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Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.12.2024

Antrag Ortsbeirat

Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa

Details im PARLIS OF_1308-5_2024
24.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa

Details im PARLIS OM_6438_2025
07.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa

Details im PARLIS ST_1092_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6438 entstanden aus Vorlage: OF 1308/5 vom 06.12.2024

Betreff: Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa
Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen südlich der Mörfelder Landstraße im Abschnitt zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa Baumanpflanzungen vorzunehmen.

Begründung:

Wie auf dem nachstehenden Foto ersichtlich, können auf diesem Grünstreifen weitere Baumanpflanzungen vorgenommen werden. Dies ist aus Gründen des Klimaschutzes angezeigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1092
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme