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Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.04.2024

Anregung Ortsbeirat

Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“

Details im PARLIS OM_5453_2024
28.10.2024

Stellungnahme des Magistrats

Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station „Kalbach“

Details im PARLIS ST_1830_2024
09.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee

Details im PARLIS OF_575-12_2025
24.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee

Details im PARLIS OM_6422_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6422 entstanden aus Vorlage: OF 575/12 vom 09.01.2025 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Magistrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, gebeten. eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee zu erreichen, um direkt Einfluss auf die Planungen von Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegeverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen.

Begründung:

Der in großen Teilen schon fertiggestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach" zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (vier Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes für die Wünsche und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte keine Zeit blieb und planungsstandbedingt deren Umsetzung nicht mehr möglich war. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1830 Ziffer 4., verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830