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- Bürger*innenhäuser sind wichtige Orte für Vereine und Institutionen und damit für das bürger*innenschaftliche EngagementF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2969 Bürger*innenhäuser sind wichtige Orte für Vereine und Institutionen und damit für das bürger*innenschaftliche Engagement im Stadtteil. In Nieder-Eschbach kann dafür der Darmstädter Hof kostengünstig angemietet werden. Die Stadt Frankfurt bezuschusst dies finanziell, da Nieder-Eschbach bei der Eingemeindung kein Bürger*innenhaus bekommen hat. Ich frage den Magistrat: Was plant der Magistrat für die zukünftige Nutzung des Darmstädter Hofs als Bürger*innenhaus, und wie stellt er sicher, dass die 27 Nieder-Eschbacher Vereine dort weiterhin kostengünstig tagen können? Antwort des Magistrats: Der im Stadtteil Nieder-Eschbach gelegene "Darmstädter Hof", An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach, ist eine bürgerhausähnliche Einrichtung im Privatbesitz. Das Gebäude ist von den Eigentümern an einen Gastronomen verpachtet, der dort ein Restaurant mit Veranstaltungsräumen betreibt. Seit vielen Jahren - mindestens seit 2005 - erhalten die Eigentümer des Darmstädter Hofes einen finanziellen Zuschuss von der Stadt Frankfurt "[...] als Gegenleistung für die Bereitstellung des Hauses, geleistete Investitionen sowie für notwendige Bauunterhaltungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in den Räumen[. .]". Die Räume werden zur bürgerhausähnlichen Nutzung Vereinen und Initiativen, unter anderem dem Ortsbeirat 15 für seine Sitzungen, aus Nieder-Eschbach zur Verfügung gestellt. Grundlage ist ein Vertrag aus 2016, dieser ist bis August 2030 gültig. Eine Bezuschussung des Darmstädter Hofes wird seitens des Dezernates Bildung, Immobilien und Neues Bauen über den August 2030 hinaus angestrebt, um so langfristig die Nutzung als bürgerhausähnliche Einrichtung zu gewährleisten. Es ist geplant, dies für die Zeit ab August 2030 aus beihilferechtlichen Gründen auf Basis von Förderrichtlinien, die der Magistrat derzeit erarbeitet, zu leisten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Christoph Rosenbaum Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Umwandlung von Bewohnerparkzonen in bewirtschaftete Zonen wurde beschlossen und seit Januar 2020 schrittweise realisF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2970 Die Umwandlung von Bewohnerparkzonen in bewirtschaftete Zonen wurde beschlossen und seit Januar 2020 schrittweise realisiert. Von den insgesamt 30 geplanten Zonen wurden jedoch bislang erst elf verwirklicht, und der Fortschritt scheint ins Stocken geraten zu sein. Ich frage den Magistrat: Wie sieht die weitere zeitliche Planung zur Umwandlung der verbleibenden Bewohnerparkzonen in bewirtschaftete Zonen aus, und bis wann ist nach derzeitigem Stand mit der Umsetzung der letzten Zone, voraussichtlich der Zone 30, zu rechnen? Antwort des Magistrats: Eine realistische Abschätzung der zeitlichen Umsetzung bei der Umstellung der bestehenden Bewohnerparkgebiete auf das monetär bewirtschaftete Bewohnerparken ist derzeit nicht möglich. Die Planungen für die Gebiete im Westend sind fortgeschritten, die Umsetzung vor Ort ist jedoch wegen aktueller Personalengpässe beim ausführenden Amt nicht zeitnah zu gewährleisten. Trotz der angespannten Personalsituation wird angestrebt, in diesem Jahr noch eine Parkraumbewirtschaftungszone, Zone 16, neu einzurichten, die sich rund um den Palmengarten befindet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Erlassen von Satzungen ist ein zentrales Mittel der kommunalen Selbstverwaltung. In den letzten Jahren kam es allerdF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2971 Das Erlassen von Satzungen ist ein zentrales Mittel der kommunalen Selbstverwaltung. In den letzten Jahren kam es allerdings immer wieder zu Beschwerden von Bürger*innen, wenn beispielsweise Gebührensatzungen aufgrund versäumter Aktualisierung plötzlich rapide Kostenanstiege auswiesen. Für die Stadt bedeuten langjährig nicht überarbeitete Satzungen unter anderem Einnahmeverluste und nicht erfolgte Rechtsanpassungen. Ich frage den Magistrat: Welche stadtweit geltenden Satzungen und Verordnungen - inkl. der dazugehörigen Gebührenordnungen, Steuer-/Hebesätze, Kostenbeitragsordnungen und Kostenerstattungsbeiträge - sind durch die Stadt Frankfurt aktuell erlassen, und wann wurden diese zuletzt überarbeitet? Bitte um tabellarische Aufschlüsselung. Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Luxen, meine Damen und Herren! In der Kürze der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit, der dezentralen Organisation der Verantwortlichkeiten und der Vielzahl von durch Satzungen und Verordnungen geregelten Tatbestände ist es nicht möglich, im Rahmen der Fragestunde eine vollständige Gesamtaufstellung der Satzungen und Verordnungen inkl. ihrer letzten Überarbeitung zu erstellen. Eine ausführliche Sammlung der wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Satzungen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften - der Stadt Frankfurt am Main finden Sie jedoch im "Frankfurter Stadtrecht" unter https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/frankfurter-stadtrecht. Dort werden sie in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung veröffentlicht und können in Form einer A-Z-Liste oder in einer thematischen Sortierung abgerufen werden. Zu beachten ist, dass es sich bei diesen Seiten um eine unverbindliche Information über städtischen Regelungen handelt. Die Stadt Frankfurt am Main haftet nicht im Fall von Unrichtigkeiten. Maßgeblich sind die ebenfalls online abrufbaren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main. Die Sammlung "Frankfurter Stadtrecht" wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Die Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main werden regelmäßig per Rundmail angeschrieben und um Rückmeldung gebeten, ob die eingestellten Satzungen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften noch dem aktuellen Stand entsprechen oder zusätzlich weitere Dokumente eingestellt werden müssen. Ergänzend erfolgt eine Veröffentlichung in den Nachrichten für die Stadtverwaltung. Im Interesse der Sicherstellung der aktuellen Information der Frankfurter Bürger:innen übersenden die Ämter und Betriebe Änderungen oder Neufassungen zur Veröffentlichung im Frankfurter Stadtrecht auch direkt nach dem Inkrafttreten der Vorschriften. Aufgrund der oben beschriebenen Tatsachen verweist der Magistrat zur Antwort auf die Veröffentlichungen der Sammlung "Frankfurter Stadtrecht" und auf die Amtsblätter. Antragstellende Person(en): Stadtv. Kristina Luxen Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Zeitungsberichten ist zu entnehmen, dass Autofahrer für eine Zehn-Kilometer-Strecke durchschnittlich 26 Minuten und 27 SF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2972 Zeitungsberichten ist zu entnehmen, dass Autofahrer für eine Zehn-Kilometer-Strecke durchschnittlich 26 Minuten und 27 Sekunden benötigen, eine halbe Minute mehr als im Vorjahr. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie haben sich die durchschnittlichen Fahrzeiten in Frankfurt monatlich im Jahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten entwickelt, insbesondere während der Mainkai-Sperrung im Dezember 2024? Antwort des Magistrats: Die Fragestellung lässt sich so wie vorliegend nicht beantworten, auch weil der methodische Referenzrahmen von TomTom nicht offengelegt und im Detail nachvollziehbar beziehungsweise reproduzierbar ist. Auch scheinen in der entsprechenden Bemessung Streckenabschnitte außerhalb der Gemarkung beziehungsweise Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main zu liegen. Gleichwohl hat das Straßenverkehrsamt eine vergleichende Reisezeit-Auswertung anhand der grundsätzlich gleichen Floating-Car-Daten, die von TomTom bezogen werden, exemplarisch für einige Strecken vorgenommen. Ausgewertet wurden die durchschnittlichen Fahrzeiten, getrennt nach Monaten, an jeweils mittleren Werktagen - Dienstag, Mittwoch, Donnerstag -, 06:00 bis 10:00 Uhr - Morgenspitze -, Fahrtrichtung stadteinwärts auf verkehrsnachfragestarken Relationen, die jedoch aufgrund der Kompaktheit des Stadtgebietes von unterschiedlicher Länge und keinesfalls zehn Kilometer lang sind. In der Gesamtschau der ermittelten Ergebnisse zeigt sich ein grundsätzlich stabiles Gesamtbild der Reisezeitentwicklung verglichen mit dem Vorjahr bei im Einzelfall teils deutlichen, oft kontextabhängigen Veränderungen oder Schwankungen im Jahresverlauf. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Immer wieder werden Schulschwimmbäder in Frankfurt aufgrund von Sanierungsmaßnahmen oder Defekten geschlossen. Dies führF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2973 Immer wieder werden Schulschwimmbäder in Frankfurt aufgrund von Sanierungsmaßnahmen oder Defekten geschlossen. Dies führt dazu, dass der so wichtige Schwimmunterricht für die Grundschüler*innen über einen längeren Zeitraum ausfällt. Ich frage den Magistrat: Welche der Schulschwimmbäder in Frankfurt sind derzeit nicht nutzbar, und wie lange dauern die jeweiligen Reparaturmaßnahmen? Antwort des Magistrats: Derzeit ist nur das Schwimmbad der Liebigschule nicht nutzbar. Wie lange die Sanierungs- und Reparaturarbeiten andauern, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Die Instandsetzung des Schwimmbads ist aufwendig, da die Schwimmbadtechnik sowie die Trinkwasseranlage komplett saniert werden müssen. Dafür muss zunächst die Trinkwasserversorgung der Schwimm- und Sporthalle vom bestehenden, weit verzweigten Trinkwassernetz der Liegenschaft getrennt und neu installiert werden. Die Bauausführung mit vorbereitenden Maßnahmen soll ab den Sommerferien 2025 erfolgen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der BUND übte kürzlich scharfe Kritik an dem Vorhaben des Baus einer Multifunktionshalle am Waldstadion. Unter anderem wF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2974 Der BUND übte kürzlich scharfe Kritik an dem Vorhaben des Baus einer Multifunktionshalle am Waldstadion. Unter anderem wurde die Sorge vor einem Verkehrschaos bei gleichzeitigen Veranstaltungen im Waldstadion und in der Multifunktionsarena vorgebracht. Ich frage den Magistrat: Wie will der Magistrat ein solches prognostiziertes Verkehrschaos verhindern? Antwort des Magistrats: Die von der Sportpark Stadion GmbH beauftragte Machbarkeitsstudie zur Multifunktionsarena auf dem Parkplatz P 9 beschreibt ein umfassendes Bündel von diversen Maßnahmen über alle Verkehrsträger hinweg, die bei Realisierung ein Verkehrschaos im Bereich des Deutsche Bank Parks, insbesondere auch bei Parallelveranstaltungen, verhindern sollen. Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung des Grundsatzbeschlusses zur Multifunktionsarena wird sich ein intensiver Planungsprozess zur Sinnhaftigkeit und Machbarkeit der diversen Maßnahmen anschließen, an dem zahlreiche Ämter und weitere Institutionen beteiligt sein werden. Erst nach Abschluss der Planungsphase können weitere Aussagen getroffen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Nach mehreren Razzien bei Mietwagenunternehmern zeigt sich erneut, dass es unter diesen einige gibt, die sich nicht an gF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2975 Nach mehreren Razzien bei Mietwagenunternehmern zeigt sich erneut, dass es unter diesen einige gibt, die sich nicht an geltendes Recht halten. In Berlin konnten durch Abfrage der bei Vermittlungsplattformen registrierten Fahrzeuge über 1.600 illegale Fahrzeuge ermittelt werden. Ich frage: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat zur besseren Kontrolle von Mietwagenunternehmern, um mehr Fairness gegenüber den Fahrgästen und den Taxiunternehmern zu erreichen? Antwort des Magistrats: Grundsätzlich wird der Abgleich mit den Vermittlungsplattformen als wünschenswert angesehen. Gleichwohl müssen dazu zunächst die personellen, technischen und organisatorischen Grundlagen geschaffen werden, um mit den Anbietern von Vermittlungsplattformen entsprechende Vereinbarungen zu treffen und diese dann auch entsprechend umsetzen zu können. Das Ordnungsamt hat sich vorgenommen, entsprechende Vorbereitungen im Laufe dieses Jahres zu treffen, sobald die personellen Ressourcen hierfür gegeben sind. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Bericht B 349/24 hat der Magistrat konkrete Stellenbedarfe für die Digitalisierung des Fördermittelmanagements dargesF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2976 Im Bericht B 349/24 hat der Magistrat konkrete Stellenbedarfe für die Digitalisierung des Fördermittelmanagements dargestellt. Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung im Haushalt 2024/2025 Sachmittel für 2024 in der Höhe von 150.000 Euro, für 2025 in der Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Ebenso 600.000 Euro investive Mittel für 2025. Ich frage den Magistrat: Hat der Magistrat bei der Prüfung und Formulierung von Bedarfen den föderalen, einheitlichen IT-Standard XFoerderleistungsbeschreibung, XFLB, der eine Förderleistungsbeschreibung und den Austausch von Förderleistungsbeschreibungsd aten in der öffentlichen Verwaltung standardisiert, mit berücksichtigt und ist der Einsatz dieses OZG-konformen und offenen Standards in Frankfurt angedacht? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Förster, meine Damen und Herren! Bei der Ausschreibung von IT-Systemen werden im Rahmen der Anforderungsbeschreibung die derzeit bestehenden X-Standards jeweils als "Muss-Kriterium" berücksichtigt. Der IT-Standard XFoerderleistungsbeschreibung, XFLB, hat als Zielsetzung, die Antragstellung und Vergabe von Fördermitteln für fördermittelgebende Stellen zu vereinheitlichen und zu standardisieren. Mangels personeller Ressourcen wurden für die Aufgabe des digitalen Fördermittelmanagements bisher lediglich konzeptionelle Überlegungen zur Umsetzung angestellt. Die Fragestellung zur Umsetzung des Standards wird in den Themenspeicher des Projekts aufgenommen und zu gegebener Zeit detailliert betrachtet. Hinsichtlich der weiteren Bearbeitung ist der Magistrat aktuell mit der Fragestellung befasst, wie das Gesamtvorhaben über die gemäß Stadtverordnetenbeschluss § 5181 vom 19.09.2024, M 86 vom 21.06.2024, beschlossenen Strukturen umgesetzt werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In seiner Antwort auf die Frage Nr. 2521 vom 06.06.2024 gibt der Magistrat die Gesamtkosten der vom RMV in Auftrag gegebF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2977 In seiner Antwort auf die Frage Nr. 2521 vom 06.06.2024 gibt der Magistrat die Gesamtkosten der vom RMV in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie zur Regionaltangente Ost, RTO, mit 160.850 Euro netto an. Der städtische Anteil daran beträgt laut Magistrat ein Sechstel, also 26.800 Euro netto. Aus dem Doppelhaushalt 2024/2025 ist jedoch ersichtlich, dass in der Produktgruppe 16.02 für den Zeitraum 2023 bis 2027 Planungsmittel in Höhe von insgesamt 2,034 Millionen Euro für die RTO eingestellt sind. Ich frage den Magistrat: Wie begründet sich die Höhe dieser in den Finanzplanungszeitraum eingestellten Planungsmittel, und in welchem Umfang wurden daraus bereits Gelder verausgabt, obwohl das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur RTO noch nicht vorliegt? Antwort des Magistrats: Der städtische Anteil an den Untersuchungskosten der RTO beträgt rund 26.800 Euro netto. Hinzu kommen inzwischen Nachtragskosten von 4.333 Euro netto, die durch die Umstellung auf die Standardisierte Bewertung 2016+ entstanden. Die im HH 2024/2025 in der Produktgruppe 16.02 veranschlagten Aufwendungen sind für Planungs-, Entwicklungs-, und Konstruktionsarbeiten, für Planungsmittel RTO und für den Gesamtverkehrsplan vorgesehen. Für die RTO waren beziehungsweise sind Teilbeträge von jeweils 35 T€ p. a. eingeplant. Im Weiteren handelt es sich um Mittel für Schienverkehrs-Gutachten, wie etwa Untersuchungen zum GVP-Schiene 2035+ und die Entwicklung eines Straßenbahnkonzeptes Frankfurt a. M. - Offenbach a. M., ferner um Mittel für weitergehende Untersuchungen, die als Ergebnis des Masterplans Mobilität nach SUMP-Prinzipien vorgesehen sind. Die Ausweisung im HH ist möglicherweise irritierend. Für den Doppel-HH 2026/2027 ist eine Präzisierung vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der geplante Standort der Multifunktionshalle befindet sich im Trinkwasserschutzgebiet. Ebenso befindet sich das geplantF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2978 Der geplante Standort der Multifunktionshalle befindet sich im Trinkwasserschutzgebiet. Ebenso befindet sich das geplante Parkhaus auf dem Waldparkplatz im Trinkwasserschutzgebiet. Trotzdem will der Oberbürgermeister wieder enorme Flächen versiegeln. Waldbrandgefahr steigt, und die Trinkwassergewinnung verschlechtert sich. Der Waldparkplatz ist unversiegelt, der Parkplatz, wo die Multifunktionshalle drauf soll, ist auch unversiegelt beziehungsweise lässt sich leicht wasserdurchlässiger gestalten, falls derzeit nicht 100 Prozent optimal. Ich frage den Oberbürgermeister: Wie viel Hektar werden neu versiegelt, wenn man davon ausgeht, dass der Waldparkplatz unversiegelt ist und auch der Parkplatz unversiegelt ist, wo die Multifunktionshalle drauf soll? Antwort des Magistrats: Der Flächenumgriff des Waldparkplatzes umfasst überschlägig 3,5 Hektar, der des P9 umfasst überschlägig 1,7 Hektar. Die tatsächlich benötigten Flächenbedarfe werden in den weiteren Planungen ermittelt. Waldparkplatz wie auch P9 liegen in der Wasserschutzzone III A des Trinkwasserschutzgebietes "Stadtwald", Verordnung vom 17.11.1997. Die Wassergewinnung erfolgt durch Hessenwasser in der Trinkwassergewinnungsanlage Hinkelstein zwischen Kelsterbach und Frankfurt-Schwanheim. Hauptaufgabe der Schutzzone III ist es, die Grundwasserüberdeckung zu erhalten und Gefahren für das Grundwasser zu vermeiden. Im Rahmen des Baus und Betriebs einer Multifunktionsarena am Standort P9 in Verbindung mit einer Ertüchtigung des Waldparkplatzes wird daher sichergestellt, dass die Versickerung von Niederschlagswasser von Straßen und befestigten Flächen so aufbereitet wird, dass ein schadloser Eintritt in das Grundwasser gewährleistet werden kann. Darüber hinaus muss die Gründungssohle von baulichen Anlagen einen Mindestabstand von zwei Metern zum höchsten Grundwasserstand aufweisen. Beiden Anforderungen wird im Zuge der Projektumsetzung Rechnung getragen werden, wodurch eine negative Beeinträchtigung des Grundwassers ausgeschlossen wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Anstatt selbst für bezahlbaren Wohnraum und dringend benötigte soziale Infrastruktur zu sorgen, hat das Land Hessen dasF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2979 Anstatt selbst für bezahlbaren Wohnraum und dringend benötigte soziale Infrastruktur zu sorgen, hat das Land Hessen das Areal des Alten Polizeipräsidiums für 212 Millionen Euro an die Gerchgroup verkauft. Nun ist der Immobilieninvestor seit geraumer Zeit insolvent, und die Zukunft dieses zentral gelegenen und bedeutenden Grundstücks ist ungewiss. Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und Entwicklungen rund um das Gelände des Alten Polizeipräsidiums, und warum kauft die Stadt das Grundstück nicht zurück, um dort bezahlbaren Wohnraum, sozialen Wohnungsbau und soziale Infrastruktur zu schaffen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat für das Gelände des Alten Polizeipräsidiums die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens, Nr. 556Ä Messe/Hemmerichsweg, zunächst ausgesetzt, nachdem die insolvent gewordenen Projektgesellschaften der GERCHGROUP ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dem am 13.03.2023 mit der Stadt Frankfurt am Main abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag nicht nachgekommen waren. Die Durchführung des Insolvenzverfahrens liegt ausschließlich und weiterhin in der Hand des Insolvenzverwalter. Der Magistrat hat hierbei kein Mitspracherecht, sondern kann vor allem darauf hinwirken, dass die im Vertrag vereinbarten Ziele und die von den Stadtverordneten zum Bebauungsplanverfahren Nr. 556Ä gefasste Beschlusslage auch mit möglichen Rechtsnachfolgern der GERCHGROUP umgesetzt werden. Dieser Prozess dauert aktuell noch an. Das Grundstück des Alten Polizeipräsidiums wurde nicht von der Stadt Frankfurt, sondern vom Land Hessen verkauft. Es gibt also keine vertragliche Regelung zugunsten der Stadt, das Grundstück zurück kaufen zu können. Die Ziele des Bebauungsplans sehen unabhängig davon sowohl geförderten Wohnraum als auch die Errichtung sozialer Infrastruktur mit Kitaplätzen und einer Erweiterung der Falk-Schule vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Auf die Frage Nr. 1716 vom 15.06.2023 hat der Magistrat bzgl. der temporären Verpachtung der Weinstube geantwortet: „DieF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2980 Auf die Frage Nr. 1716 vom 15.06.2023 hat der Magistrat bzgl. der temporären Verpachtung der Weinstube geantwortet: "Die allermeisten Interessent:innen wollen [entweder] eine Vollküche betreiben, was aufgrund der baulichen Gegebenheiten derzeit nicht möglich ist..." Der derzeitige temporäre Pächter bietet eine solche Vollküche an, für die u.a. ein Fettabscheider notwendig ist. Ich frage daher den Magistrat: Wie ist zu erklären, dass der jetzige Pächter eine Vollküche anbieten kann, obwohl dies der Magistrat im Jahr 2023 für eine Zwischenverpachtung noch ausgeschlossen hat, und wie viele Interessent:innen haben bis zum Vertragsabschluss mit dem jetzigen Pächter ihre Angebote zurückziehen müssen, weil sie eine solche Vollküche anbieten wollten? Antwort des Magistrats: Die Tatsache, dass in der Weinstube im Römer mit der zurzeit vorhandenen Technik ausschließlich eine "kalte Küche" betrieben werden darf, besteht unverändert fort. Daher hat der Magistrat mit Vertrag vom 13.05.2024 mit dem Betreiber der Weinstube im Römer eine Regelung zum ausschließlichen Betrieb einer "kalten Küche" geschlossen. Grundlage für den Vertragsabschluss war ein zulässiges Gastronomiekonzept. Der Umstand, dass warme Speisen angeboten werden, ist dem Magistrat zur Kenntnis gelangt. Er befindet sich dazu im Austausch mit dem Pächter, um technische Gebäudevoraussetzungen und vertragliche Regelungen wieder in Einklang zu bringen und auf die Einhaltung der vertraglichen Regelungen zu drängen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die zunehmende Vermüllung Frankfurts ist zu einem großen Ärgernis geworden. Die Stadtteile und ihre Bürger leiden unterF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2981 Die zunehmende Vermüllung Frankfurts ist zu einem großen Ärgernis geworden. Die Stadtteile und ihre Bürger leiden unter achtlos weggeworfenem Müll, Sperrmüll, Bauschutt und Auto- und Fahrradwracks. Die Entsorgung dieser illegalen Müllablagerungen entlang öffentlicher Straßen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie auf Feldern und im Stadtwald unter anderem durch die FES ist zeit- und kostenintensiv. Ich frage den Magistrat: Wie hoch sind die Kosten für die Entsorgung illegaler Müllablagerungen, und wie haben sie sich in den letzten drei Jahren entwickelt? Antwort des Magistrats: Laut vorliegender Statistiken ist es unzutreffend, dass die "Vermüllung" in Frankfurt kontinuierlich zunimmt. In den vergangenen zehn Jahren sind sowohl die Mengen an abgefahrenem Sperrmüll als auch die Menge Straßenkehricht relativ konstant geblieben. Und das, obwohl die Bevölkerung Frankfurts in diesem Zeitraum um zehn Prozent gewachsen ist. Richtig ist, dass es so genannte "Hotspots" gibt, die sich leider etabliert haben und im besonderen Fokus der Öffentlichkeit und der medialen Berichterstattung stehen. In diesen Bereichen ist es wichtig den Kreislauf der illegalen Ablagerung zu unterbrechen und Delikte auch zu ahnden. Zudem sind Magistrat und Frankfurter Entsorgungs- und Service, FES, bestrebt, Potenziale zur Verbesserung der Stadtsauberkeit zu erkennen und zu nutzen. Zu näheren Details wird auf die Antwort zu Frage Nr. 2995 verwiesen. Zur Frage der Kostenentwicklung bei der Entsorgung illegaler Ablagerungen muss Folgendes vorweggeschickt werden: - Achtlos weggeworfener Müll und Sperrmüllablagerungen im öffentlichen Straßenraum - unabhängig ob angemeldet oder "wild" abgestellt - werden im Rahmen der Leistungsvereinbarungen zwischen FES und Umweltamt beseitigt und zusammen mit allen anderen erbrachten Leistungen über einen Festpreis vergütet. Dieser Festpreis wird nur alle fünf Jahre neu verhandelt und unterliegt in der Zwischenzeit einer Preisgleitung auf der Basis verschiedener statistischer Indexwerte. Eine Schwankung bei den Sperrmüllablagerungen wird daher für die Abfallgebühr nicht unmittelbar kostenwirksam. Aufgrund der Struktur des Festpreises kann für diese Einzelleistung kein separater Preis angegeben werden. - Die Beseitigung von Abfallablagerungen in Grünanlagen, im Stadtwald sowie auf anderen städtischen Liegenschaften müssen durch die jeweiligen vermögensverwaltenden Ämter beauftragt und bezahlt werden. Gesonderte Zahlen hierzu liegen nicht vor. - Das Umweltamt beauftragt die Beseitigung wilder Ablagerungen auf privaten Grundstücken entweder, weil hierfür eine Zuständigkeit nach Hessischem Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz gegeben ist, oder im Zuge der Ersatzvornahme, wenn die jeweiligen verantwortlichen Eigentümer:innen nicht tätig werden. - Regelmäßig ist es erforderlich verantwortliche Eigentümer:innen zur Beseitigung von Abfällen auf ihren Grundstücken zu zwingen. Im Rahmen der dann notwendigen Verwaltungsverfahren werden im Einzelfall auch Verwaltungsgebühren erhoben und Zwangsgelder festgesetzt. Die Ausgaben für diesen Aufgabenbereich des Umweltamtes können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, haben aber auf Grund der vorherigen Erläuterungen nur eine geringe Aussagekraft. Jahr 2022 2023 2024 Kosten (Euro) 32.765,55 66.625,00 34.997,62 Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Frankfurterinnen und Frankfurter sind zur Beantragung des Frankfurt-Passes berechtigt, wenn sie a) bestimmte EinkommensgF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2982 Frankfurterinnen und Frankfurter sind zur Beantragung des Frankfurt-Passes berechtigt, wenn sie a) bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten oder b) bereits Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen beziehen. Die Beantragung dieser Sozialleistung erfolgt häufig bei kommunalen Ämtern - Amt für Wohnungswesen, Ausländerbehörde, Sozialrathäuser - oder engen Kooperationspartnern der Kommune - Jobcenter, Agentur für Arbeit. Eine zusätzliche Beantragung des Frankfurt-Passes erscheint vor diesem Hintergrund unnötig und sollte verwaltungsseitig automatisch miterfolgen. Ich frage den Magistrat: Bei welchen der vorgenannten Bezugsarten von Sozialleistung wird der Frankfurt-Pass automatisch mit ausgestellt? Antwort des Magistrats: Es ist das Ziel des Projektes "Digitalisierung Frankfurt-Pass", dass bei Bewilligung von Sozialleistungen die Berechtigten den Frankfurt-Pass in einem automatisierten Verfahren erhalten und ein separater Antrag für den Frankfurt-Pass nicht mehr notwendig ist. Aktuell ist das noch nicht realisiert. Da Sozialleistungen von verschiedenen Leistungsträgern erbracht werden, sind verschiedene technische - IT-Programme und notwendige Schnittstellen - sowie fachliche Anforderungen - insbesondere in Bezug auf den Datenschutz - zu prüfen und noch zu lösen. Die Analyse und Umsetzungsplanung läuft aktuell noch. Zum Fortgang des Projektes wird der Magistrat weiter regelmäßig berichten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Fahrradweg am rechten Ufer der Nidda gehört zum 64 Kilometer langen GrünGürtel-Radrundweg und umrundet Frankfurt. JeF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2983 Der Fahrradweg am rechten Ufer der Nidda gehört zum 64 Kilometer langen GrünGürtel-Radrundweg und umrundet Frankfurt. Jeder, ob Fußgänger oder Radfahrer, macht die Erfahrung, dass er sehr stark frequentiert wird, auch von Lastenrädern, Kinderwagen schiebenden Eltern und dem Nachwuchs der Dreiradfahrer. Gegenverkehr ist nicht auszuschließen und die Möglichkeit sich gegenseitigen zu überholen muss möglich sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wird sichergestellt, dass zum bevorstehenden Frühjahr dieser Weg so weit von nachwachsenden Hecken und ähnlichem Bewuchs freigeschnitten ist, dass Gefahren bei Begegnungen mit entgegenkommenden Verkehr und Überholen weitest möglich ausgeschlossen werden? Antwort des Magistrats: Der etwa 64 Kilometer lange, ausgeschilderte GrünGürtel-Radrundweg umrundet Frankfurt. Entlang des Radweges eröffnet sich die ganze Vielfalt des Frankfurter Grüngürtels von fast unberührter Natur bis zu intensiv genutzten Industriearealen. Der Weg führt entlang der Nidda, durch die Kräutergärten in Oberrad und den sich anschließenden Stadtwald. Der Radrundweg ist, ähnlich wie der Rundwanderweg, zentrales Element des Frankfurter GrünGürtels und wird von der Bevölkerung intensiv genutzt. Daher stellt der Magistrat sicher, dass der Niddaweg entsprechend der naturschutzrechtlichen Bestimmungen freigeschnitten wird. Dies passiert - außer in Ausnahmefällen - während des erlaubten Zeitraums Oktober bis Februar, um die Tierwelt in ihren Brut- und Setzzeiten nicht zu gefährden. In einigen Abschnitten sind aber auch private Anlieger:innen verpflichtet, die Wege von Bewuchs frei zu halten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Frankfurt will bis 2035 klimaneutral werden. Ich frage den Magistrat: Wie viel Treibhausgas (THG)-Restbudget hat FranF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2984 Frankfurt will bis 2035 klimaneutral werden. Ich frage den Magistrat: Wie viel Treibhausgas (THG)-Restbudget hat Frankfurt noch, und wie will die Stadt die Klimaziele zukünftig erreichen? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main lässt jährlich eine Treibhausgasbilanz nach der Bilanzierungssystematik-Kommunal, BISKO-Standard, erstellen, um die auf dem Gebiet der Stadt entstehenden THG-Emissionen zu ermitteln. Es findet keine Bilanzierung nach dem Restbudget-Konzept statt. Zurzeit befindet sich ein Fachgutachten, vorbereitend zum Klimaschutzplan in Arbeit. Darin werden unter anderem die bisherigen Maßnahmen evaluiert, Szenarien für die THG-Neutralität aufgezeigt und Empfehlungen für notwendige Maßnahmen, Monitoring und Controlling abgeleitet. Daraus folgend wird der Frankfurter Klimaschutzplan erarbeitet, der aus dem Fachgutachten Einzelmaßnahmen zur Umsetzung und schließlich zum Erreichen der Ziele ableitet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 14. Januar wurden im Ortsbeirat 6 durch Vertreter des überregionalen Höchstspannungsnetzbetreibers Tennet Pläne überF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2985 Am 14. Januar wurden im Ortsbeirat 6 durch Vertreter des überregionalen Höchstspannungsnetzbetreibers Tennet Pläne über eine neue 380-kv-Doppelleitung vorgestellt. Diese soll das noch umzubauende Griesheimer Umspannungswerk, Frankfurt Südwest, an der A 5 mit den Umspannungswerk Schwanheim verbinden. Laut FNP vom 16.01.2025 soll diese Trasse zumindest teilweise auch durch den Schwanheimer Wald führen. Diese neue Doppelleitung mit einer Stromtragfähigkeit von 4.000 Ampere je Stromkreis soll die Übertragungskapazität im Rhein-Main-Gebiet deutlich erhöhen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese Planungen, und mit welchen Auswirkungen im Schwanheimer Wald ist zu rechnen? Antwort des Magistrats: Alle zwei Jahre wird der Netzentwicklungsplan, NEP, fortgeschrieben, der die notwendigen Maßnahmen zum Ausbau des Übertragungsnetzes, Höchstspannungsnetz, ermittelt. Der Planungshorizont beträgt zehn bis 15 Jahre, darüber hinaus wird auf das Jahr 2045 hingearbeitet, Zieljahr für ein klimaneutrales Stromnetz in Deutschland. Die Maßnahmen werden nach Bestätigung durch die Bundesnetzagentur in den Bundesbedarfsplan überführt und als Gesetz beschlossen. Es geht dann im Folgenden nicht mehr um das "ob" der Maßnahmen, sondern nur noch um das "wie". Der aktuelle NEP 2037/2045 (2023) aus dem Jahr 2023 beschreibt Maßnahmen, die bis 2037 umgesetzt sein sollen. Die Rhein-Main-Region ist von zahlreichen Maßnahmen betroffen, unter anderem auch vom hier angesprochenen Netzausbau zwischen den Umspannwerken Griesheim und Schwanheim. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen weder der genaue Verlauf der Trasse noch die Art der Trasse - oberirdisch, oberflächennahes Erdkabel oder tiefliegender Tunnel - fest. Daher können mögliche Auswirkungen auf den Schwanheimer Wald noch nicht benannt werden. Zum Einbringen ihrer Interessen befindet sich die Stadt Frankfurt am Main ämterübergreifend, insbesondere Umweltamt, Grünflächenamt, Stadtplanungsamt, in einem frühzeitigen informellen Austausch mit der TenneT TSO GmbH als verantwortlichem Übertragungsnetzbetreiber. So kann bereits vor Beginn des förmlichen Planfeststellungsverfahrens Einfluss auf die Planungen genommen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Darmstadt hat mit neun Gründungen pro 100.000 Einwohnenden eine deutlich bessere Gründungsquote als Frankfurt, wo die GrF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2986 Darmstadt hat mit neun Gründungen pro 100.000 Einwohnenden eine deutlich bessere Gründungsquote als Frankfurt, wo die Gründungen zuletzt zurückgingen. Diese ließe sich hauptsächlich auf die vielfältige Unterstützungsangebote der Hochschulen zurückführen. Ich frage den Magistrat: Welche Angebote fehlen in Frankfurt, um ein ähnliches Maß an Unterstützung wie in Darmstadt zu erreichen? Antwort des Magistrats: Frankfurt verfügt über ein sehr breites Gründungs- und Startup Ökosystem, an dem viele Institutionen aber auch privatwirtschaftliche Unternehmungen beteiligt sind. Zusätzlich arbeiten alle Partner, wie auch die Stadt Frankfurt, kontinuierlich daran, dass sich die Rahmenbedingungen verbessern beziehungsweise weiterentwickeln. Besonders zu nennen vonseiten der Stadt Frankfurt ist hier das Startup Projekt Frankfurt Forward zum Matching zwischen Startups und etablierten Unternehmen, die Kompass gGmbH für die Beratung und die Angebote wie der Frankfurter Gründerfonds und das Frankfurter Gründerzentrum der Wirtschaftsförderung Frankfurt, um Kapital und günstige Flächen für den Start zur Verfügung zu stellen. Dazu kommen die Projekte von verschiedenen Initiativen, Coworking Anbietern, Organisationen und Institutionen wie der IHK Frankfurt oder Hubs wie dem TechQuartier. Hochschulen und Universitäten spielen hierbei eine besonders wichtige Rolle für Studierende und Gründungsinteressierte. Beispielsweise arbeiten die Frankfurt School of Finance and Management, die Goethe Universität und die Frankfurt University of Applied Sciences mit erfolgreichen Startup-Initiativen wie der Goethe Entrepreneurship Conference oder dem Inkubator Launch Rhein Main zusammen, um Studierende und Gründungsinteressierte bei ihrer Gründung oder Weiterentwicklung ihrer Geschäftsideen zu fördern, indem sie Programme, Wettbewerbe und Veranstaltungen organisieren. Hinzu kommen zukünftig weitere breitgefächerte Programme im Rahmen der Bewerbung zum Leuchtturmwettbewerb Startup Factories, welche von Futury gemeinsam mit den Rhein-Main-Universitäten und der Frankfurt School of Finance and Management umgesetzt werden. Zudem unterstützen lokale Akteure wie STATION oder die AI Hub GmbH die Vernetzung unter den Institutionen und tragen dazu bei, dass vorhandene Angebote effektiver genutzt werden können. Ziel der Stadt Frankfurt ist, die Gründungsquote zu erhöhen, indem die Kooperation zwischen Institutionen verbessert und mehr proaktive Programme an Universitäten und Hochschulen angeboten werden sowie die Erleichterung für finanzielle Förderung und Finanzierung der Gründungen und Startups. Darmstadt profitiert, wie auch andere Universitätsstädte, im Hinblick auf die Gründungsquote besonders von der Technischen Universität. Diese bietet angewandte Studiengänge an, welche aktiv Lösungen für die Wirtschaft entwickeln. Durch Unterstützungsangebote wie den Innovationshub HIGHEST werden Studierende dann weitläufig von der Idee bis hin zur Gründung eines Unternehmens unterstützt. Neben dem Zugang zu Räumlichkeiten und Beratungen wird insbesondere der Zugang zu Kapital durch den founderXchange Capital Day und ein breites Vernetzungsangebot durch den InnoDay angeboten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Elisa Grote Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Ein Kran wiegt 60 Tonnen. Deshalb gilt bei der Arbeit mit Kränen immer: "Einmal mit Profis arbeiten." Immer mitzuführenF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2987 Ein Kran wiegt 60 Tonnen. Deshalb gilt bei der Arbeit mit Kränen immer: "Einmal mit Profis arbeiten." Immer mitzuführen beim Umgang mit Kränen ist deshalb professionelle Ausrüstung wie ein Bandmaß, das mindestens acht Meter fassen kann. Das Fehlen solcher grundsätzlich notwendigen Dinge ist beispielsweise auch der Grund, weshalb Norwegen nicht in der EU ist. Im Kranführer-Jargon würde man kurz und knapp sagen: "Junge, Junge, Junge ... Die Laufen am Leben vorbei!" Deshalb frage ich den Magistrat: Müssen Kranplätze in Frankfurt verdichtet sein? Antwort des Magistrats: Ein Kranplatz muss hinsichtlich des Untergrundes ausreichend tragfähig sein. Der Untergrund ist auf seine Tragfähigkeit zu prüfen und die zulässige Bodenpressung mit dem Bodendruck abzugleichen, der durch das Krangewicht und die angehängte Last entsteht, dies setzt natürlich auch eine entsprechende ausreichende Verdichtung des Untergrunds voraus. Der Magistrat beachtet selbstverständlich alle Regelungen und Vorschriften sowie alle zusätzlichen wichtigen Regelungen und Vorschriften zu Baukränen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Zeitraum von 2022 bis 2024 wurde im Auftrag der Stadt Frankfurt eine Nahmobilitäts- und Parkraumstudie für den StadttF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2988 Im Zeitraum von 2022 bis 2024 wurde im Auftrag der Stadt Frankfurt eine Nahmobilitäts- und Parkraumstudie für den Stadtteil Höchst erstellt. Daraus resultiert ein - für diesen Stadtteil - sehr umfängliches Werk. Ich frage den Magistrat: Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten für die Erstellung sowie Veröffentlichung dieser Studie, und für welche weiteren Stadtteile sind solche Nahmobilitäts- und Parkraumstudien derzeit geplant beziehungsweise bereits in Arbeit? Antwort des Magistrats: Die Nahmobilitäts- und Parkraumstudie in Höchst wurde im Rahmen des Förderprogramms Innenstadt Höchst umgesetzt und belief sich auf circa 80.000 Euro brutto. Vorausgegangen war eine Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb. Bestandteil der Studie war eine iterative Analyse - inklusive Parkraumerhebung und Passant:innenbefragung -, Entwicklung von Leitlinien und Handlungsfeldern, die Entwicklung von Maßnahmen und eine Dokumentation. Begleitend wurden unterschiedliche Beteiligungsformate umgesetzt sowie eine Abschlussveranstaltung mit anschließender Ausstellung durchgeführt und die Studie im Ortsbeirat 6 vorgestellt. Im Stadterneuerungsgebiet Sossenheim wird seit August 2022 ein integriertes Verkehrskonzept zur stadtteilbezogenen Nahmobilität mit Bürgerbeteiligung erarbeitet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Magistrat hat entschieden, dass der Hort Zauberwald zum Ende des Schuljahres nicht mehr weiter bestehen bleibt. IcF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2989 Der Magistrat hat entschieden, dass der Hort Zauberwald zum Ende des Schuljahres nicht mehr weiter bestehen bleibt. Ich frage den Magistrat: Wie viele Schülerinnen und Schüler bekommen einen Betreuungsplatz, und wie werden die Erstklässler versorgt? Antwort des Magistrats: Der Magistrat weist zunächst darauf hin, dass die Schließung des Hortes Zauberwald einvernehmlich sowohl mit dem Hort-Träger als auch mit der Schulleitung besprochen und vereinbart wurde. Die Martin-Buber-Schule startet das Schuljahr 2025/2026 in der Auslagerung im Großen Hasenpfad. Die baulich-räumlichen Anforderungen für die Ganztagsschulentwicklung der Martin-Buber-Schule sind dort erfüllt. Dementsprechend wird die Martin-Buber-Schule ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 den Pakt für den Ganztag umsetzen. Die Plätze des Hortes Zauberwald werden in die Ganztagsangebote überführt. Der Pakt für den Ganztag inklusive Erweiterte Schulische Betreuung beinhaltet eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule mit entsprechendem Bedarf. Die Betreuungsgarantie wird über die zwei verbleibenden Horte und die Ganztagsangebote in der Schule sichergestellt. Die Ganztagsangebote beinhalten verlässliche Ganztags- und Betreuungsangebote und eine Ferienbetreuung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Bericht 452/24 wird mitgeteilt, dass die per Etatantrag 16/20 bereitgestellten Mittel zur „Vermeidung von AngsträumenF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2990 In Bericht 452/24 wird mitgeteilt, dass die per Etatantrag 16/20 bereitgestellten Mittel zur "Vermeidung von Angsträumen in den Stadtteilen" nur anteilig verausgabt wurden. Lediglich 20.000 Euro der etatisierten 100.000 Euro fanden so Verwendung. Da ein Mittelübertrag in den Doppelhaushalt 2024/2025 laut Magistrat nicht mehr möglich war und die Stadtverordneten nicht über die Notwendigkeit eines erneuten Beschlusses informiert wurden, stehen nun keine Mittel mehr bereit. Ich frage den Magistrat: Warum hat der Magistrat im Laufe von vier Jahren nur ein Fünftel der ursprünglich zur Verfügung gestellten Mittel verausgabt, und warum hat er versäumt, die Stadt verordneten frühzeitig über den Mittelverfall zu informieren? Antwort des Magistrats: Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Magistratsbericht B 234 vom 17.06.2024. Zum Thema "Angsträume" durch als zu dunkel empfundene Ausleuchtung möchten wir betonen, dass die Geschäftsstelle des Präventionsrats weiterhin Hinweise aus den Stadtteilen prüft und sich nach Möglichkeit für deren Beseitigung einsetzt. Aus den bisherigen Erfahrungen zeigt sich, dass stadtweit nahezu alle Beleuchtungsstandards und DIN-Vorschriften eingehalten werden. In einigen Fällen ist eine hellere Ausleuchtung jedoch aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar - etwa aufgrund von Natur- oder Denkmalschutzvorschriften oder einer unverhältnismäßig hohen Kosten-Nutzen-Relation. Die Prozesse, wie das Einholen und Überprüfen von Hinweisen, Ortsbesichtigungen sowie Gespräche mit Fachämtern, erwiesen sich als zeitintensiv, wobei die bauliche Umsetzung in diesen Schritten nicht einbezogen war. Zudem war die Anzahl geeigneter Örtlichkeiten, bei denen eine Verbesserung der Ausleuchtung tatsächlich möglich war, begrenzt. Diese Faktoren trugen dazu bei, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel nur teilweise innerhalb der Frist verausgabt werden konnten. Es ist jedoch wichtig hervorzuheben, dass die Haushaltsmittel nicht verfallen sind. Sie konnten aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben lediglich nicht länger für diesen Zweck vorgehalten werden. Es steht der Stadtverordnetenversammlung jederzeit frei, durch einen neuen Beschluss entsprechende Mittel bereitzustellen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Esther Gebhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Bestand an geförderten Wohnungen, insbesondere Sozialwohnungen, in Frankfurt schrumpft immer weiter. Während jedes JF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2991 Der Bestand an geförderten Wohnungen, insbesondere Sozialwohnungen, in Frankfurt schrumpft immer weiter. Während jedes Jahr Hunderte Sozialbindungen verloren gehen, werden kaum neue gebaut: 2023 wurden nur 166 neue Sozialwohnungen errichtet, gleichzeitig sind über dreimal mehr Sozialwohnungen aus der Bindung gefallen, insgesamt 577. Das ist eine katastrophale wohnungspolitische Entwicklung. Ich frage den Magistrat: Wie hoch ist der Anteil geförderten Wohnraums bei den öffentlichen Wohnungsgesellschaften ABG Holding, Nassauische Heimstätte und GWH? Bitte aufschlüsseln nach genauer Anzahl der Wohnungen, prozentualem Anteil an Gesamtwohnungen und Förderweg 1 und 2. Antwort des Magistrats: Der Magistrat setzt auf vielfältige Maßnahmen, um bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu erhalten und auszubauen. Ein wesentlicher Baustein ist die Wohnungsbauförderung mit den unterschiedlichen Programmen und Zielgruppen im Neubau. Neben dem klassischen Sozialwohnungsbau gibt es die Förderung im Mittestandprogramm sowie von Studierenden- und Auszubildendenwohnen. Die Förderprogramme wurden oder werden aktuell den veränderten Marktbedingungen angepasst und zielen damit auf zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbau ab. Ein ebenso wichtiger Baustein ist der Erwerb von Belegrechten bei bestehenden Wohnungen. Die entsprechende Richtlinie wird mit fast 4.500 erworbenen Belegrechten erfolgreich angewandt. Zu den Anteilen bei den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften berichtet der Magistrat wie folgt (Zahlen des Amts für Wohnungswesen zum Jahresabschluss 31.12.2024): Wohnungen für sozialwohnungsberechtigte Haushalte Gesamt: 27.842 davon - ABG: 16.220 - NHW: 4.162 - GWH: 2.339 davon durch Erwerb von Belegungsrechten/Bindungsverlängerungen Gesamt: 6.768 davon - ABG: 5.842 - NHW: 266 - GWH: 519 Wohnungen für Haushalte mit höheren Einkommen ("Mittelstandsprogramme", auch ältere Förderungen, wie beispielsweise Förderung nach § 88e II. WoBauG, Frankfurter Programm für familiengerechtes Wohnen, Förderweg 2) Gesamt: 4.659 davon - ABG: 1.549 - NHW: 200 - GWH: 767 Den aus der Bindung fallenden Wohnungen sind nicht nur Neubauten, sondern auch Bindungsverlängerungen und erworbene Belegungsrechte entgegenzuhalten. Der Magistrat konnte allein im Jahr 2024 über 500 auslaufenden Bindungen verlängern und für über 250 Wohnungen neue Belegungsrechte erwerben. Gemessen an den Gesamtwohnungsbeständen inklusive der freifinanzierten Wohnungen stellen sich die prozentualen Anteile geförderter Wohnungen wie folgt dar: Nach Angabe der ABG beträgt die Gesamtförderquote 30,54 Prozent. Rund 25 Prozent der Wohnungen der NHW sind nach ihrer Angabe im Frankfurter Stadtgebiet gefördert. Die NHW möchte den Anteil geförderten Wohnraums weiter erhöhen. Ebenfalls knapp 25 Prozent der von der GWH in Frankfurt bewirtschafteten Wohnungen sind laut Auskunft der Gesellschaft gefördert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Frankfurter Rundschau berichtete am 06.01.2025 unter der Überschrift „Cyberangriffe gegen 21 Kommunen“ darüber, dassF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2992 Die Frankfurter Rundschau berichtete am 06.01.2025 unter der Überschrift "Cyberangriffe gegen 21 Kommunen" darüber, dass im vergangenen Jahr 21 Kommunen in Hessen einen Cyberangriff bei den Landesbehörden gemeldet hätten. Die Zahl von Angriffen sei "alarmierend hoch". Dem hessischen Innenminister Poseck zufolge hätten hybride Angriffe insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zugenommen. Ich frage den Magistrat: Trifft dies auch auf die Stadt Frankfurt zu, und was wird unternommen, um den Schutz vor solchen Angriffen zu erhöhen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schneider, meine Damen und Herren! Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine konnte eine massive Zunahme unterschiedlicher Angriffsszenarien auf die Stadtverwaltung festgestellt werden. Die Stadt Frankfurt am Main ist Ziel von durchschnittlich mehr als 30.000 Cyber-Attacken am Tag, die bislang meist alle erfolgreich abgewehrt werden konnten. Je nach Art und Weise der Cyberangriffe, werden durch die technischen Spezialisten der zentralen IT im Amt 16 umgehend die erforderlichen technischen Gegenmaßnahmen zur Abwehr dieser Angriffe umgesetzt. Um das Risiko und mögliche Folgen solcher Angriffe zu minimieren, betreibt die Stadt Frankfurt schon heute eine Vielzahl unterschiedlicher Sicherheitssysteme und hat ihren IT-Betrieb nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Beisitzerinnen und Beisitzer:, ausgerichtet ,vgl. AGA II Ziffer 8.2 und 8.5, und die seitens des BSI vorgeschlagenen Schutz- und Sicherheits-Maßnahmen implementiert. Eine 100-prozentige Sicherheit gegen Cyber-Attacken kann dies aber nicht bedeuten, da das Thema Cybersicherheit ein sehr dynamisches Thema ist, bei dem die Bedrohungslagen ständig variieren und insofern auch variabel und mit entsprechenden Ressourcen hierauf reagiert werden muss. Es ist entscheidend, die Sicherheitsinfrastruktur sukzessive auszubauen und kontinuierlich zu verstärken, um gegen zunehmend komplexe und gezielte Cyberangriffe gewappnet zu sein. Die Stadt Frankfurt hat daher in den letzten Jahren erheblich in den Ressourcen - personell als auch finanziell - investiert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Jahr 2018 drohten in Frankfurt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, da Grenzwerte zur Schadstoffbelastung nicht eingehaltF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2993 Im Jahr 2018 drohten in Frankfurt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, da Grenzwerte zur Schadstoffbelastung nicht eingehalten wurden. Bis zum Jahr 2030 werden die EU-Grenzwerte für die durchschnittliche jährliche Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid im Vergleich zu heute halbiert und auch die tägliche maximale Durchschnittsbelastung wird reduziert. Ich frage den Magistrat: Welche Maßnahmen sind notwendig, damit Frankfurt im Jahr 2030 die dann gültigen Grenzwerte einhält? Antwort des Magistrats: Die neue Luftreinhalterichtlinie der EU ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten und muss innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Die neuen Grenzwerte sehen für Stickstoffdioxid, NO2, und Feinstaub, PM10, eine Halbierung des Grenzwertes für das Jahresmittel vor, bei Feinstaub PM2,5 sogar eine Reduzierung von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³. Des Weiteren werden Kurzzeitgrenzwerte gemäß nachstehender Tabelle, Auszug, verschärft oder neu eingeführt: Bestehender Grenzwert Grenzwert ab 2030 NO2 Jahr 40 μg/m ³ 20 μg/m ³ NO2 1 Tag - 18 x 50 μg/m ³ NO2 1 Stunde 18 x 200 μg/m³ 3 x 200 μg/m ³ PM10 Jahr 40 μg/m ³ 20 μg/m ³ PM10 1 Tag 35 x 50 μg/m ³ 18 x 45 μg/m ³ PM2,5 Jahr 25 μg/m ³ 10 μg/m ³ PM2,5 1 Tag - 18 x 25 μg/m ³ Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, welches das hessische Luftmessnetz betreibt und die Immissionsbelastung beurteilt, hat eine Auswertung der Belastung anhand der neuen Bezugsgrößen noch nicht vorgenommen. An der verkehrsnahen Luftmessstation Friedberger Landstraße wurden in 2023 - die endgeprüften Werte für 2024 stehen noch aus - 25,8 µg/m³ NO2 gemessen. Überschreitungen des Stundenmittels wurden keine festgestellt. Der höchste gemessene Jahresmittelwert wurde 2023 mittels Passivsammler an der Mainzer Landstraße in Höhe von 34,5 µg/m³ erfasst. Die Stickstoffdioxidbelastung ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Hauptursache ist die Flottenerneuerung: Stark emittierende Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm EURO 6/VI, Stichwort Dieselskandal, nehmen immer weniger am Verkehrsgeschehen teil. Feinstaub ist im Stadtgebiet relativ homogen verteilt, auch hier ist die Belastung zurückgegangen. An der Friedberger Landstraße wurden im Jahresmittel 17,6 µg/m³ PM10 und 9,0 µg/m³ PM2,5 gemessen, der PM10 Tagesmittelwert - maximal 35 Überschreitungstage einer Tageskonzentration in Höhe von 50 µg/m³ erlaubt - wurde nur noch an zwei Tagen überschritten. Ob für die Einhaltung sämtlicher neuen Grenz- und Zielwerte ab 2030 zusätzliche Maßnahmen notwendig werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Es ist noch nicht abzusehen, welche Instrumente zur Grenzwerteeinhaltung - insbesondere wenn der Verkehr nicht mehr den dominierenden Hauptverursacher darstellt - vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht sind durch die Stadt Frankfurt alle Maßnahmen konsequent weiterzuverfolgen, die im geltenden Luftreinhalteplan rechtsverbindlich festgeschrieben sind. Dies gilt insbesondere für weiterhin entschlossene Push & Pull-Maßnahmen zur Verlagerung von Verkehrsleistung auf den Umweltverbund sowie die Weiterentwicklung der Bewohnerparkbereiche zu vollbewirtschafteten Parkraumbewirtschaftungszonen. Auf der gesetzgebenden Seite sollte bei der Einführung neuer Immissionsgrenzwerte eine bedarfsgerechte Anpassung der Emissionsobergrenzen des Verkehrssektors, der Industrie oder im Bereich der Gebäudeheizungen vorgenommen werden. Die Aufstellung von Luftreinhalteplänen nimmt das Hessische Umweltministerium vor. Sollten die gemessenen Werte zwischen 2026 und 2029 oberhalb der ab 2030 gültigen Grenzwerte liegen, muss bis Ende 2028 ein sogenannter Luftreinhaltefahrplan zur Sicherstellung der rechtzeitigen Grenzwerteinhaltung aufgestellt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Lieferdienst-Fahrer*innen arbeiten oft unter enormen Zeitdruck und prekären Arbeitsbedingungen. Bürger*innen beklagen siF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2994 Lieferdienst-Fahrer*innen arbeiten oft unter enormen Zeitdruck und prekären Arbeitsbedingungen. Bürger*innen beklagen sich in verschiedenen Stadtteilen darüber, dass sich die Lieferdienst-Fahrer*innen teilweise nicht an die Verkehrsregeln halten und sogar auf Gehwegen fahren, was besonders für kleine Kinder sehr gefährlich sein kann. Ich frage den Magistrat: Was gedenkt der Magistrat wegen der Lieferdienst-Fahrer*innen, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, zu unternehmen? Antwort des Magistrats: Die zuständige Landespolizei führt im Rahmen der Verkehrsüberwachung Kontrollen durch und ahndet entsprechende Verstöße, zum Beispiel Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Dies setzt stets voraus, dass die betroffene Person in flagranti beim Fehlverhalten angetroffen wird. Die städtische Verkehrspolizei ist mit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs beauftragt und ergänzt hier die polizeiliche Verkehrsüberwachung. Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden steht im Fokus der Aufgabenwahrnehmung. Somit werden auch von Lieferdiensten begangene Parkverstöße im ruhenden Verkehr angezeigt. Eine Auswertung der Stadtpolizei für das Jahr 2024 ergab keine nennenswerten Vorfälle von Verkehrsverstößen im Zusammenhang mit Radfahrenden von Lieferdiensten. Auch über das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei wurden keine Beschwerden gemeldet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Stadtgebiet mehrt sich die Anzahl der Plätze, die für die Ablage von wildem Sperrmüll genutzt werden. Auch über die WF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2995 Im Stadtgebiet mehrt sich die Anzahl der Plätze, die für die Ablage von wildem Sperrmüll genutzt werden. Auch über die Weihnachtsfeiertage sah man vielerorts solche Müllansammlungen. Diese sind nicht nur kein schöner Anblick, sondern auch Anziehungspunkte für Ratten und Ungeziefer. Zudem stellen solche wilden Sperrmüllansammlungen immer eine Gefahrenquelle dar. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeit sieht der Magistrat, dass bei der FES eine Kontrollstelle eingerichtet wird, die dafür Sorge trägt, dass bekannte Hotspots, an denen sich immer wieder wilder Sperrmüll ansammelt, regelmäßig kontrolliert werden, oder welche andere wirkungsvolle Maßnahme wird vom Magistrat in Betracht gezogen, um dem entgegenzuwirken? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat und der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, FES, ist bekannt, dass es in der Stadt viele Stellen gibt, an denen regelmäßig Sperrmüll abgestellt wird. Besonders häufig geschieht dies an Altglas- und Altkleider-Sammelcontainern, aber auch Litfaßsäulen und Baumscheiben werden häufig genutzt. Zu diesen Stellen, an denen meistens größere Mengen Sperrmüll abgestellt werden, kommen häufig noch kleinere Ablagerungen, die keinem festen Muster folgen. Die FES fährt bereits heute eine Vielzahl der bekannten regelmäßigen Ablagestellen an und beseitigt den dort vorhandenen Sperrmüll. Hinzu kommen Meldungen von Ablagerungen, die über den elektronischen Mängelmelder, die FES-Servicehotline, das Umwelttelefon oder die Stabsstelle Sauberes Frankfurt gemeldet werden. Diese Ablagerungen werden kontinuierlich in Entsorgungstouren eingeplant und schnellstmöglich abgefahren. Gemäß den Leistungsvereinbarungen zwischen FES und Umweltamt werden zwei Sperrmüllfahrzeuge ausschließlich zur Abfuhr wilder Sperrmüllablagerungen vorgehalten. Darüber hinaus werden zwischen Umweltamt und FES zusätzliche Verfahren zur beschleunigten Beseitigung wilder Sperrmüllablagerungen abgestimmt und erprobt, die eine Optimierung der Logistikprozesse zum Ziel haben. Insbesondere aus folgenden Projekten sind spürbare Verbesserungen bei der Beseitigung illegaler Ablagerungen zu erwarten: - Unter dem Stichwort "Stadtsauberkeit Plus" werden aktuell maßgeschneiderte Reinigungslösungen für verschiedene Herausforderungen entwickelt. Im Bahnhofsviertel konnte durch eine innovative Struktur der Reinigung bereits eine signifikante Verbesserung der Sauberkeit erzielt werden. Ein Bestandteil des Konzepts Stadtsauberkeit Plus ist eine engere Verzahnung von Stadtreinigung und Abfallentsorgung sowie ein intensiver Datenaustausch mittels einer Telematik-Lösung. Hierdurch können wilde Ablagerungen nicht nur schneller erkannt werden, sondern es ist auch möglich, diese direkt als Entsorgungsaufträge zu erfassen, wodurch zeitaufwändige Arbeitsschritte eingespart werden können. - Während die Verzahnungen zwischen Stadtreinigung und Abfallentsorgung mittels Telematik vorrangig in den Stadtsauberkeit Plus-Gebieten erfolgt, testet die FES derzeit ein spezielles Portal für Meldungen zur Stadtsauberkeit. Dieses Meldeportal wird zunächst nur FES-intern getestet, soll im nächsten Schritt aber auch für Bürger:innen geöffnet werden sowie weitere Meldewege von städtischen Ämtern und Wohnungsbaugesellschaften zusammenführen. Aus den eingehenden Meldungen können ohne menschliches Eingreifen unmittelbar automatisierbar Entsorgungsaufträge generiert und an die Entsorgungslogistik weitergegeben werden. Auch eine automatisierte und präzise Rückmeldung an die Meldenden soll in das Portal implementiert werden. - Derzeit testet die FES bereits eine KI-Lösung. Hierbei handelt es sich um ein System, bei dem über eine Kamera an den eingesetzten Fahrzeugen mehrere Parameter erfasst und mittels "künstlicher Intelligenz" datenschutzkonform ausgewertet werden können. Die KI-Lösung ist in der Lage mehrere Faktoren im Straßenbereich zu analysieren. Hierzu zählt auch das Erkennen von wilden Ablagerungen. Die FES und das Umweltamt haben kürzlich vereinbart, dass die Ausstattung mehrerer Abfallsammelfahrzeuge mit der Technik vorgenommen werden soll. Aus der Aufstellung ist ersichtlich, dass zur Beschleunigung der Verarbeitung von Meldungen und der Beseitigung wilder Ablagerungen vorrangig auf moderne technische Lösungen gesetzt wird. Dies ist nach Einschätzung des Magistrats der effizienteste und effektivste Ansatz, um den bestehenden Problemen zu begegnen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Nach den neuesten Erkenntnissen des Navigationanbieters TomTom hat sich die Stauzeit in Frankfurt verlängert. Direkt nacF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2996 Nach den neuesten Erkenntnissen des Navigationanbieters TomTom hat sich die Stauzeit in Frankfurt verlängert. Direkt nach den Winterferien schossen zudem größere Baustellen in vielen Teilen der Stadt aus dem Boden. Zumeist wurden diese gar nicht oder erst unmittelbar vor Beginn der Baustelle angekündigt, was erneut für weitere lange Staus sorgte. Außerdem wurden für Fahrradwege Fahrspuren weggenommen. Laut dem Mobilitätsdezernat liegt die Schuld für die Staus jedoch nicht in der Verantwortung städtischer Maßnahmen. Ich frage den Magistrat: Wenn es nicht an städtischen Baustellen, ausgedünnten ÖPNV-Fahrplänen, der Wegnahme von Fahrspuren und fehlender Koordinierung liegt, weshalb sind die Staus länger als selbst in der Vor-Corona-Zeit? Antwort des Magistrats: Der Magistrat weist die Unterstellung zurück, Beeinträchtigungen der Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs, die stellenweise zu Zeiten sehr hoher Verkehrsnachfrage zu beobachten sind, hätten ihre Ursache in "städtischen Baustellen" oder "fehlender Koordinierung". Die meisten Bauvorhaben an Straßen sind keine kommunalen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, sondern private Hochbauvorhaben und Leitungsbau an Strom-, Gas-, Wasser-, Abwasser- und Telekommunikationsnetzen. Hier zeigen sich die Investitionen der Stadt Frankfurt am Main in ihre Zukunft, deren verkehrliche Folgen sich aber nicht spurenlos "wegkoordinieren" lassen. Diese Infrastrukturmaßnahmen - insbesondere der Mainova/NRM - lassen sich gleichwohl in ihren Folgen bewerten und steuern, damit beispielsweise während einer Großmaßnahme wie im Reuterweg keine weitere zeitlich parallel auf den Ausweichstrecken stattfindet. Daneben sorgt die Verkehrliche Baustellenkoordinierung im Straßenverkehrsamt dafür, dass geplante Bauvorhaben langfristig Planungssicherheit im Sinne eines freien Baufeldes vorfinden und mögliche Synergien mit anderen Vorhabenträgern erschlossen werden können, sofern diese jeweils dazu bereit sind. Dies vorausgeschickt verweist der Magistrat darauf, dass die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes insbesondere in der Kernstadt weniger von der Aufteilung der Verkehrsflächen als vielmehr von der Leistungsfähigkeit signalgeregelter Knotenpunkte abhängig ist. Steigt die Verkehrsnachfrage im Verkehrsträger KFZ, der die größte Fläche in Anspruch nimmt, signifikant an, kann dies nicht ohne Folgen für die Verkehrssituation im Netz bleiben - gerade zu Zeiten hochverdichteter Verkehrsnachfrage. Die verkehrliche Grundlast ergibt sich maßgeblich aus der Einwohner:innenzahl, die seit dem 31.12.2019 - vor Corona - mit 761.561 Einwohner:innen zum 30.06.2024 mit 775.109 Einwohner:innen um 13.548 Einwohner:innen angestiegen ist. Dies entspricht einem Zuwachs der Verkehrsnachfrage von rund 47.000 einzelnen Wegen der Frankfurter:innen an einem mittleren Werktag. Rund ein Drittel dieses Nachfragezuwachses wiederum entfällt auf den Verkehrsträger Kfz. Hinzu kommt der bemerkenswerte Befund des Unternehmens INRIX, welches in allen Großstädten weltweit einen erheblichen Zuwachs von Autofahrten aus Stadt und Region in die Innenstädte konstatiert. Laut INRIX gab es in Frankfurt am Main von 2023 auf 2024 einen Anstieg von "Autofahrten ins Stadtzentrum" um 26 Prozent, bei gleichzeitigem Rückgang der Reisezeit zur Verkehrsspitze um minus vier Prozent. Als Gründe sieht INRIX einen Trend, gerade in der Dienstleistungswirtschaft, vom Home Office zurück ins Büro sowie eine postpandemisch gestiegene Attraktivität der Innenstädte. Aus Sicht des Magistrats sind beide Faktoren plausibel für leicht erhöhte Reisezeiten, auch wenn der Magistrat den von INRIX ausgewiesenen Wert eines Verkehrszuwachses auf die Innenstadt zu von 26 Prozent für überhöht hält. Nicht zuletzt hatte auch die EURO 2024, die auch in Frankfurt stattgefunden hat, maßgebliche Auswirkungen auf den Stadtverkehr. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Magistratsvorlage zum Rechenzentrenkonzept M 44/22 wird der Magistrat dazu aufgefordert, ein generelles Konzept zF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2997 In der Magistratsvorlage zum Rechenzentrenkonzept M 44/22 wird der Magistrat dazu aufgefordert, ein generelles Konzept zur Abwärmenutzung von Rechenzentren vorzulegen. Bis jetzt liegt kein solches Konzept vor, dabei ist der Strombedarf von Rechenzentren enorm und die Abwärme birgt laut der e-think-Studie für die Wärmeplanung Frankfurts großes Potenzial. Die Betreiber*innen von Rechenzentren kritisieren die fehlende Infrastruktur für die Abnahme von Abwärme. Ein Konzept wäre daher der erste Schritt. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Stand des Konzepts für die Nutzung von Abwärme von Rechenzentren? Antwort des Magistrats: Abwärmenutzung aus Rechenzentren stellt einen wichtigen und unverzichtbaren Baustein im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung dar. Die optimale Ausschöpfung der vorhandenen und künftigen Potenziale ist entscheidend für die Wärmewende in Frankfurt. Um die Abwärme aus Rechenzentren mit einem Temperaturniveau von circa 35 Grad Celsius nutzbar zu machen, sind Großwärmepumpen notwendig, welche die Temperatur auf das für die Fernwärmeleitung erforderliche Temperaturniveau von 80 bis 120 Grad Celsius und höher anheben. Für die Abwärmenutzung aus Rechenzentren sind dabei verschiedene technische Parameter zu beachten. Dazu zählen neben der Entfernung der Abwärmequelle zum Fernwärmenetz auch die Leitungskapazität der Netzinfrastruktur vor Ort, eine angemessene Flächenvorhaltung für die Wärmepumpe sowie die Berücksichtigung der statischen Anforderungen an diese Fläche und die Berücksichtigung der benötigten Stromkapazität für den Betrieb der Wärmepumpe vor Ort. Schon heute nutzt Mainova Abwärme aus Rechenzentren zu Heizzwecken. Diese kann entweder für Bestandsbauten, Neubauquartiere oder für die Einspeisung in das Fernwärmenetz verwendet werden. Für die Erstellung eines umfassenden Rechenzentrenkonzeptes wurde eine befristete Beschäftigung für 3,5 Jahre im Umfang einer halben Stelle bewilligt. Sobald die Stelle besetzt ist, wird mit der Entwicklung des Konzeptes zur Abwärmenutzung von Rechenzentren begonnen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 08.09.2021 luden die neuen Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats nach der Stadtverordnetenversammlung „die MitglieF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2998 Am 08.09.2021 luden die neuen Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats nach der Stadtverordnetenversammlung "die Mitglieder aller demokratischen Fraktionen sowie die fraktionslosen Stadtverordneten, die von diesen Fraktionen unterstützten Mitglieder des ehrenamtlichen und hauptamtlichen Magistrats sowie die aus dem Magistrat ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen aus dem demokratischen Spektrum" zu einem Umtrunk in das Schirn-Café ein. Ich frage den Magistrat: Trug die Stadt Frankfurt die Kosten für diese Veranstaltung, und wenn ja, wie hoch waren diese? Antwort des Magistrats: Nein - die Stadt Frankfurt hat die Kosten für die Veranstaltung nicht getragen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Pächter des Georgshofs in Nied haben durch lediglich jährliche Pachtverträge mit der Stadt nur wenig PlanungssicherhF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2999 Die Pächter des Georgshofs in Nied haben durch lediglich jährliche Pachtverträge mit der Stadt nur wenig Planungssicherheit. Ihre Angebote haben sich als Treffpunkt im Stadtteil etabliert. Ich frage: Welche Nutzung sieht der Magistrat langfristig für den Georgshof vor, und wie stellt er sicher, dass diese auch gesichert werden kann? Antwort des Magistrats: Wie bereits in zahlreichen Stellungnahmen des Magistrats hinreichend, wurden die Flächen zur Bodenbevorratung erworben. Mit dem Ankauf hat die Stadt Frankfurt am Main primär in großem Umfang Potenzialflächen für Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes, aber auch Tausch- und Maßnahmenflächen beschafft. Da der Georgshof nur als Gesamtheit veräußert wurde, musste die Hofstelle gleichfalls erworben werden. Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit wurde das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept, ISEK, "Sozialer Zusammenhalt Nied" erarbeitet und im Jahr 2022 vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung war, dass die bisherigen Nutzungen auf dem Areal des Georgshofs erhalten werden sollen. Dies soll bei einer geplanten Konzeptvergabe für das Areal Berücksichtigung finden. Mit einer Konzeptvergabe kann gestartet werden, wenn die stadtweiten Richtlinien für die Konzeptvergabe beschlossen sind. Der Entwurf dieser Richtlinien befindet sich derzeit in der Ämterabstimmung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In den vergangenen Wochen haben sich sowohl Anwohner als auch Gewerbetreibende über die Notschlafplätze für Obdachlose iF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 3000 In den vergangenen Wochen haben sich sowohl Anwohner als auch Gewerbetreibende über die Notschlafplätze für Obdachlose in der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor beschwert. Kritisiert werden insbesondere mangelnde Sicherheitsmaßnahmen, hygienische Zustände sowie negative Auswirkungen auf das Umfeld. Dennoch präsentiert die Sozialdezernentin das erweiterte Angebot als Erfolg, ohne auf diese Problematiken einzugehen. Daher frage ich den Magistrat: Wie stellt die Stadt sicher, dass die dringend notwendige Hilfe für Obdachlose so umgesetzt wird, dass sie sowohl den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird als auch die berechtigten Interessen von Fahrgästen, Anwohnern und Gewerbetreibenden berücksichtigt? Antwort des Magistrats: Ein niedrigschwelliges Übernachtungsangebot der Stadt Frankfurt am Main ist die in der Station Eschenheimer Tor eingerichtete Notübernachtung, die bis zu 155 obdachlosen Menschen eine sichere Übernachtungsmöglichkeit bietet. Dies ist besonders in der kalten Jahreszeit ein Angebot zur Überlebenssicherung, das möglichst viele Betroffene erreichen soll. Die Notübernachtung öffnet täglich um 18:00 Uhr und schließt um 06:00 Uhr morgens. Die Öffnungszeiten werden durch Mitarbeitende des Frankfurter Vereins, FV, und eines Sicherheitsdienstes gewährleistet. An zwei Tagen pro Woche ist ein Team aus Sozialarbeiter:innen des FV und Mitarbeitenden des Jugend- und Sozialamtes morgens vor Ort, um den Übernachtenden Hilfestellungen anzubieten. Zudem gibt es ein angeschlossenes Wintercafé, das sieben Tage pro Woche jeweils bis 10:00 Uhr geöffnet hat. An jedem Morgen wird direkt nach der Schließung der Notübernachtung und des Wintercafés die genutzte Fläche gereinigt. Ebenso werden der Müll und zurückgelassene Gegenstände entsorgt. Zusätzlich erfolgt auch die Reinigung der Treppenabgänge. Die Verkehrsfläche wird dann gesamtheitlich gereinigt an die Frankfurter Verkehrsgesellschaft, VGF, übergeben, die für die Reinigung in den Tagesstunden zuständig ist. Die VGF lässt derzeit prüfen, ob die Reinigungsintervalle für die von Ihnen beschriebenen Flächen erhöht werden können. Zur Sicherheit ist anzumerken, dass der Ordnungsdienst der VGF bereits seit längerer Zeit intensiv am Eschenheimer Tor im Einsatz ist. Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes sind angewiesen, im Rahmen ihrer täglichen Aufgaben darauf zu achten, dass die Benutzungsordnung für unterirdische Verkehrsbauwerke eingehalten wird. Gleichwohl soll die Durchsetzung mit Fingerspitzengefühl und Toleranz erfolgen. Gewisse negative Auswirkungen wie lagernde Personen etc. lassen sich hier aber nie gänzlich vermeiden. Der Stadtpolizei liegen aktuell keine Erkenntnisse über bestehende Schwierigkeiten vor. Im Umfeld der U-Bahn-Station - öffentlicher Verkehrsraum - kam es gelegentlich zu Ablagerungen von Schlafutensilien, welche an die FES zur Entsorgung gemeldet wurden. Tagsüber ist die aufsuchende Sozialarbeit dafür zuständig, nach den dort lagernden Menschen zu schauen. Die Mitarbeitenden versuchen, die Menschen an das bestehende Hilfesystem heranzuführen und dort anzubinden beziehungsweise ihnen Wege aus der Obdachlosigkeit zu ebnen. Dass diese Menschen sich weiterhin auch im öffentlichen Raum aufhalten, ist jedoch ihr Recht und ihre Entscheidung. Insgesamt hält die Stadt Frankfurt über 600 Plätze zur Notübernachtung an unterschiedlichen Standorten und für unterschiedliche Zielgruppen vor. Durch die Bereitstellung von Unterkünften und die durchgeführte Sozialarbeit wird nicht nur versucht, den Bedarfen der obdachlosen Menschen gerecht zu werden und sie zurück in die Gesellschaft zu führen, sondern auch das öffentliche Leben zu entlasten. Die Maßnahmen zielen darauf ab, das Zusammenleben in der Stadt für alle Beteiligten zu verbessern und potenzielle Konflikte zu minimieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Frankfurter Rundschau berichtete am 16. Januar 2025, dass das digitale Zugsicherungssystem, Digital Train Control SyF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 3001 Die Frankfurter Rundschau berichtete am 16. Januar 2025, dass das digitale Zugsicherungssystem, Digital Train Control System Frankfurt, DTC, für alle U-Bahnen erst 2033 eingerichtet sein wird. Aus unbekannten Gründen verzögert sich die Ausstattung aller Bahnen um zwei Jahre gegenüber dem zuletzt mitgeteilten Zeitplan. Ich frage den Magistrat: Welche Gründe gibt es für die Verzögerung der Einführung des DTCs, und kommen die Verzögerungen von der Herstellerseite oder vonseiten der VGF? Antwort des Magistrats: Das Projekt DTC hat einen ehrgeizigen Projektplan, der wenig zeitlichen Spielraum für Umplanungen zulässt und zudem abhängig vom Zeitplan des Bauprojekts Europaviertel ist. Die Inbetriebnahme für die B-Strecke unter DTC sollte ursprünglich gemeinsam mit der Inbetriebnahme der Neubaustrecke ins Europaviertel Ende 2025 erfolgen. Im Neubau der Station Güterplatz wurde entsprechend ein Technikraum geplant, in dem das Datenkommunikationsnetzwerk des gesamten DTC-Projekts, die notwendigen Komponenten der IT-Sicherheit sowie das für die B-Strecke elementare Stellwerk verbaut werden sollten. Aufgrund entstandenen Verzögerung des Bauprojekts Europaviertel wurde beschlossen, die beiden Projekte zeitlich zu entkoppeln, um weitere Verzögerungen im Projekt DTC abwenden zu können. Daher musste insbesondere ein neuer Standort für den Technikraum an der Bestandsstrecke gefunden und ertüchtigt werden. Dies hatte eine Neu-Koordination zwischen den beteiligten Projektteams der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, VGF, und der Siemens AG zur Folge. Zudem mussten Ressourcen neu eingeplant werden, um die notwendigen Umplanungsleistungen und die Anpassung der Zeitpläne zu ermöglichen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Bildungsdezernentin verwies hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Förderschulen auf die laufende wissenschaftlicF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 3002 Die Bildungsdezernentin verwies hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Förderschulen auf die laufende wissenschaftliche Studie der Goethe-Universität mit dem Titel "Frankfurter Schulplätze im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung". Die Studie soll Bedarfslage und Handlungsoptionen untersuchen und dem Schulträger evidenzbasierte Erkenntnisse für die weitere Planung zur Verfügung stellen. Die Frankfurter Förderschulen sind an der Studie interessiert, haben jedoch bislang keine Informationen dazu erhalten. Daher frage ich den Magistrat: Was sind die genauen Inhalte der Studie, und wann beziehungsweise wie werden die Frankfurter Förderschulleitungen in die Untersuchungen eingebunden? Antwort des Magistrats: Die wissenschaftliche Untersuchung der Goethe-Universität knüpft an die Dringlichkeit und Belastungssituation der Familien, Schulen und des pädagogischen sowie administrativen Personals an und beabsichtigt, ihre Perspektiven, Einschätzungen und Hinweise einzuholen. Ziel ist es, a) die aktuelle und geschätzte zukünftige (Bedarfs-)Lage zu erheben, b) mögliche Ursachen des Anstiegs des festgestellten Förderbedarfs Geistige Entwicklung, GE, zu beleuchten und c) die Optionen bezüglich des Baus einer Förderschule und des Ausbaus inklusiver Beschulung mit ihren förderlichen sowie hinderlichen Faktoren und Auswirkungen zu erörtern. Zur Untersuchung dieser Themen werden im Rahmen des Forschungsprojektes unter anderem Gutachten, die den sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt GE bescheinigen, einer Analyse unterzogen. Darüber hinaus wird eine Expertise zur Prüfung rechtlicher Aspekte in Auftrag gegeben. Zudem werden in einer Vorstudie Interviews durchgeführt - freiwillige Teilnahme. Bis zum Sommer 2025 werden Vertreter:innen der verschiedenen beteiligten Akteursgruppen, unter anderem Leitungspersonen und Lehrkräfte an Regel- und Förderschulen, weiteres pädagogisches Personal, der Stadtelternbeirat und weitere Verbände interviewt. Basierend auf diesen Interviewerkenntnissen findet im Winter 2026 im Rahmen der Hauptstudie eine schriftliche Befragung von Eltern und Schulleitungen statt. Die Goethe-Universität dokumentiert die Forschungsergebnisse in einem schriftlichen Bericht, der Ende 2026 vorgelegt wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 11. Juli 2024 erklärte die für den Brandschutz in Frankfurt zustänF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 3003 In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 11. Juli 2024 erklärte die für den Brandschutz in Frankfurt zuständige Dezernentin auf Nachfrage der CDU, es klinge "nach einer guten Idee", die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auf Wunsch durch Empfehlungsschreiben an Wohnungsbaugesellschaften bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Ich frage den Magistrat: Was hat die Dezernentin seitdem unternommen, um die nach ihren eigenen Worten gute Idee umzusetzen? Antwort des Magistrats: Der Zugang zu angemessenem Wohnraum stellt auch für die Einsatzkräfte der Freiwilligen und Berufsfeuerwehr in Frankfurt eine Herausforderung dar - wie für viele Menschen in unserer Stadt. Der Magistrat kennt die Relevanz dieses Themas. Initiativen aus der Vergangenheit haben jedoch bisher keine positive Wirkung entfaltet. So wurden beispielsweise Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die sich bei der ABG Frankfurt Holding oder der Nassauischen Heimstätte um eine Wohnung bewarben mit einem Empfehlungsschreiben der Feuerwehr Frankfurt am Main ausgestattet. Nach unserem Kenntnisstand führten diese Empfehlungsschreiben in der Praxis zu keiner bevorzugten Vergabe. Der Magistrat wird das Thema mittelfristig wieder aufnehmen und mögliche weitere Handlungsoptionen aufzeigen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Sunflower Lanyard ist ein weltweites sichtbares Erkennungszeichen, mit dem Menschen mit unsichtbaren Behinderungen dF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 3004 Das Sunflower Lanyard ist ein weltweites sichtbares Erkennungszeichen, mit dem Menschen mit unsichtbaren Behinderungen diskret freiwillig drauf hinweisen können, dass sie eine Behinderung oder Erkrankung haben und dass sie vielleicht eine helfende Hand oder Verständnis brauchen. Ich frage den Magistrat: Hat sich die Stadtverwaltung Frankfurt in der Vergangenheit mit der Einführung des Sunflower Lanyard-Systems beschäftigt, und welche Möglichkeiten sieht sie aktuell, dieses Konzept in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln einzuführen, um Menschen mit unsichtbaren Behinderungen besser zu unterstützen? Antwort des Magistrats: Das Sunflower Lanyard ist ein Umhängeband mit angehängter Karte, etwa Scheckkarten-groß, mit aufgedruckten Sonnenblumen. Es kann auf freiwilliger Basis von Menschen mit nicht sichtbarer Behinderung getragen werden. Es soll auf diskrete Weise andere Menschen - zum Beispiel Personal an Bahnhöfen und Flughäfen - darauf aufmerksam machen, dass sie einen Menschen mit Behinderung vor sich haben, dessen Einschränkung zwar nicht offensichtlich erkennbar ist, der aber möglicherweise in der momentanen Situation dennoch Unterstützung oder mehr Zeit benötigt. Das Sunflower Lanyard wurde vor einigen Jahren im anglo-amerikanischen Raum entwickelt und vor allem an Flughäfen eingeführt. Einführende Informationen dazu findet man unter anderem hier: https://hdsunflower.com und https://ber.berlin-airport.de/de/ausgewaehlt/sunflower .html Außerhalb des anglo-amerikanischen Raums ist das Sunflower Lanyard noch wenig verbreitet. In Deutschland nutzen es einige Flughäfen, andere nicht. Außerhalb des Luftverkehrs ist es hierzulande kaum bekannt. Die Stabsstelle Inklusion, Dezernat II, hat sich 2021 mit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft, FBAG, und mit einem an Sunflower Lanyard interessierten Menschen mit Behinderung ausgetauscht. Der am Sunflower Lanyard interessierte Mensch mit Behinderung sah darin für seine Situation einen Vorteil. Aufgrund seines Handicaps fallen ihm Kontakt und Kommunikation schwer. Ein Sunflower Lanyard könne helfen, dass er als Mensch mit nicht sichtbarer Behinderung von außen zu erkennen ist, und vom Gegenüber auf ihn eingegangen werden könne. Die FBAG versteht, dass manche Menschen mit Behinderungen das Sunflower Lanyard als hilfreich ansehen, aber es wird auch gesehen, dass sich andere Menschen mit Behinderungen eine solche Kennzeichnung nicht wünschen. Auch sei nicht klar, inwiefern ein Mensch mit Sunflower Lanyard im Bedarfsfall einfacher die benötigte Hilfe bekomme, da ihr Gegenüber nicht wissen könne, welche Hilfen benötigt werden. Es wäre also doch Kommunikation nötig. Die FBAG weist darauf hin, dass in Deutschland der Schwerbehindertenausweis ein anerkanntes Dokument ist, um sich als Mensch mit Behinderung zu erkennen zu geben beziehungsweise auszuweisen. Da sehe man auch nicht das Missbrauchspotential wie beim für jede Person erhältlichen Sunflower Lanyard. Auch bekomme man mit dem Schwerbehindertenausweis zum Beispiel Eintrittsermäßigungen. Der Schwerbehindertenausweis wird daher als ein verlässliches und hilfreiches Dokument angesehen, mit dem man sich auch als Mensch mit nicht sichtbarer Behinderung zu erkennen geben kann. Sollte dennoch das Sunflower Lanyard eingeführt werden, wäre es aus Sicht der FBAG wichtig, dass alle Selbstvertretungen der Menschen mit Behinderungen hierfür gemeinsam argumentieren, und dass in dem Zusammenhang dann auch gegebenenfalls Klarheit in Beförderungsbedingungen von Verkehrsträgern zu schaffen wäre, inwieweit etwaige Hilfebedarfe zu erfüllen sind beziehungsweise nicht abgelehnt werden sollen. Da die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft, FBAG, als offizielle Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen in Frankfurt die Einführung des Sunflower Lanyard nicht empfohlen hat, wurde die Einführung in Frankfurter Verkehrsmitteln vom Magistrat nicht verfolgt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Verena David Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Hinblick auf eine sinnvolle Nachnutzung der St. Christophorus-Kirche im Stadtteil Preungesheim ist ein konstruktiverF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 3005 Im Hinblick auf eine sinnvolle Nachnutzung der St. Christophorus-Kirche im Stadtteil Preungesheim ist ein konstruktiver Austausch aller Beteiligten - Bistum Limburg, Pfarrei St. Franziskus, Kirchbau- und Förderverein St. Christophorus, Ortsbeirat, Magistrat - wichtig. Dennoch erfahren die örtlichen kirchlichen Verantwortlichen immer wieder von Vorschlägen verschiedener Dezernate und Ämter des Magistrats aus der Zeitung, zuletzt im Zusammenhang mit einer möglichen Sportnutzung des Geländes. Ein direktes Gespräch mit der Kirchengemeinde hat dazu nicht stattgefunden. Ich frage den Magistrat: Wieso kommuniziert der Magistrat mit der Presse, aber nicht den Betroffenen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat steht bereits seit geraumer Zeit auf verschiedenen Ebenen mit dem Bistum und der Kirchengemeinde in Gesprächen. Aufgrund komplexer Themenstellungen konnte bisher in der Sache noch kein abschließendes Ergebnis erzielt werden. Konkrete Nutzungsansätze werden mit den Betroffenen erörtert, hierbei werden sowohl eine Schulnutzung als auch eine Nutzung für Schulsport geprüft. Offizielle Pressemitteilungen erfolgen in Absprache mit den Betroffenen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Planungen zur Neugestaltung des Bethmannhofs wurden vorgestellt und die Eigentümer haben sich gesprächsbereit gezeigF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 3006 Die Planungen zur Neugestaltung des Bethmannhofs wurden vorgestellt und die Eigentümer haben sich gesprächsbereit gezeigt. Gleichzeitig ist die Zukunft der derzeitigen gastronomischen Zwischennutzung offen und es gibt verschiedene Sichtweisen zu den Entwürfen. Für ein so bedeutendes Gebäude an einem zentralen Standort wäre ein erstplatzierter Entwurf angemessen gewesen - doch ein erster Platz wurde nicht vergeben. Stattdessen wurde der zweitplatzierte Entwurf prämiert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wird der Magistrat erneut auf die Eigentümer des Bethmannhofs zugehen, um weitere Gespräche über die geplante Neugestaltung zu führen? Antwort des Magistrats: Das Einfügen eines Neubaus in eine prominente und sensible Umgebung der Altstadt ist stadtplanerisch anspruchsvoll. Der Magistrat hat den Bauherrn deshalb darin unterstützt, für den Bethmannhof einen Architekturwettbewerb durchzuführen. Es war fester Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe, dass sich der neue Baukörper in Kubatur, Höhenentwicklung, Materialität und Farbigkeit in seine Umgebung einfügen muss. Der östlich befindliche Rathauskomplex definierte dabei in besonderem Maß Vorgaben zu Höhenentwicklung sowie zu Farb- und Materialwechsel. Zudem wurde im Vorfeld des Wettbewerbs der Umgang mit den denkmalgeschützten Gebäudebereichen zwischen Bauherr und Denkmalbehörden abgestimmt. Es wurde dabei untersucht, welche Bauteile des Hofes denkmalkonstituierend sind. Der Erhalt und die Einbeziehung dieser Bauteile in einen Neubau war einvernehmliche Forderung von Landesamt für Denkmalpflege und Denkmalamt und wurde Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe. Das Preisgericht des Wettbewerbs tagte im September 2023 und hat den Entwurf des Architekturbüros BGF+ aus Wiesbaden prämiert. Die Jury hat sich zusammengesetzt aus anerkannten Architekt:innen, Vertreter:innen des Bauherrn und der Stadt. Als Sachverständige haben unter anderem Vertreter:innen der Denkmalbehörden, des Städtebaubeirats und der Politik bei der Preisgerichtssitzung mitgewirkt. Die Planung wurde seit Frühjahr 2024 entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts überarbeitet und mündete in einer Bauvoranfrage. Die Bauaufsicht hat die in der Bauvoranfrage vom Bauherren formulierten Fragen zum Planungsrecht und zum Denkmalschutz geprüft und beschieden. Grundlage dafür waren zum einen das geltende Planungsrecht, das sich aus § 34 des Baugesetzbuchs und einem übergeleiteten Fluchtlinienplan aus den 1950er Jahren ergibt. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das beantragte Gebäude fügt sich mit den geplanten Nutzungen Gastronomie, Einzelhandel, Kultur und Büro und seinem Volumen in die vorhandene Blockstruktur ein und war somit genehmigungsfähig. Mit dem Bauvorbescheid kann ein Vorhaben noch nicht realisiert werden, dazu braucht es einen vollständigen Bauantrag, der zum Beispiel die konkreten Fassaden des Gebäudes darstellt. Die bisher veröffentlichten Bilder stellen lediglich den Wettbewerbsbeitrag dar. Die Pläne müssten für einen Bauantrag umfassend weiterbearbeitet werden. Ein solcher Antrag ist bislang vom Bauherren noch nicht in Aussicht gestellt. Das gleiche gilt für einen Abbruchantrag. Die aktuelle Zwischennutzung - Massif Central - wird vom Bauherren für die kommenden Jahre vielmehr nicht infrage gestellt. Das Vorhaben ist erneut zu bewerten, sobald die überarbeiteten Pläne für einen möglichen Bauantrag vorliegen. Der Magistrat führt selbstverständlich auch weiterhin konstruktive Gespräche mit dem Bauherrn. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Als Antwort auf die Frage Nr. 2530 vom 13.06.2024 nach der künftigen Nutzung des früheren Verwaltungsgebäudes auf dem WaF23.01.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 3007 Als Antwort auf die Frage Nr. 2530 vom 13.06.2024 nach der künftigen Nutzung des früheren Verwaltungsgebäudes auf dem Waldfriedhof Oberrad teilte der Magistrat mir mit, dass wegen "des Gebäudezustandes [...] eine Vermietung aktuell nicht möglich [ist]. Um es wieder zu Wohnzwecken nutzen zu können, ist ei n Aufwand von mehreren hunderttausend Euro erforderlich. Es ist zu prüfen, ob dies wirtschaftlich gerechtfertigt ist." Aus der Bevölkerung gibt es - trotz des schlechten Zustandes des Gebäudes - immer noch Interesse an einer Anmietung. Daher frage ich den Magistrat: Welche Entscheidungen hat der Magistrat über die zukünftige Nutzung des Gebäudes "Burgenlandweg 10" getroffen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat noch keine Entscheidung über eine künftige Nutzung des früheren Verwaltungsgebäudes auf dem Waldfriedhof Oberrad getroffen. Es ist zu begrüßen, wenn sich für diese Liegenschaft, die sich leider in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet, ein externer Träger findet. Dieser müsste allerdings die Kosten für Sanierung und Betrieb übernehmen. Um das Gebäude wieder nutzbar zu machen, sind Investitionen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro erforderlich. Der Magistrat wäre bereit, das Gebäude samt Grundstück unentgeltlich für eine Nutzung zur Verfügung zu stellen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.06.2025, OF 1441/5 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1229
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Lachgasverkaufsverbot in FrankfurtOAOB 323.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2025, OA 522 entstanden aus Vorlage: OF 783/3 vom 09.10.2024 Betreff: Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.04.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Verkaufsverbot für Lachgas in Frankfurt umgesetzt werden kann. Im Landkreis Helmstedt besteht das Verkaufsverbot bereits. Begründung: Die Konsumzahlen von Lachgas steigen gerade unter den Jugendlichen auch in Frankfurt immer weiter an. Mittlerweile wird das Gas in bunten Flaschen mit zugesetzten Duftstoffen an unzähligen Kiosken und sonstigen Geschäften, auch im Nordend, ohne Risikohinweis an Kinder und Jugendliche verkauft. Die leeren Kartuschen finden sich auf Plätzen, in Parks und auf Spielplätzen. Die gesundheitlichen Risiken des Konsums von Lachgas sind sehr hoch und es müssen immer wieder Jugendliche im Krankenhaus behandelt werden. Obwohl auf allen Ebenen Aufklärung erfolgt, ist vielen Jugendlichen, aber auch ihren Eltern, das Risiko nicht bewusst. Das Verbotsverfahren auf Bundesebene lässt immer noch auf sich warten, deshalb sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Verbot so schnell wie möglich in unserer Stadt umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 275 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 24.02.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 522 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1052 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OA 522 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1052 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 522 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5808, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 § 6340, 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 30.06.2025 Aktenzeichen: 32-4
