Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

In der Frage Nr. 2072 vom 14.12.2023 erkundigte sich die Fragestellerin nach der Festlegung von Mindestpreisen für das M

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Fragestellerin erkundigt sich nach der Einführung von Mindestpreisen im Mietwagengewerbe, insbesondere nach einem Urteil des VG Leipzig, das diese für zulässig erklärt. Der Magistrat plant, die Auswirkungen auf die öffentlichen Verkehrsinteressen zu prüfen und ein Gutachten in Auftrag zu geben.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

In der Frage Nr. 2072 vom 14.12.2023 erkundigte sich die Fragestellerin nach der Festlegung von Mindestpreisen für das Mietwagengewerbe, zum Beispiel Uber. Seinerzeit antwortete der Magistrat, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht zulässig sei. In der Zwischenzeit gibt es vom VG Leipzig, AZ 1 K 311/23, ein Urteil, das die Einführung von Mindestpreisen für zulässig erklärt hat.

Ich frage daher:

Wie steht der Magistrat nach dem Leipziger Urteil zur Einführung von Mindestpreisen im Mietwagengewerbe?

Antwort des Magistrats

Zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen für den Verkehr mit Mietwagen, kann die Genehmigungsbehörde Mindestbeförderungsentgelte gemäß § 51a Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz, PBefG, festlegen. Nach § 13 Absatz 4 PBefG sind die Auswirkungen auf die öffentlichen Verkehrsinteressen festzustellen. Deshalb ist die Beauftragung eines entsprechenden Gutachtens notwendig. Nach Vorlage des zu erstellenden Gutachtens wird dann geprüft, ob und inwieweit die Festlegung von Mindestpreisen die öffentlichen Verkehrsinteressen schützt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung