Die Digitalisierung des Vertragsmanagements der Stadt Frankfurt wird begrüßenswerterweise vorangetrieben. Im Bericht B 3
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main treibt die Digitalisierung des Vertragsmanagements voran und hat dafür Mittel im Haushalt bereitgestellt. Es wird geprüft, ob Software nach dem EfA-Prinzip genutzt werden kann, um mit anderen Kommunen zu kooperieren. Ziel ist eine nachhaltige und effiziente digitale Transformation.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Die Digitalisierung des Vertragsmanagements der Stadt Frankfurt wird begrüßenswerterweise vorangetrieben. Im Bericht B 349/24 hat der Magistrat hierfür konkrete Stellenbedarfe dargestellt. Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung im Haushalt 2024/2025 investive Mittel für 2025 in der Höhe von 280.000 Euro bereitgestellt. Ich frage den Magistrat: Wurde bei der Konkretisierung von Bedarfen geprüft, ob Software nach dem "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip, das das BMI im Rahmen der OZG-Umsetzung für eine nachhaltige, arbeitsteilige Arbeitsstruktur für die interföderale Zusammenarbeit etabliert hat, oder gibt es gar schon konkrete Pläne für Soniderungen, wonach nach diesem Prinzip mit anderen Kommunen kooperiert werden könnte?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Förster,
meine Damen und Herren!
Mangels personeller Ressourcen für die Umsetzung der Aufgabe wurden bisher lediglich konzeptionelle Überlegungen angestellt. Die Reformkommission und das Transformation Office werden sich gemäß dem mit Stadtverordnetenbeschluss § 5181 vom 19.09.2024, M 86 vom 21.06.2024, festgelegten Procedere für Maßnahmen der digitalen Transformation mit der Umsetzung befassen.
Das "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip zielt nicht auf interne Geschäftsprozesse, sondern auf die Umsetzung von Online-Antragsverfahren für natürliche und juristische Personen. Das im Rahmen der OZG-Umsetzung favorisierte EfA-Prinzip ist insbesondere bei der Nachnutzung von Portalen für OZG-Leistungen erfolgreich umgesetzt. Beispiele hierfür sind die Anbindung an die sozialplattform.de und wohnsitzanmeldung.gov.de. Für die Nachnutzung von bestehenden Lösungen für die Verwaltung ist als Marktplatz für Behörden die deutsche Verwaltungscloud, DVC, als Anwendung des IT-Planungsrates im Jahr 2024 gestartet. Die Stadt Frankfurt am Main hat hierfür als eine der ersten Kommunen den Zugang eröffnet, um das Angebot der kommunalen IT-Dienstleister im Verband der Genossenschaft govdigital zu nutzen. Dies setzt konsequent auf die interföderale Zusammenarbeit. Seitens des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, BMI, wird eine Lösung für das Vertragsmanagement derzeit aber nicht zentral angeboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.