Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)
Details im PARLIS OF_839-3_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
Details im PARLIS OM_6820_2025Antrag Ortsbeirat
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)
Details im PARLIS OF_839-3_2025Anregung Ortsbeirat
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
Details im PARLIS OM_6820_2025S A C H S T A N D :
Betreff: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im Günthersburg- und Holzhausenpark auf ein erforderliches Maß gemäß §35, Abs. 1 Satz 1, des Hessischen Naturschutzgesetzes reduziert werden kann. Zu prüfen ist außerdem, ab wieviel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz abgeschaltet werden kann. Durch diese Maßnahmen sollen Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem natürlichen Rhythmus gestört werden.