S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM
6391 entstanden aus Vorlage:
OF 825/3 vom
23.01.2025 Betreff: Café im Adolph-von-Holzhausen-Park: Keine
Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet Der Magistrat wird gebeten, Abstand
von einer angedachten Versetzung des Café-Pavillons im
Adolph-von-Holzhausen-P ark zu nehmen und die
Wiedereröffnung des Cafés in diesem Frühjahr zu ermöglichen. Begründung: Das Café im Adolph-von-Holzhausen-Park ist seit über
einem Jahr geschlossen. Bei einem Ortstermin am 16.01.2025 wurde Folgendes
festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der
an das Dach des Cafés bis auf 30 Zentimeter heranreicht. Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen
Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. 20.000 Euro. Nach Rücksprache mit
dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf
zehn Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, eine Stehle in der
Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an
zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der
Stahlträger unter der Betonplatte könnte diese Betonplatte reißen, da sie auch
in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen.
Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger
beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu
vermeiden. Zur weiteren Erhaltung des Baums ist
aus der Sicht des Architekten eine Versetzung des Cafégebäudes nicht notwendig.
Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und
weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der
Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt. Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des
Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll.
Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der
Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt. Der Cafébetreiber würde die Patenschaft für den Baum
übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.05.2025, ST 728
Vorlagentyp: OM
ID: OM_6391_2025
Erstellt: 23.01.2025
Aktualisiert: 06.05.2025
Parser Lab: Café im Adolph-von-HolzhausenPark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
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- Vorgang Fehlt
- Beschlussvorschlag Fehlt
- Begründung Nicht im Original gefunden
- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Fehlt
Betreff
Café im Adolph-von-Holzhausen-Park: Keine
Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet
Begründung
<p>Das Café im Adolph-von-Holzhausen-Park ist seit über einem Jahr geschlossen. Bei einem Ortstermin am 16.01.2025 wurde Folgendes festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach des Cafés bis auf 30 Zentimeter heranreicht. Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. 20.000 Euro. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf zehn Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, eine Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter der Betonplatte könnte diese Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden. Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus der Sicht des Architekten eine Versetzung des Cafégebäudes nicht notwendig. Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt. Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt. Der Cafébetreiber würde die Patenschaft für den Baum übernehmen.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"betreff": "Café im Adolph-von-Holzhausen-Park: Keine\nVersetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet",
"om_number": "OM 6391",
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"begruendung": "<p>Das Café im Adolph-von-Holzhausen-Park ist seit über einem Jahr geschlossen. Bei einem Ortstermin am 16.01.2025 wurde Folgendes festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach des Cafés bis auf 30 Zentimeter heranreicht. Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. 20.000 Euro. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf zehn Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, eine Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter der Betonplatte könnte diese Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden. Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus der Sicht des Architekten eine Versetzung des Cafégebäudes nicht notwendig. Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt. Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt. Der Cafébetreiber würde die Patenschaft für den Baum übernehmen.</p>",
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