Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) - Besetzung einstweilig dulden und Zwischennutzung für "Café Rabe" ermöglichen
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2
Anregungstext
- Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Besetzung des Hauses in der Jordanstraße 3 in Bockenheim im Eigentum der Stadt Frankfurt einstweilig zu dulden und schnellstmöglich eine Prüfung durchzuführen und eine Instandsetzung der Räumlichkeit im Erdgeschoss nach sicherheitstechnischen Mindestanforderungen sowie Energie- und Wasseranschluss (wieder-)herzustellen, um damit eine einstweilige Nutzung durch die derzeitigen Besetzerinnen und Besetzer der Jordanstraße 3 in Bockenheim zu ermöglichen.
- Sodann wird der Magistrat gebeten, wohlwollend Gespräche mit den derzeitigen Besetzerinnen und Besetzern über eine mittelfristige Zwischennutzung des Erdgeschosses der Jordanstraße 3 in Bockenheim auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung zu führen. - Infrage kommt - ggf. durch eine gemeinnützige Vereinsgründung der derzeitigen Besetzerinnen und Besetzer - eine Nutzung des Erdgeschosses als nichtkommerziellen Raum im Stadtteil für verschiedene Zwecke der sozialen Begegnung im Bockenheimer Stadtteil, z. B. als Café für Alle (Café Rabe), für Kindergruppen oder für Stadtteilgruppen. - Die Kosten für die derzeitigen Besetzerinnen und Besetzer sollen sich bis auf Weiteres - aufgrund des derzeit mangelhaften Sanierungsstands der Immobilie insgesamt - grundsätzlich auf eine Kostenumlage für Energie- und Wasserverbrauch beschränken. - Wünschenswert wäre überdies, wenn die weiteren Stockwerke mit entsprechenden Zwischennutzungsvereinbarungen für Wohnzwecke genutzt werden könnten. Diese Anregungen werden mit Bitte um eilige Behandlung durch den Magistrat nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte für Frankfurt beschlossen.
- Der Magistrat wird ansonsten gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Nutzung der Jordanstraße 3 in Bockenheim in Hinblick auf die für dieses Quartier geltende Milieuschutzsatzung, die seinerzeit die rechtliche Grundlage für Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt war, langfristig sicherstellen möchte. Vorrangig wünscht der Ortsbeirat eine gemeinwohlorientierte Nutzung der Jordanstraße 3 in städtischer bzw. kommunalnaher Trägerschaft. Gleichwohl bittet der Ortsbeirat für den Fall, dass die Jordanstraße 3 reprivatisiert wird, Folgendes zu beachten: - Eine Reprivatisierung sollte durch Vergabe von Erbbaurechten nicht vor einer mittleren Frist (drei bis fünf Jahre) durchgeführt werden, um im Rahmen einer sinnvollen Zwischennutzung der Jordanstraße 3 den inneren Zweck der für Bockenheim geltenden Milieuschutzsatzung an dieser Stelle zu verwirklichen. - Bei der Vergabe von Erbbaurechten regt der Ortsbeirat zum gegebenen Zeitpunkt eine Konzeptvergabe an. Wobei in den jeweiligen Konzepten das Erdgeschoss zur gemeinnützigen Nutzung durch die Allgemeinheit allen offenstehen soll und die weiteren Stockwerke Wohnzwecken zu günstigen Mietpreisen ("bezahlbarer Wohnraum") dienen sollen.