Meine Nachbarschaft: Adolph-von-Holzhausen-Park
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Nachfrage zur ST 1717/25: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 943/3 Betreff: Nachfrage zur ST 1717/25: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark Vorgang: OM 6820/25 OBR 3; ST 1717/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten werden gebeten den Magistrat zu befragen, ob aus seiner Sicht ein Prüf-Antrag mit konkreten Vorschlägen für die Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark mit einer derart allgemein gehaltenen Stellungnahme hinreichend beantwortet sein soll. Begründung: In der Stellungnahme ist leider keine Bemühung zu erkennen, auf inhaltliche Punkte einzugehen. Vielmehr sieht sich der Ortsbeirat mit Standardantworten konfrontiert, ohne dass auf die konkreten Situationen und entsprechende Maßnahmen eingegangen wird. Im vorliegenden Fall hatten außerdem Frankfurter Neue Presse und Frankfurter Rundschau groß berichtet, nachdem ein Experte im Ortsbeirat ausführlich auf die Problematik der Lichtverschmutzung an besagten Stellen eingegangen war. Allein das lässt auf eine allgemeine Interessenlage schließen. Der Ortsbeirat wünscht sich mehr Sorgfalt bei der Beantwortung dieses Antrags. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1717 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 943/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTrinkbrunnen im Nordend endlich umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2025, OF 931/3 Betreff: Trinkbrunnen im Nordend endlich umsetzen Vorgang: EA 115/23; OM 5917/24 OBR 3; ST 2059/24 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wie ist der Sachstand bzgl. Prüfung der Wiederinbetriebnahme des Trinkbrunnens am Merianplatz (ST 2059/24)? b) Wurden die vom OBR 3 beschlossenen Standorte (OF 498/23) - Glauburgplatz; - Friedberger Platz; - Luisenplatz; - Adolph-von-Holzhausen-Park; - am Hauptfriedhof mittlerweile in die Umsetzungsliste aufgenommen? c) Wann ist mit Realisierung der geforderten Trinkbrunnen zu rechnen? Begründung: Seit Jahren fordert der OBR 3 in seinem dichtbesiedelten, von Aufhitzung in den Sommermonaten stark betroffenen Innenstadtstadtteil mehr Trinkbrunnen. Leider wird immer nur vertröstet, aber es passiert nichts Konkretes. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2025, OF 920/3 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 04.05.2023, EA 115 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5917 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2059 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7468 2025 Auskunftsersuchen V 1280 2025 1. Die Vorlage OF 920/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 931/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenReduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820 entstanden aus Vorlage: OF 839/3 vom 03.03.2025 Betreff: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark auf ein erforderliches Maß gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft reduziert werden kann. Zu prüfen ist außerdem, ab wie viel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz abgeschaltet werden kann. Von diesen Maßnahmen sollen Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem natürlichen Rhythmus gestört werden. Begründung: Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Bei einer Messung im Adolph-von-Holzhausen-Park wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach fünf bis zehn Lux - tatsächlich wurden im Adolph-von-Holzhausen-Park zwischen 80 und 104 Lux gemessen. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung. Zudem wird der Weg die ganze Nacht beleuchtet. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J. Hofmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1717 Beratung im Ortsbeirat: 3
Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 3 - Was wurde umgesetzt vom Toilettenkonzept aus 2022?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6764 entstanden aus Vorlage: OF 844/3 vom 06.03.2025 Betreff: Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 3 - Was wurde umgesetzt vom Toilettenkonzept aus 2022? Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche der in der Vorlage M 174 beschlossenen Maßnahmen im Ortsbezirk 3 bislang umgesetzt wurden: a) Zitat M 174: "Der Magistrat prüft, an welchen Spielplätzen der Stadt das Aufstellen mobiler Toilettenanlagen in den Sommermonaten notwendig ist." Zu welchem Ergebnis ist der Magistrat bez. des Ortsbezirkes 3 gekommen? Welche der stark frequentierten Spielplätze (z. B. Günthersburgallee, Nordendspielplatz, Glauburgplatz) wurden ausgesucht? Wann erfolgt die Aufstellung? b) Zitat M 174: "Der Magistrat wird beauftragt, Toilettenanlagen in städtischen Dienstgebäuden und kommunalen Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und prüft die Eignung der jeweiligen Liegenschaft." Wurden Toilettenanlagen in Liegenschaften im Ortsbezirk 3 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? c) Zitat M 174: "Geeignete Kioskstandorte ("Wasserhäuschen") auf der Grundlage eines mit der Stadt Frankfurt am Main geschlossenen Pachtvertrages mit einer öffentlich zugänglichen Toilette bzw. einem Toilettenmodul auszustatten und mit dem Pächter bzw. der Pächterin Vereinbarungen über den Betrieb zu treffen." Welche Kioske im Ortsbezirk 3 (z. B. Mathias-Beltz-Platz, Friedberger Platz) wurden bislang geprüft und welche wurden bzw. werden umgesetzt? d) Zitat M 174: "Das Angebot an sogenannten Vertragstoiletten auszuweiten, das Konzept "Nette Toilette" einzuführen und entsprechende Verträge abzuschließen." Wie viele Verträge wurden dazu im Ortsbezirk 3 bisher geschlossen? e) Zitat M 174: "Der Magistrat prüft den Einsatz einer Komposttoilette in einer geeigneten Grünanlage als Pilotprojekt." Wie sind die Erfahrungen des Pilotprojektes mit Komposttoiletten? f) Zitat M 174: "Der Magistrat wird damit beauftragt, alle zwei Jahre eine Auswertung vorzunehmen und zu berichten, ob die vorhandenen Toilettenstandorte ausreihend sind und der Bedarf an behindertengerechten Toiletten und Frauentoiletten gedeckt ist." Welche aktuelle Auswertung liegt vor und wie werden dort die vorhandenen Kapazitäten im Ortsbezirk 3 bewertet? Wird in der Auswertung auch berücksichtigt, ob die vorhandenen öffentlichen Toiletten auch in Betrieb sind? g) Welche Vorgaben gibt es in der Stadt Frankfurt für die Reinigung öffentlicher Toiletten, z. B. für die Häufigkeit der Reinigungen? Wer ist für die Reinigung welcher Toiletten zuständig und gelten diese Vorgaben für alle öffentlichen Toiletten? Begründung: Das Angebot an öffentlichen Toiletten im Ortsbezirk 3 ist absolut unbefriedigend. Bestehende Angebote, wie die Toilettenanlage im Von-Bethmann-Park und Günthersburgpark, stehen nicht ganztägig zur Verfügung. Andere waren oder sind bereits seit Monaten nicht mehr zugänglich, wie z. B. die Toiletten am Merianplatz und im Adolph-von-Holzhausen-Park. Seit Jahren werden zusätzliche öffentliche Toiletten versprochen, aber es tut sich nichts. Eine zusätzliche Toilette im Günthersburgpark finanziert der Ortsbeirat 3 seit Jahren bereits aus eigenen Mitteln, sonst gäbe es die auch nicht. Die Situation stinkt im wahrsten Sinne des Wortes gerade auch in den Sommermonaten zum Himmel! Dazu kommt, dass die bestehenden Anlagen häufig auch nicht ausreichend gereinigt werden. Bereits 2022 wurde ein Toilettenkonzept mit einem ganzen Maßnahmenbündel vorgelegt. Gefühlt ist davon im Ortsbezirk 3 wenig bis nichts angekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1611 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 839/3 Betreff: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im Günthersburg- und Holzhausenpark auf ein erforderliches Maß gemäß §35, Abs. 1 Satz 1, des Hessischen Naturschutzgesetzes reduziert werden kann. Zu prüfen ist außerdem, ab wieviel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz abgeschaltet werden kann. Durch diese Maßnahmen sollen Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem natürlichen Rhythmus gestört werden. Begründung: Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Mensch, Tier und Pflanzen. Bei einer Messung im Holzhausenpark wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach 5-10 Lux, tatsächlich gemessen wurden im Holzhausenpark zwischen 80 und 104 Lux. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung, beleuchtet wird der Weg zudem die ganze Nacht. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J. Hofmann Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 839/3 wird auf Wunsch der CDU-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6820 2025 Die Vorlage OF 839/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeleuchtete Tischtennisplatten am Adolph-von-HolzhausenPark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6580 entstanden aus Vorlage: OF 836/3 vom 19.02.2025 Betreff: Beleuchtete Tischtennisplatten am Adolph-von-Holzhausen-Park Der Magistrat wird gebeten, am Südwest-Eingang des Adolph-von-Holzhausen- Parks eine oder zwei zusätzliche Tischtennisplatten aufzustellen. Begründung: Im Park und auf dem Spielplatz ist es zu dunkel, um länger Tischtennis zu spielen. Eine Beleuchtung dort schädigt u. a. das Parkbiotop und den Rückzugsraum mancher Tiere in der Stadt. Vor dem Südwest-Eingang des Adolph-von-Holzhausen-Parks ist es hell und Bewohner*innen gibt es nur auf zwei Seiten und durch die Straßenkreuzung weit genug von den Tischtennisspielenden entfernt. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 727 Aktenzeichen: 67-0
Café im Adolph-von-HolzhausenPark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6391 entstanden aus Vorlage: OF 825/3 vom 23.01.2025 Betreff: Café im Adolph-von-Holzhausen-Park: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet Der Magistrat wird gebeten, Abstand von einer angedachten Versetzung des Café-Pavillons im Adolph-von-Holzhausen-P ark zu nehmen und die Wiedereröffnung des Cafés in diesem Frühjahr zu ermöglichen. Begründung: Das Café im Adolph-von-Holzhausen-Park ist seit über einem Jahr geschlossen. Bei einem Ortstermin am 16.01.2025 wurde Folgendes festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach des Cafés bis auf 30 Zentimeter heranreicht. Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. 20.000 Euro. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf zehn Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, eine Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter der Betonplatte könnte diese Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden. Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus der Sicht des Architekten eine Versetzung des Cafégebäudes nicht notwendig. Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt. Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt. Der Cafébetreiber würde die Patenschaft für den Baum übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 728
Erweiterung der Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 795/3 Betreff: Erweiterung der Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: • Zwei zusätzliche LED-Leuchten rund um den Spielplatz im Holzhausenpark zu installieren. Begründung: Auf Empfehlung der Kinderbeauftragten im Nordend soll die Beleuchtung am Spielplatz im Holzhausenpark verbessert werden, um die Nutzung auch in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit sicherzustellen. Die derzeitige Beleuchtung ist unzureichend und stellt ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für Kinder und ihre Familien, die den Spielplatz nach Einbruch der Dämmerung nutzen möchten. Eine ausreichende Beleuchtung ermöglicht es, das Spielplatzangebot länger nutzbar zu machen und trägt zu einer bewegungsreichen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen bei. Viele berufstätige Eltern haben erst am späten Nachmittag die Möglichkeit, Spielplätze mit ihren Kindern zu besuchen. Eine bessere Beleuchtung würde somit die Aufenthaltsqualität und die Nutzungsmöglichkeiten des Spielplatzes erheblich verbessern. Erwiderung auf mögliche Bedenken: Es ist bekannt, dass der Magistrat in der Vergangenheit auf die Grünanlagensatzung verwiesen hat, die eine generelle Beleuchtung von Grün- und Freizeitanlagen untersagt (Punkt 2, Teil C). Diese Regelung begründet sich auf den Naturschutz sowie auf Vorgaben zur Nutzung der Anlagen nach Einbruch der Dunkelheit. Allerdings wird in Ausnahmefällen, wie z.B. bei der Beleuchtung von Schulwegen durch Grünanlagen und bei der Verbesserung der Sportmöglichkeiten, etwa für die Boulespieler im Günthersburgpark, bereits von dieser Regelung abgewichen. Wir argumentieren, dass die verbesserte Beleuchtung des Spielplatzes ebenfalls als begründeter Ausnahmefall angesehen werden sollte: • Die zusätzlichen Leuchten sollen ausschließlich die Sicherheit rund um den Spielplatz erhöhen, ohne dabei den gesamten Park auszuleuchten. • Der Spielplatz wird von Kindern bis zu 14 Jahren genutzt, und die Beleuchtung würde es ermöglichen, die Sicherheit in den späten Nachmittagsstunden zu gewährleisten. • Die Beleuchtung soll gezielt und umweltfreundlich mittels LED-Technik umgesetzt werden, um negative Auswirkungen auf die Natur so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 795/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 795/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenSäuberung der Außenwände der Toilettenanlage im Adolph-von-Holzhausen-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 794/3 Betreff: Säuberung der Außenwände der Toilettenanlage im Adolph-von-Holzhausen-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den Außenwänden der Toilettenanlage im Holzhausenpark die aufgesprühte Graffiti entfernen zu lassen. Der Ortsbeirat kommt für die erforderlichen Mittel aus seinem Budget auf. Begründung: Die Toilette ist nun wieder geöffnet. Die schönen verspiegelten Außenseiten sind durch Graffiti besprüht. An dieser Stelle wirkt die Gestaltung unpassend und lässt die Toilettenanlage schmuddelig erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 794/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 794/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Beleuchtung für Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 762/3 Betreff: Mehr Beleuchtung für Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark Vorgang: OM 2531/22 OBR 3; ST 2266/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beleuchtung von Wegen und Spielgeräten in Holzhausen- und Günthersburgpark zu überprüfen und, wo nötig, nachzuverdichten. Dabei soll darauf geachtet werden, dass dunkle Ecken entlang der Wege beseitigt werden und Spielgeräte wie beispielsweise die Tischtennisplatten im Holzhausenpark auch an dunklen Winternachmittagen nutzbar bleiben. Aus Gründen der Energieeffizienz soll der Einsatz von bewegungsgesteuerten Laternen geprüft werden. Begründung: Die Parks sind aus Sicht des Ortsbeirats derzeit nur unzureichend beleuchtet. Zurückliegende Anträge des Ortsbeirats, die für eine bessere Beleuchtung insbesondere an Spielgeräten geworben haben, wurden mit Verweis auf Grünanlagensatzung und Naturschutz stets abgewiesen (bspw. ST 2266). Zum Aspekt der eingeschränkten Nutzbarkeit von Spielgeräten ist mit der Raubserie in Holzhausen- und zuletzt auch Günthersburgpark während der Sommermonate nun aber noch ein Sicherheitsaspekt hinzugekommen. Gut ausgeleuchtete Wege geben Passanten Sicherheit und schrecken Täter ab. Den Naturschutz bei der Planung städtischer Parks einzubeziehen, ist wichtig. Er darf das Sicherheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger aber nicht überwiegen und städtische Grünflächen zu No-Go-Areas machen. Laternen, die nur angehen, wenn sich jemand nähert, könnten beiden Interessen gerecht werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2531 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2266 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 762/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenNächtliche Waffenverbotszone in Günthersburgpark und AdolphvonHolzhausenPark
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2024, OF 763/3 Betreff: Nächtliche Waffenverbotszone in Günthersburgpark und Adolph-von-Holzhausen-Park Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung einer Waffenverbotszone im Günthersburgpark und Holzhausenpark, ggfls. auch erst nach Einbruch der Dunkelheit, möglich ist. Begründung: Die erneute Messerattacke im Günthersburgpark mit zwei verletzten 16jährigen im September macht deutlich, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Nordendparks sicherer zu machen. Eine Waffenverbotszone gibt der Polizei bei Kontrollen zumindest die Möglichkeit Waffen einzuziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 763/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSicherheit für Jugendliche im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5580 entstanden aus Vorlage: OF 721/3 vom 05.06.2024 Betreff: Sicherheit für Jugendliche im Nordend Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig für die Sicherheit von Jugendlichen im Nordend, v. a. im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark, zu sorgen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, sich bei anderen Stadtverwaltungen zu erkundigen, wie diese die Sicherheit von Aufenthaltsräumen Jugendlicher garantieren. Begründung: Allein im Mai kam es sowohl im Adolph-von-Holzhausen-Park als auch im Günthersburgpark am späten Abend zu mehreren Überfällen auf Jugendliche, bei denen ein klares Muster zu erkennen ist. Mit Schlagstöcken und/oder Pfefferspray und Schlägen sind Jugendliche gezwungen worden, ihre Handys, Geld und andere Wertsachen herauszugeben. In einem Fall wurde ein Jugendlicher zusammengeschlagen. Die Täter konnten jedes Mal entkommen, bevor die Polizei eintraf. Jugendliche müssen sich abends in Parks aufhalten können, weil es sowieso kaum Aufenthaltsräume für Jugendliche im Nordend gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1670 Aktenzeichen: 32-4
Müllgaragen und Gitterbox für Spielzeug im AdolphvonHolzhausenPark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5577 entstanden aus Vorlage: OF 710/3 vom 13.05.2024 Betreff: Müllgaragen und Gitterbox für Spielzeug im Adolph-von-Holzhausen-Park Der Magistrat wird gebeten, im Adolph-von-Holzhausen-P ark Müllgaragen zu errichten. Die Anzahl und die geeigneten Standorte sind zu prüfen. Im Bereich des Spielplatzes soll darüber hinaus eine Gitterbox für vergessene Spielsachen errichtet werden. Begründung: Der Adolph-von-Holzhausen-Park im Nordend erfreut sich großer Beliebtheit. Die vielen Besucher*innen hinterlassen entsprechend viel Müll. Da die vorhandenen Mülleimer bei höherem Besucherandrang regelmäßig überquellen und sich der Müll dann in alle Richtungen verteilt, sollen neue Müllgaragen die nötige Abhilfe schaffen. In der Gitterbox sollen vergessene und verloren gegangene Spielsachen gesammelt und wiedergefunden werden können. (Müllgarage 120 Liter) (Beispiel Gitterbox) Quelle: FNP, Dietermann Quelle: bb-et.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1735 Aktenzeichen: 67-0
Fahrradreparaturstation am AdolphvonHolzhausenPark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5578 entstanden aus Vorlage: OF 711/3 vom 13.05.2024 Betreff: Fahrradreparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park Auf Anregung der Schüler*innenvertretung der Elisabethenschule wird der Magistrat gebeten, eine Fahrradreparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park zu errichten. Die Fläche am südwestlichen Zugang zum Adolph-von-Holzhausen-Park an der Ecke Hammanstraße/Fürstenbergerstraße bietet sich aus Sicht des Ortsbeirates als geeigneter Standort an. Begründung: In der Sitzung des Ortsbeirates 3 am 25.04.2024 stellten Schüler*innenvertreter der Elisabethenschule ihre Idee vor, in direkter Umgebung ihrer Schule eine Fahrradreparaturstation errichten zu lassen. Die Schüler*innenvertretung der Elisabethenschule hat sich bereit erklärt, eine Patenschaft für die neue Reparaturstation zu übernehmen. Der Ortsbeirat ist überzeugt von den vorgebrachten Argumenten, dass nicht nur die zahlreichen Schüler*innen der Elisabethenschule, die mit dem Rad zur Schule kommen, von einer solchen Reparaturstation profitieren sollen, sondern ebenfalls die Schülerinnen und Schüler der umgebenden Schulen wie Fürstenbergerschule und Kant-Schule. Die Hammanstraße als Teil einer etablierten und frequentierten Radroute von Nord nach Süd bietet sich als Standort an, da auch Pendler und Ausflügler von einer Reparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park zur schnellen Behebung von kleineren Pannen profitieren würden. (Beispiel) Quelle: Technische Hochschule Mittelhessen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1665 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 628 Beratung im Ortsbeirat: 5, 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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