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In Bericht 452/24 wird mitgeteilt, dass die per Etatantrag 16/20 bereitgestellten Mittel zur „Vermeidung von Angsträumen

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die unzureichende Verwendung der bereitgestellten Mittel zur Vermeidung von Angsträumen in den Stadtteilen. Der Magistrat wird gefragt, warum nur ein Fünftel der Mittel verausgabt wurde und warum die Stadtverordneten nicht rechtzeitig informiert wurden. Es wird erwartet, dass die Stadtverordnetenversammlung durch einen neuen Beschluss Mittel bereitstellen kann.

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Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

In Bericht 452/24 wird mitgeteilt, dass die per Etatantrag 16/20 bereitgestellten Mittel zur "Vermeidung von Angsträumen in den Stadtteilen" nur anteilig verausgabt wurden. Lediglich 20.000 Euro der etatisierten 100.000 Euro fanden so Verwendung. Da ein Mittelübertrag in den Doppelhaushalt 2024/2025 laut Magistrat nicht mehr möglich war und die Stadtverordneten nicht über die Notwendigkeit eines erneuten Beschlusses informiert wurden, stehen nun keine Mittel mehr bereit. Ich frage den Magistrat: Warum hat der Magistrat im Laufe von vier Jahren nur ein Fünftel der ursprünglich zur Verfügung gestellten Mittel verausgabt, und warum hat er versäumt, die Stadtverordneten frühzeitig über den Mittelverfall zu informieren?

Antwort des Magistrats

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Magistratsbericht B 234 vom 17.06.2024.

Zum Thema "Angsträume" durch als zu dunkel empfundene Ausleuchtung möchten wir betonen, dass die Geschäftsstelle des Präventionsrats weiterhin Hinweise aus den Stadtteilen prüft und sich nach Möglichkeit für deren Beseitigung einsetzt.

Aus den bisherigen Erfahrungen zeigt sich, dass stadtweit nahezu alle Beleuchtungsstandards und DIN-Vorschriften eingehalten werden. In einigen Fällen ist eine hellere Ausleuchtung jedoch aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar - etwa aufgrund von Natur- oder Denkmalschutzvorschriften oder einer unverhältnismäßig hohen Kosten-Nutzen-Relation.

Die Prozesse, wie das Einholen und Überprüfen von Hinweisen, Ortsbesichtigungen sowie Gespräche mit Fachämtern, erwiesen sich als zeitintensiv, wobei die bauliche Umsetzung in diesen Schritten nicht einbezogen war.

Zudem war die Anzahl geeigneter Örtlichkeiten, bei denen eine Verbesserung der Ausleuchtung tatsächlich möglich war, begrenzt. Diese Faktoren trugen dazu bei, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel nur teilweise innerhalb der Frist verausgabt werden konnten.

Es ist jedoch wichtig hervorzuheben, dass die Haushaltsmittel nicht verfallen sind. Sie konnten aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben lediglich nicht länger für diesen Zweck vorgehalten werden.

Es steht der Stadtverordnetenversammlung jederzeit frei, durch einen neuen Beschluss entsprechende Mittel bereitzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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