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- Aufforstung der Fläche der ehemaligen Umkleidekabinen des SG BornheimOFOB 323.01.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 691/11 Betreff: Aufforstung der Fläche der ehemaligen Umkleidekabinen des SG Bornheim Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die Aufforstung der Fläche vorzunehmen, die durch den Abriss der ehemaligen Umkleide des SG Riederwald freigeworden ist. Begründung: Bei dem schlechten Zustand des Waldes ist es wichtig, dass selbst kleine, freie Flächen wieder dem Wald zurückgegeben werden. Wenn die Fläche nicht wieder bepflanzt wird, besteht außerdem die Gefahr, dass sie anderweitig genutzt wird und ihren ökologischen Nutzen verliert. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6467 2025 Die Vorlage OF 691/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vermietung gewerblich genutzter Räumlichkeiten durch die ABG im RiederwaldOFOB 323.01.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 696/11 Betreff: Vermietung gewerblich genutzter Räumlichkeiten durch die ABG im Riederwald Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche gewerblich genutzten Räume durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG vermietet werden. 2. Wie viele dieser Räumlichkeiten momentan leer stehen. 3. Wann das leerstehende Restaurant Ecke Am Erlenbruch/Schäfflestraße wieder vermietet wird und welche Nutzung dafür vorgesehen ist. Begründung: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat als Verantwortlichen für seine städtische Wohnungsgesellschaft. Der Stadtteil Riederwald ist zur großen Mehrheit aufgeteilt zwischen dem VBS und der städtischen ABG. Deren Politik, bei der Vermietung der Räumlichkeiten, ist entscheidend für die Entwicklung des Stadtteils. Es besteht die Sorge, dass leerstehende Räumlichkeiten die Entwicklung des Stadtteils behindern. Die Beantwortung obenstehender Fragen soll dazu beitragen, den Sorgen zu begegnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1116 2025 Die Vorlage OF 696/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen InternetseiteOFOB 923.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 697/11 Betreff: Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen Internetseite Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, die Biographie und den Standort der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der Seite der Stadt Frankfurt (https://frankfurt.de/de-de/frankfurt-entdecken-und-erleben/stadtportrait/stadtg eschichte/stolpersteine/stolpersteine-in-fechenheim) zu ergänzen. Ebenso wäre es begrüßenswert, wenn die Stadt mit den Eigentümern des Cassella-Chemiepark Frankfurt eine Vereinbarung treffen könnte, dass sichergestellt ist, dass die Stolpersteine am Jahrestag der Ausschwitz Befreiung durch einen sog. Putzpaten gereinigt werden können. Begründung: Arthur von Weinberg trat 1881 als Teilhaber und Technischer Leiter in die Farbwerke Cassella in Fechenheim ein, die damals von seinem Onkel Leo Gans geführt wurden. Gemeinsam mit seinem Bruder Carl machte er das Unternehmen Cassella um 1900 zum weltgrößten Hersteller synthetischer Farbstoffe. 1907 übernahmen Arthur und Carl die Gesamtleitung der Cassella Farbwerke. Alle drei Männer fielen dem Nationalsozialismus zum Opfer. In Jahr 2023 wurden auf dem Cassella-Gelände drei Stolpersteine zum Gedenken an die im Nationalsozialismus ermordeten Brüder von Weinberg sowie ihrem Onkel Leo Gans verlegt. Bis heute fehlen leider auf der städtischen Seite der Stadt Frankfurt dazu noch die ausführliche Biographie sowie die Abbildung des genauen Standorts. Zudem ist der Bereich auf dem Firmengelände aktuell leider nicht für Bürger frei zugänglich, sodass die Stolpersteine nicht gereinigt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6470 2025 Die Vorlage OF 697/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Leo Gans" die Worte "und Johanna Tesch" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Café im Holzhausenpark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdetOFOB 323.01.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 825/3 Betreff: Café im Holzhausenpark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Abstand nehmen von einer angedachten Versetzung des Café-Pavillons im Holzhausenpark und die Wiedereröffnung des Cafés in diesem Frühjahr ermöglichen. Begründung: Das Café im Holzhausenpark ist seit über einem Jahr geschlossen. Bei einer Ortsbegehung am 16.1.25 wurde Folgendes festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach des Cafés bis auf 30 cm heranreicht. Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. EUR 20.000,00. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf 10 Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, 1 Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter der Betonplatte könnte die Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden. Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus Sicht des Architekten eine Versetzung des Café-Gebäudes nicht notwendig. Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt. Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt. Der Café-Betreiber würde die Patenschaft für den Baum übernehmen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6391 2025 Die Vorlage OF 825/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2025OIBOB 323.01.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.01.2025, OIB 371 entstanden aus Vorlage: OF 810/3 vom 09.01.2025 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2025 Für die Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz im Jahr 2025 an jedem Mittwoch vom 02.04.2025 bis 22.10.2025 werden aus den Mitteln des Ortsbeiratsb udgets 7.500 Euro zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die temporäre Spielstraße am Heideplatz ist ein seit vielen Jahren etabliertes Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald im Stadtteil. Es ist pädagogisch wertvoll und schafft für Kinder zusätzliche Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten. Es stärkt damit auch das soziale Miteinander im angrenzenden Sozialraum. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Angebot - wie in der Vergangenheit - auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 7.500 Euro die Hälfte der Kosten. Die Maßnahme wurde am 11.02.2026 mit 7.500 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 578
OIBOB 3Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2025OIBOB 623.01.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.01.2025, OIB 372 entstanden aus Vorlage: OF 822/3 vom 09.01.2025 Betreff: Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2025 Für die Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2025 durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien werden aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 4.500 Euro zur Verfügung gestellt. Dies entspricht wie bisher einem Drittel der Gesamtkosten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien stellt ein pädagogisch wertvolles Freizeitangebot mit vielfältigen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder im angrenzenden Sozialraum dar. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Angebot wie in der Vergangenheit auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 4.500 Euro ein Drittel der Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 6Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Regenwassernutzung für Urban-Gardening-ProjektOMOB 223.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6377 entstanden aus Vorlage: OF 765/3 vom 18.10.2024 Betreff: Regenwassernutzung für Urban-Gardening-Projekt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Voraussetzungen eine Regenwassersäule/-tonne vor dem Haus Rotlintstraße 75 geduldet werden kann. Das Behältnis (Fassungsvermögen rund 400 Liter) soll an das Fallrohr angeschlossen werden und auf dem Gehweg stehen. Das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft liegt vor. D er Gehweg hat eine Breite von 3,20 Meter, bietet also genug Platz. Die Tonne soll auf dem Gehweg aufgestellt werden, damit alle Mitglieder des dortigen Urban-Gardening-Projekts Zugang haben. Um Missbrauch vorzubeugen, ist ein Schlüssel zur Wasserentnahme notwendig. Zur Finanzierung des Projekts kommen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten in Betracht. Die Genehmigung bzw. das Aufstellen soll nach dem Vorbild der Regenwassertonnen auf dem Andreasplatz in Höchst geschehen, das vom "ProjektStadt" der Nassauischen Heimstätte (NH) und dem Stadtplanungsamt unterstützt wurde. Beteiligt an der Umsetzung war auch das Grünflächenamt. Der NH-Projektleiter Süd hat aufgrund vieler Nachfragen ein Handout erstellt, in dem alle relevanten Fragen zu Verkehrssicherheit, Versicherung, technischen Details etc. zusammengefasst sind. Auch die Duldungsauflagen sind genannt. Das Handout liegt dem Magistrat vor bzw. kann bei Nichtwiederauffinden erneut zugesandt werden. Begründung: Seit rund drei Jahren kümmert sich eine Urban-Gardening-Initiative vorbildlich um den Grünstreifen in der Rotlintstraße oberhalb des Alleenrings, u. a. mit Neuanpflanzungen und Einsaaten. Das große Problem ist die Bewässerung in Dürrezeiten, in denen mangels Alternativen auf Trinkwasser zurückgegriffen werden muss. Ein Wassertank wäre hier also die ideale Lösung. Außerdem würde so erreicht, dass das Regenwasser nicht nutzlos in die Kanalisation rauscht und sie bei Starkregen überlastet. Es wäre daher sehr wünschenswert, wenn die Stadt Frankfurt der Höchster "Tonne mit Modellcharakter" den Weg zur Nachahmung ebnen würde. Link: https://stadtplanungsamt-frankfurt.de/regenwassertonne_f_r_urban_gardening_proje kt_in_h_chst_24247.html?psid=pgpqelsv5aq6ldqag3b1n2u3t7 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 913 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Umsetzung der zugesagten Poller und Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke HallgartenstraßeOMOB 323.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6378 entstanden aus Vorlage: OF 806/3 vom 07.11.2024 Betreff: Umsetzung der zugesagten Poller und Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße Vorgang: OM 3798/23 OBR 3; ST 1485/23 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 10.07.2023, ST 1485, für das vierte Quartal 2023 anvisierte Umsetzung der Fahrradbügel und Poller an der Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße zügig umzusetzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich wiederholt darüber, dass die Kreuzung unübersichtlich und daher unsicher bei der Überquerung sei, da die Autofahrer die Ecken zuparken. Durch die Umsetzung der zugesagten Maßnahmen würden die Sichtachsen für eine gefahrlose Überquerung frei werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3798 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 629 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einsatz von Laubbläsern im NordendOMOB 223.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6379 entstanden aus Vorlage: OF 790/3 vom 14.11.2024 Betreff: Einsatz von Laubbläsern im Nordend Der Einsatz von Laubbläsern auf nicht gepflasterten oder asphaltierten Wegen und Plätzen verursacht Staubbelästigungen, die sowohl für die Mitarbeitenden, die Anwohnenden als auch für die Nutzenden der öffentlichen Flächen gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. Zusätzlich entstehen dadurch Schäden für Mikroorganismen, Flora und Fauna. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sicherzustellen, dass künftig nur noch schallgedämpfte Laubbläser im Nordend auch nur noch auf asphaltierten oder gepflasterten Flächen und Wegen eingesetzt werden. Dadurch würde auch die Lärmbelästigung der Anwohnenden reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 725 Aktenzeichen: 79-3
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserte Sicherheit untere Berger StraßeOMOB 323.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6380 entstanden aus Vorlage: OF 791/3 vom 20.11.2024 Betreff: Verbesserte Sicherheit untere Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße zwischen Höhenstraße und Anlagenring das bestehende Schrägparken für Fahrzeuge zukünftig vollständig in Parallelparken am Straßenrand zu ändern. Im Zuge dieser Maßnahme sollen alle Straßenecken auf der gesamten unteren Berger Straße auf illegale Parkmöglichkeiten und Hindernisse auf den Bürgersteigen überprüft werden, um so nach deren Beseitigung übersichtliche und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, zu schaffen. Begründung: Die Sicherheitslage auf der unteren Berger Straße ist für Fahrradfahrende und zu Fuß Gehende (insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen) aufgrund der durch die Schrägparkplätze verursachten Enge und Unübersichtlichkeit als sehr prekär einzuschätzen. Eine ganze Serie von Anträgen des Ortsbeirats 3 mit Vorschlägen zur Verbesserung der Lage wurden vom Magistrat immer wieder abgelehnt mit der Begründung, dass es aus Sicht des Magistrats einer umfassenden Gesamtplanung bedarf, die im Hinblick auf die vorhandenen Kapazitäten erst einmal nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Ortsbeirat hat Verständnis für die Kapazitätsengpässe des Magistrats. Doch die hier vorgeschlagene Veränderung ist mit wenigen Ressourcen zu bewältigen und wäre eine sehr notwendige Zwischenlösung bis zu einer vermutlich auf Jahre nicht zu erwartenden Gesamtplanung. Diese Lösung fordern nicht nur fast alle Parteien des Ortsbeirates ein, sondern auch eine Mehrheit der Gewerbetreibenden. Die Situation in der unteren Berger Straße ist aus Sicht des Ortsbeirats so nicht länger haltbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Lärmmessungen bei Beschwerden über gastronomische BetriebeOMOB 123.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6381 entstanden aus Vorlage: OF 793/3 vom 18.11.2024 Betreff: Lärmmessungen bei Beschwerden über gastronomische Betriebe Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie werden Lärmmessungen bei Beschwerden über Gastronomiebetriebe durchgeführt? a) Wird der betroffene Betrieb über die Lärmmessung informiert? b) Wird dem betroffenen Betrieb der Namen des Beschwerdeführers mitgeteilt? c) Zu welchen Tageszeiten und an welchen Wochentagen sind Lärmmessungen möglich? 2. Der Magistrat wird gebeten, eine Übersicht zu erstellen über die im Jahr 2024 bei der "Gewerbeinfo" eingegangenen Beschwerden über Gastronomiebetriebe in Nordend-Ost und Nordend-West: d) Wie viele Beschwerden sind eingegangen? e) Wie viele Betriebe wurden genannt? (gab es ggf . Mehrfachnennungen) f) Waren auch Kioske betroffen? g) Wie viele Lärmmessungen wurden bei wie vielen Betrieben durchgeführt? Wurden Betriebe auch mehrmals gemessen? 3. Welche Sanktionsmaßnahmen hat die Stadt im Falle festgestellter Verstöße? a) Wie oft wurden Sanktionsmaßnahmen ergriffen? Wie viele Betriebe waren davon betroffen? Waren darunter auch Kioske? 4. Gab es Beschwerden zu Geruchsbelästigungen und wenn ja, wie viele? Begründung: Das Thema "Lärmbelästigung durch Gastronomie" beschäftigt den Ortsbeirat 3 in beiden Stadtteilen, Nordend-Ost und Nordend-West, regelmäßig. Dabei fallen immer wieder die Namen einiger Gaststätten. Durch die erbetene Übersicht möchte der Ortsbeirat 3 sich einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen. In der Vergangenheit wurde von Beschwerdeführenden immer wieder die Angst geäußert, dass sie mit Unannehmlichkeiten rechnen müssten, wenn ihre Namen im Zusammenhang mit Beschwerden gegenüber den Betrieben genannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 640 Aktenzeichen: 32-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße sichernOMOB 323.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6382 entstanden aus Vorlage: OF 799/3 vom 21.11.2024 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Situation für Fußgänger/innen an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße besser zu sichern. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 1. Die Grünphase für Fußgänger/innen wird von neun Sekunden auf 15 Sekunden verlängert; 2. die Grünphase für die Linksabbieger aus der Fürstenbergerstraße wird erst im Anschluss an die Fußgängerampel zugeschaltet; 3. ein Gelbblinker für Autos wird installier t, damit klar ist, dass dort Fußgänger/innen queren; 4. eine Fußgängerampel wird installieret, die die Zeit der sicheren Querung herunterzählt, wie in vielen großen Städten zu beobachten ist. Begründung: Die zur Debatte stehende Fußgängerampel ist ein zentraler Punkt für den Schulweg von Kindern mehrerer Schulen (Elisabethenschule, Fürstenbergerschule, Kantschule, Lessing-Gymnasium, Engelbert-Humperdinck-Schule, Holzhausenschule). Die aktuelle Ampelschaltung berücksichtigt diesen Umstand in keiner Weise, tatsächlich ist sie eine höchst gefährliche Kreuzung für Schulkinder. An der Kreuzung der Eschersheimer Landstraße mit der Fürstenbergerstraße ist die Grünphase für Fußgänger, um die Eschersheimer Landstraße zu queren, sehr kurz. Die Zeit von neun Sekunden reicht selbst für einen Erwachsenen nur aus, um bis in die Mitte der Eschersheimer Landstraße zu kommen, der Rest der Querung muss dann bei Rot erfolgen. Die übliche Argumentation, dass auch kurze Ampelphasen immer zur sicheren Querung ausreichen, wird in diesem Fall durch die Linksabbieger aus der Fürstenbergerstraße aufgehoben. Da die Grünphase der Autos versetzt beginnt, nehmen die Fahrer/innen hier nur wahr, dass Fußgänger/innen bereits Rot haben und drängeln oder schlängeln sich sogar zwischen zwei Blöcken von Fußgänger/innen durch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1022 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke FichardstraßeOMOB 123.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6383 entstanden aus Vorlage: OF 800/3 vom 21.11.2024 Betreff: Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße Der Magistrat wird um einen Ortstermin gebeten, um Verbesserungsmöglichkeiten für die Situation an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße abzuwägen. Zu diesem Termin soll auch der ADFC eingeladen werden. Begründung: Der Platz an der nördlichen Ecke der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fichardstraße ist sehr begrenzt: Der Gehweg ist an dieser Stelle durch einen stark frequentierten Radweg zweigeteilt, auf dem Radfahrende auch mal in Gegenrichtung unterwegs sind und auf die breitere Seite des Gehwegs ausweichen. Wer mit dem Fahrrad dort aufs Überqueren wartet, hat nur drei Möglichkeiten: entweder steht man vorne längs zu Fahrbahn und lässt kaum Stehplatz für zu Fuß Gehende, oder man steht rechtwinklig zur Fahrbahn, sodass das Hinterrad in den Radweg ragt, oder man wartet auf der etwas breiteren Seite des Gehwegs, nimmt aber Fußgängern den Platz zum Passieren. Auf der breiteren Seite stehen in der wärmeren Jahreszeit jedoch nicht nur die Tischchen einer Pizzeria und des Eiscafés Michielin, sondern auch kleine Schlangen von Eishungrigen (Kindern). Der Radweg setzt sich besonders in der dunkleren Jahreszeit kaum erkennbar vom Fußweg ab. Im Jahr 2019 gab es bereits auf der Ideenplattform der Stadt Frankfurt "Frankfurt fragt mich" eine Initiative, die längere Grünphasen für Fußgänger auf dem unteren Abschnitt der Eschersheimer Landstraße forderte. Sie fand mehr als 200 Unterschriften. Bei einer längeren Grünphase wäre die Querungszeit inklusive Räumungsphase lang genug, um die Fahrbahn plus den Radweg zu überqueren. Geändert hat sich leider nichts, es gilt weiterhin: erst das Auto, dann die Räder - und zuletzt diejenigen, die allein auf ihre Füße angewiesen sind, um sich fortzubewegen. Das muss geändert werden. Der Ortsbeirat regt daher eine Ortsbegehung nach Einbruch der Dunkelheit an, um gemeinsam nach Lösungen für eine Verbesserung dieser Gefahrenzone zu suchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 630 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Glauburgplatz nachhaltig umgestaltenOMOB 123.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6384 entstanden aus Vorlage: OF 807/3 vom 09.01.2025 Betreff: Glauburgplatz nachhaltig umgestalten Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz und Begegnungsort am Glauburgplatz nachhaltig und generationengerecht umzugestalten. Bei der Umgestaltung soll für alle Altersgruppen die Attraktivität erhöht werden. Folgende Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden: - mindestens ein Mülleimer soll durch eine Müllgarage ersetzt werden; - eine Schaukel soll durch eine Kleinkindschaukel ersetzt werden; - Sonnenschirme (laut Grünflächenamt auf Lager) werden aufgestellt; - eine kleine Nestschaukel soll das Angebot für Kleinkinder zusätzlich erweitern; - die Kiesflächen werden durch natürlichen Fallschutzbelag, bspw. Rindenmulch, ersetzt (im Rutschen-/Schaukel-/Kletterbereich); - die Schäden an den Zäunen (vor allem zur Lortzingstraße) sollen repariert werden; - der Zaun zur Glauburgstraße soll begrünt werden. Folgende Maßnahmen werden geprüft: - die Errichtung einer kleinen Tribüne aus Holz zum Zuschauen, Sachen ablegen, Pause machen und Klettern für Kleinkinder; - die Installierung einer räumlich und zeitlich begrenzten Beleuchtung mit LED-Strahlern (warmweiß, keine Lichtverschmutzung, Bewegungsmelder) im Bereich des Fußballplatzes und des Streetballplatzes; - die Aufstellung eines Kinder-Basketballkorbs; - Baumpflanzungen, insbesondere im Bereich von Rutsche/Schaukel - nötigenfalls kommen Sträucher als Ersatz infrage; - die Etablierung eines Trinkbrunnens; - die Etablierung einer öffentlichen Toilette. Es wäre zu begrüßen, wenn die zu prüfenden Maßnahmen im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes umgesetzt werden würden. Im Rahmen der Gesamtplanung sollte ein Kostenplan für die Einzelmaßnahmen erstellt werden, um Spenden einwerben zu können. Begründung: Der Glauburgplatz soll durch die Umgestaltung sein Potenzial für mehr Lebensqualität im Nordend voll entfalten können. Davon ist er heute weit entfernt. Unter anderem leidet die Aufenthaltsqualität unter mangelnder Klimaresilienz durch die starke Versiegelung und schlechte Beleuchtung. Begrünung soll Schatten spenden, ein Trinkbrunnen Erfrischung ermöglichen. Die fehlende öffentliche Toilette stellt eine Zumutung dar. Die Struktur und Atmosphäre des Glauburgplatzes, bisher dominiert von Stein, Kies und Metall, soll durch die Umgestaltung grüner und freundlicher werden. Eine Initiative der Anwohner*innen stellte dem Ortsbeirat 3 in der Sitzung am 12.09.2024 eine Liste von Ideen zur Umgestaltung vor. Mittlerweile ist die Elterninitiative dabei, einen Verein (glaubiev.de) zu gründen. "Grundidee ist die Veränderung der Wahrnehmung des Spielplatzes von einem heißen Bolzplatz mit viel Beton zu einem Begegnungsort für alle Generationen durch mehr Vielfalt und Erholung", hieß es bei der Vorstellung. Auch soll der Mangel an Begegnungsstätten und Jugendeinrichtungen für Kinder ab zehn Jahren im Nordend adressiert werden. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich und fraktionsübergreifend die Initiative der Anwohner*innen. An einem Ortstermin am 21.11.2024 beteiligten sich neben Vertreter*innen der Anwohner*inneninitiative und dem Ortsbeirat 3 auch Vertreter des Grünflächenamtes. Eine zeitnahe Umsetzung einiger priorisierter Maßnahmen wurde in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 798 Antrag vom 11.06.2025, OF 892/3 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7192 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Glauburgplatz - Neue Vorgaben durch neue Bebauung?OMOB 323.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6385 entstanden aus Vorlage: OF 808/3 vom 05.01.2025 Betreff: Glauburgplatz - Neue Vorgaben durch neue Bebauung? Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Welche Auflagen bestehen für den Bauherren des Wohngebäudes am Glauburgplatz zur Wiederherstellung der im Rahmen der Baumaßnahme beanspruchten Flächen? b) Welche Auswirkungen hat die nun noch näher gerückte Wohnbebauung auf den Spielplatz und die dort stattfindenden Feste? Besteht hier nur Bestandsschutz für den Status q uo oder ist auch eine Erweiterung möglich? Begründung: Bereits in der Planungsphase der neuen Wohnbebauung am Glauburgplatz hat sich der Ortsbeirat 3 für den Bestandsschutz des Spielplatzes und der auf dem Platz stattfindenden Feste eingesetzt. Jetzt tauchte im Zusammenhang mit Vorschlägen zur Neugestaltung des Glauburgplatzes der Begriff des Bestandsschutzes auf, jedoch mit dem Hinweis, dass z. B. eine andere Positionierung des Basketballkorbes nicht möglich sei. Ein Spielplatz kann kein statischer Ort sein, er muss die Möglichkeit haben, sich den nachwachsenden Generationen anzupassen. Gleichzeitig müssen unsere Freiflächen multifunktionaler werden. Das muss auch für den öffentlichen Ort "Glauburgplatz" gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1005 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellenOMOB 123.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6386 entstanden aus Vorlage: OF 811/3 vom 07.01.2025 Betreff: Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der östlichen Seite der Gluckstraße zwischen Neuhofstraße und Glauburgstraße von Querparkplätzen zu Längsparkplätzen umzugestalten. Begründung: Anwohner*innen weisen immer wieder darauf hin, dass die querparkenden Autos auf der östlichen Seite der Gluckstraße regelmäßig die Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter verletzen. Im Einzelfall parken Kleinbusse oder sehr lange Autos so nah an der Grundstücksmauer, dass selbst gesunde zu Fuß Gehende nicht mehr durchkommen. Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer*innen kommen so gut wie nie durch. Gleichzeitig ist die Straße so schmal, dass Autofahrer*innen des Öfteren Mühe haben, an querparkenden Autos, die in den Straßenraum hineinragen, vorbeizukommen. Autos und Fahrradfahrer*innen kommen nie aneinander vorbei. Es ist zu vermuten, dass die Einrichtung der Querparkplätze zu einer Zeit entstand, in der die Autos noch nicht so groß und lang waren und in der dem Fußverkehr schlicht kaum Beachtung geschenkt wurde. Nach heutigen Regelungen ist das Arrangement nicht mehr hinnehmbar. Mittlerweile ging auch eine Mängelmeldung bei der Meldeplattform Mobilität der Stadt Frankfurt ein. Das Straßenverkehrsamt verwies die Antragstellerin an den Ortsbeirat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Weitere Öffnung der Grünen Lunge für BesucherOMOB 123.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6387 entstanden aus Vorlage: OF 814/3 vom 06.01.2025 Betreff: Weitere Öffnung der Grünen Lunge für Besucher Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Gartentor westlich des Kleingartenwegs, das zum "Amazonasweg" im Gebiet der Grünen Lunge führt, für zunächst ein Jahr für BesucherInnen geöffnet werden kann. Nach Ablauf dieses Zeitraums soll evaluiert werden, ob es zu vermehrtem Vandalismus und Vermüllung kam. Idealerweise soll ein Schild an der Stelle des Tors auf die neue Situation und den zunächst temporären Charakter hinweisen. Begründung: Die Öffnung der Grünen Lunge war von Anbeginn an nicht nur politisch gewollt, sondern wird auch von vielen SpaziergängerInnen gewünscht. Damit wäre das Gebiet auch über eine Ost-West-Achse begehbar. Wie die Bürgerinitiative zum Erhalt der Grünen Lunge am Günthersburgpark mitteilt, hat sie bereits vergeblich versucht, sich selbst mit dem Anliegen an die Ämter zu wenden, offenbar fühlte sich niemand zuständig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1068 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich machenOMOB 323.