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Im Jahr 2018 drohten in Frankfurt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, da Grenzwerte zur Schadstoffbelastung nicht eingehalt

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant Maßnahmen zur Einhaltung der neuen EU-Luftreinhalterichtlinien bis 2030. Ziel ist es, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub signifikant zu senken, um die Luftqualität zu verbessern. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird entscheidend sein, um die Gesundheit der Bürger zu schützen und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

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Frage an den Magistrat

Im Jahr 2018 drohten in Frankfurt Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, da Grenzwerte zur Schadstoffbelastung nicht eingehalten wurden. Bis zum Jahr 2030 werden die EU-Grenzwerte für die durchschnittliche jährliche Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid im Vergleich zu heute halbiert und auch die tägliche maximale Durchschnittsbelastung wird reduziert.

Ich frage den Magistrat:

Welche Maßnahmen sind notwendig, damit Frankfurt im Jahr 2030 die dann gültigen Grenzwerte einhält?

Antwort des Magistrats

Die neue Luftreinhalterichtlinie der EU ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten und muss innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Die neuen Grenzwerte sehen für Stickstoffdioxid, NO2, und Feinstaub, PM10, eine Halbierung des Grenzwertes für das Jahresmittel vor, bei Feinstaub PM2,5 sogar eine Reduzierung von 25 μg/m3 auf 10 μg/m3. Des Weiteren werden Kurzzeitgrenzwerte gemäß nachstehender Tabelle, Auszug, verschärft oder neu eingeführt: Bestehender Grenzwert Grenzwert ab 2030 NO2 Jahr 40 μg/m3 20 μg/m3 NO2 1 Tag - 18 x 50 μg/m3 NO2 1 Stunde 18 x 200 μg/m3 3 x 200 μg/m3 PM10 Jahr 40 μg/m3 20 μg/m3 PM10 1 Tag 35 x 50 μg/m3 18 x 45 μg/m3 PM2,5 Jahr 25 μg/m3 10 μg/m3 PM2,5 1 Tag - 18 x 25 μg/m3 Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, welches das hessische Luftmessnetz betreibt und die Immissionsbelastung beurteilt, hat eine Auswertung der Belastung anhand der neuen Bezugsgrößen noch nicht vorgenommen. An der verkehrsnahen Luftmessstation Friedberger Landstraße wurden in 2023 - die endgeprüften Werte für 2024 stehen noch aus - 25,8 μg/m3 NO2 gemessen. Überschreitungen des Stundenmittels wurden keine festgestellt. Der höchste gemessene Jahresmittelwert wurde 2023 mittels Passivsammler an der Mainzer Landstraße in Höhe von 34,5 μg/m3 erfasst. Die Stickstoffdioxidbelastung ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Hauptursache ist die Flottenerneuerung: Stark emittierende Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm EURO 6/VI, Stichwort Dieselskandal, nehmen immer weniger am Verkehrsgeschehen teil. Feinstaub ist im Stadtgebiet relativ homogen verteilt, auch hier ist die Belastung zurückgegangen. An der Friedberger Landstraße wurden im Jahresmittel 17,6 μg/m3 PM10 und 9,0 μg/m3 PM2,5 gemessen, der PM10 Tagesmittelwert - maximal 35 Überschreitungstage einer Tageskonzentration in Höhe von 50 μg/m3 erlaubt - wurde nur noch an zwei Tagen überschritten. Ob für die Einhaltung sämtlicher neuen Grenz- und Zielwerte ab 2030 zusätzliche Maßnahmen notwendig werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Es ist noch nicht abzusehen, welche Instrumente zur Grenzwerteeinhaltung - insbesondere wenn der Verkehr nicht mehr den dominierenden Hauptverursacher darstellt - vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht sind durch die Stadt Frankfurt alle Maßnahmen konsequent weiterzuverfolgen, die im geltenden Luftreinhalteplan rechtsverbindlich festgeschrieben sind. Dies gilt insbesondere für weiterhin entschlossene Push & Pull-Maßnahmen zur Verlagerung von Verkehrsleistung auf den Umweltverbund sowie die Weiterentwicklung der Bewohnerparkbereiche zu vollbewirtschafteten Parkraumbewirtschaftungszonen. Auf der gesetzgebenden Seite sollte bei der Einführung neuer Immissionsgrenzwerte eine bedarfsgerechte Anpassung der Emissionsobergrenzen des Verkehrssektors, der Industrie oder im Bereich der Gebäudeheizungen vorgenommen werden. Die Aufstellung von Luftreinhalteplänen nimmt das Hessische Umweltministerium vor. Sollten die gemessenen Werte zwischen 2026 und 2029 oberhalb der ab 2030 gültigen Grenzwerte liegen, muss bis Ende 2028 ein sogenannter Luftreinhaltefahrplan zur Sicherstellung der rechtzeitigen Grenzwerteinhaltung aufgestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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