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Lieferdienst-Fahrer*innen arbeiten oft unter enormen Zeitdruck und prekären Arbeitsbedingungen. Bürger*innen beklagen si

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, die Verkehrsüberwachung durch die Landespolizei zu intensivieren, um Verstöße von Lieferdienst-Fahrer*innen gegen Verkehrsregeln zu ahnden. Dies soll die Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmende, insbesondere Kinder, erhöhen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

Lieferdienst-Fahrer*innen arbeiten oft unter enormen Zeitdruck und prekären Arbeitsbedingungen. Bürger*innen beklagen sich in verschiedenen Stadtteilen darüber, dass sich die Lieferdienst-Fahrer*innen teilweise nicht an die Verkehrsregeln halten und sogar auf Gehwegen fahren, was besonders für kleine Kinder sehr gefährlich sein kann.

Ich frage den Magistrat:

Was gedenkt der Magistrat wegen der Lieferdienst-Fahrer*innen, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, zu unternehmen?

Antwort des Magistrats

Die zuständige Landespolizei führt im Rahmen der Verkehrsüberwachung Kontrollen durch und ahndet entsprechende Verstöße, zum Beispiel Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Dies setzt stets voraus, dass die betroffene Person in flagranti beim Fehlverhalten angetroffen wird.

Die städtische Verkehrspolizei ist mit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs beauftragt und ergänzt hier die polizeiliche Verkehrsüberwachung. Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden steht im Fokus der Aufgabenwahrnehmung. Somit werden auch von Lieferdiensten begangene Parkverstöße im ruhenden Verkehr angezeigt.

Eine Auswertung der Stadtpolizei für das Jahr 2024 ergab keine nennenswerten Vorfälle von Verkehrsverstößen im Zusammenhang mit Radfahrenden von Lieferdiensten. Auch über das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei wurden keine Beschwerden gemeldet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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