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Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) - Besetzung einstweilig dulden und Zwischennutzung für "Café Rabe" ermöglichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Räume im Erdgeschoss der Liegenschaft Jordanstraße 3 werden nach wie vor durch die Initiative Jordanstraße unentgeltlich genutzt. Eine Nutzungsvereinbarung ist bereits entworfen und befindet sich im Vorlauf für die notwendige Gremienzustimmung. Die Nutzungsvereinbarung sieht vor, dass Nebenkosten durch die Nutzer zu tragen sind. Die notwendigsten sicherheitsrelevanten Mängel im Erdgeschoss wurden zwischenzeitlich behoben. Die Nutzung als Café oder sonstige Gastronomie ist nicht vorgesehen. Hierfür erforderliche Voraussetzungen und Genehmigungen wären durch die Nutzenden zu schaffen. Die Reprivatisierung aller im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung gelegenen erworbenen städtischen Liegenschaften ist in Planung.