Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Kleingartenanlagen 1 und 2 des KGV Mainwasen e. V. durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Dauerkleingärten zu sichern. Dies soll die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Viertel verbessern und die bestehenden Kleingärten langfristig erhalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
V.
Der Magistrat wird gebeten, die Kleingartenanlagen 1 und 2 des KGV Mainwasen e. V. durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, ggf. als Ergänzung hierzu, als Dauerkleingärten zu sichern.
Begründung
Die Kleingärten des KGV Mainwasen e. V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältigster Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingartenvereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Bewohnern ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die manchmal sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Speziell der KGV Mainwasen e. V. ist durch seine vielseitigen Aktivitäten und nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die unsinnige Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist nunmehr durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der Bebauungsplanverfahren samt deren entsprechende Ergänzung zu beenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6429Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V.Direktanregung
- 22. April 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 673Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats