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Beschilderung am S-Bahnhof „Eschersheim“: Für eine bessere Orientierung am SBahnhof „Eschersheim“!

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Beschilderung am S-Bahnhof „Eschersheim“: Für eine bessere Orientierung am SBahnhof „Eschersheim“!

Details im PARLIS OF_896-9_2025
23.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Beschilderung am S-Bahnhof „Eschersheim“: Für eine bessere Orientierung am SBahnhof „Eschersheim“!

Details im PARLIS OM_6398_2025
25.04.2025

Stellungnahme des Magistrats

Beschilderung am S-Bahnhof „Eschersheim“: Für eine bessere Orientierung am SBahnhof „Eschersheim“!

Details im PARLIS ST_691_2025
10.11.2025

Stellungnahme des Magistrats

Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S- Bahnhof "Eschersheim"!

Details im PARLIS ST_1839_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6398 entstanden aus Vorlage: OF 896/9 vom 12.01.2025

Betreff: Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S-Bahnhof "Eschersheim"! Der Magistrat wird gebeten, die Ausgänge mit Straßenschildern zu kennzeichnen bzw. sich mit der Bahn ins Benehmen zu setzen, um diese Ausgänge klar zu markieren.

Begründung:

Der neu gestaltete S-Bahnhof kann über verschiedene Treppen verlassen werden. Mit einer Treppe kommen die Fahrgäste in den Bereich Alt-Eschersheim bzw. auf der Maybachbrücke auf der Seite an, in der sie in beide Richtungen (Weißer Stein oder Alt-Eschersheim) weiterlaufen können. Die andere Treppe führt aber auf die Seite der Brücke, die sich auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße befindet und, um nach Alt-Eschersheim zu gelangen, eine Querung der Straße erfordert, was wiederum erst am Weißen Stein möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 691 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1839
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme