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Bürger*innenhäuser sind wichtige Orte für Vereine und Institutionen und damit für das bürger*innenschaftliche Engagement

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, die Nutzung des Darmstädter Hofs als Bürger*innenhaus langfristig zu sichern, indem er finanzielle Zuschüsse über den August 2030 hinaus anstrebt. Dies soll durch die Erarbeitung von Förderrichtlinien geschehen, um die kostengünstige Nutzung für die 27 Nieder-Eschbacher Vereine zu gewährleisten.

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Frage an den Magistrat

Bürger*innenhäuser sind wichtige Orte für Vereine und Institutionen und damit für das bürger*innenschaftliche Engagement im Stadtteil. In Nieder-Eschbach kann dafür der Darmstädter Hof kostengünstig angemietet werden. Die Stadt Frankfurt bezuschusst dies finanziell, da Nieder-Eschbach bei der Eingemeindung kein Bürger*innenhaus bekommen hat.

Ich frage den Magistrat:

Was plant der Magistrat für die zukünftige Nutzung des Darmstädter Hofs als Bürger*innenhaus, und wie stellt er sicher, dass die 27 Nieder-Eschbacher Vereine dort weiterhin kostengünstig tagen können?

Antwort des Magistrats

Der im Stadtteil Nieder-Eschbach gelegene "Darmstädter Hof", An der Walkmühle 1, 60437 Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach, ist eine bürgerhausähnliche Einrichtung im Privatbesitz. Das Gebäude ist von den Eigentümern an einen Gastronomen verpachtet, der dort ein Restaurant mit Veranstaltungsräumen betreibt.

Seit vielen Jahren - mindestens seit 2005 - erhalten die Eigentümer des Darmstädter Hofes einen finanziellen Zuschuss von der Stadt Frankfurt "[...] als Gegenleistung für die Bereitstellung des Hauses, geleistete Investitionen sowie für notwendige Bauunterhaltungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in den Räumen[. .]". Die Räume werden zur bürgerhausähnlichen Nutzung Vereinen und Initiativen, unter anderem dem Ortsbeirat 15 für seine Sitzungen, aus Nieder-Eschbach zur Verfügung gestellt. Grundlage ist ein Vertrag aus 2016, dieser ist bis August 2030 gültig.

Eine Bezuschussung des Darmstädter Hofes wird seitens des Dezernates Bildung, Immobilien und Neues Bauen über den August 2030 hinaus angestrebt, um so langfristig die Nutzung als bürgerhausähnliche Einrichtung zu gewährleisten. Es ist geplant, dies für die Zeit ab August 2030 aus beihilferechtlichen Gründen auf Basis von Förderrichtlinien, die der Magistrat derzeit erarbeitet, zu leisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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