Der Bestand an geförderten Wohnungen, insbesondere Sozialwohnungen, in Frankfurt schrumpft immer weiter. Während jedes J
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf den Rückgang geförderter Wohnungen in Frankfurt und die Anteile geförderten Wohnraums bei den öffentlichen Wohnungsgesellschaften. Der Magistrat antwortet, dass verschiedene Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum ergriffen werden, einschließlich der Wohnungsbauförderung und dem Erwerb von Belegrechten.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Der Bestand an geförderten Wohnungen, insbesondere Sozialwohnungen, in Frankfurt schrumpft immer weiter. Während jedes Jahr Hunderte Sozialbindungen verloren gehen, werden kaum neue gebaut: 2023 wurden nur 166 neue Sozialwohnungen errichtet, gleichzeitig sind über dreimal mehr Sozialwohnungen aus der Bindung gefallen, insgesamt 577. Das ist eine katastrophale wohnungspolitische Entwicklung.
Ich frage den Magistrat:
Wie hoch ist der Anteil geförderten Wohnraums bei den öffentlichen Wohnungsgesellschaften ABG Holding, Nassauische Heimstätte und GWH? Bitte aufschlüsseln nach genauer Anzahl der Wohnungen, prozentualem Anteil an Gesamtwohnungen und Förderweg 1 und 2.
Antwort des Magistrats
Der Magistrat setzt auf vielfältige Maßnahmen, um bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu erhalten und auszubauen.
Ein wesentlicher Baustein ist die Wohnungsbauförderung mit den unterschiedlichen Programmen und Zielgruppen im Neubau. Neben dem klassischen Sozialwohnungsbau gibt es die Förderung im Mittestandprogramm sowie von Studierenden- und Auszubildendenwohnen. Die Förderprogramme wurden oder werden aktuell den veränderten Marktbedingungen angepasst und zielen damit auf zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbau ab.
Ein ebenso wichtiger Baustein ist der Erwerb von Belegrechten bei bestehenden Wohnungen. Die entsprechende Richtlinie wird mit fast 4.500 erworbenen Belegrechten erfolgreich angewandt.
Zu den Anteilen bei den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften berichtet der Magistrat wie folgt (Zahlen des Amts für Wohnungswesen zum Jahresabschluss 31.12.2024):
Wohnungen für sozialwohnungsberechtigte Haushalte
Gesamt: 27.842
davon
- ABG: 16.220
- NHW: 4.162
- GWH: 2.339
davon durch Erwerb von Belegungsrechten/Bindungsverlängerungen
Gesamt: 6.768
davon
- ABG: 5.842
- NHW: 266
- GWH: 519
Wohnungen für Haushalte mit höheren Einkommen ("Mittelstandsprogramme", auch ältere Förderungen, wie beispielsweise Förderung nach § 88e II. WoBauG, Frankfurter Programm für familiengerechtes Wohnen, Förderweg 2)
Gesamt: 4.659
davon
- ABG: 1.549
- NHW: 200
- GWH: 767
Den aus der Bindung fallenden Wohnungen sind nicht nur Neubauten, sondern auch Bindungsverlängerungen und erworbene Belegungsrechte entgegenzuhalten. Der Magistrat konnte allein im Jahr 2024 über 500 auslaufenden Bindungen verlängern und für über 250 Wohnungen neue Belegungsrechte erwerben.
Gemessen an den Gesamtwohnungsbeständen inklusive der freifinanzierten Wohnungen stellen sich die prozentualen Anteile geförderter Wohnungen wie folgt dar:
Nach Angabe der ABG beträgt die Gesamtförderquote 30,54 Prozent.
Rund 25 Prozent der Wohnungen der NHW sind nach ihrer Angabe im Frankfurter Stadtgebiet gefördert. Die NHW möchte den Anteil geförderten Wohnraums weiter erhöhen.
Ebenfalls knapp 25 Prozent der von der GWH in Frankfurt bewirtschafteten Wohnungen sind laut Auskunft der Gesellschaft gefördert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.