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Die zunehmende Vermüllung Frankfurts ist zu einem großen Ärgernis geworden. Die Stadtteile und ihre Bürger leiden unter

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage befasst sich mit der zunehmenden Vermüllung in Frankfurt und den damit verbundenen Entsorgungskosten. Es wird erfragt, wie hoch die Kosten für die Entsorgung illegaler Müllablagerungen sind und wie sich diese in den letzten drei Jahren entwickelt haben. Ziel ist es, ein besseres Verständnis der finanziellen Belastungen durch Müllentsorgung zu erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Frage an den Magistrat

Die zunehmende Vermüllung Frankfurts ist zu einem großen Ärgernis geworden. Die Stadtteile und ihre Bürger leiden unter achtlos weggeworfenem Müll, Sperrmüll, Bauschutt und Auto- und Fahrradwracks. Die Entsorgung dieser illegalen Müllablagerungen entlang öffentlicher Straßen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie auf Feldern und im Stadtwald unter anderem durch die FES ist zeit- und kostenintensiv.

Ich frage den Magistrat:

Wie hoch sind die Kosten für die Entsorgung illegaler Müllablagerungen, und wie haben sie sich in den letzten drei Jahren entwickelt?

Antwort des Magistrats

Laut vorliegender Statistiken ist es unzutreffend, dass die "Vermüllung" in Frankfurt kontinuierlich zunimmt. In den vergangenen zehn Jahren sind sowohl die Mengen an abgefahrenem Sperrmüll als auch die Menge Straßenkehricht relativ konstant geblieben. Und das, obwohl die Bevölkerung Frankfurts in diesem Zeitraum um zehn Prozent gewachsen ist. Richtig ist, dass es so genannte "Hotspots" gibt, die sich leider etabliert haben und im besonderen Fokus der Öffentlichkeit und der medialen Berichterstattung stehen. In diesen Bereichen ist es wichtig den Kreislauf der illegalen Ablagerung zu unterbrechen und Delikte auch zu ahnden.

Zudem sind Magistrat und Frankfurter Entsorgungs- und Service, FES, bestrebt, Potenziale zur Verbesserung der Stadtsauberkeit zu erkennen und zu nutzen. Zu näheren Details wird auf die Antwort zu Frage Nr. 2995 verwiesen.

Zur Frage der Kostenentwicklung bei der Entsorgung illegaler Ablagerungen muss Folgendes vorweggeschickt werden:

- Achtlos weggeworfener Müll und Sperrmüllablagerungen im öffentlichen Straßenraum - unabhängig ob angemeldet oder "wild" abgestellt - werden im Rahmen der Leistungsvereinbarungen zwischen FES und Umweltamt beseitigt und zusammen mit allen anderen erbrachten Leistungen über einen Festpreis vergütet. Dieser Festpreis wird nur alle fünf Jahre neu verhandelt und unterliegt in der Zwischenzeit einer Preisgleitung auf der Basis verschiedener statistischer Indexwerte. Eine Schwankung bei den Sperrmüllablagerungen wird daher für die Abfallgebühr nicht unmittelbar kostenwirksam. Aufgrund der Struktur des Festpreises kann für diese Einzelleistung kein separater Preis angegeben werden.

- Die Beseitigung von Abfallablagerungen in Grünanlagen, im Stadtwald sowie auf anderen städtischen Liegenschaften müssen durch die jeweiligen vermögensverwaltenden Ämter beauftragt und bezahlt werden. Gesonderte Zahlen hierzu liegen nicht vor.

- Das Umweltamt beauftragt die Beseitigung wilder Ablagerungen auf privaten Grundstücken entweder, weil hierfür eine Zuständigkeit nach Hessischem Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz gegeben ist, oder im Zuge der Ersatzvornahme, wenn die jeweiligen verantwortlichen Eigentümer:innen nicht tätig werden.

- Regelmäßig ist es erforderlich verantwortliche Eigentümer:innen zur Beseitigung von Abfällen auf ihren Grundstücken zu zwingen. Im Rahmen der dann notwendigen Verwaltungsverfahren werden im Einzelfall auch Verwaltungsgebühren erhoben und Zwangsgelder festgesetzt.

Die Ausgaben für diesen Aufgabenbereich des Umweltamtes können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, haben aber auf Grund der vorherigen Erläuterungen nur eine geringe Aussagekraft.

Jahr202220232024
Kosten (Euro)32.765,5566.625,0034.997,62

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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