Auf die Frage Nr. 1716 vom 15.06.2023 hat der Magistrat bzgl. der temporären Verpachtung der Weinstube geantwortet: „Die
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die temporäre Verpachtung der Weinstube und die Möglichkeit, eine Vollküche zu betreiben. Der Magistrat wird um Klärung gebeten, warum der aktuelle Pächter eine Vollküche anbieten kann, obwohl dies zuvor ausgeschlossen wurde. Es wird erwartet, dass der Magistrat die Gründe und die Anzahl der Interessent:innen, die ihre Angebote zurückgezogen haben, erläutert.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenFrage an den Magistrat
Auf die Frage Nr. 1716 vom 15.06.2023 hat der Magistrat bzgl. der temporären Verpachtung der Weinstube geantwortet: "Die allermeisten Interessent:innen wollen [entweder] eine Vollküche betreiben, was aufgrund der baulichen Gegebenheiten derzeit nicht möglich ist..." Der derzeitige temporäre Pächter bietet eine solche Vollküche an, für die u.a. ein Fettabscheider notwendig ist.
Ich frage daher den Magistrat:
Wie ist zu erklären, dass der jetzige Pächter eine Vollküche anbieten kann, obwohl dies der Magistrat im Jahr 2023 für eine Zwischenverpachtung noch ausgeschlossen hat, und wie viele Interessent:innen haben bis zum Vertragsabschluss mit dem jetzigen Pächter ihre Angebote zurückziehen müssen, weil sie eine solche Vollküche anbieten wollten?
Antwort des Magistrats
Die Tatsache, dass in der Weinstube im Römer mit der zurzeit vorhandenen Technik ausschließlich eine "kalte Küche" betrieben werden darf, besteht unverändert fort. Daher hat der Magistrat mit Vertrag vom 13.05.2024 mit dem Betreiber der Weinstube im Römer eine Regelung zum ausschließlichen Betrieb einer "kalten Küche" geschlossen. Grundlage für den Vertragsabschluss war ein zulässiges Gastronomiekonzept.
Der Umstand, dass warme Speisen angeboten werden, ist dem Magistrat zur Kenntnis gelangt. Er befindet sich dazu im Austausch mit dem Pächter, um technische Gebäudevoraussetzungen und vertragliche Regelungen wieder in Einklang zu bringen und auf die Einhaltung der vertraglichen Regelungen zu drängen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.