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Café im Adolph-von-HolzhausenPark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Café im Adolph-von-HolzhausenPark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet

Details im PARLIS OM_6391_2025
23.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Café im Holzhausenpark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet

Details im PARLIS OF_825-3_2025
05.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Café im Adolph-von-Holzhausen-Park: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet

Details im PARLIS ST_728_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6391 entstanden aus Vorlage: OF 825/3 vom 23.01.2025

Betreff: Café im Adolph-von-Holzhausen-Park: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet Der Magistrat wird gebeten, Abstand von einer angedachten Versetzung des Café-Pavillons im Adolph-von-Holzhausen-P ark zu nehmen und die Wiedereröffnung des Cafés in diesem Frühjahr zu ermöglichen.

Begründung:

Das Café im Adolph-von-Holzhausen-Park ist seit über einem Jahr geschlossen. Bei einem Ortstermin am 16.01.2025 wurde Folgendes festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach des Cafés bis auf 30 Zentimeter heranreicht. Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. 20.000 Euro. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf zehn Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, eine Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter der Betonplatte könnte diese Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden. Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus der Sicht des Architekten eine Versetzung des Cafégebäudes nicht notwendig. Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt. Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt. Der Cafébetreiber würde die Patenschaft für den Baum übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 728