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Die Planungen zur Neugestaltung des Bethmannhofs wurden vorgestellt und die Eigentümer haben sich gesprächsbereit gezeig

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Neugestaltung des Bethmannhofs wird diskutiert, wobei die Eigentümer gesprächsbereit sind. Der Magistrat plant, erneut Gespräche mit den Eigentümern zu führen, um die verschiedenen Sichtweisen zu berücksichtigen und die Planung weiter voranzutreiben.

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Frage an den Magistrat

Die Planungen zur Neugestaltung des Bethmannhofs wurden vorgestellt und die Eigentümer haben sich gesprächsbereit gezeigt. Gleichzeitig ist die Zukunft der derzeitigen gastronomischen Zwischennutzung offen und es gibt verschiedene Sichtweisen zu den Entwürfen. Für ein so bedeutendes Gebäude an einem zentralen Standort wäre ein erstplatzierter Entwurf angemessen gewesen - doch ein erster Platz wurde nicht vergeben. Stattdessen wurde der zweitplatzierte Entwurf prämiert.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Wird der Magistrat erneut auf die Eigentümer des Bethmannhofs zugehen, um weitere Gespräche über die geplante Neugestaltung zu führen?

Antwort des Magistrats

Das Einfügen eines Neubaus in eine prominente und sensible Umgebung der Altstadt ist stadtplanerisch anspruchsvoll. Der Magistrat hat den Bauherrn deshalb darin unterstützt, für den Bethmannhof einen Architekturwettbewerb durchzuführen.

Es war fester Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe, dass sich der neue Baukörper in Kubatur, Höhenentwicklung, Materialität und Farbigkeit in seine Umgebung einfügen muss. Der östlich befindliche Rathauskomplex definierte dabei in besonderem Maß Vorgaben zu Höhenentwicklung sowie zu Farb- und Materialwechsel.

Zudem wurde im Vorfeld des Wettbewerbs der Umgang mit den denkmalgeschützten Gebäudebereichen zwischen Bauherr und Denkmalbehörden abgestimmt. Es wurde dabei untersucht, welche Bauteile des Hofes denkmalkonstituierend sind. Der Erhalt und die Einbeziehung dieser Bauteile in einen Neubau war einvernehmliche Forderung von Landesamt für Denkmalpflege und Denkmalamt und wurde Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe. Das Preisgericht des Wettbewerbs tagte im September 2023 und hat den Entwurf des Architekturbüros BGF+ aus Wiesbaden prämiert.

Die Jury hat sich zusammengesetzt aus anerkannten Architekt:innen, Vertreter:innen des Bauherrn und der Stadt. Als Sachverständige haben unter anderem Vertreter:innen der Denkmalbehörden, des Städtebaubeirats und der Politik bei der Preisgerichtssitzung mitgewirkt.

Die Planung wurde seit Frühjahr 2024 entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts überarbeitet und mündete in einer Bauvoranfrage. Die Bauaufsicht hat die in der Bauvoranfrage vom Bauherren formulierten Fragen zum Planungsrecht und zum Denkmalschutz geprüft und beschieden. Grundlage dafür waren zum einen das geltende Planungsrecht, das sich aus § 34 des Baugesetzbuchs und einem übergeleiteten Fluchtlinienplan aus den 1950er Jahren ergibt. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das beantragte Gebäude fügt sich mit den geplanten Nutzungen Gastronomie, Einzelhandel, Kultur und Büro und seinem Volumen in die vorhandene Blockstruktur ein und war somit genehmigungsfähig.

Mit dem Bauvorbescheid kann ein Vorhaben noch nicht realisiert werden, dazu braucht es einen vollständigen Bauantrag, der zum Beispiel die konkreten Fassaden des Gebäudes darstellt. Die bisher veröffentlichten Bilder stellen lediglich den Wettbewerbsbeitrag dar. Die Pläne müssten für einen Bauantrag umfassend weiterbearbeitet werden. Ein solcher Antrag ist bislang vom Bauherren noch nicht in Aussicht gestellt. Das gleiche gilt für einen Abbruchantrag.

Die aktuelle Zwischennutzung - Massif Central - wird vom Bauherren für die kommenden Jahre vielmehr nicht infrage gestellt. Das Vorhaben ist erneut zu bewerten, sobald die überarbeiteten Pläne für einen möglichen Bauantrag vorliegen. Der Magistrat führt selbstverständlich auch weiterhin konstruktive Gespräche mit dem Bauherrn.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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