Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)
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Adolph-von-Holzhausen-Park — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.01.2026.
- Trinkbrunnen im Nordend endlich umsetzen12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Endlich ganzjährig nutzbare Toiletten für den Günthersburgpark schaffen04.12.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nachfrage zur Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark04.12.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Adolph-von-Holzhausen-Park per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im Günthersburg- und Holzhausenpark auf ein erforderliches Maß gemäß §35, Abs. 1 Satz 1, des Hessischen Naturschutzgesetzes reduziert werden kann. Zu prüfen ist außerdem, ab wieviel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz abgeschaltet werden kann. Durch diese Maßnahmen sollen Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem natürlichen Rhythmus gestört werden.
Begründung
Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Mensch, Tier und Pflanzen. Bei einer Messung im Holzhausenpark wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach 5-10 Lux, tatsächlich gemessen wurden im Holzhausenpark zwischen 80 und 104 Lux. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung, beleuchtet wird der Weg zudem die ganze Nacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. März 2025Sie sind hierOFOF 839/3Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2025OMOM 6820Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)Direktanregung
- 6. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1717Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)Stellungnahme
- 16. Oktober 2025OFOF 943/3Nachfrage zur ST 1717/25: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Dezember 2025OAOA 587Nachfrage zur Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und GünthersburgparkAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)