Wolfshohl in Spielstraße umwidmen
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Bisheriger Verlauf
09.09.2022
13.01.2023
12.01.2025
24.01.2025
12.05.2025
13.01.2023
12.05.2025
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6423 entstanden aus Vorlage: OF 577/12 vom 12.01.2025
Betreff: Wolfshohl in Spielstraße umwidmen
Vorgang: OM 2657/22 OBR 12; ST 175/23 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme ST 175 nochmals gebeten, die Straße Wolfshohl zur Sicherheit der Kinder des KiZ 134 in eine Spielstraße umzuwidmen oder eine angemessene Lösung vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang wird um die Durchführung eines Ortstermins gebeten, an dem Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ämter, der Kita (einschließlich des Elternbeirats) sowie des Ortsbeirats teilnehmen. Ziel ist es, die Situation vor Ort zu begutachten und gemeinsam geeignete Maßnahmen zu erörtern. Begründung:
Die Wolfshohl ist eine rund 65 Meter lange Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone, wird aber nach übereinstimmenden Berichten der KiZ-Leitung und von Eltern häufig als Abkürzung zur Straße Im Brombeerfeld sowie als "Parkweg" genutzt und oft zu schnell befahren. Die Kinder des KiZ 134 sind hier besonders gefährdet, da Ein- und Ausgang unmittelbar zur Wolfshohl hin liegen. Darüber hinaus weist die Straße eindeutig Aufenthaltscharakter auf: Insbesondere Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung nutzen sie mit Rollern oder kleinen Fahrrädern. Die aktuelle Situation birgt somit ein hohes Risiko für Unfälle, was durch wiederkehrende Beinaheunfälle belegt ist. Damit kein Kind zu Schaden kommt, sind dringend zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich. Die bisherigen Hinweise (ST 175 zur OM 2657) werden als nicht ausreichend empfunden. Daher erscheint die Einrichtung einer Spielstraße (Verkehrszeichen 325) oder eine andere adäquate verkehrsberuhigende Lösung unbedingt geboten. Eine Umwidmung in eine Spielstraße ist für Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar und würde die Aufenthaltsqualität im gesamten Umfeld deutlich erhöhen. Der Ortsbeirat bittet daher um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen sowie um die Durchführung des erbetenen Ortstermins, um gemeinsam über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2657
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 175 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 12