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Fahrradreparaturstation am AdolphvonHolzhausenPark

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Fahrradreparaturstation am Holzhausenpark

Details im PARLIS OF_711-3_2024
06.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Fahrradreparaturstation am AdolphvonHolzhausenPark

Details im PARLIS OM_5578_2024
13.09.2024

Stellungnahme des Magistrats

Fahrradreparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park

Details im PARLIS ST_1665_2024
14.04.2025

Stellungnahme des Magistrats

Fahrradreparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park

Details im PARLIS ST_628_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5578 entstanden aus Vorlage: OF 711/3 vom 13.05.2024

Betreff: Fahrradreparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park Auf Anregung der Schüler*innenvertretung der Elisabethenschule wird der Magistrat gebeten, eine Fahrradreparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park zu errichten. Die Fläche am südwestlichen Zugang zum Adolph-von-Holzhausen-Park an der Ecke Hammanstraße/Fürstenbergerstraße bietet sich aus Sicht des Ortsbeirates als geeigneter Standort an.

Begründung:

In der Sitzung des Ortsbeirates 3 am 25.04.2024 stellten Schüler*innenvertreter der Elisabethenschule ihre Idee vor, in direkter Umgebung ihrer Schule eine Fahrradreparaturstation errichten zu lassen. Die Schüler*innenvertretung der Elisabethenschule hat sich bereit erklärt, eine Patenschaft für die neue Reparaturstation zu übernehmen. Der Ortsbeirat ist überzeugt von den vorgebrachten Argumenten, dass nicht nur die zahlreichen Schüler*innen der Elisabethenschule, die mit dem Rad zur Schule kommen, von einer solchen Reparaturstation profitieren sollen, sondern ebenfalls die Schülerinnen und Schüler der umgebenden Schulen wie Fürstenbergerschule und Kant-Schule. Die Hammanstraße als Teil einer etablierten und frequentierten Radroute von Nord nach Süd bietet sich als Standort an, da auch Pendler und Ausflügler von einer Reparaturstation am Adolph-von-Holzhausen-Park zur schnellen Behebung von kleineren Pannen profitieren würden. (Beispiel) Quelle: Technische Hochschule Mittelhessen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1665 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 628
Beratung im Ortsbeirat: 5, 3

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme