Der geplante Standort der Multifunktionshalle befindet sich im Trinkwasserschutzgebiet. Ebenso befindet sich das geplant
Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister plant den Bau einer Multifunktionshalle und eines Parkhauses im Trinkwasserschutzgebiet. Es wird befürchtet, dass dies zu einer Versiegelung von Flächen führt, was die Trinkwassergewinnung gefährden könnte. Die geplanten Maßnahmen sollen jedoch sicherstellen, dass die Grundwasserqualität nicht beeinträchtigt wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Der geplante Standort der Multifunktionshalle befindet sich im Trinkwasserschutzgebiet. Ebenso befindet sich das geplante Parkhaus auf dem Waldparkplatz im Trinkwasserschutzgebiet. Trotzdem will der Oberbürgermeister wieder enorme Flächen versiegeln. Waldbrandgefahr steigt, und die Trinkwassergewinnung verschlechtert sich. Der Waldparkplatz ist unversiegelt, der Parkplatz, wo die Multifunktionshalle drauf soll, ist auch unversiegelt beziehungsweise lässt sich leicht wasserdurchlässiger gestalten, falls derzeit nicht 100 Prozent optimal.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wie viel Hektar werden neu versiegelt, wenn man davon ausgeht, dass der Waldparkplatz unversiegelt ist und auch der Parkplatz unversiegelt ist, wo die Multifunktionshalle drauf soll?
Antwort des Magistrats
Der Flächenumgriff des Waldparkplatzes umfasst überschlägig 3,5 Hektar, der des P9 umfasst überschlägig 1,7 Hektar. Die tatsächlich benötigten Flächenbedarfe werden in den weiteren Planungen ermittelt. Waldparkplatz wie auch P9 liegen in der Wasserschutzzone III A des Trinkwasserschutzgebietes "Stadtwald", Verordnung vom 17.11.1997. Die Wassergewinnung erfolgt durch Hessenwasser in der Trinkwassergewinnungsanlage Hinkelstein zwischen Kelsterbach und Frankfurt-Schwanheim. Hauptaufgabe der Schutzzone III ist es, die Grundwasserüberdeckung zu erhalten und Gefahren für das Grundwasser zu vermeiden.
Im Rahmen des Baus und Betriebs einer Multifunktionsarena am Standort P9 in Verbindung mit einer Ertüchtigung des Waldparkplatzes wird daher sichergestellt, dass die Versickerung von Niederschlagswasser von Straßen und befestigten Flächen so aufbereitet wird, dass ein schadloser Eintritt in das Grundwasser gewährleistet werden kann. Darüber hinaus muss die Gründungssohle von baulichen Anlagen einen Mindestabstand von zwei Metern zum höchsten Grundwasserstand aufweisen. Beiden Anforderungen wird im Zuge der Projektumsetzung Rechnung getragen werden, wodurch eine negative Beeinträchtigung des Grundwassers ausgeschlossen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.