Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.03.2025, OF 839/3 Betreff: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im Günthersburg- und Holzhausenpark auf ein erforderliches Maß gemäß §35, Abs. 1 Satz 1, des Hessischen Naturschutzgesetzes reduziert werden kann. Zu prüfen ist außerdem, ab wieviel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz abgeschaltet werden kann. Durch diese Maßnahmen sollen Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem natürlichen Rhythmus gestört werden.
Begründung:
Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Mensch, Tier und Pflanzen. Bei einer Messung im Holzhausenpark wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach 5-10 Lux, tatsächlich gemessen wurden im Holzhausenpark zwischen 80 und 104 Lux. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung, beleuchtet wird der Weg zudem die ganze Nacht. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J. HofmannBeratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 839/3 wird auf Wunsch der CDU-Fraktion bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme