Grünflächen sowie Rad- und Fußverkehr in der Kirschwaldstraße vor Falschparken schützen
Stellungnahme des Magistrats
Mit dem Ablegen von Findlingen oder Baumstämmen als seitliche Begrenzung wird der Verkehrsraum dauerhaft verengt und der öffentlichen Nutzung entzogen. Dies kann bei der Begegnung von Fahrzeugen und dem Rad- oder Fußverkehr zu gefährlichen Situationen führen, da der Rad- und Fußverkehr keinen Raum zum Ausweichen hat. Insofern würde diese Maßnahme zu keiner Verbesserung führen. Beschilderungen oder Markierungen anzubringen, sind nicht notwendig. Im Bereich der Zufahrt zur Gaststätte und zum Turnverein beträgt die für den Fahrverkehr verbleibende Breite zwischen 3,25 m und 4,50 m. Parkt ein Fahrzeug bereits auf einer Fahrbahnseite, entsteht eine Engstelle im Sinne von §12 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert den ruhenden Verkehr in der Kirschwaldstraße bis zur Zufahrt zur Gaststätte im Rahmen der Streife und zeigt die festgestellten Verstöße an.