Skip to main content

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Feuerwehrzufahrt zum Sportplatz von SV Viktoria Preußen 07 e. V. Ffm

Details im PARLIS OM_4486_2023
21.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Feuerwehrzufahrt zum Sportplatz von SV Viktoria Preußen 07 e. V. Ffm

Details im PARLIS ST_1266_2024
27.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

Details im PARLIS OF_987-10_2025
11.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

Details im PARLIS OM_6480_2025
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.01.2025, OF 987/10

Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich, entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt.

Begründung:

In der Stellungnahme vom 21.06.2024 äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Siegmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen, an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg / die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486
Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6480 2025 Die Vorlage OF 987/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme