Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
Vorlagentyp: OM ID: OM_6391_2025 Erstellt: 23.01.2025 Aktualisiert: 06.05.2025

Parser Lab: Café im Adolph-von-HolzhausenPark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet

Vergleich der Originalquelle mit den verfügbaren Parser-Ausgaben (Regex, docETL und optional OpenAI-Markdown). Nutze diese Ansicht als schnellen Feedback-Loop für Qualitätskontrollen aller Dokumenttypen.

Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM
 6391 entstanden aus Vorlage: 
            OF 825/3 vom
 23.01.2025   Betreff:  Café im Adolph-von-Holzhausen-Park: Keine
 Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet     Der Magistrat wird gebeten, Abstand
 von einer angedachten Versetzung des Café-Pavillons im
 Adolph-von-Holzhausen-P ark zu nehmen und die
 Wiedereröffnung des Cafés in diesem Frühjahr zu ermöglichen.     Begründung: Das Café im Adolph-von-Holzhausen-Park ist seit über
 einem Jahr geschlossen. Bei einem Ortstermin am 16.01.2025 wurde Folgendes
 festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der
 an das Dach des Cafés bis auf 30 Zentimeter heranreicht.    Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen
 Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. 20.000 Euro. Nach Rücksprache mit
 dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf
 zehn Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, eine Stehle in der
 Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an
 zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der
 Stahlträger unter der Betonplatte könnte diese Betonplatte reißen, da sie auch
 in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen.
 Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger
 beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu
 vermeiden.   Zur weiteren Erhaltung des Baums ist
 aus der Sicht des Architekten eine Versetzung des Cafégebäudes nicht notwendig.
 Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und
 weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der
 Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt.    Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des
 Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll.
 Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der
 Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt.    Der Cafébetreiber würde die Patenschaft für den Baum
 übernehmen.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 3
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 05.05.2025, ST 728

Regex Feld-Check

  • Betreff Passt zum Original
  • Vorgang Fehlt
  • Beschlussvorschlag Fehlt
  • Begründung Nicht im Original gefunden
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Fehlt

Betreff

Café im Adolph-von-Holzhausen-Park: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet

Begründung

<p>Das Café im Adolph-von-Holzhausen-Park ist seit über einem Jahr geschlossen. Bei einem Ortstermin am 16.01.2025 wurde Folgendes festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach des Cafés bis auf 30 Zentimeter heranreicht. Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. 20.000 Euro. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf zehn Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, eine Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter der Betonplatte könnte diese Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden. Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus der Sicht des Architekten eine Versetzung des Cafégebäudes nicht notwendig. Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt. Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt. Der Cafébetreiber würde die Patenschaft für den Baum übernehmen.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
                      {
  "betreff": "Café im Adolph-von-Holzhausen-Park: Keine\nVersetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet",
  "om_number": "OM 6391",
  "antrag_text": "<p>Der Magistrat wird gebeten, Abstand von einer angedachten Versetzung des Café-Pavillons im Adolph-von-Holzhausen-P ark zu nehmen und die Wiedereröffnung des Cafés in diesem Frühjahr zu ermöglichen.</p>",
  "begruendung": "<p>Das Café im Adolph-von-Holzhausen-Park ist seit über einem Jahr geschlossen. Bei einem Ortstermin am 16.01.2025 wurde Folgendes festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach des Cafés bis auf 30 Zentimeter heranreicht. Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. 20.000 Euro. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf zehn Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, eine Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter der Betonplatte könnte diese Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden. Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus der Sicht des Architekten eine Versetzung des Cafégebäudes nicht notwendig. Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt. Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt. Der Cafébetreiber würde die Patenschaft für den Baum übernehmen.</p>",
  "vorlagen_id": "OM_6391_2025",
  "anregung_date": "2025-01-23",
  "entstanden_aus": "OF 825/3 vom\n23.01.2025",
  "vertraulichkeit": "Nein",
  "ortsbeirat_number": null,
  "dazugehoerige_vorlage": "Stellungnahme des\nMagistrats vom 05.05.2025, ST 728",
  "antragstellender_ortsbeirat": "Ortsbeirat 3"
}
                    
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
Kein OpenAI-Markdown gespeichert. Falls der Hybrid-Parser genutzt wird, stelle sicher, dass die Markdown-Ausgabe in Xata persistiert wird.

Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Ja
Regex Felder
11
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
1 Feld(er) fehlen