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6388 entstanden aus Vorlage: OF 820/3 vom 09.01.2025 Betreff: Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich machen Der Magistrat wird gebeten , die Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich zu machen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob eine Wickelmöglichkeit in den bestehenden Toiletten eingerichtet werden kann. Begründung: Der Günthersburgpark verfügt, wie die meisten öffentlichen Plätze und Parks, noch immer nicht über eine eigene Toilettenanlage. Das einzige Toilettenangebot findet sich im Kiosk neben der Orangerie. Damit sind die Öffnungszeiten der Toiletten jedoch auch an die des Kiosks geknüpft. Da der Kiosk in Randzeiten und in den Wintermonaten nicht betrieben wird, sind auch die Toiletten in dieser Zeit nicht zugänglich. Der Park wird jedoch ganzjährig besucht, insbesondere von Eltern und ihren Kindern, die den benachbarten Spielplatz nutzen. Diesen stehen in dieser Zeit weder im Park noch in direkter Umgebung sanitäre Anlagen zur Verfügung - anders als beispielsweise im Holzhausen- und Grüneburgpark. Dieser Umstand bringt alle Parkbesucher in die Verlegenheit, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die die Stadt Frankfurt laut Website mit 70 Euro Bußgeld ahndet (Urinieren im öffentlichen Raum). Darüber hinaus sind Eltern mit kleinen Kindern dazu gezwungen, ihre Kinder draußen und ggf. bei Minusgraden zu wickeln. Der Ortsbeirat ist davon überzeugt, dass öffentlich zugängliche Toiletten viel besser dazu geeignet wären, Parkbesucher vom Begehen einer Ordnungswidrigkeit abzuhalten, als es die Androhung von Bußgeldern jemals könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 808 Antrag vom 20.11.2025, OF 965/3 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7865 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 91-22
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ergänzung Haltestelle „Günthersburgpark“OMOB 323.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6389 entstanden aus Vorlage: OF 821/3 vom 05.01.2025 Betreff: Ergänzung Haltestelle "Günthersburgpark" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bezeichnung der Haltestelle "Günthersburgpark" um den neuen Platznamen "Jina-Mahsa-Amini-Platz" erweitert werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 3 würde die Erwähnung zur besseren Auffindbarkeit dieses sympolträchtigen Platzes begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1021 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradbügel vor der Musterschule errichtenOMOB 123.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6390 entstanden aus Vorlage: OF 824/3 vom 05.01.2025 Betreff: Fahrradbügel vor der Musterschule errichten Vorgang: OM 4926/23 OBR 3; ST 698/24 D er Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel im Bereich Oberweg gegenüber der Musterschule (vor ehemaligem Café) im Anschluss an die bereits bestehenden Fahrradständer zu installieren. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirates war der Platz mittels eines Fotos dargestellt. Die Antwort des Magistrates bezog sich jedoch auf eine andere Stelle. Deshalb nochmals die Anregung für diese Stelle. Der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich der Musterschule ist nach wie vor sehr groß. Nicht umsonst war die Musterschule Gewinnerin des diesjährigen Schulradel-Wettbewerbs 2024. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 698 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 524 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Café im Adolph-von-HolzhausenPark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdetOMOB 123.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6391 entstanden aus Vorlage: OF 825/3 vom 23.01.2025 Betreff: Café im Adolph-von-Holzhausen-Park: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet Der Magistrat wird gebeten, Abstand von einer angedachten Versetzung des Café-Pavillons im Adolph-von-Holzhausen-P ark zu nehmen und die Wiedereröffnung des Cafés in diesem Frühjahr zu ermöglichen. Begründung: Das Café im Adolph-von-Holzhausen-Park ist seit über einem Jahr geschlossen. Bei einem Ortstermin am 16.01.2025 wurde Folgendes festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach des Cafés bis auf 30 Zentimeter heranreicht. Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. 20.000 Euro. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf zehn Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, eine Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter der Betonplatte könnte diese Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden. Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus der Sicht des Architekten eine Versetzung des Cafégebäudes nicht notwendig. Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt. Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt. Der Cafébetreiber würde die Patenschaft für den Baum übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 728 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Neuordnung der Buslinie 69OMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6392 entstanden aus Vorlage: OF 857/9 vom 28.10.2024 Betreff: Neuordnung der Buslinie 69 Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 69 dergestalt neu zu ordnen, dass sich Start bzw. Ziel am Platz Am Weißen Stein befinden und der Einsatz von Kleinbussen zur Bedarfsdeckung ausreicht. Begründung: Die ursprünglich nur bis zum Platz Am Weißen Stein bestehende Buslinie 69, von der Hügelstraße startend, wurde bis zum Markus Krankenhaus erweitert, um dessen Erreichbarkeit zu verbessern. Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Busverbindung auch zu begrüßen. Allerdings führt der mit einem höheren Bedarf in dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Platz Am Weißen Stein begründete Einsatz von größeren Standardbussen in der Kurhessenstraße immer wieder zu Stausituationen - selbst im Bereich der als Begegnungsstellen ausgewiesenen Kreuzungen - sowie dazu, dass entweder Bus oder Begegnungsverkehr teilweise über den Gehweg ausweichen, was diesen bereits deutlich geschädigt hat. Da der Bedarf in dem Abschnitt zwischen den Haltestellen "Am Weißen Stein" und "Markus-Krankenhaus" problemlos mit Kleinbussen gedeckt werden kann, ist eine Neuordnung der Buslinie 69 angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schlechte Beleuchtung GrafenstraßeOMOB 123.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6393 entstanden aus Vorlage: OF 876/9 vom 21.11.2024 Betreff: Schlechte Beleuchtung Grafenstraße Bürger berichten, dass die Straßenbeleuchtung der Grafenstraße im südlichen Teil bis zur Einmündung in die Hügelstraße unzureichend sei. Die auf der östlichen Seite installierten Laternen dringen mit ihrer Beleuchtung bei dieser breiten baumbestandenen Straße nicht bis zur gegenüberliegenden Straßenseite durch. Es sollen schon Passanten bei Dunkelheit in das Straßenbegleitgrün gestürzt sein. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen für eine bessere Beleuchtung zu sorgen, um so seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1088 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zustand des denkmalgeschützten Wasserturms in EschersheimOMOB 123.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6394 entstanden aus Vorlage: OF 890/9 vom 12.01.2025 Betreff: Zustand des denkmalgeschützten Wasserturms in Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob, und wenn ja, wann das Denkmalamt den Zustand des historischen Wasserturms in Eschersheim zuletzt überprüft hat; 2. ob es zum Zustand und zur Zukunft des Gebäudes in den letzten Jahren Gespräche mit der Mainova AG gab und 3. welche Pläne die Mainova AG als Eigentümerin zur denkmalgerechten Ertüchtigung des Wasserturms hat. Begründung: Der alte Wasserturm in Eschersheim ist ein wichtiges Wahrzeichen des Ortsbezirks und steht unter Denkmalschutz. Der augenscheinlich schlechter werdende Zustand des Gebäudes gibt Anlass zur Sorge. Als städtische Gesellschaft trägt die Mainova AG eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieses kulturhistorisch bedeutsamen Bauwerks. Der Ortsbeirat möchte daher in Erfahrung bringen, wie der aktuelle Stand bezüglich der denkmalpflegerischen Betreuung ist und welche Maßnahmen zur Erhaltung geplant sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1530 Antrag vom 16.10.2025, OF 1109/9 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7685 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-5
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/TreunerwegOMOB 123.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6395 entstanden aus Vorlage: OF 892/9 vom 13.01.2025 Betreff: Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg Im Bereich des Treppenabgangs mit anschließendem Weg zwischen Lindenring 27 bis 33 und Treunerweg sammelt sich weggeworfener Müll. Hundebesitzer*innen nutzen oft die Treppe und vermissen dort eine Gelegenheit zur Entsorgung von Hundekotbeuteln. Der obere Treppenabgang ist bei gutem Wetter ein beliebter Treffpunkt von jungen Menschen, die dort keine Möglichkeit haben, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Magistrat wird gebeten, jeweils am oberen Treppenabgang (Lindenring) und am unteren Ende im Treunerweg krähensichere Abfallbehälter anzubringen. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 457 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Abfallbehälter an der Bahnquerung Am Grünen GrabenOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6396 entstanden aus Vorlage: OF 893/9 vom 12.01.2025 Betreff: Abfallbehälter an der Bahnquerung Am Grünen Graben Der Magistrat wird gebeten, jeweils am Beginn und am Ende des im Betreff genannten Weges einen krähensicheren Abfallbehälter anzubringen. Begründung: Auf der gesamten Wegstrecke zwischen Zehnmorgenstraße und Am Grünen Graben befindet sich kein Abfallbehälter. Insbesondere auf der Seite Am Grünen Graben liegt einiges an Müll herum (unterhalb der Treppe und an der Lärmschutzwand). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 455 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Klimaanpassung im Ortsbezirk 9: Aufnahme des Platzes „Im Geeren“ in das Programm „Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung“ und Prüfung einer „Klimakiste“ als ZwischenlösungOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6397 entstanden aus Vorlage: OF 894/9 vom 12.01.2025 Betreff: Klimaanpassung im Ortsbezirk 9: Aufnahme des Platzes "Im Geeren" in das Programm "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" und Prüfung einer "Klimakiste" als Zwischenlösung Vorgang: OM 3143/22 OBR 9; ST 192/23; ST 1707/23; M 18/23; B 288/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Platz Im Geeren 90 bis 92 nach den im Magistratsvortrag M 18 genannten sechs Kriterien (Mesoklima, Vulnerabilität, Starkregengefahr, Bedeutung im Quartier, Mikroklima, funktionale Defizite) für eine Aufnahme in das Programm "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" infrage kommt, und falls ja, den Platz in das Arbeitsprogramm für die Umgestaltung von Plätzen aufzunehmen; 2. ob bis zur möglichen grundlegenden Umgestaltung als Zwischenlösung die Aufstellung einer "Klimakiste" (eine Art Gartenhütte ohne Dach, ca. 20 Quadratmeter, mit Pflanzenkübeln und Wasservernebler) für jeweils sechs Monate in der Sommersaison möglich ist, um zeitnah einen kühlen Ort für Hitzeperioden in Eschersheim anbieten zu können und um das lokale Bürger*innenengagement zu unterstützen. Für die Klimakiste wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten , ob und wie die technischen Voraussetzungen (Strom- und Wasseranschluss) erreicht werden können, die auch für eine spätere dauerhafte Platzgestaltung nutzbar wären, sowie Finanzierungsmöglichkeiten, Aufstellflächen unter Berücksichtigung der Feuerwehrzufahrt, der Haltestelle des Bücherbusses und des Lieferverkehrs. Eine Abstimmung mit den Anwohner*innen, die zu ihrer Idee bereits Kontakt zum Klimareferat aufgenommen haben, wäre dabei wünschenswert. Begründung: Der Platz Im Geeren 90 bis 92 zeigt deutliche Defizite hinsichtlich der Klimaanpassung: Er ist vollständig versiegelt, heizt sich im Sommer extrem auf und die Hälfte der Randbepflanzung ist bereits eingegangen. Mit seiner Nähe zu einem Altenheim und einer Kita kommt ihm eine besondere Bedeutung im Quartier zu. Als Zwischenlösung bis zur grundlegenden Umgestaltung bietet sich die Installation einer "Klimakiste" an. Diese soll nicht nur der Kühlung dienen, sondern auch für pädagogische und Informationsveranstaltungen genutzt werden, etwa zu Themen wie städtische Förderung für Solaranlagen, Gebäudesanierung und Begrünungen sowie zur Klimaanpassung und Transformation. Die informelle "Klimainitiative Eschersheim" hat sich bereit erklärt, den Betrieb und die saisonale Ein- und Auslagerung zu übernehmen. Unterstützung bei Bepflanzung und Lagerung wurde bereits von ansässigen Gärtnereien zugesagt. Eine fachliche Beratung durch die Senckenberg Gesellschaft wird angestrebt. Der Platz Im Geeren könnte, ähnlich wie die im Bericht vom 29.07.2024, B 288, genannten Plätze, von einer klimaangepassten Umgestaltung erheblich profitieren und sollte daher bei der jährlichen Aktualisierung der Prioritätenliste berücksichtigt werden. Die für die "Klimakiste" geschaffene Infrastruktur könnte dabei auch für die spätere dauerhafte Platzgestaltung genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3143 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 192 Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1707 Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 687 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1904 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-3
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beschilderung am S-Bahnhof „Eschersheim“: Für eine bessere Orientierung am SBahnhof „Eschersheim“!OMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6398 entstanden aus Vorlage: OF 896/9 vom 12.01.2025 Betreff: Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S-Bahnhof "Eschersheim"! Der Magistrat wird gebeten, die Ausgänge mit Straßenschildern zu kennzeichnen bzw. sich mit der Bahn ins Benehmen zu setzen, um diese Ausgänge klar zu markieren. Begründung: Der neu gestaltete S-Bahnhof kann über verschiedene Treppen verlassen werden. Mit einer Treppe kommen die Fahrgäste in den Bereich Alt-Eschersheim bzw. auf der Maybachbrücke auf der Seite an, in der sie in beide Richtungen (Weißer Stein oder Alt-Eschersheim) weiterlaufen können. Die andere Treppe führt aber auf die Seite der Brücke, die sich auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße befindet und, um nach Alt-Eschersheim zu gelangen, eine Querung der Straße erfordert, was wiederum erst am Weißen Stein möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 691 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1839 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 743 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51OMOB 1323.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6399 entstanden aus Vorlage: OF 898/9 vom 13.01.2025 Betreff: Parkplätze Niedwiesenstraße 41 bis 51 Im Rahmen des S6-Ausbaus mussten in der Liegenschaft Niedwiesenstraße 41 bis 51 die Autoparkplätze entlang des Bahndammes entfernt und den Mietern der Plätze gekündigt werden. Mittlerweile sind die Bauarbeiten an dieser Stelle schon lange beendet und die Parkplätze wieder hergerichtet und nummeriert worden. Bewohner der Häuser beklagen, dass diese Plätze zurzeit nicht vermietet werden und leer stehen. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der ABG Frankfurt Holding, die Eigentümerin der Liegenschaft 41 bis 51 ist, zu verständigen und in Erfahrung zu bringen, ab wann die Parkplätze für die Bewohner*innen wieder zur Verfügung stehen und falls die Plätze zurzeit nicht vermietet werden, die Gründe zu erfragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 555 Aktenzeichen: 00-16
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußweg zwischen U-Bahn-Station „Ginnheim“ und UBahnStation „Niddapark“/SBahnStation „Ginnhheim“ sanierenOMOB 1623.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6400 entstanden aus Vorlage: OF 899/9 vom 12.01.2025 Betreff: Fußweg zwischen U-Bahn-Station "Ginnheim" und U-Bahn-Station "Niddapark"/S-Bahn-Station "Ginnhheim" sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg unter der Rosa-Luxemburg-Brücke zwischen der U-Bahn-Station "Ginnheim" und der U-Bahn-Station "Niddapark"/S-Bahn-Station "Ginnheim" zu sanieren. Begründung: Der Fußweg wird immer häufiger frequentiert und befindet sich teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Unter der Rosa-Luxemburg-Brücke befindet sich eine große Pfütze und bei der Verbindung hin auf die Brücke gibt es eine Stufe (Barrierefreiheit nicht gegeben). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 662 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - S-Bahn-Station „Ginnheim“: Anbindung an die U-Bahn verbessernOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6401 entstanden aus Vorlage: OF 900/9 vom 12.01.2025 Betreff: S-Bahn-Station "Ginnheim": Anbindung an die U-Bahn verbessern Vorgang: E 65/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, 1. spätestens nach Abschluss der Sanierung der U-Bahn-Stadtion eine deutliche Wegweisung zwischen der S-Bahn-Station "Ginnheim" und der U-Bahn-Station "Niddapark" zu installieren und auf die DB einzuwirken, dies ebenfalls auf ihrem Gelände vorzunehmen; 2. über den aktuellen Abstimmungsstand bezüglich eines zusätzlichen barrierefreien Zugangs zur S-Bahn-Station von der Ginnheimer Seite zu berichten und dabei auch den Sachstand zur beschlossenen Machbarkeitsstudie (E 65) darzulegen; 3. auf die Deutsche Bahn einzuwirken, ein zuverlässiges Wartungskonzept für den Aufzug vorzulegen und zu erwirken, dass dem Magistrat regelmäßig über Ausfälle der Aufzugs anlage der DB berichtet wird; 4. eine Möglichkeit zur Straßenquerung von der S-Bahn-Station kommend über die Straße Am Ginnheimer Wäldchen zur U-Bahn-Station "Niddapark" einzurichten. Begründung: Die neue S-Bahn-Station "Ginnheim" wurde im Dezember 2024 eröffnet und wird bereits gut als Umsteigestation angenommen. Allerdings fehlt bislang eine klare Beschilderung zum Umstieg zwischen S- und U-Bahn, was besonders ortsunkundige Fahrgäste vor Probleme stellt. Der vorhandene Aufzug ist bereits kurz nach der Eröffnung mehrfach ausgefallen, was für mobilitätseingeschränkte Menschen eine große Hürde darstellt, denn der einzige Zugang erfolgt in diesem Fall über eine lange Treppe. Eine regelmäßige Information über Ausfälle würde es dem Ortsbeirat ermöglichen, die Zuverlässigkeit der Anlage zu bewerten und weitere Argumente für eine redundante barrierefreie Anbindung der Station liefern. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Etatantrag E 65 bereits Mittel für eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines direkten Zugangs vom Stadtteil Ginnheim bereitgestellt. Nach der nun erfolgten Genehmigung des Haushalts sollte zeitnah mit der Umsetzung begonnen werden. Mit der geplanten Modernisierung der U-Bahn-Station "Niddapark" und einer besseren Anbindung an den Stadtteil Ginnheim könnte das Potenzial der Station für die Anwohnerinnen und Anwohner des Ortsbezirks 9 besser ausgeschöpft werden. Dafür ist eine transparente Kommunikation über die anstehenden Baumaßnahmen wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 65 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 695 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2045 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133OMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6402 entstanden aus Vorlage: OF 902/9 vom 12.01.2025 Betreff: Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133 Der Magistrat wird gebeten, auf der kleinen Grünfläche zwischen der Ginnheimer Landstraße 133 (Fahrrad-Station Frankfurt) und dem Wasserhäuschen am Spielplatz der U-Bahn-Station "Ginnheim" drei Bäume zu pflanzen. Begründung: Die kleine - teilweise eingezäunte - Grünfläche ist möglicherweise ein geeigneter Standort, um neue Bäume zu pflanzen und so vor Ort für etwas Abkühlung und Begrünung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 660 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbindungswege hin zum Auslagerungsort der Diesterwegschule unter der RosaLuxemburgBrücke von Unrat säubernOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6403 entstanden aus Vorlage: OF 903/9 vom 12.01.2025 Betreff: Verbindungswege hin zum Auslagerungsort der Diesterwegschule unter der Rosa-Luxemburg-Brücke von Unrat säubern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verbindungswege hin zum Auslagerungsort der Diesterwegschule unter der Rosa-Luxemburg-Brücke von Müll und Unrat befreit werden. Begründung: Die Verbindungswege sind keine offiziellen Schulwege, werden aber als solche benutzt. Auch viele Spaziergänger nutzen die Gehwege, um beispielsweise die neue S-Bahn-Station "Ginnheim" zu erreichen. Der sich dort angesammelte Müll (alte Fenster, Bauschutt, Autoreifen, Einkaufswagen, Teppichboden, Kleidung etc.) sollte schnellstmöglich beseitigt werden. Die FES hat um den Auslagerungsort der Diesterwegschule herum bereits zusätzliche Abfalleimer angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 452 Aktenzeichen: 79-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt!OMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6404 entstanden aus Vorlage: OF 904/9 vom 08.01.2025 Betreff: Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt! Der Ortsbeirat begrüßt, dass der lange geforderte Umbau der Kreuzung Am Schwalbenschwanz zu einem Kreisel nun endlich angegangen und die Kurhessenstraße in diesem Abschnitt saniert wird. Ausweislich der Presseberichterstattung am 03.01.2025 plant der Magistrat allerdings weitere Maßnahmen (Anhebung von Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen, Umbau zu einer "modernen" und "ansprechenden" Straße), die dem Ortsbeirat bisher noch nicht vorgestellt worden sind. Der Magistrat wird daher aufgefordert, dem Ortsbeirat umgehend die Details der Ausführungsplanung vorzustellen, vorzugsweise im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, damit auch die Bürger davon Kenntnis nehmen können. Begründung: Es ist nicht erkennbar, warum über die in der Vergangenheit in diesem Abschnitt zur Verkehrsberuhigung bereits ergriffenen Maßnahmen (versetztes Parken) hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sein sollten. Es liegen weder Beschwerden noch Messergebnisse über zu schnelles Fahren vor, die solche Ausgaben rechtfertigten. Vielmehr steht zu befürchten, dass, wie schon des Öfteren, notwendige Maßnahmen wie die Sanierung der Straßenoberfläche zum Vorwand genommen werden sollen, weitere Kfz-Abstellplätze zu vernichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der EduardRüppellStraßeOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6405 entstanden aus Vorlage: OF 906/9 vom 13.01.2025 Betreff: Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Durch die Einführung des neuen Radwegs ist es Kraftfahrzeugfahrern nicht mehr gestattet, auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße unmittelbar rechts abzubiegen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich bereits früher über den Radweg in die Abbiegespur einzuordnen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Querungsbereich insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen schwer erkennbar ist, könnte eine entsprechende Straßenmarkierung dazu beitragen, abruptes Abbremsen zu verhindern und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger in die Eduard-Rüppell-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickelnOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6406 entstanden aus Vorlage: OF 907/9 vom 12.01.2025 Betreff: Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, aufbauend auf den Erfolgen des Grünen Ypsilons ein stadtplanerisches Konzept für die Weiterentwicklung der Grünverbindungen im Stadtteil Dornbusch zu erstellen. Dies sollte möglichst in einem Rahmenplan resultieren, der nach und nach bei Umbauten umgesetzt werden könnte. Begründung: Eine große Besonderheit des Ortsbezirks 9 sind die weitestgehend zusammenhängenden oder aneinandergrenzenden Grünflächen und dadurch abseits des Straßennetzes bestehenden Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Dieses Netz bietet eine gute Grundlage für eine systematische Betrachtung. Einen Teil dieses Verbunds zu stärken war ein wichtiges Ziel des Grünen Ypsilons, aber auch außerhalb dieses Projektgebiets (und direkt daran anschließend) bestehen sie. So führt der Weg am nordöstlichen Ende des Grünen Ypsilons zum Beispiel direkt weiter über den Sinaipark, die Sinai-Wildnis, den "Pilz-Park" über den Marbachweg in die Kaiser-Sigmund-Straße und weiter zum Hauptfriedhof, über den das Nordend, Eckenheim und in der Verlängerung über den Wasserpark auch Bornheim auf einer fast durchgängigen grünen Achse erreicht werden können. In die nördliche Richtung führt der Weg über den Sinaipark zur Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage und von dort bis nach Eschersheim. Das Projekt Grünes Ypsilon hat eindrucksvoll gezeigt, wie sich Grünflächen im Stadtteil aufwerten lassen. Diese erfolgreiche Arbeit sollte nun weitergeführt werden. Mit dem neuen Konzept könnte ein durchgängiges Netz von kühlen, grünen, ruhigen und sicheren Wegen entstehen - vom Dornbusch bis in die Nachbarstadtteile. Besonders Familien mit Kindern, ältere Menschen und alle, die gerne zu Fuß unterwegs sind, würden von sicheren und attraktiven Verbindungen abseits der großen Straßen profitieren. Anders als beim Grünen Ypsilon sind hier keine großen Umbauten nötig. Viele Verbesserungen können schrittweise umgesetzt werden: verbesserte Wege, zusätzliche Bänke zum Ausruhen, bessere Beleuchtung, neue Bäume für mehr Schatten oder die Entsiegelung kleiner Flächen. Wichtig ist jetzt vor allem - zu erfassen, was schon gut funktioniert; - herauszufinden, wo es Verbesserungspotenzial und -bedarf gibt; - die bestehenden Wege besser bekannt zu machen; - neue Verbindungen zu identifizieren; - die verbundenen Grünflächen langfristig zu sichern. Ein zusammenhängendes Netz von Grünverbindungen dient nicht nur der Naherholung, sondern auch dem Klimaschutz und der Vernetzung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der Dornbusch könnte damit seine Qualität als grüner, lebenswerter Stadtteil weiter ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 866 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Installation einer adaptiven Beleuchtung auf dem Fußweg parallel zur JeanMonnetStraße zwischen dem Haus Aja TextorGoethe und dem Parkplatz an der KirschwaldstraßeOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6407 entstanden aus Vorlage: OF 908/9 vom 12.01.2025 Betreff: Installation einer adaptiven Beleuchtung auf dem Fußweg parallel zur Jean-Monnet-Straße zwischen dem Haus Aja Textor-Goethe und dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Fußweg parallel zur Jean-Monnet-Straße im Abschnitt zwischen dem Haus Aja Textor-Goethe (Kreuzung Hügelstraße) und dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Begründung: Der unbeleuchtete Fußweg wird regelmäßig von Anwohnenden, insbesondere von Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses Aja Textor-Goethe, genutzt. In den Abendstunden und während der dunkleren Jahreszeit stellt die fehlende Beleuchtung ein Hindernis für die Anwohnerinnen und Anwohner dar. Eine adaptive Beleuchtung, die sich bei Annäherung einschaltet und nach Passage wieder dimmt, würde das Sicherheitsgefühl und die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen und den Weg auch in den Abendstunden nutzbar machen. Gleichzeitig würde diese energiesparende Lösung die Lichtverschmutzung minimieren und nachtaktive Tiere im angrenzenden Grünbereich schützen. Dies ist besonders wichtig für die älteren Menschen aus dem Haus Aja Textor-Goethe, die auf sichere Wege in ihrer unmittelbaren Umgebung angewiesen sind, aber auch für alle anderen Anwohnenden, die diese wichtige Wegeverbindung nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1087 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bürgeramt Dornbusch: mehr Service durch langfristig planbare Terminbuchungen dringend nötigOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6408 entstanden aus Vorlage: OF 911/9 vom 08.01.2025 Betreff: Bürgeramt Dornbusch: mehr Service durch langfristig planbare Terminbuchungen dringend nötig Das Bürgeramt Dornbusch - zuständig für 50.000 Menschen im Ortsbezirk - kann dienstags, donnerstags und freitags nur mit Termin aufgesucht werden. Neue Termine werden deutlich zu kurzfristig online freigeschaltet: jeweils nur acht Kalendertage im Voraus für den gleichen Tag der Folgewoche, die daher sehr schnell vergeben sind. So ist eine echte Planbarkeit des Besuchs des Bürgeramtes nicht gegeben. Deswegen wird der Magistrat gebeten, den Service für Bürger zu verbessern und die Zeitphase der Onlinebuchungen für das Bürgeramt Dornbusch deutlich zu verlängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 659 Aktenzeichen: 12
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nachsorge für Straßenbäume nach Bodenverdichtung im KühhornshofwegOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6409 entstanden aus Vorlage: OF 912/9 vom 12.01.2025 Betreff: Nachsorge für Straßenbäume nach Bodenverdichtung im Kühhornshofweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um mögliche Schäden an den Bäumen im Kühhornshofweg (Höhe Hausnummern 6 bis 12, Baukataster-Nummern 1 bis 7, u. a. Rosskastanien aus dem Jahr 1870) zu begrenzen, die durch Bodenverdichtung während der kürzlich abgeschlossenen Bauarbeiten entstanden sein könnten. Insbesondere wird er gebeten zu prüfen, ob eine nachträgliche Bodenlockerung oder andere regenerative Maßnahmen im Wurzelbereich möglich und sinnvoll sind und wie künftig ein besserer Schutz vor Verdichtung gewährleistet werden kann. Begründung: Während der Bauarbeiten im Kühhornshofweg wurde der Boden im Wurzelbereich mehrerer Bäume stark verdichtet und befahren. Die städtische "Planungshilfe für den Baumschutz auf Baustellen im öffentlichen Raum" schreibt hierzu eindeutig vor: "Schutz vor Bodenverdichtung und -versiegelung: Damit die Wurzeln nicht gequetscht werden, damit sie atmen und Nährstoffe aufnehmen können, gilt: Im Wurzelbereich dürfen keine Fahrzeuge fahren, keine Baumaschinen oder Bauwagen abgestellt und kein Baumaterial, Schüttgut oder Abfall gelagert werden. Die Erde darf nicht durch Bodenbeläge versiegelt werden." Diese Vorgabe wurde eklatant missachtet. Eine solche Verdichtung kann die Wurzeln in ihrer Funktion stark beeinträchtigen, da sie die Aufnahme von Wasser und Nährstoffen sowie die Sauerstoffversorgung der Wurzeln behindert. Um langfristige Schäden an den Bäumen zu vermeiden und deren Vitalität zu erhalten, sollten zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 709 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufstellen einer Sitzbank auf der Grünfläche an der Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg im Bereich der Haltestelle „Hauptfriedhof“OMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6410 entstanden aus Vorlage: OF 913/9 vom 12.01.2025 Betreff: Aufstellen einer Sitzbank auf der Grünfläche an der Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg im Bereich der Haltestelle "Hauptfriedhof" Der Magistrat wird gebeten, am Rand der Grünfläche an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Kühhornshofweg möglichst direkt an den Gehweg angrenzend und in direkter Nähe zur Haltestelle "Hauptfriedhof" eine Sitzbank zu installieren (siehe Bild für angedachten Bereich). Die Installation soll so erfolgen, dass möglichst keine oder nur minimale Versiegelung der Grünfläche notwendig ist. Begründung: Die betreffende Grünfläche liegt im Schatten mehrerer Bäume und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur U-Bahn-Haltestelle. Während der Wartezeit auf die U-Bahn müssen Fahrgäste derzeit in der prallen Sonne stehen oder lange Zeit stehen bleiben. Besonders für ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder an heißen Sommertagen stellt dies eine unnötige Belastung dar. Eine Sitzbank im Schatten der Bäume würde den Aufenthalt für wartende Fahrgäste deutlich angenehmer gestalten und zugleich den öffentlichen Raum aufwerten. Der Standort eignet sich aufgrund der vorhandenen Beschattung durch den Baumbestand besonders gut für eine solche Sitzgelegenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 480 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innenOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 entstanden aus Vorlage: OF 914/9 vom 12.01.2025 Betreff: Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessert werden kann; 2. ob der Abstand zum nächstgelegenen Fußgängerüberweg den rechtlichen Anforderungen für die Einrichtung eines weiteren Überwegs entspricht und ob dies sonst angesichts des Wunsches des Ortsbeirats 3, den vorhandenen südlich gelegenen Zebrastreifen vor den Eingang des Hessischen Rundfunks zu verlegen, möglich wäre; 3. welche alternativen Querungshilfen (z. B. Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln) möglich wären, falls ein Zebrastreifen aufgrund der Abstandsregelungen nicht infrage kommt. Begründung: Die Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt, ist aber derzeit für Fußgänger unübersichtlich gestaltet. Auch wenn es in der Nähe bereits einen Fußgängerüberweg gibt, zeigt die Situation vor Ort, dass an der Kreuzung selbst ein Bedarf für eine sichere Querungsmöglichkeit besteht. Dies gilt insbesondere bei schlechter Witterung, da ein Teil der Fußwege, auf die der vorhandene Zebrastreifen führt, nicht versiegelt ist. Falls die Einrichtung eines weiteren Zebrastreifens aufgrund der vorgeschriebenen Mindestabstände nicht möglich sein sollte, sollten alternative Maßnahmen geprüft werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7320 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - U-BahnStammstrecke: Begrünung von Gleisen und ZäunenOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6412 entstanden aus Vorlage: OF 915/9 vom 08.01.2025 Betreff: U-Bahn-Stammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, sodass die oberirdischen Gleise und die begrenzenden Zäune der U-Bahn-Stammstrecke begrünt werden. Ziele sind mehr kühlendes Grün in der Eschersheimer Landstraße, was sich auch positiv auf die sich aufheizenden Schienen auswirken würde, und eine Reduktion der Fahrgeräusche der U-Bahnen. Nach Informationen des Klimareferats der Stadt ist eine Förderung der Maßnahmen an den Zäunen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 941 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9OMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6413 entstanden aus Vorlage: OF 916/9 vom 12.01.2025 Betreff: Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bei welchen U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 seitliche Zu- und Abgänge mit Treppenstufen nachgerüstet werden können, analog zur bestehenden Möglichkeit an der U5-Haltestelle "Hauptfriedhof". Begründung: Die bestehenden Wegebeziehungen an den U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße zwingen Fußgänger*innen an manchen Stellen zu erheblichen Umwegen von mehreren hundert Metern. Bei der Vorstellung der Planungen für die oberirdische Querung zur U-Bahn-Station "Hügelstraße" hat ein Amtsvertreter eine Lösung mit seitlichen Treppenabgängen ausdrücklich empfohlen. Die Erfahrungen an bestehenden Stationen mit solchen Querungsmöglichkeiten seien positiv und es wurden bisher keine Unfälle registriert. An der Station "Hauptfriedhof" besteht eine solche Lösung nun seit fast zehn Jahren. Dies könnte auch daran liegen, dass die Fußgänger*innen sehr aufmerksam sind, bevor sie die Haltestelle verlassen, und die Autofahrenden durch die sichtbaren Treppen auf die Querungsmöglichkeit aufmerksam werden. Gerade angesichts der Unfälle im Bereich der U-Bahn-Stationen erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, den Vorschlag neuer Wegebeziehungen durch den Magistrat prüfen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 938 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erstellung eines Detailkatasters für unterirdische VersorgungsleitungenOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6414 entstanden aus Vorlage: OF 917/9 vom 12.01.2025 Betreff: Erstellung eines Detailkatasters für unterirdische Versorgungsleitungen Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Mainova AG und anderen Netzbetreibern ein Detailkataster für unterirdisch verlegte Leitungen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 9 - wie zum Beispiel auf der Eschersheimer Landstraße - zu erstellen. Begründung: Bis dato gibt es nur eine grobe Übersicht über die im Straßenraum verlegten Versorgungsleitungen. Für jede Baumaßnahme, wie zum Beispiel Baumpflanzungen, müssen zusätzlich Probegrabungen vorgenommen werden, um die genaue Lage von störenden Leitungen festzustellen. Mitarbeiter der Ämter würden ein solches Kataster begrüßen, da es ihnen die Arbeit erleichtern würde. Detailpläne könnten mittelfristig zu Einsparungen bei den Kosten führen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 656 Aktenzeichen: 92-14
