Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt!

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt!

Details im PARLIS OF_904-9_2025
23.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt!

Details im PARLIS OM_6404_2025
14.04.2025

Stellungnahme des Magistrats

Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt!

Details im PARLIS ST_604_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6404 entstanden aus Vorlage: OF 904/9 vom 08.01.2025

Betreff: Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt!
Der Ortsbeirat begrüßt, dass der lange geforderte Umbau der Kreuzung Am Schwalbenschwanz zu einem Kreisel nun endlich angegangen und die Kurhessenstraße in diesem Abschnitt saniert wird. Ausweislich der Presseberichterstattung am 03.01.2025 plant der Magistrat allerdings weitere Maßnahmen (Anhebung von Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen, Umbau zu einer "modernen" und "ansprechenden" Straße), die dem Ortsbeirat bisher noch nicht vorgestellt worden sind. Der Magistrat wird daher aufgefordert, dem Ortsbeirat umgehend die Details der Ausführungsplanung vorzustellen, vorzugsweise im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, damit auch die Bürger davon Kenntnis nehmen können.

Begründung:

Es ist nicht erkennbar, warum über die in der Vergangenheit in diesem Abschnitt zur Verkehrsberuhigung bereits ergriffenen Maßnahmen (versetztes Parken) hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sein sollten. Es liegen weder Beschwerden noch Messergebnisse über zu schnelles Fahren vor, die solche Ausgaben rechtfertigten. Vielmehr steht zu befürchten, dass, wie schon des Öfteren, notwendige Maßnahmen wie die Sanierung der Straßenoberfläche zum Vorwand genommen werden sollen, weitere Kfz-Abstellplätze zu vernichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 604
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0