Einige Gebiete in Frankfurt sind zunehmend von Hochwasserereignissen betroffen. Das lässt sich nicht nur auf geänderte k
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt wird bei der Ausweisung neuer Baugebiete an Oberläufen von Gewässern Maßnahmen zur Hochwasserprävention ergreifen. Dies geschieht durch die Abstimmung von Bauleitplänen mit benachbarten Gemeinden und die Einbeziehung der Stadtentwässerung Frankfurt. Ziel ist es, die Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu minimieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Einige Gebiete in Frankfurt sind zunehmend von Hochwasserereignissen betroffen. Das lässt sich nicht nur auf geänderte klimatische Bedingungen zurückführen, sondern zum Teil auch von Veränderungen an Fluss- und Bachläufen durch neue Baugebiete, fehlende Einrichtung von Zisternen oder Retentionsflächen, Nichtanpassung von Kanalsystemen bei Erhöhung der Anwohner:innenzahlen, fehlende Sicherung durch Dämme oder neue Genehmigungen, anfallendes Oberflächenwasser direkt in Bäche und Flüsse zu leiten.
Ich frage den Magistrat:
Was tut die Stadt bei Ausweisung neuer Baugebiete an den Oberläufen von Gewässern, die auch durch Frankfurter Gebiet fließen, damit regionale Maßnahmen zur Hochwasserprävention ergriffen werden?
Antwort des Magistrats
Nach § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Die Stadt Frankfurt erhält daher immer wieder Bebauungspläne von Nachbarkommunen im Rahmen der gesetzlichen Beteiligungsverfahren. Dabei besteht die Möglichkeit, sich auch zum Thema Hochwasserprävention zu äußern. Um solche Themen zukünftig stärker zu berücksichtigen, werden standardmäßig alle eingehenden Bebauungspläne von Nachbarkommunen auch an die Stadtentwässerung Frankfurt zur Stellungnahme weitergeleitet.
Generell gilt, dass Einleitungen in Oberflächengewässer überall im Geltungsbereich des Hessischen Wassergesetzes genehmigungspflichtig sind und nur zulässig sein können, wenn es dadurch nicht zu Beeinträchtigungen im Ober- und vor allem im Unterlauf kommt. Die Zuständigkeit für Frankfurt und Umland liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.