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Planungsstand von Kanalsanierungen im Ortsbezirk 9OMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6415 entstanden aus Vorlage: OF 918/9 vom 12.01.2025 Betreff: Planungsstand von Kanalsanierungen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. in welchem Zustand sich das Kanalnetz in Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim befindet; 2. welche Kanalsanierungen im Ortsbezirk 9 in den kommenden Jahren geplant sind; 3. wie bei den anstehenden Sanierungsarbeiten der vorhandene Baumbestand geschützt werden soll; 4. ob dabei Baumsachverständige nicht nur in die Planungsphase, sondern bei Baustellen in der Nähe hochwertiger Straßenbäume auch zur Kontrolle der Ausschachtungen zu Beginn der Bauarbeiten einbezogen werden können, um mögliche Schäden am Wurzelwerk der Bäume zu vermeiden. Begründung: Aktuell finden umfangreiche Kanalsanierungsarbeiten im benachbarten Nordend statt. Der Ortsbeirat möchte frühzeitig über die Planungen für Sanierungsarbeiten in seinem Ortsbezirk informiert werden, um die Interessen der Anwohnenden gut vertreten zu können. Wichtig ist dabei auch der Schutz des Baumbestands, der für das Mikroklima in seinen Stadtteilen von großer Bedeutung ist. Eine Einbindung von Baumsachverständigen nicht nur in der Planungsphase, sondern auch während der Bauarbeiten ist angemessen und notwendig, da es sich bei den Kontrollen nur um kurze Einsätze handelt, der Erhalt alter Bäume für unser Stadtklima aber von unschätzbarem Wert ist. Andere Städte setzen dies nach Auskunft von Baumexperten bereits um. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfenOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6416 entstanden aus Vorlage: OF 919/9 vom 12.01.2025 Betreff: Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfen Vorgang: F 2863/24 Mit Bezug auf die Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 2863 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 wird er gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. an welchen konkreten Adressen sich die beiden leer stehenden städtischen Wohnungen in Eschersheim und Ginnheim befinden; 2. seit wann und aus welchen Gründen diese Wohnungen leer stehen und bis wann eine Wiedervermietung geplant ist; 3. ob diese Wohnungen aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit auch für andere dringende Bedarfe im Ortsbezirk 9 geeignet wären (etwa als Jugendräume, für Stadtteilgruppen oder soziale Einrichtungen); 4. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Sanierungszeiten zu verkürzen und damit die Leerstände im Ortsbezirk 9 zu minimieren. Begründung: Laut der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 2863 in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 stehen im Ortsbezirk 9 aktuell zwei städtische Wohnungen leer - eine in Eschersheim und eine in Ginnheim. In Zeiten der Wohnungsnot ist jede leer stehende Wohnung eine zu viel. Gleichzeitig mangelt es im Ortsbezirk 9 auch an Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Zwecke. Der Ortsbeirat möchte daher nicht nur die spezifische Situation der beiden Wohnungen erfahren, sondern auch prüfen lassen, ob diese Räumlichkeiten gegebenenfalls auch andere wichtige Bedarfe im Stadtteil decken könnten, falls eine Wohnnutzung aus technischen oder anderen Gründen mittelfristig nicht möglich sein sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 05.12.2024, F 2863 Antrag vom 20.02.2025, OF 1094/2 Auskunftsersuchen vom 24.03.2025, V 1154 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1538
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sachstand Zugang zu 360-Grad-Panoramabildern für OrtsbeiräteOMOB 323.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6417 entstanden aus Vorlage: OF 920/9 vom 12.01.2025 Betreff: Sachstand Zugang zu 360-Grad-Panoramabildern für Ortsbeiräte Vorgang: F 1302/22; OM 3696/23 OBR 9; ST 1567/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Jahr 2023 angekündigte datenschutzrechtliche Überprüfung zum Zugang der 360-Grad-Panoramabilder für Ortsbeiräte inzwischen abgeschlossen ist und wann mit der Bereitstellung über das Geoportal zu rechnen ist. Falls die Überprüfung noch nicht abgeschlossen sein sollte, wird er um Mitteilung gebeten, welche konkreten Schritte noch ausstehen und bis wann mit einem Abschluss der Prüfung zu rechnen ist. Begründung: In der Stellungnahme ST 1567 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass der Zugang zu den 360-Grad-Panoramabildern datenschutzrechtlich überprüft werde und bei Unbedenklichkeit ein Konzept zur Bereitstellung erarbeitet werden solle. Bis heute ist keine Umsetzung erfolgt. Bereits in seiner Antwort auf die Stadtverordnetenfrage Nr. 1302 hatte der Magistrat erklärt, dass ein Zugriff "unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Gegebenheiten - nur zur Nutzung im internen Dienstgebrauch - grundsätzlich möglich" sei. Für die Arbeit des Ortsbeirats 9 wäre der Zugang zu diesen Bildern sehr hilfreich, auch um Aufnahmen daraus seinen Anträgen beizufügen oder möglicherweise Ortstermine zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 08.12.2022, F 1302 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3696 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 556 Aktenzeichen: 62-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Onlinebuchungssystem für den Saalbau und ggf. weitere Vereinsräume im Ortsbezirk 9 einführenOMOB 323.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6418 entstanden aus Vorlage: OF 922/9 vom 12.01.2025 Betreff: Onlinebuchungssystem für den Saalbau und ggf. weitere Vereinsräume im Ortsbezirk 9 einführen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einführung eines Onlinebuchungssystems für den Saalbau am Dornbusch sowie ggf. weitere durch Vereine nutzbare Räumlichkeiten im Ortsbezirk 9 möglich ist und auf die Einrichtung eines solchen Systems bei den Betreibern hinzuwirken bzw. diese zu koordinieren. Ein solches System soll Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, verfügbare Räume und Termine online einzusehen und Reservierungsanfragen direkt über eine digitale Plattform zu stellen. Die bestehende Möglichkeit zur persönlichen oder telefonischen Buchung soll dabei erhalten bleiben. Begründung: Der Saalbau am Dornbusch sowie weitere durch Vereine nutzbare Räumlichkeiten im Ortsbezirk 9 sind wichtige Orte der Begegnung und des bürgerschaftlichen Engagements. Die Stadt Wiesbaden hat kürzlich mit der Reservierungsplattform "anny" ein digitales Buchungssystem für ihre Bürgerhäuser eingeführt. Mit diesem System können Vereine und Veranstalter online nach freien Terminen suchen und dabei nach spezifischer Ausstattung wie Bühne, Küche, Leinwand oder Tontechnik filtern. Im Kalender werden nur noch verfügbare Termine angezeigt, was die Suche vereinfacht. Die Reservierungsanfragen werden automatisch an die Verwaltung gesendet und nach kurzer Prüfung bestätigt. Ein ähnliches System in Frankfurt würde den Service für die Vereine und Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 9 erweitern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die digitale Einsicht in verfügbare Termine und Ausstattung würde die Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten optimieren und das ehrenamtliche Engagement im Ortsbezirk unterstützen. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre perspektivisch eine stadtweite Einführung eines solchen Systems für alle öffentlichen Veranstaltungsräume sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 686 Aktenzeichen: 60-10
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einladung von Stadträtin Sylvia Weber in die OrtsbeiratssitzungOMOB 923.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6419 entstanden aus Vorlage: OF 923/9 vom 13.01.2025 Betreff: Einladung von Stadträtin Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung Der Magistrat wird höflich gebeten zu veranlassen, dass die Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Frau Sylvia Weber, zeitnah eine Sitzung des Ortsbeirats 9 aufsucht, um dort über die Situation insbesondere der Grundschulen im Bezirk zu berichten und des Weiteren in der Bürgerfragestunde auf Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Betreuungssituation in den Schulen sowie Kindereinrichtungen einzugehen. Begründung: Es häufen sich Beschwerden seitens verschiedener Schulen (unter anderem der Heinrich-Seliger-Schule), welche von erheblichen räumlichen Engpässen beim Unterrichten sowie bei der Betreuung von Schüler*innen berichten, während sie auf Neubauten oder temporäre Container warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 308 Aktenzeichen: 00-34-11
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?OMOB 523.01.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6443 entstanden aus Vorlage: OF 506/8 vom 06.01.2025 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum Nordwestzentrum, nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie u. a. Google Maps und TomTom zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 Frankfurt Nordwestzentrum - Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Am Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen in den Straßen Hinter der Krebsmühle und Dorfwiesenweg; - Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweile ist die in den Neunzigerjahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo-30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo-30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leiden sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.