OAOB 3Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Erweiterung Günthersburgpark: Mittel für die Umsetzung sicherstellenOAOB 323.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2025, OA 523 entstanden aus Vorlage: OF 789/3 vom 21.11.2024 Betreff: Erweiterung Günthersburgpark: Mittel für die Umsetzung sicherstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass im städtischen Haushalt 2026 die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der bestehenden Planung zur Parkerweiterung eingestellt werden. Begründung: Der Ortsbeirat freut sich, dass der Abriss des alten Bauhofes auf dem künftigen Erweiterungsgelände des Günthersburgparkes begonnen hat. Es ist vorgesehen, dass diese Arbeiten im Jahr 2025 abgeschlossen werden. Leider fehlen im städtischen Haushalt 2025 noch die Mittel für die Umsetzung der Parkerweiterung. Damit auf dem Gelände keine Brache entsteht, sind im Folgejahr 2026 ausreichend Mittel bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 758 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 523 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5744, 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 13.02.2025 Aktenzeichen: 67-0
OAOB 3Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Zeilsheim - Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber REWE Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5OFOB 623.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 1147/6 Betreff: Zeilsheim - Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber REWE Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten das illegale Parken auf dem Gehweg gegenüber REWE Markt bis zur Stadthalle Zeilsheim durch geeignete bauliche Maßnahmen zu unterbinden und so Gefahrensituationen für Kinder und andere Nutzer des Gehweges zu verringern. Begründung: Auf Höhe Bechtenwaldstr. 5 (Rewe Markt) in Frankfurt-Zeilsheim kommt es regelmäßig zu Gefährdungssituationen, insbesondere zur Gefährdung von Kindern. Obwohl hier absolutes Halteverbot gilt, parken zahlreiche Fahrzeuge auf dem Gehweg und versperren diesen. Die Passanten sind dann gezwungen, auf der Straße zu laufen oder auf die andere Seite zu wechseln. Jedoch ist hier der Gehweg nicht durchgängig und kreuzt die Einfahrt zum REWE-Parkplatz. So kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Laufweg, u.a. für Kinder auf dem Weg zur Zeilsheimer Stadthalle, in der das Gros sportlicher Freizeitangebote stattfindet, aber auch zum Kinderzentrum Kegelbahn und in die Kita St. Stephan. Darüber hinaus kommt es durch die Falschparker auch regelmäßig zu Komplikationen bei der Warenanlieferung für den Markt. Die Überwachung durch den Außendienst des Ordnungsamtes reicht offensichtlich nicht aus, um bei den Verkehrsteilnehmenden eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Aus diesem Grund kann nur durch eine bauliche Maßnahme sicher gestellt werden, dass der Gehweg für Fußgänger:innen dauerhaft frei bleibt und niemand zu Schaden kommt. Als bauliche Maßnahme kommt ein einfaches Geländer wie es im Frankenthaler Weg (gegenüber Käthe-Kollwitz-Schule) angebracht wurde, in Betracht (s. Bild 3). Quelle eigene Bilder Bild 1: Blick REWE -Gehweg Richtung Stadthalle Bild 2: Blick REWE Gehweg Richtung Pfaffenwiese Bild 3 gelungene Maßnahme an der Käthe Kollwitz-Schule: Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6498 2025 Die Vorlage OF 1147/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspotsOFOB 623.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 1150/6 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den nachfolgenden Vorschlag zu prüfen: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll-Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Maßnahmen-Erfolgs: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Anhang: - Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtsstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129, Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6499 2025 Die Vorlage OF 1150/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frankfurter Westen: Abzug des Finanzamts und des AmtsgerichtsOFOB 223.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 1152/6 Betreff: Frankfurter Westen: Abzug des Finanzamts und des Amtsgerichts Der Ortsbeirat möge dem Magistrat folgende Fragen stellen: Nach dem Finanzamt wird nun auch das Amtsgericht aus Höchst abgezogen. Wie verträgt sich das mit einem Bemühen, auch die westlichen Stadtteile als Standorte von wichtigen Anlaufstellen der Bürger zu berücksichtigen? Wie sollen die Gebäude künftig genutzt werden? Begründung: Höchst wurde schon bei der Eingemeindung in Frankfurt "mindestens die gleiche Entwicklung" versprochen, "die es bei Erhaltung seiner Selbstständigkeit hätte nehmen können". Der Abzug von wichtigen Institutionen widerspricht dem. Hinzu kommt, dass leerstehende Amtsgebäude die Attraktivität eines Stadtteils schmälern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1119 2025 Die Vorlage OF 1152/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandelnOFOB 323.01.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Betreff: Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln Vorgang: OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße am Gansbühel kurz vor der Einmündung zur Jakobsbrunnenstraße durch bauliche Maßnahmen (Poller und/oder Baken) so zu verschließen, dass die Straße zu einer Sackgasse wird und eine Durchfahrt mit dem PKW nicht mehr möglich ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine Durchfahrt per Fahrrad weiterhin ermöglicht wird. Am Ende dieser Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze eingerichtet werden. Um diese Maßnahme zu ermöglichen ist es notwendig, die Buslinie 44, die derzeit durch die Straße Am Gansbühel geführt wird, zu verlegen. Die Linienführung soll sodann aus der Jakobsbrunnenstraße kommend in die Willmannstraße und von dort aus weiter in die Straße Alt Fechenheim erfolgen. Sollte dies, aufgrund des Wenderadius in der Einmündung zu Alt-Fechenheim nicht möglich sein, soll die Kleestraße für den Gegenverkehr freigegeben werden. Hierzu müssten die dort befindlichen Parkplätze entfallen. Begründung: Die Straße am Gansbühel ist zur Zeit eine sogenannte unechte Einbahnstraße, sie darf per PKW nur aus Alt-Fechenheim in Richtung Konstanzer Straße befahren werden, nicht jedoch in die Gegenrichtung. Dies hält viele Fahrer von PKW / Transporter und LKW jedoch nicht davon ab, verbotswidrig in die Straße einzufahren, was zu einer starken Verkehrsbelastung der Anwohner führt und überdies immer wieder zu gefährlichen Situationen in der Straße selbst und an der sehr schlecht einsehbaren Einmündung zur Straße Alt Fechenheim. Da auch der Bus immer wieder Probleme hat aus der Straße in Richtung Alt-Fechenheim einzugehen, wären durch diese Lösung sehr viele Problempunkte auf einmal gelöst. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6461 2025 Die Vorlage OF 681/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks „Fechenheim“OFOB 323.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 685/11 Betreff: Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks "Fechenheim" Vorgang: OM 5788/24 OBR 11; ST 2/25 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, die Trassenführung für das geplante Umspannwerk auf dem ehemaligen Samson Gelände, welches über Fechenheimer Gelände führen soll, rechtzeitig offenzulegen und dem Ortsbeirat 11 proaktiv vorzustellen. Begründung: Die ST 2 2025 ist nicht aussagekräftig und lässt den Ortsbeirat mit offenen Fragen zurück. Sobald die Informationen dem Magistrat der Stadt Frankfurt vorliegen, soll dieser frühzeitig und proaktiv auf den Ortsbeirat zukommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5788 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 2 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6464 2025 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "für das" in "zu dem" geändert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wiederherstellung der Allee entlang der Kirschenallee im RiederwaldOFOB 323.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 686/11 Betreff: Wiederherstellung der Allee entlang der Kirschenallee im Riederwald Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die Kirschenallee im Riederwald, im Bereich des Sportplatzes Riederwald, als Allee wiederherzustellen. Dafür sollen entlang der Kirschenallee wieder Bäume gepflanzt werden, und dann mit den noch bestehenden Bäumen wieder eine Allee bilden. Begründung: Der Wald im Riederwald ist leider in keinem guten Zustand. Immer mehr Bäume sterben ab oder mussten wegen Schädigungen in den letzten Jahren gefällt werden. Darunter hat auch die einseitige Baumallee in der Kirschenallee entlang der Sportplätze gelitten. Weitere Bäume der Allee fielen den Umbauarbeiten bei den Sportplätzen zum Opfer. Momentan sind nur noch drei alte Bäume von der ehemaligen übriggeblieben. Vor dem Umbau der Sportplätze waren die Bäume sehr nah an den Spielfeldern und störten deshalb. Dies ist nach dem Umbau jedoch nicht mehr gegeben denn die Abstände zum Weg sind nun deutlich größer geworden und eröffnen deshalb die Möglichkeit für die neue Bepflanzung, die einen kleinen Beitrag zur Erhaltung des Waldes leisten soll. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6465 2025 Die Vorlage OF 686/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Das Straßenschild in der Straße Am Alten Volkshaus versetzenOFOB 323.01.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 687/11 Betreff: Das Straßenschild in der Straße Am Alten Volkshaus versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Straßenschild der Straße "Am Alten Volkshaus" im Stadtteil Riederwald zu versetzen. Es befindet sich zurzeit am Ende der Straße und sollte an den Beginn der Straße versetzt werden. Es könnte irgendwo im Bereich der Litfaßsäule montiert werden. Begründung: Am Ende der Straße (einer Sackgasse) ist das Schild nicht sinnvoll, da Menschen, die diese Straße suchen, ja vom Beginn der Straße kommen und dort nach dem Straßennamen suchen. Das ist auch wichtig für Rettungseinsätze. Direkte Anfragen in dieser Sache von Anwohnern beim ASE blieben ohne Antwort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 687/11 wurde zurückgezogen.
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wann erfolgt die Ausschreibung der Stadtteil-Bundles für die Carsharingbranche in Frankfurt?OFOB 323.01.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 689/11 Betreff: Wann erfolgt die Ausschreibung der Stadtteil-Bundles für die Carsharingbranche in Frankfurt? Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, - Wann mit der Ausschreibung der Stadtteil-Bundles für die Car-Sharing Anbieter zu rechnen ist? - Wie soll der Aufbau der Ladeinfrastruktur für die geforderte 5% Elektrifizierung der Car-Sharing-Flotte umgesetzt werden? - Wie hoch ist die Beteiligung der Stadt Frankfurt am Ausbau der elektrischen Infrastruktur? Begründung: Die Stadt Frankfurt möchte zur Steuerung der Car-Sharing-Stationen sogenannte Stadtteil-Bundles ausschreiben. Diese Bundles bestehen aus attraktiven und weniger attraktiven Stadtteilen, um eine gleichmäßige Ansiedlung und Mobilität über alle Stadteile von Frankfurt zu gewährleisten. Insbesondere in den östlichen Stadtteilen, wie bspw. Fechenheim, besteht akuter Bedarf, aufgrund der schlechten ÖPNV Anbindung. Die Ausschreibung ist lt. Aussage eines Car-Sharing-Anbieters jedoch noch immer nicht erfolgt. Dadurch stockt der aktuelle Ausbau weiterer Stadtteile, da die Anbieter nicht wissen, welche Stadtteile sie später mit der Ausschreibung erhalten werden. Zudem wünscht die Stadt Frankfurt eine Elektrifizierung der Car-Sharing-Flotte von 5%, was zu begrüßen ist. Die dafür notwendige Infrastruktur soll lt. Anbieter jedoch von diesen selbst aufgebaut und finanziert werden. Dies stellt die Branche, insbesondere nachhaltige Unternehmen, vor große finanzielle Herausforderungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1114 2025 Die Vorlage OF 689/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorstellung Baumaßnahme Nordmainische S-Bahn im Ortsbeirat 11OFOB 923.01.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 690/11 Betreff: Vorstellung Baumaßnahme Nordmainische S-Bahn im Ortsbeirat 11 Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die Baumaßnahme Nordmainische S-Bahn im Ortsbeirat 11 vorzustellen und dabei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadtteile und den Mitgliedern des Ortsbeirates die Auswirkungen der Baumaßnahmen zu erläutern. Dabei sollen insbesondere die Maßnahmen erläutert werde, die während der Bauzeit Auswirkungen auf den städtischen Verkehr haben (Fuß- und Radwege, Straßenverkehr und ÖPNV) Außerdem sollen die Eingriffe in die Natur, insbesondere entlang des Riederwald dargestellt werden. Begründung: Obwohl die Deutsche Bahn bereits 2022 die Durchführung einer Öffentlichen Veranstaltung den Mitgliedern des Ortsbeirates versprochen hatte, ist es bis heute nicht dazu gekommen. Inzwischen wurde der Bebauungsplan beschlossen und die Maßnahme bereits begonnen. KleingärtnerInnen wurde der Garten gekündigt, aber die BürgerInnen und Bürger wurden immer noch nicht informiert. Wenn die Deutsche Bahn sich der Informationspflicht nicht stellt, sollte wenigstens der demokratisch legitimierte Magistrat der Informationspflicht nachkommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 690/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD und CDU gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.