PARLIS OF_200-13_2025
29.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Sporthalle im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt absichern

Details im PARLIS OM_6904_2025
05.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Sporthalle im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt absichern

Details im PARLIS ST_1452_2025

OM 6904

Sporthalle im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" planen und im Haushalt absichern Vorgang: M 58/25

Ortsbeirat 13
Anregung vom: 29.4.2025

Entstanden aus

OF 200/13 vom 06.04.2025

Antrag

Der Magistrat wird aufgefordert, die Sporthalle, die im Bebauungsplan "Südlich am Riedsteg" vorgesehen ist, unmittelbar zu planen und im Haushalt für das Jahr 2026 finanziell abzusichern.

Begründung

Die Sporthalle muss zwingend zu Beginn der Bebauung gebaut werden, da sie im Bebauungsplan als Lärmschutz für die rückwärtige Wohnbebauung dient. Um den dringend benötigten Wohnraum zu erstellen, braucht es daher die Sporthalle. Auf diese wartet der Stadtteil ohnehin bereits seit Jahrzehnten.