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Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.12.2024

Antrag Ortsbeirat

Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen

Details im PARLIS OF_1305-5_2024
24.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen

Details im PARLIS OM_6436_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 1305/5 vom 20.12.2024

Betreff: Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen
Der Magistrat wird gebeten, den Betreiber des Parkhauses Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Straße 16) anzuhalten, im Erdgeschoss des Parkhauses wieder Fr auenparkplätze einzurichten.

Begründung:

Die Frauenparkplätze des Parkhauses Alt-Sachsenhausen sind vollständig durch E-Parkplätze mit Ladestationen ersetzt worden. Gerade am Abend ist es für viele Frauen, die allein zu ihrem Auto im Parkhaus gehen, sehr unangenehm, mit Fremden im Aufzug zu fahren, um in die höheren Etagen zu ihrem Auto zu gelangen. Es sollten daher wieder Frauenparkplätze im Erdgeschoss des Parkhauses eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme