Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, den Erhalt des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes bei der Verlegung der Sportanlage Mainwasen sicherzustellen. Dies ist notwendig, da die Sportanlage für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt wird und die Vereine umziehen müssen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e. V. und den VfL Germania 1894 e. V. genutzt wird, sicherzustellen, dass der Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. und somit die Überreste des Wasserhofes erhalten bleiben.
Begründung
Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn AG für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt werden. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e. V. und VfL Germania 1894 e. V. umziehen müssen. Direkt neben dem Gelände, auf das die beiden Sportvereine ziehen sollen, befinden sich der Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und die Überreste des Wasserhofes. Der Verbleib des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Erhalt der Überreste des Wasserhofes sind sicherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6427Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des WasserhofesDirektanregung
- 7. April 2025Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 587Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des WasserhofesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats