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Zwei Miyawaki Mini-Wäldchen für Sachsenhausen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Zwei Miyawaki Mini-Wäldchen für Sachsenhausen

Details im PARLIS OF_1290-5_2025
24.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Zwei Miyawaki Mini-Wäldchen für Sachsenhausen

Details im PARLIS OM_6425_2025
22.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Zwei Miyawaki Mini-Wäldchen für Sachsenhausen

Details im PARLIS ST_1659_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6425 entstanden aus Vorlage: OF 1290/5 vom 07.01.2025

Betreff: Zwei Miyawaki Mini-Wäldchen für Sachsenhausen
Der Magistrat wird gebeten, am Carl-von-Noorden-Platz und am Walther-von-Cronberg-Platz zur Verbesserung des Mikroklimas jeweils ein Miyawaki Mini-Wäldchen (Tiny Forests) anzulegen. Bei der Auswahl der Gehölze soll die Frankfurter Baumliste zur Orientierung verwendet werden. Falls erforderlich, sollen nicht unbedingt heimische, dafür aber standortgerechte und klimaangepasste Bäume gepflanzt werden.

Begründung:

Beide Plätze leiden seit Langem unter starker Erhitzung in den Sommermonaten. Bäume in Form eines Mini-Wäldchens würden Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1659
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme