Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten auf dem Riedberg
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen verbindlichen Zeitplan für die Prüfung und Öffnung der Schulstandorte auf dem Riedberg vorzulegen. Dies ist notwendig, um die momentan unzureichende Situation des Stadtteils Kalbach-Riedberg zu verbessern und dringend benötigte Räume für Vereine und Gruppen zur Verfügung zu stellen. Mit dem Antrag sollen konkrete Maßnahmen priorisiert werden, um schnellstmöglich Verbesserungen zu erreichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme ST 1381 gebeten, einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte auf dem Riedberg abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für den Stadtteil umgesetzt werden können.
Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, die die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigen .
Begründung
Der Stadtteil Kalbach-Riedberg leidet unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts B 640 im Hinblick auf die lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation der Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können, beispielsweise die Nutzung der Aula der Josephine-Baker-Gesamtschule. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollte auch der Stadtteilarbeitskreis am Riedberg eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel sind entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Dezember 2020BB 640Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht
- 10. April 2024OFOF 520/12Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil öffnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. April 2024VV 942Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil öffnenAnfrage
- 15. Juli 2024STST 1381Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil öffnenStellungnahme
- 12. Januar 2025OFOF 580/12Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten auf dem RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6424Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten auf dem RiedbergDirektanregung
- 2. April 2025OFOF 1003/9Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. April 2025STST 594Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten auf dem RiedbergStellungnahme
- 24. April 2025OMOM 6854Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 265 WochenSTST 13Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats