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- Die sich unter der Alten Brücke befindlichen Fischerhallen sollen laut Mitteilung auf der städtischen Internetseite vomF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 30 Die sich unter der Alten Brücke befindlichen Fischerhallen sollen laut Mitteilung auf der städtischen Internetseite vom 23.04.2026 bereits im Sommer dieses Jahres mit entsprechend einschränkenden Auflagen genutzt werden dürfen. Hierzu wirkt federführend das Mobilitätsdezernat gemeinsam mit den Vereinen "making frankfurt" und dem Umwelt-Exploratorium, um unkonventionell Veranstaltungen anbieten zu können. Ich frage den Magistrat: Wie wird sichergestellt, dass bei unsachgemäßer Nutzung ein möglicher finanzieller Schaden für die Stadt ausgeschlossen werden kann? Antwort des Magistrats: Die Nutzung des Fischergewölbes unterliegt einer vertraglich geregelten Gestattung. Bei unsachgemäßer Nutzung des Fischergewölbes sind entsprechende Schadensregelungen im Vertrag verbindlich festgelegt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Gratowski Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die sommerliche Grillsaison auch auf den städtischen Grillplätzen hat begonnen und wird wie in jedem Jahr Anwohnende derF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 31 Die sommerliche Grillsaison auch auf den städtischen Grillplätzen hat begonnen und wird wie in jedem Jahr Anwohnende der Grillplätze, Ortsbeiräte und die Öffentlichkeit beschäftigen. In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirats 6 zum Beispiel waren die Zustände rund um die Grillplätze am Schwanheimer Abenteuerspielplatz schon Thema. In der ST 1827/25 berichtet der Magistrat grundsätzlich über Prüfungen zum einen zum "Kelsterbacher Modell", das bauliche und organisatorische Anpassungen der Grillplätze nötig machen würde, zum anderen dazu, ob externe Betreibermodelle eine Lösung für die Probleme in Frankfurt sein können. Ich frage den Magistrat: Gibt es schon Ergebnisse dieser Prüfungen, und lassen sie auf eine Verbesserung der Situation hoffen? Antwort des Magistrats: Der Grillplatz am Waldspielpark Schwanheim liegt am Rand des Frankfurter Stadtwaldes im Landschaftsschutzgebiet, Zone 2, und stellt einen wichtigen öffentlichen Freizeit- und Begegnungsort dar. In den vergangenen Jahren - insbesondere während der Sommermonate - ist es wiederholt zu erheblichen Nutzungskonflikten sowie zu Verstößen gegen die Grünanlagensatzung und straßenverkehrsrechtliche Regelungen gekommen ist. Diese haben sowohl zu Belastungen für Anwohnende als auch zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft geführt. Die aufgetretenen Problemlagen sind nicht ausschließlich einem einzelnen Zuständigkeitsbereich zuzuordnen, sondern erfordern eine amtsübergreifende Betrachtung und Lösung. Einzelne in der Vergangenheit ergriffene Maßnahmen - etwa verstärkte Kontrollen, Hinweisschilder, temporäre Regelungen - konnten die Situation vor Ort bislang nicht dauerhaft und zufriedenstellend entschärfen. Der Magistrat verfolgt weiterhin das Ziel, belastbare und rechtssichere Lösungsansätze zu entwickeln, die sowohl den sozialen Nutzungsanspruch öffentlicher Grillplätze als auch die Belange von Umwelt- und Naturschutz, Anwohnerschaft, Verkehrssicherheit sowie die Steuerungs- und Vollzugsmöglichkeiten der Verwaltung angemessen berücksichtigen. Dabei fließen auch Erkenntnisse von Grillplätzen aus vergleichbaren Kommunen in der Region und darüber hinaus in ein Konzept für den Grillplatz in Schwanheim ein. Der Magistrat befasst sich derzeit mit dem sogenannten Kelsterbacher Modell, um daraus konzeptionelle Ansätze für einen geeigneten Umgang mit öffentlichen Grillplätzen in Frankfurt zu gewinnen. Nach ersten Erkenntnissen erfordert ein solches Modell neben baulichen Anpassungen vor Ort auch die Definition eines logistischen Prozesses, der personell abgesichert und organisatorisch in die städtischen Strukturen eingebunden werden muss. Der Magistrat wird nach Abschluss dieser Überprüfung berichten, inwieweit das Kelsterbacher Modell auf die Frankfurter Rahmenbedingungen übertragbar ist. Weitere Prüfungen richten sich darauf, ob gegebenenfalls externe Betreibermodelle eine tragfähige Lösung für Frankfurter Grillplätze darstellen könnten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Philipp Winghart Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Eine Umfrage der IHK Südlicher Oberrhein zur Verpackungssteuer in Freiburg im Breisgau zeigt erhebliche praktische ProblF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 32 Eine Umfrage der IHK Südlicher Oberrhein zur Verpackungssteuer in Freiburg im Breisgau zeigt erhebliche praktische Probleme für die Betriebe. Genannt werden unter anderem Konflikte mit Kunden aufgrund mangelnden Verständnisses für die Abgabe, ein erheblicher zusätzlicher Zeitaufwand im Betriebsalltag, aufwendige Umstellungen der Kassensysteme sowie teils reduzierte Angebote, die sich negativ auf die Umsätze auswirken, bei zugleich ausbleibenden Verbesserungen im Mehrweggeschäft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Ergebnisse der ersten Erkenntnisse aus Freiburg, und inwiefern fließen die dortigen Erkenntnisse in die Planung und Ausgestaltung einer möglichen Verpackungssteuer in Frankfurt ein? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Korenke, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Ritter, meine Damen und Herren, der Magistrat ist bereits in einer ersten Bewertung im Jahr 2025 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung einer Verpackungssteuer neue Investitionsbedarfe und Bürokratiekosten und damit einen weiteren Preisschub insbesondere im gastronomischen Niedrigpreissegment auslösen wird. Viele Geschäftsmodelle, zum Beispiel der Systemgastronomie oder der Automatenwirtschaft, würden grundlegend anzupassen sein und bei zunehmender Verbreitung der Steuer entsprechende Friktionen - auch entlang der gesamten Lieferkette - auslösen. Im Hinblick auf die genannten Auswirkungen der genannten Branchen und Industrien wurde empfohlen, im Rahmen einer möglichen Einführung der Steuer die Industrie- und Handelskammer sowie von ihr benannte Unternehmen vorab anzuhören. Das Ziel der Verpackungssteuer ist dabei nicht die Steigerung der allgemeinen Steuererträge, sondern eine Lenkungswirkung für mehr Sauberkeit in der Stadt. Der Magistrat ist aktuell in Gesprächen mit anderen Kommunen, in denen bereits Erfahrungen vorliegen. Die Erkenntnisse der IHK in Freiburg stellen nur einen Aspekt der Effekte nach Einführung einer Verpackungssteuer dar. Eine Bewertung der Effekte in Konstanz ergibt auf der anderen Seite als positive Auswirkung eine Reduzierung der Abfälle im öffentlichen Raum um fünf bis zehn Prozent. In Frankfurt am Main kann festgestellt werden, dass bis zu 50 Prozent der Abfälle in öffentlichen Papierkörben sowie der Kleinabfälle auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen von Einwegverpackungen stammen. Wesentliche Verursacher hierfür sind Gastronomiebetriebe, Kioske und Bäckereien, die Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Viele dieser Betriebe sind aufgrund ihrer geringen Größe nicht einmal gesetzlich verpflichtet, Mehrweglösungen anzubieten. Gerade in jüngster Vergangenheit kann beobachtet werden, dass insbesondere kleinere Betriebe Veranstaltungen mit Event-Charakter, die massiv über Social Media beworben werden, nutzen, um im Straßenverkauf in kurzer Zeit hohe Umsätze zu generieren. Die Effekte in Form von Müll und Lärm werden dabei überwiegend in den öffentlichen Raum verlagert. Teilweise wird sogar damit geworben, in welcher nahegelegenen Grünanlage die mitgenommenen Getränke und Speisen gut verzehrt werden können. Der Magistrat ist derzeit im Gespräch mit der IHK sowie verschiedenen Gastronomie-Verbänden, um Möglichkeiten zur Verbesserung dieser Situation zu erzielen. Diese Gespräche sind insbesondere auch nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Einführung einer Verpackungssteuer intensiviert worden. In den nächsten Monaten soll zu dem Thema zusätzlich ein Runder Tisch mit den wesentlichen Beteiligten stattfinden. Hierbei geht es auch um Alternativen zu einer Einführung der Verpackungssteuer. Gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung wird die Einführung parallel weiter geprüft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Bewohnerinnen und Bewohner des Frankfurter Ostens sehen sich zunehmend mit Sperrungen und Einschränkungen der VerkehrsfüF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 33 Bewohnerinnen und Bewohner des Frankfurter Ostens sehen sich zunehmend mit Sperrungen und Einschränkungen der Verkehrsführungen konfrontiert. Betroffen sind unter anderem die Wilhelmshöher Straße, die Hanauer Landstraße oder auch der Bahnübergang Cassellastraße. Durch die Baustellen verlagert sich immer mehr Verkehr in die Seitenstraßen und Wohngebiete. Der Magistrat sollte daher durch geeignete Vorkehrungen einer Zunahme des Schleichverkehrs durch diese Straßen entgegenwirken. Ich frage den Magistrat: Wie beabsichtigt der Magistrat im Frankfurter Osten trotz der Vielzahl gleichzeitig laufender Baustellen eine geordnete Verkehrsführung sicherzustellen und die daraus resultierenden Staus spürbar zu reduzieren? Antwort des Magistrats: Die Verkehrsführung im verfügbaren Straßennetz ist grundsätzlich immer geordnet. Richtig ist jedoch, dass im Frankfurter Osten die Situation für den Kfz-Verkehr insbesondere zu den Verkehrsspitzenzeiten unbefriedigend und von teils stark erhöhten Reisezeitverlusten geprägt ist. Nennenswerte "Schleichverkehre" abseits kleinräumiger Phänomene hingegen können seitens des Straßenverkehrsamtes nicht bestätigt werden. Gleichwohl lassen sich derartige Verlagerungseffekt durch verkehrslenkende Maßnahmen nie vollständig verhindern. Es handelt sich hier, wie von der Fragestellerin zutreffend festgestellt, um Sondereffekte aufgrund von Bau- und Arbeitsstellen. Diese Bautätigkeit hat neben dem vom Land Hessen instandgesetzten Brückenbauwerk an der Mainkur vor allem die Ursache, dass sich im Bereich der Hanauer Landstraße der deutschlandweit größte Cluster von Rechenzentren und einer der weltweit größten Internetknoten, DE-CIX, befindet. Im Rahmen der verkehrlichen Baustellenkoordinierung waren und sind diese Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen im Straßennetz gut koordiniert. Auch konnte erreicht werden, dass zahlreiche Leitungsquerungen in bergmännischen Verfahren und nicht in offener Bauweise erfolgten. Folgenlos bleiben solche Bautätigkeiten im Straßennetz dennoch nie, zumal die Anzahl der Baustellen im öffentlichen Raum mit über 12.500 Bau- und Arbeitsstellen im Jahr 2025 ein neues Rekordniveau erreicht hat, das in den kommenden Jahren noch weiter steigen wird. Dies wird besonders sichtbar beim Durchgangs-, Ziel- und Quellverkehr der hoch belasteten Hanauer Landstraße nebst Umgebung, welche durch die Ausweitung der Bautätigkeiten in den Projekten Riederwaldtunnel sowie der Nordmainischen S-Bahn zusätzlich belastet wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Marie-Therese Schmidt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - 2023 wurde das Main Matsuri nicht genehmigt. In der Antwort zur Frage Nr. 1589/23 ist als Begründung zu lesen: „Bei derF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 34 2023 wurde das Main Matsuri nicht genehmigt. In der Antwort zur Frage Nr. 1589/23 ist als Begründung zu lesen: "Bei der Genehmigung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist daher immer ein öffentliches Interesse zu prüfen, welches bei einer Veranstaltung, die eingezäunt wird und bei der Eintrittsgelder verlangt werden, nicht vorliegt. Es findet in Frankfurt am Main keine Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum statt, bei der Eintrittsgelder erhoben werden." Ich frage: Warum wurde das Main Matsuri nicht genehmigt, während das Grüne Soße Festival oder Zirkusveranstaltungen auf dem Festplatz genehmigt werden, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, eingezäunt sind und bei denen Eintritt erhoben wird? Antwort des Magistrats: Grundsätzlich ist bei der Genehmigung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, gerade in einer dicht bebauten und von unterschiedlichsten Nutzungsinteressen geprägten Großstadt, immer ein öffentliches Interesse zu prüfen, welches bei Veranstaltungen, die eingezäunt und bei denen Eintrittsgeldern verlangt werden, nicht vorliegt. Bei dem Grüne Soße Festival handelt es sich um eine Veranstaltung mit langer Tradition und hoher Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main. Für das Festzelt mit den verschiedenen Shows und Verkostungen, die eben veranstaltungsimmanent sind, werden zwar Eintrittskarten benötigt, der Großteil der Veranstaltung mit den zahlreichen Markt- und Verkaufsständen findet jedoch außerhalb des Festzeltes statt und ist jederzeit, für jeden und kostenfrei zugänglich. Bei der Veranstaltung Main Matsuri sollten Eintrittsgelder erhoben werden, um überhaupt den öffentlichen Platz betreten und die Veranstaltung besuchen zu können. Die Veranstaltung findet seit 2023 nicht mehr in Frankfurt am Main auf dem öffentlichen Walther-von-Cronberg-Platz sondern in Offenbach auf einer Privatfläche statt. Die Möglichkeit die Veranstaltung auf einem Privatgelände durchzuführen, und somit Eintrittsgelder zu generieren, besteht selbstverständlich auch in Frankfurt am Main und wurde dem Veranstalter entsprechend kommuniziert. Bei dem Festplatz am Ratsweg handelt es sich um keine Fläche, welche sich als öffentlicher Straßenraum in der Vermögensverwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung als Straßenbaulastträger befindet. Der Festplatz wird von der Tourismus+Congress GmbH, TCF, verwaltet und stellt somit für die Behörde ein Privatgelände dar. Eine behördliche Genehmigung zur Nutzung des Platzes ist nicht erforderlich, vielmehr wird ein Nutzungsvertrag zwischen den Veranstaltenden und der TCF geschlossen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die öffentliche Beschwerde einer Schulleiterin sowie einer Elternvertreterin an einer Frankfurter Grundschule hat ein ScF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 35 Die öffentliche Beschwerde einer Schulleiterin sowie einer Elternvertreterin an einer Frankfurter Grundschule hat ein Schlaglicht darauf geworfen, wie unterfinanziert unsere Schulen sind und dies den laufenden Schulbetrieb akut gefährdet. Anlass war ein Streit um die Kostenübernahme für die verpflichtende Tafelwartung aus dem Schulbudget. Ich frage den Magistrat: Wie sollen die Schulen bei gleichbleibendem Budget die stetig steigenden Ausgaben schultern, und warum wurden die Schulen scheinbar angewiesen ihre Rücklagen zugunsten des städtischen Haushalts aufzulösen? Antwort des Magistrats: Der Haushaltsplan 2026 sieht für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029 keine Budgeterhöhungen vor, Haushaltsansatz je 4,79 Millionen Euro pro Jahr. Das Haushaltsjahr 2025 schloss im Bereich des Dezernats XI insgesamt defizitär ab. Auf Grundlage der stadtweit geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben mussten daher Restmittel aus Bereichen, die keinen Fehlbetrag aufwiesen, zur Reduzierung dieses Defizits herangezogen werden. Unter diese Regelung fielen unter anderem auch nicht verausgabte Restmittel aus dem Schulbudget. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen wurden einige Anträgen von Schulen auf Restmittelübertragung zulasten des Budgets 2026 des Stadtschulamtes entsprochen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Schulleiterin der August-Gräser-Schule teilte in einer Mail mit, dass ihre Schule eine Wartung digitaler Tafeln sowiF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 36 Die Schulleiterin der August-Gräser-Schule teilte in einer Mail mit, dass ihre Schule eine Wartung digitaler Tafeln sowie weiterer Geräte für 5.000 Euro beauftragen müsse. Hierfür reiche ihr Budget aber bei Weitem nicht aus. In dieser E-Mail an verschiedene Adressaten des Magistrats mahnt sie eine Lösung an und gibt an, seit Wochen keine Rückmeldung erhalten zu haben. Ich frage den Magistrat: Inwiefern konnte hierfür mittlerweile eine Lösung gefunden werden? Antwort des Magistrats: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Bereich der Betriebssicherheit technischer Anlagen, ist zwingend erforderlich und dient dem Schutz aller Beteiligten. Dies ist keine neue Regelung: Die Tafelwartung ist schon immer aus dem Schulbudget zu finanzieren - unabhängig davon, ob es sich um "klassische" Kreidetafeln oder Whiteboards handelt. Es sind lediglich IT-Komponenten, Beamer et cetera, dazugekommen, die zusätzlich zu warten sind und auch für diese Wartung ist die Schule verantwortlich. Die Frage bezieht sich insbesondere auf die Wartung und sicherheitstechnische Prüfung von Präsentationstechnik, wie sie im Rahmen des DigitalPakts beschafft wurde. Hierzu zählen beispielsweise interaktive Tafelsysteme inklusive Beamer und Lautsprechersystem sowie Decken- und Wandbeamer. Für diese Systeme gelten aufgrund ihrer technischen Ausstattung und Nutzung besondere Anforderungen, unter anderem im Hinblick auf die Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3. Die August-Gräser-Schule hat im Rahmen des DigitalPakts interaktive Whiteboards inklusive Beamer und Lautsprechersystem sowie Apple-TV-Geräte erhalten, welche zu den zu wartenden Positionen der verpflichtenden DGUV-3-Prüfung gehören. Der August-Gräser-Schule steht es grundsätzlich jederzeit frei, Vergleichsangebote anderer qualifizierter Dienstleister für die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 einzuholen und zu beauftragen. Darüber hinaus hat sich das zuständige Fachdezernat mit der Schulleitung der August-Gräser-Schule in Verbindung gesetzt. Neben einer Richtigstellung des Schulbudgets erfolgte ein Austausch zu Wartungsarbeiten an fest verbauten und losen Sportgeräten sowie zur Finanzierung der Wartung der Feuerlöscher. Zudem ist ein Ortstermin vereinbart worden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Nach der Sperrung der Mörfelder Landstraße weicht auch Schwerlastverkehr auf die Teplitz-Schönauer-Straße aus. Die BreitF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 37 Nach der Sperrung der Mörfelder Landstraße weicht auch Schwerlastverkehr auf die Teplitz-Schönauer-Straße aus. Die Breite dieser Straße und insbesondere die Abmessungen der Kreuzung zur Stresemannallee sind jedoch nicht für einen stärkeren Lkw-Verkehr ausgelegt, sodass die großen Fahrzeuge, viele mit Anhänger, beim Abbiegen zu wenig Platz haben. Inzwischen sind die Schutzgitter, die das Überfahren der Gehwege durch Autos verhindern sollen, stark beschädigt. Dadurch sind die Fußgänger gefährdet. Ich frage den Magistrat: Was wird unternommen, um die Sicherheit der Fußgänger zu schützen, und wird dabei auch angedacht, die Teplitz-Schönauer-Straße für Lkws zu sperren? Antwort des Magistrats: Das Straßenverkehrsamt hat seit Beginn der Baumaßnahme zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße die Verkehrssituation nahezu wochentäglich zu verschiedenen Zeiten beobachtet. Auch die Städtische Verkehrspolizei war verstärkt in dem Bereich auf Streife. Dabei hat sich in den vergangenen Wochen die langjährige Erfahrung bestätigt, dass es insbesondere in den ersten drei Wochen im Umfeld der Baumaßnahme zu problematischen Phänomenen kommt, die im Wesentlichen auf situatives oder vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen zurückzuführen sind. Inzwischen ist die Verkehrssituation als bestmöglich innerhalb des bauzeitlichen Zustands zu bewerten, weswegen keine weitergehenden Maßnahmen ergriffen werden. Gleichwohl wird die Verkehrssituation im Umfeld der Baumaßnahme weiterhin engmaschig beobachtet. Vereinzelte Verlagerungseffekte, welche zu den beschrieben problematischen Abbiegemanöver des Schwerlastverkehrs führen, lassen sich durch verkehrsrechtliche Maßnahmen nie vollständig verhindern. Seitens der Verwaltung wird jedoch alles darangesetzt, Beschädigungen des Straßenmobiliars im Rahmen der Straßenunterhaltung schnellstmöglich zu beheben, was auch im vorliegenden Fall entsprechend erfolgt ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Antwort zur Frage Nr. 3761/26 nach konkreten Zahlen zur Rechtfertigung von geplanten Videoüberwachungsanlagen aufF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 38 In der Antwort zur Frage Nr. 3761/26 nach konkreten Zahlen zur Rechtfertigung von geplanten Videoüberwachungsanlagen auf der Zeil hieß es, dass keine Rückmeldung des Polizeipräsidiums erfolgte. Zwischenzeitlich hat die Polizei zwei Kameras auf der Zeil installiert. Ich frage den Magistrat: Liegt mittlerweile eine Rückmeldung des Polizeipräsidiums vor, in der die Straftaten auf die unterschiedlichen Delikte aufgeteilt sind und die Entwicklung der letzten zehn Jahre deutlich wird? Antwort des Magistrats: Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Gemäß § 14 Abs. 3 S. 4 HSOG ist bei fest installierten Videoschutzanlagen alle zwei Jahre zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb weiterhin vorliegen. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main erhebt dazu mit Hilfe der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik alle Delikte der Deliktsbereiche Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Rohheitsdelikte (Raub-, Körperverletzungsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit), Diebstahl ohne Ladendiebstahl zudem Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Sachbeschädigung sowie Straftaten gegen das Waffengesetz und Rauschgiftdelikte, die im öffentlichen Raum im videographierten Bereich der Videoschutzanlagen erfasst werden. Diese Daten werden in Bezug auf die Videoschutzzonen Hauptwache und Konstablerwache sodann mit dem gesamten Zuständigkeitsgebiet des 1. Polizeireviers (Innenstadt) verglichen, um zu ermitteln, ob sich bei dem videogeschützten Bereich nach wie vor um einen Bereich handelt, bei dem die Kriminalitätsbelastung erheblich von den unmittelbar umliegenden Bereichen abweicht und folglich weiterhin als Kriminalitätsschwerpunkt zu werten ist. Diese Methode wurde in zwei Verfahren durch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main für zulässig zur Ermittlung eines Kriminalitätsschwerpunktes erachtet (Urteil vom 23.09.2022 - 5 K 2739/21.F; Beschluss vom 29.02.2024 - 5 L 3837/23.F). Die diesem Verfahren zugrundeliegenden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik sind nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, so dass eine detaillierte Beantwortung der gestellten Frage an dieser Stelle nicht erfolgen kann. Es kann jedoch eine prozentuale Gegenüberstellung erfolgen, aus der sich ebenfalls eindeutig das Vorliegen von zwei Kriminalitätsschwerpunkten im Bereich der Hauptwache und im Bereich der Konstablerwache im Zeitraum 2024-2025 ergeben, die in der Folge auch weiterhin des Schutzes durch die installierten Videoschutzanlagen bedürfen. Die videogeschützten Bereiche an der Hauptwache und Konstablerwache entsprechen einer Gesamtfläche von etwa 0,025 km², wobei der örtliche Zuständigkeitsbereich des 1. Polizeireviers (Innenstadt) eine Gesamtfläche von 2,11 km² umfasst. Die videogeschützten Bereiche im Zuständigkeitsbereich des 1. Polizeireviers entsprechen insgesamt 1,185 Prozent der Gesamtfläche des örtlichen Zuständigkeitsbereiches des 1. Polizeireviers. Im Bereich der Hauptwache wurden im letzten Betrachtungszeitraum insgesamt 8,2 Prozent aller relevanten Delikte auf einer Fläche von 0,711 Prozent des betrachteten Innenstadtbereiches begangen. Hierbei ist ergänzend festzustellen, dass im Bereich der Rohheitsdelikte sogar 10,7 Prozent aller Straftaten auf dieser weniger als ein Prozent des betrachteten Innenstadtbereichs liegenden Fläche begangen wurden. Im Bereich der Konstablerwache sind die Zahlen trotz einer noch kleineren Fläche von etwa 0,474 Prozent der betrachteten Innenstadtfläche sogar noch höher. Hier wurden insgesamt 8,5 Prozent aller relevanten Straftaten verübt, wobei 10,8 Prozent auf Rohheitsdelikte, also Körperverletzungs- und Raubdelikte sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit, entfielen. Die Aufklärungsquoten lagen im Bereich der Hauptwache im videogeschützten Bereich bei ca. 52 Prozent, im Bereich der Konstablerwache bei ca. 46 Prozent. Demgegenüber beträgt die Aufklärungsquote im betrachteten sonstigen Innenstadtbereich ca. 41 Prozent, so dass eine erheblich höhere Aufklärungsquote im videogeschützten Bereich festgestellt werden kann, von der im weiteren Verlauf ebenfalls eine präventive Wirkung zu erwarten ist. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch festzuhalten, dass das relevante Straftatenaufkommen in den Videoschutzzonen Hauptwache und Konstablerwache weiterhin außergewöhnlich hoch bleibt und die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 S. 4 HSOG unverändert vorliegen. Die hier übermittelten Daten entsprechen den durch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgestellten Grundsätzen zur Ermittlung eines Kriminalitätsschwerpunktes nach § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HSOG und sind die einzigen Daten, auf die sich die Evaluation der betreffenden Videoschutzanlagen beziehen darf. Darüberhinausgehende Daten können nicht übermittelt werden." Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Christoph Rosenbaum Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der niederländische Stromnetzbetreiber Tennet möchte ein weiteres Umspannwerk im Nordosten Frankfurts nördlich von BergeF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 39 Der niederländische Stromnetzbetreiber Tennet möchte ein weiteres Umspannwerk im Nordosten Frankfurts nördlich von Bergen und dem Lohrberg errichten. Dafür wurden den betroffenen Grundstücksbesitzer*innen drei mögliche Gebiete vorgestellt. Der Boden in allen drei Gebieten gilt jedoch als besonders wertvoll. Zudem liegen alle drei Varianten in Naherholungsgebieten. Ich frage den Magistrat: Gibt es weitere Flächen, die für das Umspannwerk geeignet wären, und welche Rangfolge nimmt der Magistrat bei diesen vor? Antwort des Magistrats: Bezüglich des Umspannwerkes Frankfurt Nord2 werden drei alternative Suchräume beziehungsweise darin gelegene Standorte seitens TenneT vorgeschlagen. Diese sind durch TenneT im Rahmen einer Bürgerinformation vorgestellt worden. Insofern gibt es keinen weiteren Standort beziehungsweise Suchraum, der seitens der Stadt Frankfurt zu bewerten wäre. Ein Standort, der nicht oder weniger in landwirtschaftliche Böden oder in Naherholungsgebiete eingreift, ist im Umfeld der bekannten drei Suchräume nicht ersichtlich. Alle Suchräume beziehungsweise Standortalternativen bedeuten erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft, in die landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit sowie in die Erholungsfunktion der jeweiligen Räume. Antragstellende Person(en): Stadtv. Heike Leitschuh Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Seit Mitte März ist klar, dass die Bundesbank den Standort Ginnheim aufgibt und die Stadt das Gelände als Standort für dF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 3 Seit Mitte März ist klar, dass die Bundesbank den Standort Ginnheim aufgibt und die Stadt das Gelände als Standort für die Europäische Schule Frankfurt erwerben wird. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Stand der Ankaufsverhandlungen mit der Bundesbank und was sind die weiteren Schritte? Antwort des Magistrats: Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Kunze, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 10. März dieses Jahres hat der Vorstand der Bundesbank beschlossen, neue Wege für seine Liegenschaften in Frankfurt zu beschreiten. Die Bundesbank, die seit einigen Jahren schon übergangsweise in der Innenstadt, also in der Mainzer Landstraße und der Taunusanlage untergebracht ist, soll zukünftig dauerhaft dort bleiben. Das stärkt die Innenstadt und zeigt, dass diese weiterhin attraktiv ist und attraktiv bleiben wird. Die Bundesbank braucht zukünftig weniger Platz für Büroflächen, als auf dem Campus Ginnheim vorhanden ist. Sie hat die Zeichen der Zeit erkannt und reagiert auf Homeoffice und mobiles Arbeiten. Das schont natürlich wertvolle Ressourcen und Sie wissen, die Flächen sind die knappsten Ressourcen, die wir in Frankfurt haben. Das für uns Wichtige bei dieser Entscheidung ist, die Bundesbank macht perspektivisch komplett oder zu einem großen Teil den sogenannten Campus Ginnheim frei, also den traditionellen Sitz ihrer Zentrale. Und das Beste daran ist, dass die Bundesbank auch bereit ist, diese Fläche an die Stadt Frankfurt zu einem Preis zu verkaufen, der derzeit noch gutachterlich ermittelt wird. Die Bundesbank muss das Gelände gerade nicht zum Höchstpreis auf dem Immobilienmarkt anbieten. Sie können sich vorstellen, dass dieser Transfer für den Bund, der ja Träger der Bundesbank und gleichzeitig Schulträger der Europäischen Schule ist, im Sinne der Nachnutzung seiner Liegenschaft sehr interessant ist, sodass sie von einer Platzierung auf dem Markt abgesehen haben. Sie können sich aber auch vorstellen, dass so eine Vereinbarung nicht einfach vom Himmel gefallen ist, sondern ein Ergebnis langer und intensiver Gespräche ist. Dafür möchte ich mich besonders bei unserem Oberbürgermeister Mike Josef bedanken, der sich da sehr engagiert hat und auch sehr eng mit der Bundesbank im Gespräch war und ist. Ganz nebenbei hat er auch sein Versprechen eingelöst, die Kleingärten am Ratsweg zu verschonen und zu erhalten. (Zurufe) Die Gartenpartei auch, die haben wir auch dabei. Aber natürlich bietet dieser Ankauf und der neue Standort auch eine sehr große Chance für die Stadt Frankfurt. Eine Chance, die wir uns nicht entgehen lassen dürfen, denn auf dem Campus Ginnheim kann jetzt endlich eine Lösung für die Europäische Schule gefunden werden, nachdem wir so viele Jahre gesucht und um die wir so lange gerungen haben. Wichtig und zentral dabei ist die Regelung der Grundstücksfragen rund um den Campus Ginnheim. Derzeit werden von der Bundesbank als Verkäuferin und von der Stadt Frankfurt als Käuferin Wertgutachten vorbereitet, die die Grundlage für eine Ankaufsverhandlung bilden. Das heißt, man versucht erst einmal den Wert als Grundlage für die Preisverhandlungen zu ermitteln. Parallel dazu bereitet der Magistrat eine Machbarkeitsuntersuchung für die Nutzung und die Aufteilung der Fläche vor und diese soll unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude die verschiedenen Alternativen der Verortung der Europäischen Schule auf diesem Gelände untersuchen und gegebenenfalls ergänzende Nutzung mitbetrachten. Wir stehen dabei und gerade heute wieder in engem Kontakt mit der Bundesbank, mit dem Bund, dem Land und der Europäischen Schule. Das heißt, unsere Arbeitsgruppen, die wir etabliert haben, die arbeiten natürlich weiter und versuchen, diesen neuen Standort jetzt gangbar zu machen. Wir alle sind davon überzeugt, dass diese Aufgabe der Standortsuche für die Europäische Schule damit zu einem guten Ergebnis geführt werden kann, ohne dass wir dabei den Festplatz oder die Kleingärten beeinträchtigen müssen. Sie können sich vorstellen, wie groß die Freude bei den Schaustellern und beim Kleingartenverein war, als sie die Nachricht erhalten haben, dass der Festplatz als Standort vom Tisch ist. Denn sie haben ja alle sehr lange und sehr geduldig auf eine Entscheidung warten müssen. Auch bei der Europäischen Schule ist die Freude groß, dass sie nun endlich eine Perspektive hat und auch noch so eine gute. Insofern bedanke ich mich bei allen, die den Prozess der Grundstückssuche bisher mit ihrer Expertise und ihrem Engagement begleitet haben und auch weiter begleiten werden: bei unseren Partnern, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Schule, Bund und Land, bei den Ämtern der Stadt - Planungsamt, ABI, Straßenverkehrsamt, Umweltamt und andere -, aber auch natürlich bei meinen Kolleg:innen im Magistrat, Kollege Gwechenberger allen voran, und last but not least bei Ihnen, den Stadtverordneten, für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen, dass wir eine gute Lösung finden werden. Ich finde, wir können jetzt alle mit neuer Motivation und ich würde fast sagen mit Begeisterung an die Umsetzung dieses Standorts gehen. Und ich kann nur sagen, das ist eine tolle Aufgabe und wir können uns auf das Ergebnis freuen. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Die Fragestellerin, Frau Kunze, hat eine Zusatzfrage. Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin Weber, für die Erläuterungen! Welche Vorteile sieht denn der Magistrat aus Sicht der Europäischen Schule bei diesem Standort im Vergleich zum Standort Ratsweg? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Also zunächst einmal ist es ganz offensichtlich, dass bei diesem Standort keine bestehende Nutzung verlagert werden muss, denn die ist ja schon fast weg. Und wir haben auch alle mitbekommen, wie schwierig es war, beispielsweise für den Festplatz einen anderen Standort zu finden. Insofern freuen wir uns natürlich, dass dieser Campus Ginnheim schon großenteils leer steht und sehr schnell genutzt werden kann. Aber auch für die Schule ist es natürlich toll, weil das ein sehr großes Gelände ist, sodass wir tatsächlich verschiedene Möglichkeiten haben, sie dort zu verorten. Die Schule muss sich nicht einschränken, sie kann alle ihre Anforderungen erfüllen, sie hat sogar noch Erweiterungsfläche, ohne, wie gesagt, andere Nutzungen oder Nachbarn zu beeinträchtigen. Auch die baurechtliche Situation ist gut und hilft uns. Wir können im Rahmen des bestehenden Baurechts schon jetzt die Europäische Schule dort unterbringen. Wir brauchen keine Änderung des Bebauungsplans und das spart natürlich viel Zeit und auch viel Geld. Somit kommen wir natürlich für die Europäische Schule einer Lösung sehr viel schneller nahe. Die wartet ja auch schon sehr lange und freut sich darauf, dass wir damit natürlich den Prozess insgesamt beschleunigen können. Und letztlich ist der Campus Ginnheim, finde ich, auch prädestiniert für eine gute städtebauliche Entwicklung für die Stadt Frankfurt. Die Europäische Schule ist sicherlich ein sehr guter Stadtbaustein für diese Entwicklung und - lassen Sie mich das noch mit einem Augenzwinkern hinzufügen - ein Vorteil ist auch, wir setzen als Stadt unsere Strategie fort, die wir mit der Neuen Börse und der Postbank begonnen haben, dass wir nämlich die Zentralen der ehemaligen großen Finanzinstitutionen übernehmen und sie in die Hände von Kindern geben. Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Steinhardt von der CDU. Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU: (Zusatzfrage) Herzlichen Dank für die Antworten! Frau Kunze hat ja eine sehr ausführliche Frage gestellt, die wurde aber gar nicht bis zum Ende beantwortet. Deswegen frage ich jetzt noch mal genauer. Es geht ja auch um die weiteren Schritte und quasi um die Fertigstellung. Dazu haben Sie jetzt nicht so viel gesagt. Was gibt es denn für einen Zeithorizont und wann kann die Europäische Schule umziehen? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Der Zeitplan ist natürlich immer das Allerspannendste. Aber es ergibt wenig Sinn, einen Zeitplan vorzustellen - selbst, wenn er noch so grob ist -, solange noch nicht absehbar ist, ob er tatsächlich eingehalten werden kann. Insofern kann ich Ihnen aber zumindest die nächsten Schritte erläutern. Ich hatte bereits gesagt, dass wir gerade Wertermittlungen machen und prüfen, wie viel das Grundstück wert ist. Dann führen wir natürlich Ankaufsverhandlungen mit dem Bund. Und so was dauert in der Regel auch eine Weile, vor allen Dingen bei einer so großen Liegenschaft. Parallel dazu gibt es die Machbarkeitsstudie, die uns dann zeigt, wo auf dem Gelände die Schule verortet werden kann. Es gibt dort noch andere Gebäude, die teilweise in Nutzung sind. Es gibt ein denkmalgeschütztes Gebäude, bei dem man prüfen muss, wofür die Schule es nutzen kann - Ideen gibt es. All das muss am Ende selbstverständlich auch in einem Raumprogramm und in einer konkreten Planung abgebildet werden. Und wir werden das so weit voranbringen, dass wir eine Kooperationsvereinbarung schließen - das hatten wir beim Ratsweg auch vorgehabt -, in der wir das Grundstück als Stadt Frankfurt dann übergeben. Dazu sind wir verpflichtet und werden die weiteren Schritte entsprechend vereinbaren. Bauherr ist der Bund. Er wird daher auch einen Wettbewerb ausloben und die entsprechenden Baumaßnahmen umsetzen - unter zumindest teilweiser Nutzung des bestehenden Gebäudes. Das heißt: Unsere Verpflichtung als Stadt Frankfurt ist es, das Grundstück bereitzustellen und es frei zu machen - soweit nötig. Damit sind unsere Pflicht und Schuldigkeit getan. Natürlich begleiten wir diese Maßnahme mit unserer Expertise, sowohl vom Stadtschulamt im Hinblick auf die Frage pädagogische Konzepte und räumliche Umsetzung als auch natürlich im Hinblick auf die Frage städtebauliche Gestaltung, Wettbewerb und so weiter. Das sind aber alles Sachen, die wir in Begleitung machen. Tatsächlich federführend bei der Umsetzung dieser Maßnahme ist der Bund als Träger der Schule. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3 Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entscheidung der Bundesbank, ihren Standort an der Wilhelm-Epstein-Straße aufzugeben, eröffnet uns eine echte Chance. Wir können die festgefahrene Standortsuche für die Europäische Schule nun mit mehr Spielraum neu denken. Es war richtig und wichtig, dass der Oberbürgermeister den Weitblick hatte, diese Idee im Hintergrund voranzutreiben, auch wenn einige vielleicht gerne früher davon gewusst hätten. Auch dieser Standort ist aber kein Selbstläufer. Zwischen Bund, Stadt und Schulträger sind noch zentrale Fragen zu klären, und einige davon werden uns auch hier im Parlament beschäftigen müssen. Positiv ist, dass die Stadt diesmal die Machbarkeitsstudie selbst beauftragt. Das Gelände an der Bundesbank ist ungefähr doppelt so groß wie das, über das wir am Ratsweg geredet haben. Das heißt, hier bietet sich auch die Chance eines Entwicklungspotenzials für die Stadt über die Schule hinaus, und ich hoffe, wir können das in einem stimmigen Gesamtkonzept nutzen. Ein zentraler Punkt wird sein: Kann und soll das bestehende Hochhaus der Bundesbank, das unter Denkmalschutz steht, genutzt werden? Die Idee ist sicher reizvoll, Stichwort Nachhaltigkeit und Erhalt der grauen Energie. Gleichzeitig stellt sich die praktische Frage, ob ein funktionierender Schulbetrieb über viele Etagen hinweg überhaupt sinnvoll organisierbar ist. Interessant ist außerdem die Frage der Sportflächen. Können sie auf dem Gelände neu entstehen oder die in der gegenüberliegenden Sportanlage in der Wilhelm-Eppstein-Anlage mitgenutzt werden? Und schließlich: Die verkehrliche Anbindung ist an diesem Standort viel besser als am Ratsweg - für Autos. Die ÖPNV-Anbindung aber wird erst mit einer künftigen U-Bahn-Station "Bundesbank" Realität und das wird noch einige Jahre dauern. Die Stadt Frankfurt hat sich verpflichtet, der Europäischen Schule ein bebaubares Grundstück zur Verfügung zu stellen. Im Falle des Bundesbankgeländes bedeutet das, dass die Stadt dem Bund das Gelände abkaufen muss, und das ist das, was auch uns beschäftigen wird. Das ist ein Preis, der in den kommenden Haushalten dieser Stadt noch zu verankern sein wird. Deswegen wünsche ich jetzt schon mal allen Verhandlerinnen und Verhandlern von städtischer Seite ein sehr glückliches Händchen, was die Preisfindung anbelangt. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Frau Kunze! Das Wort hat Frau Steinhardt von der CDU. Bitte schön! Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Europäische Schule Frankfurt ist ein Thema, das uns alle und auch uns als CDU schon seit Jahren intensiv beschäftigt. Wir müssen ehrlich sagen, das hat zu lange gedauert. Seit Mitte März ist es jetzt offiziell: Die Bundesbank gibt ihren Standort auf. Die Stadt erwirbt das Areal auf Basis eines gemeinsamen Wertgutachtens, das haben wir schon gehört. Realistischerweise wird das wahrscheinlich ein dreistelliger Millionenbetrag werden. Schauen wir mal, wie das ausgeht. 2027 ist zudem ein Architektenwettbewerb vorgesehen. Sagen wir mal so, schauen wir, wie es ausgeht. Herr Stadtrat Gwechenberger hat gesagt, in vielleicht sechs Jahren könnte die Schule fertig sein. Frau Weber wollte sich heute nicht festlegen. Wir können ja mal Wetten abschließen. Es ist auf jeden Fall ein Hoffnungsschimmer für die Schulgemeinde, für die Familien und die europäischen Institutionen hier in Frankfurt. Sie wissen alle, die ESF wurde 2002 für 900 Schüler errichtet. Inzwischen sind es schon viel mehr und die Prognose liegt bei über 2.500. 25 Jahre Provisorium, Container über Container. Die letzten Jahre wurden ja eigentlich nur Standorte geprüft. Deswegen sind wir froh, dass es jetzt einen Vorstoß gibt. Vielen Dank auch an den Oberbürgermeister, der das jetzt hoffentlich hört. Das war gut und wichtig, das erkennen wir an. Allerdings hätten wir uns gleichzeitig gewünscht, dass dieser Schwung schon früher passiert wäre. Wir haben eigentlich 15 Jahre auf Planungs-sicherheit gewartet und die Debatten der letzten Jahre haben einen Rufschaden für Frankfurt gebracht. Die Kosten sind in die Höhe geschnellt, das wissen wir alle. Eine lange Verzögerung bringt am Ende leider auch hohe Grundstückspreise und Baupreise. Alles ist gestiegen und aufgrund des Wachstums ist jetzt auch noch eine größere ESF notwendig. Das sind alles Dinge, das sind auch Finanzen, die wir der Stadt und der Schulgemeinde hätten ersparen können, hätten wir früher einen finalen Standort gefunden. Wir hatten verschiedene Vorschläge gemacht, nun ist es so. Ich möchte aber betonen, dass das Bundesbankgelände eine Chance bietet, die wir grundsätzlich jetzt nutzen sollten. Die Diskussion um den Ratsweg ist endlich vom Tisch. Die Dippemess bleibt an ihrem Platz. Das ist eine wichtige Nachricht. (Beifall) Jetzt müssen alle an einem Strang ziehen. Wir haben es eben schon gehört, das Verkehrsdezernat muss die U4-Anbindung engagiert vorantreiben, damit der Schulstandort gut angeschlossen ist. Wir müssen bei Finanzierungen gerade auf den Haushalt schauen. Wir wissen noch nicht, wie hoch der Ankauf und die Baukosten sind. Wir müssen noch alle rechtlichen und vertraglichen Fragen klären, die Vertragskonditionen sind noch nicht klar und zu verhandeln, und wir brauchen eine Entscheidung: Sanierung und/oder Neubau. Das sind verschiedene Kostenprofile, da brauchen wir ein zentrales Projektmanagement. Das ist eine Mammutaufgabe und nachher sprechen wir auch noch über den Interimsbau am Praunheimer Weg. Beides muss gleichzeitig vorangetrieben werden. Deswegen lassen Sie uns keine weitere Zeit verlieren. Wir als CDU werden, wie gewohnt, den Prozess konstruktiv und kritisch begleiten, denn Frankfurt trägt europäische Verantwortung und muss dieser nun gerecht werden. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Als Nächstes spricht Frau Richter von den GRÜNEN. Bitte schön! Stadtverordnete Margarete Richter, GRÜNE: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit Kinder und Jugendliche erfolgreich lernen können, brauchen sie Räume mit ausreichend Platz, einer positiven und anregenden Lernatmosphäre und ein passendes Raumkonzept. Wir wissen alle, dass an dem aktuellen Standort der Europäischen Schule akute Platznot herrscht. Diese Situation ist für alle Beteiligten belastend, deshalb muss in dieser Wahlperiode eine dauerhafte Lösung für die Europäische Schule gefunden werden. Wir begrüßen es, dass die Standortsuche durch Gespräche mit der Deutschen Bundesbank nun vorangetrieben wird. Dennoch dürfen wir nicht einzig und allein auf die neue Option setzen. Die drei anderen möglichen Standorte für den Neubau der Schule, an denen in den letzten Monaten intensiv gearbeitet wurde, sollten wir nicht direkt verwerfen. Denn was nicht passieren darf, ist, dass wir dann erneut bei Null anfangen müssen, wenn doch unüberwindbare Hindernisse auf dem Gelände der Bundesbank auftreten. Dass die Deutsche Bundesbank ihr Gelände im Westend der Stadt zum Verkauf anbietet, ist ein wichtiger Schritt. In einer Stadt wie Frankfurt, in der akuter Flächenmangel herrscht, werden Areale dieser Größenordnung nur selten frei. Die Europäische Schule braucht dringend einen neuen und sicheren Standort, an dem sie sich weiterentwickeln kann. Der Standort bringt Vorteile mit sich: Die Lage ist zentrumsnah und die Anbindung für Schüler und Schülerinnen mit ÖPNV und dem Fahrrad ist gut. Dies wird noch verbessert durch die zukünftige Anbindung des Areals an die Ringstraßenbahn und den Lückenschluss der U4 nach Ginnheim. Diese Planungen sollten unbedingt zusammen gedacht werden, zum Beispiel durch die Anordnung der Haltestellen. Trotz der Möglichkeit, die sich durch dieses Areal für die Europäische Schule eröffnet, ist der Umbau des Gebäudes mit enormen wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden. Teile des Gebäudes sowie der Anlage stehen seit Mai 2022 aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen unter Denkmalschutz. Die konkreten Detailauflagen für die Sanierungsmaßnahmen sind jedoch nicht öffentlich. Sie zu kennen und bewerten zu können, ist von zentraler Bedeutung. Bei dem Gebäude handelt es sich um ehemalige Büroräumlichkeiten. Um aus starren Bürostrukturen eine lebendige moderne Schule zu machen, werden aufwendige und teure Umbaumaßnahmen nötig. Es muss schnell Klarheit darüber hergestellt werden, in welcher Form der Bund hier eine Übernahme der Kosten von uns erwartet. Über das Hauptgebäude hinaus werden sicher auch noch weitere Flächen für den Schulbau benötigt. Hierfür ist wichtig, die angekündigte Machbarkeitsstudie schnellstmöglich abzuschließen und die Ergebnisse der Stadt zur Verfügung zu stellen. Die Eltern, die Schüler:innen und auch die Schulleitung der Europäischen Schule haben nach Jahren der Ungewissheit ein Recht darauf zu erfahren, wie es weitergeht. Sie brauchen endlich die nötige und verdiente Planungssicherheit. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der FR des 04.05.2026 wurde in einem Artikel berichtet, dass es eine steigende Zahl von auf der Straße lebenden MenscF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 40 In der FR des 04.05.2026 wurde in einem Artikel berichtet, dass es eine steigende Zahl von auf der Straße lebenden Menschen in Frankfurt gebe und auch die Anzahl der Notübernachtungen, zum Beispiel am Eschenheimer Tor, angestiegen sei. Ich frage den Magistrat: Liegen dem Magistrat hierzu konkrete Zahlen vor, und welche Erklärung hat er gegebenenfalls für diese Entwicklung? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat liegen laufende Erhebungen vor. Die Stadt Frankfurt ist nach dem Hessischen Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung, HSOG, verpflichtet, auf der Straße lebenden Menschen eine Notübernachtung anzubieten. Das Jugend- und Sozialamt arbeitet derzeit gemeinsam mit der Stabsstelle Unterbringungsmanagement daran, Notunterbringungsplätze bedarfsgerecht zu entwickeln und nach Schließung der winterbedingten Notübernachtungsangebote ausreichende Platzkapazitäten vorzuhalten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Zahlreiche Schulpavillonanlagen verfügen über keinen Wasseranschluss. Nach Aussagen des Magistrats beschleunige dies dieF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 41 Zahlreiche Schulpavillonanlagen verfügen über keinen Wasseranschluss. Nach Aussagen des Magistrats beschleunige dies die Erschließungsplanung und den Genehmigungsprozess, verkürze die Bauzeiten und erspare aufwändige regelmäßige Wartungen. Gleichzeitig müssen jedoch viele Schulen Interimsgebäude für viele Jahre nutzen und gerade Grundschulen bieten in diesen Räumlichkeiten auch Frühstück, Sach- oder Kunstunterricht an, wofür ein Wasseranschluss wichtig wäre. Daher frage ich den Magistrat: Die Interimsgebäude welcher Schulen verfügen über einen bzw. keinen Wasseranschluss, und wie können Verwaltungsabläufe so beschleunigt werden, dass auch Schulpavillons mit Wasseranschluss in einer angemessenen Zeit gebaut werden können? Antwort des Magistrats: In Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Bau und Immobilen, ABI, und dem Gesundheitsamt, wurde im Mai 2020 festgelegt, dass Wasseranschlüsse in Interimsgebäuden nur dann hergestellt werden, wenn der Anschluss an das Kanal- und Trinkwassernetz ohne größeren Aufwand zu erschließen ist. Bei der Planung wird auch berücksichtigt, welcher Nutzung die Räume zugeführt werden und wie weit der Weg zu den nächstgelegenen sanitären Anlagen ist. Bei einer geplanten Nutzung als zum Beispiel Kunstraum wird selbstverständlich auch ein Waschbecken beziehungsweise Wasseranschluss eingeplant. Die Gründe für den Bau von Interimsgebäuden ohne Wasseranschluss sind folgende: - Deutliche Vereinfachung der Erschließungsplanung, sodass kein Trinkwasseranschluss - frostsichere Verlegung unter der Erde - und kein Abwasserkanal baulich erstellt werden muss. Das Gebäude muss "nur" mit einem ELT- und Netzwerkanschluss an den Bestand angebunden werden. - Der Genehmigungsprozess der Bauantrages wird ohne Wasseranschluss vereinfacht, da kein Entwässerungsgesuch erstellt, eingereicht und geprüft werden muss. Hierdurch kann die Baugenehmigung schneller erteilt werden. - Die Bauzeit für die Erschließungsarbeiten kann deutlich verkürzt werden, was auch zu weniger Einschränkungen und Gefahren während des Schulbetriebs führt. - Es gilt grundsätzlich: Waschbecken in Klassenzimmern an Grundschulen sind aufwändig in der Wartung, da im Betrieb alle Trinkwasseranschlüsse regelmäßig gespült und geprüft werden müssen um das Thema Legionellen zu vermeiden. Anders gestaltet es sich selbstverständlich, wenn die Interimsgebäude eine Komplettauslagerungen darstellen. Unterliegt der Bau eines Interimsgebäudes einem großen zeitlichen Druck, wird von einem Anschluss an das Kanal- und Trinkwassernetz aus oben aufgeführten Gründen dringend abgeraten. Über keinen Wasseranschluss verfügen die Interimsgebäude der nachfolgend aufgeführten Schulen: Astrid-Lindgren-Schule, Berkersheimer Schule, Brüder-Grimm-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule, Falkschule, Frauenhofschule, Freiligrathschule - außer Holzmodul -, Friedrich-Ebert-Schule, Friedrich-Fröbel-Schule - außer Mensacontainer -, Günderrodeschule, Gymnasium Süd -ehem. Wallschule -, Helmholtzschule, Hostatoschule, Julius-Leber-Schule HS, Salzmannschule - ehem. Liebfrauenschule -, Linnéschule, Riedhofschule, Robert-Koch-Schule, Stauffenbergschule. Die Interimsgebäude der nachfolgenden Schulen sind mit einem Wasseranschluss ausgestattet: Ackermannschule, Albrecht-Dürer-Schule, Anni-Albers-Schule für Mode, Medien und Gestaltung ehem. Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und ehem. Gutenbergschule, Apfelviertel KT -in Liesel-Oestreicher Schule -, August-Gräser-Schule, Berthold-Otto-Schule, Boehleschule, Bürgermeister-Grimm-Schule, Diesterwegschule, Ebelfeldschule, Edith-Stein-Schule - ehem. Eduard-Spranger-Schule -, Erich Kästner Schule, Freiligrathschule - nur die Holzmodulanlage -, Fried-Lübbecke-Schule - nur der Mensacontainer -, Friedrich-Fröbel-Schule, Friedrich-List-Schule, Grundschule Kalbach, Grundschule Riedberg, Gruneliusschule, Heinrich-Seliger-Schule, Johanna-Tesch-Schule, Johann-Hinrich-Wichern-Schule, Konrad-Haenisch-Schule, Münzenbergerschule, Niddaschule, Otto-Hahn-Schule, Robert-Schumann-Schule, Schule am Mainbogen, Schule am Ried, Viktor-Frankl-Schule, Walter-Kolb-Schule, Ziehenschule. Folgende Interimsgebäude sind Komplettauslagerungen. Ein Wasseranschluss ist selbstverständlich vorhanden. Waschbecken befinden sich jedoch nicht zwingend in den Klassenräumen. Adorno-Gymnasium (Schulcampus Westend), Anni- Albers-Schule für Mode, Medien und Gestaltung ehem. Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode - AS2 (Pavillon Länderweg), Elisabethenschule, Gymnasium Römerhof, Gymnasium Süd (Tiroler Park), Holzhausenschule (Schulcampus Westend), IGS 15, Johanna-Tesch-Schule - Containeranlage, KGS Niederrad (Standort Mainfeldstr.), KGS Niederrad (Standort Goldsteinstr.), Schule am Hang. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Rechenzentren sind kritische Infrastruktur und bilden im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung eine technische BasF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 42 Rechenzentren sind kritische Infrastruktur und bilden im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung eine technische Basis für wirtschaftliche, staatliche und gesellschaftliche Abläufe. Während die Kapazitäten für Rechenzentren in Frankfurt nahezu erschöpft sind, nimmt die Standortsuche für Rechenzentren im Umkreis von Frankfurt weiterhin zu. Es stellt sich die Frage, wie dies für die Region am besten gesteuert werden kann. Ich frage den Magistrat: Wie bringt sich der Magistrat regionalpolitisch ein, damit im Rhein-Main-Gebiet die knappen Kapazitäten so genutzt werden, dass sie der Region am besten helfen? Antwort des Magistrats: Im Zuge der ersten Offenlage des Entwurfes/Vorentwurfes des neuen Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplans hat der Magistrat in seiner Stellungnahme auf die Notwendigkeit der Prüfung einer regionalen Steuerung von Rechenzentren hingewiesen. Neben einem direkten Austausch mit Kommunen aus der Region nimmt der Magistrat auch bei verschiedenen Vernetzungs- und Austauschformaten des Regionalverbands FrankfurtRheinMain und des Rechenzentrumsbüros der Hessen Trade & Invest, HTAI, im Auftrag des Hessischen Digitalministeriums und Innovation sowie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum teil. Unter anderem beteiligte sich der Magistrat hier an der Erarbeitung der regionalen Rechenzentrumstrategie des Landes Hessen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Bundesregierung hat eine neue Rechenzentrumsstrategie veröffentlicht, die einen Zubau und massive Förderung neuer ReF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 43 Die Bundesregierung hat eine neue Rechenzentrumsstrategie veröffentlicht, die einen Zubau und massive Förderung neuer Rechenzentren vorsieht. Auch das Land Hessen will laut "Industriepaket Hessen" den Zubau von Rechenzentren in Frankfurt aktiv unterstützen, dazu gehöre auch "der Bau von Onsite-Generatoren durch Rechenzentrumsbetreiber oder deren Partner", um Netzanschlussengpässe zu vermeiden. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen für Frankfurt und den Einsatz von fossilem Gas als Antwort auf Energieengpässe, insbesondere im Kontext der Klimaziele der Stadt? Antwort des Magistrats: Der Magistrat sieht die zunehmende Ansiedlung und Erweiterung von Rechenzentren als bedeutenden Faktor für Frankfurt, sowohl für den Wirtschaftsstandort als auch für die fortschreitende Digitalisierung. Gleichzeitig sind mit dem weiteren Ausbau erhebliche Herausforderungen für Energieversorgung, Flächenverbrauch und Klimaschutz verbunden. Insbesondere die bestehenden Netzengpässe sowie die hohe Nachfrage nach weiteren Netzanschlüssen stellen die Energieinfrastruktur vor erhebliche Herausforderungen. Entsprechend verzeichnet die Netzdienste Rhein-Main GmbH, NRM, Tochterunternehmen der Mainova AG, derzeit ein hohes Aufkommen an Netzanschlussanfragen von Rechenzentrumsbetreibern. Der Einsatz fossiler Energieträger - auch in Form von Onsite-Generatoren - steht grundsätzlich im Spannungsverhältnis zu den Klimaschutzzielen der Stadt Frankfurt und dem Ziel einer treibhausgasneutralen Energieversorgung. Zudem besteht die Gefahr, dass durch den Ausbau zusätzlicher gasbasierter Infrastruktur langfristige Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern entstehen. Aus Sicht des Magistrats kann eine langfristige Absicherung von Energieengpässen daher nicht primär auf fossilem Gas basieren. Soweit derzeit zusätzliche gasbasierte Stromerzeugungsanlagen zur Absicherung der Energieversorgung vorgesehen werden, bewertet der Magistrat diese sehr kritisch und in engen Grenzen, das heißt allenfalls als zeitlich begrenzte Übergangslösung. Der Magistrat hält es für erforderlich, dass der weitere Ausbau von Rechenzentren mit hohen Anforderungen an Energieeffizienz, einer möglichst flexiblen und stromnetzverträglichen Betriebsweise, dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie der konsequenten Nutzung von Abwärme verbunden wird. Insbesondere im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung können Rechenzentren einen Beitrag zur klimafreundlichen Wärmeversorgung der Stadt leisten. Vor dem Hintergrund begrenzter Energie- und Netzkapazitäten sowie bestehender Flächenkonkurrenzen ist aus Sicht des Magistrats von besonderer Bedeutung, dass die weiteren Entwicklungen und Rahmenbedingungen von Bund und Land mit den kommunalen Klimazielen sowie den Anforderungen an eine nachhaltige Energieversorgung vereinbar bleiben. Der Magistrat hält daher eine stadtverträgliche Steuerung des weiteren Ausbaus von Rechenzentren für erforderlich und hat dies mit dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm am 09.06.2022 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, um so das Wachstum der Zukunftsbranche der Rechenzentren städtebaulich zu leiten. Die Gewerbegebiete in Frankfurt am Main wurden hierzu in Eignungsgebiete, eingeschränkte Eignungsgebiete und Ausschlussgebiete für unternehmensunabhängige Rechenzentren eingeteilt. Ein weiterer Zubau darüber hinaus ist nicht beschlossen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der zuletzt seitens des Magistrats gemeldete Sachstand zum Bauvorhaben an der alten Oberpostdirektion war Ende Oktober dF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 44 Der zuletzt seitens des Magistrats gemeldete Sachstand zum Bauvorhaben an der alten Oberpostdirektion war Ende Oktober des Jahres 2022. Die Umbaumaßnahmen sind sehr komplex und in zwei Bauabschnitte eingeteilt. Die Außenfassade des Gebäudes hinterlässt leider noch einen eher verfallenen Eindruck. Der zweite Bauteil als Neu- beziehungsweise Ergänzungsbebauung unterlag einem Eigentümerwechsel, welcher zu einer Umstrukturierung führte und derzeit einen Sachstand nicht nachvollziehbar macht. Ich frage den Magistrat: Gibt es Kenntnisse über die jeweilig verlaufenen Bauabschnitte, und kann für den gesamten Gebäudekomplex ein geplantes Fertigstellungsdatum benannt werden? Antwort des Magistrats: Im Bauteil A, dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude, wurden in den vergangenen Jahren fortlaufend Arbeiten zur Umsetzung der am 28.12.2016 genehmigten Nutzungsänderung des Verwaltungsgebäudes in ein Mehrfamilienwohnhaus und Nutzungsänderung des Kellergeschosses in eine Tiefgarage durchgeführt. Die Bauarbeiten dauern weiterhin an. Ein konkreter Zeitpunkt für die Fertigstellung des Gebäudes kann derzeit nicht benannt werden. Für den Bauteil B wurden nach einem Eigentümerwechsel unterschiedliche Entwicklungskonzepte verfolgt. Zwischenzeitlich wurde ein Vorhaben für eine Büro- und Geschäftsnutzung bauaufsichtlich positiv beschieden. In der Folge wurden erneut Planungen für eine Wohnnutzung vorgestellt und in Vorgesprächen erörtert. Derzeit liegt noch kein abschließend konkretisiertes Konzept für die weitere Entwicklung des Bauteils B vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Norbert Meier Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Homburger Landstraße in Preungesheim im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und Weinstraße ist seit Jahren in einem bF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 45 Die Homburger Landstraße in Preungesheim im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und Weinstraße ist seit Jahren in einem beklagenswerten Zustand und sollte längst saniert werden. Ich frage den Magistrat, wann die Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Weinstraße nunmehr saniert wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 20. und 21.05. findet in der PSD Bank Arena der P5-Immobilienkongress statt. Neben Immobilieninvestor*innen und AssetF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 46 Am 20. und 21.05. findet in der PSD Bank Arena der P5-Immobilienkongress statt. Neben Immobilieninvestor*innen und Asset-Managern ist die Redner*innenliste gespickt mit Personen, die von Wohnungsnot und horrenden Mietkosten nicht nur profitieren, sondern diese mitunter zu verantworten haben. Umso erschreckender ist die Feststellung, dass zum einen Oberbürgermeister Mike Josef, SPD, als Redner angeführt und zum anderen die Stadt Frankfurt unter den Partnern der Veranstaltung zu finden ist. Ich frage den Magistrat: Welche materielle oder finanzielle Unterstützung erfährt der P5-Kongress seitens der Stadt Frankfurt, und inwiefern ist, vor dem Hintergrund der grassierenden Wohnungsnot, der Auftritt von Mike Josef als Speaker zu verantworten? Antwort des Magistrats: Für das Jahr 2026 sind keine Zuschüsse vorgesehen. Die P5 Kongress GmbH erhielt nach Beantragung in den vergangenen Jahren einen Projektzuschuss für die jährlich stattfindende Veranstaltung "P5 Immobilienkongress": Im Jahr 2024 in Höhe von 15.000 Euro sowie im Jahr 2025 in Höhe von 30.000 Euro. Der Magistrat sucht den Dialog mit Mieterinitiativen und -vereinen, mit Immobilienverbänden und vielen weiteren Akteuren, um sich für die Schaffung und den Erhalt bezahlbarer Wohnungen einzusetzen. Auch auf Basis dieser Gespräche wurde beispielsweise der Baulandbeschluss entwickelt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, der eine feste Quote für den Bau geförderter Wohnungen festlegt und dadurch gemeinwohlorientierte Vorgaben macht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Deniz Avan Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In einem Artikel der FNP vom 12.05.2026 mit der Überschrift „Magistrat genehmigt Schulerweiterung“ wird berichtet, dassF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 47 In einem Artikel der FNP vom 12.05.2026 mit der Überschrift "Magistrat genehmigt Schulerweiterung" wird berichtet, dass die Europäische Schule am bestehenden Standort am Praunheimer Weg aufgrund von Platzmangel einen Erweiterungsbau für rund 800 weitere Schüler bekommen soll. Die anstehenden Kosten des geplanten Erweiterungsbaus würden laut Bildungsdezernat bei 58 Millionen Euro liegen Ich frage den Magistrat: Inwiefern besteht die Möglichkeit, für die Finanzierung dieses Erweiterungsbaus Drittmittel zu beantragen? Antwort des Magistrats: Solange das Schulgebäude von der Europäischen Schule Frankfurt genutzt wird, erfolgen Mietzahlungen durch den Bund - damit ist eine externe Mitfinanzierung sichergestellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Maximilian Radmann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das neue eingeführte Verbot des Rechtsabbiegens von der Adickesallee in die Bertramstraße soll die Verkehrssicherheit deF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 48 Das neue eingeführte Verbot des Rechtsabbiegens von der Adickesallee in die Bertramstraße soll die Verkehrssicherheit der Fahrradfahrer erhöhen. Bei dem vollständigen Abbiegeverbot handelt es sich jedoch um einen erheblichen Eingriff in bestehende Verkehrsbeziehungen mit spürbaren Auswirkungen unter anderem für Anwohner, Besucher des Hessischen Rundfunks sowie für die Belastung umliegender Knotenpunkte. Ich frage den Magistrat: Welche alternativen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen - zum Beispiel getrennte Signalphasen, bauliche Anpassungen, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen - wurden im Vorfeld geprüft und ist eine zeitlich definierte Evaluation der Maßnahme vorgesehen, um deren Wirksamkeit sowie mögliche Wirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz zu prüfen? Antwort des Magistrats: Die Unfallkommission, UKO, hatte sich schon vor ihrem jüngsten Beschluss zur umgesetzten Verkehrsführungsänderung mehrmals mit der genannten Unfallhäufungsstelle befassen müssen und damals mildere Maßnahmen in Form von Markierung, Beschilderung und baulicher Sicherung umsetzen lassen. Eine Trennung von Signalphasen war und ist nicht möglich, da der Rechtsabbieger nicht signalisiert, sprich "freilaufend" ist. Maßnahmen wie ein kompletter Umbau des Knotenpunkts sind aufgrund des langfristigen Umsetzungshorizonts nicht geeignet, da die UKO bei vorhandener Gefährdungslage zeitnah handeln muss. Da die vormals ergriffenen Maßnahmen der UKO im jeweils anschließenden Beobachtungszeitraum nicht zu einer Verbesserung führten, verblieb letztlich nur noch der Wegfall der Abbiegebeziehung als wirksame Maßnahme zur Reduzierung des Unfallgeschehens. Dieser Maßnahme schließt sich ein dreijähriger Beobachtungszeitraum an, der der Evaluierung der Maßnahme dient. Die Auswirkungen im Netz bewertet das Straßenverkehrsamt als gering. Die betroffenen Anliegerverkehre sind für etwaige Mehrbelastungen der umliegenden Knotenpunkte zahlenmäßig nicht signifikant. In Bezug auf Besucherverkehre des Hessischen Rundfunks ist darauf hinzuweisen, dass die vorgesehenen und ausgeschilderten Anfahrtswege nicht über diese Wegeverbindung verlaufen. Abschließend verbleibt festzustellen, dass mit Blick auf das Schutzgut der körperlichen Unversehrtheit Auswirkungen auf das Verkehrsnetz für das Handeln der zuständige Verkehrsbehörde nachrangig wären. Dies verdeutlichen die ersten zwei Sätze der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung: "Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit." Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Zwangsräumungen entziehen den Betroffenen eine wichtige Lebensgrundlage und sind daher existenzgefährdend. Für viele MenF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 49 Zwangsräumungen entziehen den Betroffenen eine wichtige Lebensgrundlage und sind daher existenzgefährdend. Für viele Menschen folgt auf eine Zwangsräumung die Unterbringung in einer Notunterkunft - oder sogar Wohnungslosigkeit. Ich frage den Magistrat: Wie viele Zwangsräumungen wurden - aus Wohnungen der ABG Holding, stadtnahen und unselbstständigen Stiftungen der Stadt Frankfurt und insgesamt - mit Kenntnis des Sozialamtes in Frankfurt in den Jahren 2024 und 2025 - bitte aufschlüsseln nach Jahr und Vermietenden - jeweils angedroht beziehungsweise durchgeführt? Antwort des Magistrats: Bereits in Frage Nr. 3330 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025 wurden für 2024 folgende Zahlen berichtet: 2024 Im Jahr 2024 wurden insgesamt 668 Zwangsräumungen terminiert, davon 172 von der ABG Holding in Auftrag gegeben. Insgesamt 420 Zwangsräumungen wurden durchgeführt, 91 davon im Auftrag der ABG. Insgesamt vier Zwangsräumungen wurden von der Stiftung Waisenhaus in Auftrag gegeben und davon drei durchgeführt. Für das Jahr 2025 sind die Zahlen wie folgt: Insgesamt wurden 757 Zwangsräumungen terminiert, davon 167 von der ABG Holding in Auftrag gegeben. Insgesamt 488 Zwangsräumungen wurden durchgeführt, 103 davon im Auftrag der ABG. Daten über Zwangsräumungen aus Wohnungen von stadtnahen und unselbständigen Stiftungen der Stadt Frankfurt werden in der Statistik nicht erfasst, da es sich um Einzelfälle handelt. Für den angefragten Zeitraum sind keine Fälle bekannt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Haushalt wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf Antrag von SPD, GRÜNEN, Linken und Volt beschlossen, ein FördeF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 4 Im Haushalt wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf Antrag von SPD, GRÜNEN, Linken und Volt beschlossen, ein Förderprogramm aufzulegen, mit dem Ziel, bei der ABG Holding bis 2030 10.000 neue Sozialwohnungen für die berechtigten Mieter*innen in Frankfurt bereitzustellen. Dieses Förderprogramm beruht unter anderem darauf, das, im Haushaltsentwurf veranschlagte, jährliche konsumtive Budget zum Erwerb von Belegungsrechten von 8.500 T€ um 2.500 T€ auf nun 11.000 T€ zu erhöhen. Ich frage den Magistrat: Wie viele Belegrechte wurden bislang auf Grundlage des Beschlusses angekauft, und welche konkreten Schritte plant der Magistrat, um das vergrößerte Budget in Zusammenarbeit mit der ABG tatsächlich abzurufen? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller, ich antworte auf Ihre Frage wie folgt: Der Ankauf von Belegungsrechten ist seit Jahren ein wichtiges Instrument, um den Bestand an Sozialwohnungen zu stabilisieren. Mit der ABG Frankfurt Holding besteht ein regelhafter Erwerb von Belegungsrechten. Im Jahr 2024 wurden 755 Belegungsrechte erworben, im Jahr 2025 562. Eine Prognose für 2026 ist aktuell noch nicht möglich. Die Genehmigung des Haushalts 2026 durch das Land Hessen steht noch aus. Entsprechend befindet sich die Umsetzung des Beschlusses der Vorlage NR 1555 zum Haushalt 2026 in Vorbereitung. Der Magistrat ist dazu im kontinuierlichen Austausch mit der ABG, um die genaue Systematik und Verfahrensweise abzustimmen. Parallel wird von städtischer Seite ein entsprechendes Verfahren erarbeitet und aufgesetzt. Zur Bekanntmachung ist unter anderem eine Ansprache und Informationen der ABG-Mieter:innen geplant. Der Magistrat wird über das Verfahren sowie die Umsetzung regelmäßig berichten. Darüber hinaus werden die Mieter:innen im Herbst 2026 über die Möglichkeiten des Wohngeldes informiert, um auch über diesen Weg eine Mietentlastung der Haushalte zu ermöglichen. Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Es gibt eine Zusatzfrage des Fragestellers, Herrn Müller. Stadtverordneter Michael Müller, Linke: (Zusatzfrage) Das passt, ich habe nämlich eine Nachfrage zum Wohngeld. Lustig, dass Sie das jetzt gleich gesagt haben. Wie bewerten Sie denn vor dem Hintergrund der aktuellen Wohnungsnot das Instrument des Wohngelds, wo wir doch alle wissen, dass durch Wohngeld erst mal keine bezahlbare Sozialwohnung mehr geschaffen wird und das ja eine Subjektförderung ist, und werden Sie quasi auch verhindern, dass wir hier eine Umsteuerung in der sozialen Wohnungspolitik bekommen, wenn man verstärkt eben auf Wohngeld setzt? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Ich denke, wir müssen alle Instrumente nutzen, die wir haben, um das Thema bezahlbares Wohnen in Frankfurt anzugehen. Dazu gibt es Elemente der Subjektförderung und der Objektförderung. Ich bin ein Befürworter einer stark ausgebauten Objektförderung. Es ist bekannt, dass ich es für wichtig erachte, dass wir mindestens 30 Prozent geförderten Wohnungsbau sichern. Vom Kollegen Yilmaz gibt es nachher noch eine Frage zu der Anzahl der Sozialwohnungen, dazu vielleicht ein kleiner Teaser vorab: Im letzten Jahr sind über 500 neue Sozialwohnungen in Frankfurt dazugekommen. Das ist der höchste Wert seit 20 Jahren. Also, wir arbeiten kontinuierlich daran und dazu auch schon mal vorab vielen Dank an alle hier, dass wir dies geschafft haben! (Beifall) Parallel dazu, denke ich, ist es aber auch genauso wichtig, im Bereich der Subjektförderung, auch alle Elemente zu nutzen, die wir haben. Das Wohngeld ist ein Instrument, das vom Bund überwiegend oder eigentlich komplett bereitgestellt wird. Das heißt, wir haben Mittel, die nicht aus kommunalen Budgets bereitzustellen sind, sondern aus Bundesbudgets. Und das ist eine Ergänzung aus meiner Sicht. Um dort besser zu werden, haben wir als eine der ersten Städte in Deutschland zum 1. April eine KI eingeführt. Diese KI soll die Antragstellung beim Wohngeld erleichtern, da wir bisher immer bei der Antragsbearbeitung des Wohngeldes die Situation hatten, dass diese relativ lange gedauert hat. Das hängt damit zusammen, dass viele Aspekte abgefragt werden müssen, weil man selbstverständlich Fehlförderungen vermeiden möchte. Um das zu vereinfachen, wurde jetzt die KI eingeführt, die in relativ kompakter Zeit prüft, ob die Anträge vollständig sind und was eventuell nachzufordern ist und so weiter und so fort. Die KI wird bereits in München, Nürnberg, Hannover und Düsseldorf eingesetzt. Wir haben das jetzt quasi auf Frankfurt übertragen als eine der ersten KIs in unserer Verwaltung. Das ist eine zweite Säule. Wohngeld würde ich jetzt nicht zur Seite legen, das ist auch ein wichtiger Beitrag. Bei den Belegrechten haben wir einen großen Vorteil: Wir können dort in den Bestand gehen und haben gerade Kooperationen mit den großen öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, sodass wir die Wohnungen, die aus der Bindung fallen, verlängern. Die Zahl hatte ich eben genannt: Wenn wir es schaffen, zwischen 500 und 800 Wohnungen pro Jahr dauerhaft weiter zu sichern, ist es ein wichtiger Baustein. Und diese Einigung im Vorfeld der Haushaltsberatung zielt darauf ab, dass wir nicht alle frei werdenden Wohnungen - das kam ein bisschen falsch rüber -, die bei der ABG frei werden, nur noch als Sozialwohnung vermieten, sondern die Belegrechtsankaufssystematik richtet sich nach, den Einkommen. Wir schreiben die Haushalte der ABG an und fragen nach, wie hoch die Einkommen sind. Wenn die Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, also analog zum ersten Förderweg sind, die Haushalte aber zum Beispiel acht Euro Miete bei der ABG zahlen, dann unterstützen wir diese Haushalte, sodass sie nur 6,50 Euro und damit eine Miete quasi adäquat zu einer Sozialwohnung zahlen. Das heißt, das Ziel dieser Systematik besteht darin, tatsächlich die Haushalte, was die Mietbelastung betrifft, zu entlasten, damit wir das Ziel erreichen, dass maximal 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für die Miete verwendet werden müssen. Ich glaube, da sind wir uns einig. Im Übrigen gilt dies auch in der Privatwirtschaft. Wenn in der Privatwirtschaft jemand eine Wohnung vermietet, achtet er ebenfalls darauf, dass die Miete maximal 30 Prozent des Einkommens beträgt, damit genügend zum Leben übrig bleibt. Zugleich wird sichergestellt, dass das Mietverhältnis langfristig stabil ist. Das ist der Gedanke dahinter. Von daher würde ich nichts gegeneinander ausspielen. Ich bin um jedes Instrument dankbar, das uns hilft, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu schaffen und zu erhalten. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Herr Stadtverordneter Yilmaz von BSW hat eine Zusatzfrage. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, BSW: (Zusatzfrage) Sie haben wieder sehr gut gesprochen, aber nichts gesagt. Statt die Bürgerinnen und Bürger mit halbherzigen Beschlüssen und Schlagzeilen über 10.000 neue Sozialwohnungen in die Irre zu führen, sollte der Magistrat endlich die soziale Realität vieler Menschen in Frankfurt ernst nehmen und eine konkrete langfristige, glaubwürdige Strategie gegen die dramatische soziale Wohnungsnot entwickeln. Daher frage ich, warum kauft die Stadt überhaupt Belegrechte bei ihrer eigenen Wohnungsbaugesellschaft ABG an, statt dauerhaft politische Vorgaben für soziale Bindungen bei frei werdenden Wohnungen zu beschließen? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Das hat einen ganz einfachen Grund: Das hat was mit EU-Beihilferecht zu tun. Wir dürfen nicht einfach Geld an die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften geben und sagen, halte bitte diese Wohnung jetzt dauerhaft auf einem bestimmten Niveau, weil wir damit eine Marktverzerrung herbeiführen würden - was wir nicht dürfen. Vor diesem Hintergrund haben wir Förderprogramme aufgelegt, die von jedem abgerufen werden können. Und mit dieser Systematik funktioniert es deutschlandweit, eigentlich fast europaweit so, dass man damit eben Wohnungen für bezahlbares Wohnen ankauft beziehungsweise das Wohnrecht sichert. Ob das jetzt dauerhaft so sinnvoll ist, darüber kann man sich separat unterhalten. Das ist aber keine kommunalpolitische Frage, sondern es ist eine europarechtliche Frage, die in die Richtung zielt, wie stark ein Staat mit eigenen Unternehmen agieren darf und ab wann eben ein Marktmechanismus greifen muss. Das ist der Hintergrund der Frage und das ist der Hintergrund, weshalb wir eben Förderprogramme auflegen, die jetzt mittlerweile in Frankfurt auf 40 Jahre ausgedehnt wurden. Wir haben bei der Förderung zwei Stufen, nämlich 30 und 40 Jahre. Ich fände es auch sinnvoller, das langfristig zu erhalten, von daher möchten wir die Genossenschaften auch weiter stärken. Das ist ja auch etwas, was hier aus dem Haus immer wieder eingebracht wird. Ich halte es auch für sinnvoll, dass wir Genossenschaften stärken, weil Genossenschaften dazu beitragen können, dauerhaft stabilen Wohnraum zu sichern. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In den vergangenen Jahren gab es erhebliche Kritik am Magistrat, was die Umsetzung oder wenigstens die Beantwortung vonF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 50 In den vergangenen Jahren gab es erhebliche Kritik am Magistrat, was die Umsetzung oder wenigstens die Beantwortung von Ortsbeiratsanregungen betraf. Mithin wurde dies von den Ortsbeiräten sowie vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern als Missachtung der Ortsbeiratsarbeit angesehen. Zudem wurde die mangelnde Kommunikation vor Maßnahmen in Stadtteilen kritisiert, die erhebliche Konsequenzen hatten. Insbesondere das Mobilitätsdezernat fiel hierbei negativ auf. Ich frage den Magistrat: Wie viele Ortsbeiratsanregungen blieben in den vergangenen fünf Jahren unbeantwortet oder wurden mit einer vorläufigen Stellungnahme beantwortet und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat seit 2021 12.799 Stellungnahmen abgegeben, davon waren 1.539 vorläufige Stellungnahmen. Derzeit sind 168 unerledigte Drucksachen verzeichnet. In den Berichten B 12 vom 13.01.2023 sowie B 324 vom 28.08.2023 ist der Magistrat auf die angesprochene Thematik ausführlich eingegangen. Bei allem Bestreben des Magistrats, die Stellungnahmen an die Ortsbeiräte innerhalb der durch § 4 Ziffer 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte vorgegebenen Frist von zwölf Wochen abzugeben, gibt es mitunter die Notwendigkeit weiterer Recherchen durch die Fachämter oder Abstimmungsbedarf innerhalb des Magistrats. Alle Dezernate arbeiten dabei kontinuierlich an der Beantwortung der noch offenen Vorlagen. Die Ortsbeiräte dürfen versichert sein, dass das Büro der Stadtverordnetenversammlung und das Büro des Magistrats sämtliche Gremienvorlagen, die einen Arbeitsauftrag an den Magistrat zur Vorlage eines Berichtes oder einer Stellungnahme zum Inhalt haben, sorgfältig überwachen. Die hohe Zahl der vom Magistrat direkt an die Ortsbeiräte abgegebenen Stellungnahmen verdeutlicht dabei die Bedeutung der Ortsbeiräte als Mittler zwischen den Stadtteilen ihres Ortsbezirks und der Stadtverordnetenversammlung. Von einer Missachtung der Ortsbeiratsarbeit durch den Magistrat kann demnach nicht die Rede sein. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Verbindung zwischen der Offenbacher Landstraße und der S-Bahn-Haltestelle Kaiserlei wird von vielen Bewohnerinnen unF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 51 Die Verbindung zwischen der Offenbacher Landstraße und der S-Bahn-Haltestelle Kaiserlei wird von vielen Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem östlichen Oberrad regelmäßig genutzt und stellt einen wichtigen Zugang zum öffentlichen Nahverkehr dar. Die derzeitige Situation ist jedoch nur provisorisch und weist Einschränkungen hinsichtlich Sicherheit, direkter Wegeführung und Barrierefreiheit auf. Daher frage ich den Magistrat: Welche weiteren Maßnahmen plant beziehungsweise erwägt der Magistrat, um die bislang provisorische fußläufige Verbindung zwischen Oberrad und der S-Bahn-Station Kaiserlei nachhaltig zu verbessern? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat ist bewusst, dass die aktuelle Situation keineswegs zufriedenstellend ist. Er stößt jedoch bezüglich seines Einflussbereichs an Grenzen: Der Magistrat ist nach wie vor bestrebt mit der Autobahn GmbH zu einer Lösung zu kommen, um den Weg unter der Brücke, die Unterquerung der Bahnstrecke direkt entlang der A661, für den Fuß- und Radverkehr zu verbreitern. Die Herstellung eines offiziellen und regelhaften Fuß- und Radweges direkt neben der Autobahn hat die Autobahn GmbH aus Sicherheitsgründen allerdings bislang abgelehnt. Damit ist die Stadt verpflichtet, Verbotsschilder aufzustellen und kann eine Verbesserung des bestehenden "Trampelpfads" derzeit nicht in Aussicht stellen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Magistrat hat der IGS Süd zugesagt, den Bau des Containerdorfes auf dem Gelände am Biegweg rechtzeitig fertigzustellF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 52 Der Magistrat hat der IGS Süd zugesagt, den Bau des Containerdorfes auf dem Gelände am Biegweg rechtzeitig fertigzustellen, um einen Umzug der Mittelstufe bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 zu ermöglichen. Die Schulgemeinde ist derzeit jedoch in großer Sorge, dass aktuelle Verzögerungen die - für die Umsetzung des schulischen Konzepts dringend benötigte - Zusammenführung der Schulgemeinde an einem Standort gefährden. Daher frage ich den Magistrat: Wann wurde der Bauantrag gestellt beziehungsweise die Containeranlage beauftragt, und wie sieht der detaillierte Bauzeitplan für die Fertigstellung des Gebäudes und den Umzug der Mittelstufe aus? Antwort des Magistrats: Der Bauantrag der Containeranlage der IGS Süd wurde im März 2026 bei der Bauaufsicht eingereicht. Die Container wurden im Mai 2026 bestellt. Vor dem finalen Bestellvorgang lief bereits vorab eine über Monate erfolgte Abstimmungs- und Planungsphase mit dem Hersteller. Es handelt sich bei den Containern um einen Abruf aus dem Rahmenvertrag des Amtes für Bau und Immobilien, sodass unmittelbar nach Planungsstart bereits die ersten Gespräche geführt werden konnten. Der Terminplan sieht vor, dass die Container ab der KW 24, nach vorheriger Fertigstellung der Bodenplatte, angeliefert werden. Eine Fertigstellung des Innenausbaus ist für Ende Juli geplant, sodass am Ende der Sommerferien der Umzug der Mittelstufe erfolgen kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Hessische Landesregierung will mit einer Fast Lane bei der Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen VerfahF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 53 Die Hessische Landesregierung will mit einer Fast Lane bei der Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen Verfahren bündeln, Fachkräfteeinwanderung beschleunigen und kommunale Ausländerbehörden entlasten. Auch wenn es widersprüchlich ist, dass einerseits neue Fachkräfte angeworben werden sollen, während andererseits gut integrierte Menschen von vermehrten Abschiebungen bedroht sind, stellt sich für Frankfurt die Frage, ob dadurch Kapazitäten frei werden oder neue Schnittstellen entstehen. Ich frage den Magistrat: Welche konkrete Entlastungswirkung erwartet der Magistrat für das Frankfurt Immigration Office, und welche verbindlichen personellen, finanziellen oder organisatorischen Zusagen des Landes liegen der Stadt hierzu vor? Antwort des Magistrats: Der Magistrat weist zunächst darauf hin, dass es bereits seit 01.03.2020 die Möglichkeit gibt, mit der Arbeitgeber in Vollmacht für Ausländer einen Antrag auf ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren stellen können, nachdem festgestellt werden musste, dass der benötigte Fachkräftemangel nicht durch im Inland lebende Personen gedeckt werden kann. Mit der jetzt angedachten Zuständigkeitsänderung werden die Verfahren nach dem beschleunigten Fachkräfteverfahren zentral durch das Regierungspräsidium in Darmstadt bearbeitet. Für das Frankfurt Immigration Office bedeutet dies, dass rund 400 Antragsverfahren pro Jahr weniger zu bearbeiten sind. Da die vorstehende Maßnahme die kommunalen Ausländerbehörden - wenn auch nur im geringen Umfang - aber grundsätzlich entlastet, sind aus Sicht des Magistrates keine personellen, finanziellen oder organisatorische Zusagen des Landes zu erwarten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Emre Telyakar Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Bundesregierung plant gemeinsam mit den Bundesländern einschneidende Kürzungsmaßnahmen im Sozialbereich, die insbesoF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 54 Die Bundesregierung plant gemeinsam mit den Bundesländern einschneidende Kürzungsmaßnahmen im Sozialbereich, die insbesondere Kinder, Jugendliche, Familien und Menschen mit Behinderungen treffen könnten. Das Dokument trägt den nüchternen Titel "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen", ist jedoch von großer sozialpolitischer Brisanz. In Frankfurt am Main sind deshalb viele soziale Träger beunruhigt und sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese unsoziale Politik der Bundesregierung, und welche Schritte werden vonseiten des Magistrats unternommen, um hier gegenzusteuern und Druck auf die Regierungsparteien auszuüben, diese unsoziale Politik nicht durchzudrücken? Antwort des Magistrats: Es handelt sich bei dem angesprochenen Dokument um ein internes Papier, das als Arbeitsgrundlage für ein nicht öffentliches Treffen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gedient haben soll. Es ist auf den 25. März 2026 datiert, umfasst 108 Seiten und wird als "Vorschlagsbuch" bezeichnet. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband hat das Dokument am 16. April 2026 veröffentlicht - "geleakt". Damit kann die Authentizität des Dokuments zwar ernsthaft unterstellt aber nicht abschließend als bewiesen angesehen werden. Zudem handelt es sich weder um einen Referenten- oder Gesetzentwurf noch um ein fertiges Gesetz. Eine Bewertung der konkreten Inhalte und einzelnen Vorschläge ist daher verfrüht und wäre spekulativ. Dennoch ist dieses "Vorschlagsbuch" alarmierend. Denn es stellt Errungenschaften, für die Betroffene, Verbände, Fachleute und Politiker:innen jahrzehntelang gekämpft haben in Frage. Die Ausgaben sind gestiegen. Sie sind gestiegen, weil politische Entscheidungen getroffen wurden, die richtig waren und auch der beständig wachsenden Herausforderungen Rechnung tragen. Denn richtige und gute Sozialpolitik denkt das Soziale nicht isoliert, sondern als Teil eines nahhaltigen Ganzen. Sie ist nicht der Reparaturbetrieb, der einspringt, wenn alles andere versagt. Sie ist nicht wohltätig, um wohltätig zu sein. Nicht unterstützend, um des Unterstützens willen. Sozialpolitik ist darauf ausgerichtet, langfristig zu helfen. Sie sorgt dafür, dass Bedürftige in Hilfe kommen - und sich wieder selbst helfen können. Sozialpolitik kümmert sich um die Betroffenen, damit auch alle anderen Menschen gut leben können. Sie unterstützt den Einzelnen, damit es der Gesellschaft insgesamt gut geht. Sozialpolitik stellt die soziale Balance her. Das ist wichtig. Denn der soziale Frieden ist sonst in großer Gefahr - und mit ihm die Demokratie. Nur wo soziale Balance herrscht, möchten Menschen leben, arbeiten, wohnen oder ausgehen. Wer heute klug in soziale Strukturen investiert, baut das lebenswerte Frankfurt von morgen. Damit ist Sozialpolitik letztlich sogar ein Zukunftsfaktor für unsere Stadt. Ein Finanzfaktor. Ein Wirtschaftsfaktor. Ein Marketingfaktor. Gute Sozialpolitik kann also mehr als nur reparieren. Genau deshalb wird die Stadt Frankfurt alles in ihrer Macht Stehende tun, um über Gremien wie den Deutschen Städtetag, den Hessischen Städtetag und mit Unterstützung und Rückendeckung der Träger der Sozialen Wohlfahrtspflege Pläne zu unterbinden, die Sozialleistungen lediglich als Haushaltsposten sehen. Denn ohne soziale Balance verliert Frankfurt seine Stabilität, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Vor fast 80 Jahren – am 18. Mai 1948 – wurde der Wiederaufbau der Paulskirche gefeiert. In mehreren Zeitungen war zu lesF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 55 Vor fast 80 Jahren - am 18. Mai 1948 - wurde der Wiederaufbau der Paulskirche gefeiert. In mehreren Zeitungen war zu lesen, dass für die Sanierung der Kirche ein Planungsteam beauftragt wurde, jedoch Zeit und Kosten derzeit noch unklar sind. Damals wie heute hat die Paulskirche eine über die Stadtgrenzen hinaus wirkende Bedeutung. Heutzutage ist eine Unterstützung seitens des Bundes nicht sicher und der Abschluss der Sanierungsarbeiten nicht definiert. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, wie zu Zeiten von Oberbürgermeister Kolb, die Sanierung der Paulskirche auch finanziell zu einer gesamtdeutschen Angelegenheit zu machen, und für welchen Zeitraum wird die Fertigstellung der Sanierung angestrebt? Antwort des Magistrats: Der Magistrat strebt an, die Sanierung der Paulskirche sowie die Realisierung des Hauses der Demokratie gemeinsam mit dem Bund - vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien - und dem Land Hessen - vertreten durch die Hessische Staatskanzlei - zu finanzieren. Hierzu werden auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 § 4717, M 30, Gespräche mit Bund und Land hinsichtlich eines zukünftigen Trägerschafts- und Betriebskonzept sowie einer finanziellen Beteiligung an den Gesamtkosten geführt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Antwort auf die Frage Nr. 3833 von Britta Wollkopf aus dem März-Plenum zur Ausstattung der Schulen mit kostenlosen PF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 56 Die Antwort auf die Frage Nr. 3833 von Britta Wollkopf aus dem März-Plenum zur Ausstattung der Schulen mit kostenlosen Periodenprodukten kündigt Bemühungen des Magistrats an, durch Umschichtung im Budget des zuständigen Dezernats dafür zu sorgen, dass die Ausweitung der Ausgabe auf alle Schulen noch in 2026 begonnen werden kann. Ich frage den Magistrat: Hat er dahin gehend etwas unternommen, und ab wann können die Frankfurter Schulen damit rechnen, sich mit Hilfe dieser Mittel mit kostenlosen Periodenprodukten ausstatten zu können? Antwort des Magistrats: Die Gesamtsituation des Haushaltsansatzes 2026 lässt leider keine Spielräume für eine Umschichtung innerhalb der vorhandenen Budgets zu. Die Bemühungen des zuständigen Fachdezernats, doch noch die gemäß des Etatantrags vorgesehenen Mittel zu erhalten, waren leider nicht erfolgreich. Es wird die Mittel erneut für den Haushalt 2027 anmelden. Bis dahin ist eine Ausweitung der Ausgabe auf alle Frankfurter Schulen im Rahmen dieses Projektes leider nicht möglich. In der deutlichen Mehrzahl der Frankfurter Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit werden jedoch kostenlos Menstruationsprodukte für die Besucher:innen vorgehalten. Wo dies nicht der Fall ist, hängt es in der Regel mit der nicht vorhandenen Notwendigkeit aufgrund der Art des Angebots zusammen. In seltenen Fällen gibt es organisatorische Gründe. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tiara-Maria Mengel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Bericht B 68/26 wird auf den Erlass des Landes Hessen vom 14.05.2025 hingewiesen, mit dem die Organisation und DurchfF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 57 Im Bericht B 68/26 wird auf den Erlass des Landes Hessen vom 14.05.2025 hingewiesen, mit dem die Organisation und Durchführung kleinerer Feste erleichtert und zugleich mit weniger Auflagen und geringeren Kosten verbunden werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: In welchem Umfang erwartet der Magistrat eine Reduzierung der Kosten für die Veranstalter, und welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus für die städtischen Ausgaben? Antwort des Magistrats: Der Magistrat kann keine zuverlässige Aussage zur Entwicklung der Kosten für die Veranstaltenden treffen, da diese nicht für alle Veranstaltungen 2026 bekannt sind. Frankfurter Vereine haben grundsätzlich die Möglichkeit Zuwendungen für Sicherheitskosten bei Veranstaltungen gemäß der aktuell gültigen Richtlinie zur Gewährleistung von Zuwendungen für Sicherheitskosten bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum zu erhalten. Im Jahr 2025 wurden Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.253.803,87 Euro für insgesamt 16 Veranstaltungen ausgezahlt. Für das Jahr 2026 kann derzeit noch keine zuverlässige Aussage zu den Kosten getroffen werden, da noch keine Zuwendungen ausgezahlt wurden. Durch den Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz vom 14.05.2025 können kleinere Veranstaltungen mit weniger als 5.000 Teilnehmenden in der Regel ohne Zufahrtsschutz stattfinden. Der größte Teil der Veranstaltungen, welche in den vergangenen Jahren eine Zuwendung für Sicherheitsmaßnahmen von der Stadt Frankfurt am Main erhalten haben, erwarten jedoch weitaus mehr als die genannten 5.000 Besuchenden. Die aus der Erlasslage möglicherweise resultierenden Einsparungen der Stadt Frankfurt am Main für Zuwendungen der im vergangenen Jahr mit Zufahrtschutz versehenen Veranstaltungen mit weniger als 5.000 Besuchenden decken möglicherweise lediglich die Inflationskosten für die Zuwendungen der übrigen Großveranstaltungen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Wie die Verkehrsunfallbilanz 2025 zeigt, ist die Zahl der Unfälle mit E-Scootern in Hessen drastisch gestiegen, nämlichF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 58 Wie die Verkehrsunfallbilanz 2025 zeigt, ist die Zahl der Unfälle mit E-Scootern in Hessen drastisch gestiegen, nämlich um 39,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders auffällig dabei ist der hohe Anteil von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bei den Unfällen das Elektrokleinstfahrzeug steuerten. Erst im März 2026 verunglückten in Frankfurt zwei 18-Jährige, die zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs waren, wobei einer verstarb. Ich frage den Magistrat: Wie haben sich die Unfallzahlen mit E-Scootern 2025 im Vergleich zu 2024 in Frankfurt entwickelt, und mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat, die regelmäßig zu beobachtende unsachgemäße Nutzung von E-Scootern endlich wirkungsvoll zu unterbinden? Antwort des Magistrats: Die Erfassung des Unfallgeschehens wie auch die Überwachung des fließenden Verkehrs ist originäre Aufgabe der Landespolizei. Anders als für das gesamte Bundesland ist der sogenannte Verkehrsbericht des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main für das Jahr 2025 noch nicht veröffentlicht, Stand 18. Mai 2026, weswegen der Magistrat Unfallzahlen noch nicht zu nennen vermag. Wie der Fragesteller zutreffend feststellt, ist das Verhalten der Nutzer:innen maßgeblicher Treiber des Unfallgeschehens, weswegen die Möglichkeiten der zuständigen städtischen Behörden außerordentlich begrenzt sind. Es handelt sich hier um Kontrolldelikte, die von der Landespolizei im Rahmen ihrer Streifentätigkeit geahndet werden, was ein erfolgreiches Anhalten der Fahrzeugführer:innen voraussetzt. Im Rahmen von ortsbezogenen Sonderaktionen wird die Landespolizei durch Kräfte der Städtischen Verkehrspolizei unterstützt. Gegen behinderndes Abstellen dieser Fahrzeuge wiederum schreitet die Städtische Verkehrspolizei im Rahmen ihrer Streifentätigkeit ein. Darüber hinaus nutzt die Stadt Frankfurt das aktuell laufende Auswahlverfahren zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Vermietung von eKF, um die Qualität und Sicherheit des Angebotes weiter zu erhöhen. Bei der Auswahl der Firmen kommt dem Kriterium der Sicherheit beim Bereitstellen und Parken der Fahrzeuge sowie der Fahrsicherheit ein besonderes Gewicht zu. Die Anbieter müssen unter anderem darlegen, wie sie die Kundinnen und Kunden über die Nutzung und das richtige Verkehrsverhalten informieren beziehungsweise sensibilisieren oder wie sie technische oder softwareseitige Maßnahmen zum Vorbeugen vor Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ergreifen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Nutzung von Leih-eKF unter 18 Jahren grundsätzlich nicht erlaubt ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Nach § 5 Abfallsatzung der Stadt Frankfurt besteht eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Abfall. Derzeit erfolgt jedoF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 59 Nach § 5 Abfallsatzung der Stadt Frankfurt besteht eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Abfall. Derzeit erfolgt jedoch in vielen öffentlichen Gebäuden, zum Beispiel auch in Schulen und im Römer, keine oder nur unzureichende Mülltrennung. Bemühungen von einzelnen Personen in dieser Richtung scheitern oft daran, dass die für die Gebäude zuständigen Reinigungsfirmen laut Vertrag nicht damit beauftragt sind, den in den verschiedenen Räumen anfallenden Müll getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Ich frage den Magistrat: Wie viele Verträge mit Reinigungsfirmen enthalten derzeit noch keine Verpflichtung, Müll getrennt zu sammeln und zu entsorgen, und ist bei deren Neuausschreibung eine Verpflichtung zur getrennten Sammlung geplant? Antwort des Magistrats: In der aktuellsten Version der Leistungsbeschreibung für Reinigungsfirmen, die seit 2020 bis dato stetig weiterentwickelt wurde, ist folgender Absatz zu finden: "Die Restabfall-, Hygiene-, Bioabfall-, Verpackungsabfall - DSD-Grüner Punkt - und Altpapiersammler sind lt. Tätigkeitsverzeichnis zu leeren, auszuwischen und mit Abfallbeuteln zu versehen. Bei dem Reinigungssystemwagen ist darauf zu achten, dass eine Sortierung und Getrennthaltung von Rest-, Papier-, Bio- und Verpackungsabfall grundsätzlich möglich ist. Die eingesetzten Reinigungskräfte des AN sind diesbezüglich gesondert zu schulen." Die Abfallentsorgung ist innerhalb der Leistungsbeschreibung im Tätigkeitsverzeichnis C aufgeführt. Das bedeutet der Absatz ist für jeden Dienstleister, der für die Stadt Frankfurt am Main tätig ist und über eine Ausschreibung gewonnene Vergabe beauftragt wurde, sei es im Freihändigen Verfahren, dem öffentlichen Verfahren oder dem offenen Verfahren, EU, bindend. Vor 2020 war folgende Regelung in der Leistungsbeschreibung hinterlegt: "Müllentsorgung erfolgt nach Absprache mit dem jeweiligen Gebäudenutzer und wird Bestandteil des Reinigungsplanes." Nach derzeitigem Stand gibt es noch circa zehn Altverträge, die vor 2020 geschlossen wurden und diesen Paragraphen enthalten haben. Hierzu laufen derzeit die Neuausschreibung und sind voraussichtlich im Herbst diesen Jahres abgeschlossen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Johannes Volker Schmidt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die FAZ berichtete in einem Artikel am 02.05.2026 über die Bilanz der Mainova AG für das Jahr 2025. So sei das GeschäftF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 5 Die FAZ berichtete in einem Artikel am 02.05.2026 über die Bilanz der Mainova AG für das Jahr 2025. So sei das Geschäft mit den Erneuerbaren zum Sorgenkind geworden. Und weiter: "Dieses brachte mit 8,3 Millionen Euro einen noch höheren Verlust ein als im Vorjahr (minus 5,3 Millionen Euro). Hintergrund sind dem Unternehmen zufolge weitere Wertbereinigungen für Wind- und Photovoltaikanlagen." Ich frage den Magistrat: Wie stellen sich diese Wertbereinigungen für Wind- und Photovoltaikanlagen konkret dar? Antwort des Magistrats: Stadträtin Annette Rinn: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, die im Geschäftsjahr 2025 vorgenommenen Wertberichtigungen entfielen im Wesentlichen auf das Geschäftsfeld der PV-Projektentwicklung. Sie ergeben sich aus der bilanziellen Neubewertung einzelner Projekte vor dem Hintergrund eines herausfordernden Marktumfelds. Das Marktumfeld ist insbesondere geprägt durch verzögerte Netzanschlüsse, teilweise begrenzte Einspeisemöglichkeiten sowie insgesamt gestiegene wirtschaftliche Risiken. Ein weiterer Grund ist die zunehmende Komplexität. Neue Projekte im Bereich erneuerbare Energien sind nicht mehr nur reine PV- oder auch Windprojekte, sondern beinhalten oft auch Umspannwerke und Batteriespeicher. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 5 Stadtverordneter Willy Klinger, AfD: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, so wie es aussieht, ist die Stadt Frankfurt weiterhin voll auf Kurs, wenn es um die Wärme- und Energiewende geht. Ehrlich gesagt wundert mich das ein wenig, dass man in Zeiten permanenter und signifikanter Teuerung für den Endverbraucher - den Bürger - in allen Lebenslagen und Bereichen immer noch an seinem Plan, von Frankfurt aus das Weltklima retten zu wollen, festhalten kann. Erneuerbare Energien fahren für die Mainova Verluste ein, das haben wir gehört. Aber schauen wir auch noch mal in den Artikel der FAZ vom 02.05.2026, da heißt es ganz klar vom Mainova-Vorstand: "Preiserhöhungen, die werden kommen". Ist auch irgendwie klar, wie das sein kann, woran das liegt. Denn die Investitionen, die gefahren werden müssen, um die Energie- und Wärmewende voranzutreiben und von Gas und Kohle wegzukommen, die sind natürlich massiv, meine Damen und Herren. Ob das irgendwie sinnvoll oder in der angestrebten Zeit überhaupt machbar ist, diese Frage stellt sich Ihnen scheinbar nicht. Den Endverbraucher interessiert im Zweifelsfall die Rettung des Weltklimas auch nicht, sondern eher, ob er seine Rechnungen bezahlen kann. (Beifall) Zudem sind steigende Energiepreise Gift für die Wirtschaft, aber auch das ist natürlich Nebensache, wenn es um die Verhinderung der Apokalypse geht, ist ja klar. Ich sage Ihnen mal eine Sache voraus, meine Damen und Herren, die Akzeptanz bei der Bevölkerung für die geplante Energie- und Wärmewende wird irgendwann völlig wegbrechen. Die Leute werden sich diesen Luxus eines klimaneutralen Frankfurts, der noch zu Zeiten des Überflusses durch die Politik hier angestoßen wurde, einfach nicht mehr leisten können. (Beifall) Gleiches gilt übrigens für die Stadt als Ganzes. Wohlfühlpolitik, für die man Unsummen ausgibt, um jährlich den globalen CO2-Ausstoß von Frankfurt aus um 0,000-irgendwas Prozent zu senken, ist halt teuer, meine Damen und Herren. (Zurufe) Zahlen muss das am Ende sowieso der Bürger. Wenn Ihnen weiterhin egal ist, dass andere die Zeche für ihre Fantasien von einer CO2-freien Stadt zahlen müssen, dann wird Ihre politische Zukunft nicht gerade rosig aussehen, das prognostiziere ich Ihnen. (Beifall) Aber machen Sie nur so weiter, schließlich ist das am Ende des Tages die beste Werbung für die AfD. Vielen Dank! (Beifall, Zurufe) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Herr Klinger! Als nächster Redner spricht Haluk Yildiz von BIG. Bitte! Stadtverordneter Haluk Yildiz, BIG: Sehr verehrte Vorsteherin, meine Damen und Herren, also ich weiß nicht, Herr Klinger, ob Sie der AfD einen Gefallen getan haben, wenn Sie eine städtische Gesellschaft, die eigentlich vorbildlich arbeitet, mehr oder weniger auch mit schlechtmachen bei ihrer Bewertung. Die Berichterstattung zur Mainova-Bilanz 2025, insbesondere zu den Verlusten der erneuerbaren Energien, verdient eine differenzierte Betrachtung. Ja, es stimmt, das Segment weist einen Verlust von 8,3 Millionen Euro aus. Es gab Wertbereinigungen bei Wind- und Photovoltaikanlagen, aber entscheidend ist doch die Frage, wie betrachten wir diese Zahlen politisch und wirtschaftlich im richtigen Kontext. Diese Entwicklungen sind kein isoliertes Frankfurter Problem, sondern Ausdruck der aktuellen Marktbedingungen. Warum? Wir erleben derzeit ein deutlich gestiegenes Zinsniveau, veränderte Preise im Großhandelsmarkt und damit verbundene Anpassungen bei der Bewertung von Anlagen. Das heißt, hier geht es nicht zwingend um Fehlinvestitionen, sondern vielfach um notwendige buchhalterische Neubewertungen unter veränderten wirtschaftlichen Bedingungen. Gleichzeitig dürfen wir nicht übersehen: Der Mainova-Konzern insgesamt steht wirtschaftlich stabil da. Das Unternehmen konnte seinen Gewinn deutlich steigern und steht eigentlich wunderbar auch in unserer Stadt da, gerade mit Blick auf die Rolle der Mainova ist das doch eine super Nachricht. Auch strategisch: Klar, die Investitionen in erneuerbare Energien, und das wissen wir glaube ich alle mittlerweile, sind kein kurzfristiges Renditeobjekt, sondern ein langfristiger Beitrag zur regionalen Energiewende und zu unseren Klimazielen. Deshalb ist es folgerichtig, dass die Mainova an diesem Kurs festhält, aber, und das ist uns ebenso wichtig, langfristige Ziele entbinden nicht von Transparenz. Gerade weil es sich um ein kommunales Unternehmen handelt, erwarten wir eine konkrete Aufschlüsselung der Wertbereinigung, eine klare Darstellung der betroffenen Projekte und eine Einordnung der wirtschaftlichen Auswirkungen. Denn Vertrauen entsteht nur dann, wenn Entwicklungen offen erklärt und verantwortungsvoll eingeordnet werden. Unser Ziel sollte daher nicht sein, einzelne Zahlen politisch zu instrumentalisieren, sondern sicherzustellen, dass die Mainova auch in einem schwierigen Marktumfeld wirtschaftlich solide und strategisch richtig aufgestellt bleibt. Zu guter Letzt sollten wir nicht zulassen, dass kurzfristige Effekte genutzt werden, um die langfristig notwendige Energiewende grundsätzlich infrage zu stellen. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Herr Yildiz. Der nächste Sprecher ist Herr Denkwitz von den GRÜNEN. Stadtverordneter Manuel Denkwitz, GRÜNE: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Zuhörer:innen auf der Empore und auch online, wenn man hier eine Frage stellt, sollte man sich ordentlich vorbereiten. Das hätten Sie zum Beispiel, Herr Klinger, bei dem Mainova-Dialog am 30.04. machen können, zu dem die Mainova eingeladen hatte, wo Sie auch da waren. Sie hätten auch im Nachgang das Angebot der Mainova in Anspruch nehmen können, nochmal nachzufragen. Das haben Sie nicht getan. Sie hätten auch im Geschäftsbericht nachlesen können, worum es bei diesen Wertminderungen geht. Da steht nämlich auf den Seiten 37, 44, 101 und 105 ganz klar detailliert das, was Frau Rinn dankenswerterweise vorgetragen hat. Sie stellen hier eine Frage, die völlig falsch ist. Sie fragen nach Windkraft. Es geht nicht um Windkraft. Es geht um Photovoltaik und zwar um angehende Photovoltaikprojekte, die aufgrund von sich ändernden Rahmenbedingungen auf Bundesebene wertberichtigt werden. Das können Sie alles öffentlich nachlesen, dazu muss man keine Frage stellen. (Beifall) Die Mainova investiert weiter in erneuerbare Energien und zwar in diesem Jahr in Höhe von 90 Millionen Euro, das können Sie auch im Geschäftsbericht nachlesen. Sie macht das, weil es sich lohnt, weil es sich rechnet. (Beifall, Zurufe) Geändert haben sich Rahmenbedingungen auf Bundesebene beim EEG, bei den EEG-Einspeisevergütungen und deswegen sind die Wertminderungen notwendig. Das ist nun mal so. Es sind Wertminderungen im einstelligen Millionenbereich und keine in dem Sinne großen Summen. Jetzt könnte man auf die Bundesregierung schimpfen, warum sie das macht. Das machen wir an dieser Stelle nicht, das sparen wir uns und ich verweise auf die Volkswirte, auf die Experten und Wissenschaftler das zu würdigen. Die AfD setzt in ihrer Energiepolitik auf fossile Energie und auf Kernkraft. Sie wollen uns abhängig machen von Despoten wie Wladimir Putin, da sollen wir unsere Energie herbeziehen, und sie machen uns abhängig von der Verkehrssituation in der Straße von Hormus. (Beifall) Die deutsche Energiepolitik soll abhängig sein von den Kriegen auf dieser Welt, das ist nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall) Wir sollen wieder Atomkraftwerke bauen. Fragen Sie mal in Frankreich nach, beim AKW Flamanville: 3,3 Milliarden Euro waren als Baukosten geplant, wir stehen jetzt bei 24 Milliarden Euro, eine Kostensteigerung um 20 Milliarden Euro. Deswegen wird der Strom teurer, Atomstrom aus Flamanville ist der teuerste Strom in ganz Frankreich, deswegen steigen Preise. (Beifall) Sie haben gesagt, wegen den erneuerbaren Energien, wegen dieser einstelligen Millionenabschreibung würden die Preise für die Endverbraucher steigen, das ist natürlich völliger Quatsch. Die Mainova macht vier Milliarden Euro Umsatz und wegen dem einstelligen Millionenbetrag sollen jetzt die Preise steigen, das ist doch Unsinn. (Zurufe) Ja, das weiß ich, aber sie macht vier Milliarden Euro Umsatz, es sind andere Gründe, warum die Preise steigen, das können Sie nachlesen. (Beifall) Meine Damen und Herren, wir brauchen nicht weniger erneuerbare Energien, sondern mehr erneuerbare Energien. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 26 März 2026 fand in der Paulskirche eine Veranstaltung des Vereins „Wir sind alles Frankfurter e. V.“ statt. Unter dF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 60 Am 26 März 2026 fand in der Paulskirche eine Veranstaltung des Vereins "Wir sind alles Frankfurter e. V." statt. Unter der Bezeichnung "Gala des Ehrenamts - Ein Abend für das Herz unserer Stadt" war es die zweite Veranstaltung, die der Verein an diesem zentralen Ort deutscher Demokratiegeschichte durchführen konnte. Nach Vorprüfung durch das Protokoll der Stadt Frankfurt entscheidet der Oberbürgermeister endgültig über die Vergabe der Paulskirche als Veranstaltungsort. Ich frage den Magistrat: Kann davon ausgegangen werden, dass in Zukunft alle Frankfurter Vereine, egal welcher Sparte, die Paulskirche für ihre Veranstaltungen nutzen können und falls nein, warum nicht? Antwort des Magistrats: Für städtische Veranstaltungen in der Paulskirche, Kaisersaal, Limpurgsaal, Römerhallen und Ratskeller entscheidet der Oberbürgermeister als zuständiger Dezernent, welchen Anlässen er eine Plattform in den städtischen Repräsentationsräumen geben möchte. Über Vermietungen der Paulskirche entscheidet der Magistrat. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der 18. Kalenderwoche wurde rund um den 1. Mai die Fahne des Deutschen Gewerkschaftsbunds am Frankfurter Römer gehissF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 61 In der 18. Kalenderwoche wurde rund um den 1. Mai die Fahne des Deutschen Gewerkschaftsbunds am Frankfurter Römer gehisst. Ich frage den Magistrat, welche Kriterien für die Beflaggung des Rathauses gelten, um Neutralität zu wahren und nicht einzelne gesellschaftliche oder politische Organisationen, Verbände und Interessensvertretungen öffentlich mit dieser Sichtbarkeit zu privilegieren. Antwort des Magistrats: Grundsätzlich gilt für die Beflaggung ein Neutralitätsgebot und die Einhaltung der protokollarischen Regeln für Beflaggungen am offiziellen Beflaggungsort. Anlassbezogen kann der Oberbürgermeister darüber hinaus gesellschaftspolitische Prioritäten setzen und die Präsenz relevanter Organisationen im öffentlichen Raum stärken. Dies sind in Frankfurt bisher folgende Anlässe: • 24. Februar: Solidaritätsbeflaggung für die Ukraine/Jahrestag • 08. April: Internationaler Tag der Roma • Ende April / 1.Mai DGB Flagge zum Mahl der Arbeit • 17. Mai: IDAHOBIT* - Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit - • 15. Juni: Nationaler Veteranentag • 07. Oktober: Gedenken an den Terrorangriff der Hamas auf Israel • Dyke March: Hissen der Progress-Pride-Flagge • Fronleichnam: Beflaggung mit kirchlichen Fahnen Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 04.05.2026 haben sich die Parteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE sowie deren Bundestagsfraktionen entschloF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 62 Am 04.05.2026 haben sich die Parteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE sowie deren Bundestagsfraktionen entschlossen, ihre Accounts auf X stillzulegen. Auch in Frankfurt hatten wir diese Diskussionen bereits mehrfach. Die Stadt ist jedoch immer noch auf dem Portal des rechtsextremen Elon Musk vertreten. Daher frage ich nach zwei Jahren erneut: Wann wird die offene und liberale Stadt Frankfurt endlich den vielen anderen Städten, diesen Parteien und Organisationen folgen und die Unterstützung für diesen Menschenfeind durch das Verlassen von X beenden? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main betreibt ihre Kommunikationskanäle nicht aus Sympathie für Plattformbetreiber, sondern aus Verantwortung für die Menschen in dieser Stadt. Das Presse- und Informationsamt, PIA, das die städtischen Kanäle von frankfurt.de verantwortet, beobachtet die Entwicklung der Plattform X weiterhin aufmerksam und nimmt die dort zunehmenden Probleme sehr ernst. Dabei ist dem PIA bewusst, dass es in einem Umfeld aus Desinformation, Fake-Profilen und emotionalisierter Debatte schwieriger geworden ist, mit verlässlichen Informationen sichtbar zu bleiben. Gerade deshalb hält die Stadt Frankfurt eine seriöse und faktenbasierte Präsenz auf X weiterhin für wichtig. Trotz rückläufiger Nutzerzahlen erreicht der städtische Account nach wie vor eine außergewöhnlich große Öffentlichkeit. Mit aktuell rund 243.000 Followerinnen und Followern gehört frankfurt.de bundesweit zu den Kommunen mit der größten Reichweite auf X. Diese Reichweite ist insbesondere in Krisen- und Gefahrensituationen relevant - etwa bei Bombenentschärfungen, Stromausfällen oder Starkregenereignissen. Gemeinsam mit der Feuerwehr kann die Stadt Frankfurt auf X in besonderen Lagen kurzfristig mehr als 350.000 Menschen schnell, verlässlich und niedrigschwellig erreichen. Mit dem zusätzlichen Angebot auf BlueSky hat die Stadt Frankfurt bereits gezielt einen weiteren Kommunikationskanal für Menschen aufgebaut, die X verlassen haben, aber weiterhin Informationen der Stadt Frankfurt über soziale Medien erhalten möchten. Die dort bislang erreichte Reichweite ist jedoch noch nicht mit der gewachsenen Präsenz auf X vergleichbar. Das Presse- und Informationsamt hält deshalb daran fest, auch dort weiterhin erreichbar zu sein und verlässlich zu informieren. Ebenso klar ist aber: Die Entwicklungen auf der Plattform geben Anlass zu anhaltender kritischer Beobachtung. Deshalb arbeitet die Stadt Frankfurt kontinuierlich daran, alternative Kommunikationskanäle auszubauen und die digitale Präsenz bestmöglich aufzustellen. Die weitere Entwicklung von X wird dabei fortwährend geprüft und die Kommunikationsstrategie der Stadt entsprechend angepasst. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Haushalt wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf Antrag von SPD, GRÜNEN, Linken und Volt beschlossen, zum 1. JuF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 63 Im Haushalt wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf Antrag von SPD, GRÜNEN, Linken und Volt beschlossen, zum 1. Juli 2026 in Frankfurt am Main eine Arbeitsmarktzulage in Höhe von 200 Euro monatlich einzuführen. Diese soll für alle städtischen Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe E9c/S13 gelten, die in der Kernverwaltung sowie den Eigenbetrieben Kita FFM, KKJF, SEF, Hafen und Markt, VHS arbeiten. Für Auszubildende und Studierende der Kernverwaltung und der Eigenbetriebe wird eine einmalige Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro eingeführt. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Stand der Erarbeitung des dafür notwendigen Konzepts, und wird dies wie gefordert bis Juni 2026 vorgelegt werden? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Korenke, sehr geehrter Frau Stadtverordnete Waissi, meine Damen und Herren, die Umsetzung des Beschlusses ist nur im Einklang mit tarifrechtlichen Bestimmungen und auf Grundlage von konkretisierenden Regelungen möglich, diese befinden sich aktuell noch in der fachlichen Prüfung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der FNP vom 29.04.2026 wird darüber berichtet, dass die Stadt Frankfurt weiter an der Entsiegelung von Flächen arbeitF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 64 In der FNP vom 29.04.2026 wird darüber berichtet, dass die Stadt Frankfurt weiter an der Entsiegelung von Flächen arbeite und auch entsprechende private Projekte fördere. Ich frage den Magistrat: Mit welchen finanziellen Kosten für Entsiegelungsprojekte in welcher Größenordnung rechnet die Stadt für das laufende Jahr? Antwort des Magistrats: Der Magistrat unterstützt weiterhin Bürger:innen und Unternehmen mit dem Förderprogramm Klimabonus bei Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung. Die Förderquote liegt bei 50 Prozent. Im Jahr 2025 wurden über den Klimabonus Fördergelder von 65.732 Euro für Entsiegelungen und anschließender Begrünung auf privaten Grundstücken ausgezahlt. Die Auszahlung von Fördergeldern in 2026 ist abhängig von der Anzahl der Anträge. Darüber hinaus bearbeitet der Magistrat Entsiegelungsprojekte im Rahmen seiner Kapazitäten sowie als Einzelvorhaben mit entsprechender Beschlussvorlage. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Kurz vor der Kommunalwahl im März 2026 gab es eine überraschende Entwicklung hinsichtlich des Standorts der EuropäischenF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 65 Kurz vor der Kommunalwahl im März 2026 gab es eine überraschende Entwicklung hinsichtlich des Standorts der Europäischen Schule, nämlich die Aussicht, dass die Stadt das aktuelle Bundesbankgelände kauft und damit die Nutzung eines oder mehrerer der bestehenden Gebäude durch die ESF möglich würde. Auch ein Neubau wäre auf dem Gelände denkbar. Ich frage den Magistrat: Wird diese Idee aktuell weiterverfolgt und hat das Auswirkungen auf die interne Prüfung der bisherigen Standortvarianten? Antwort des Magistrats: Der Magistrat prüft derzeit prioritär den Ankauf und die Verortung der Europäischen Schule Frankfurt auf dem Gelände des sogenannten "Campus Ginnheim" der Bundesbank. Hierzu ist eine Machbarkeitsstudie, in deren Rahmen diverse Fragestellungen rund um die Liegenschaft - inklusive der etwaigen Nutzung von Bestandsgebäuden für die Europäische Schule - geprüft werden sollen, in Vorbereitung. Aufgrund der Entscheidung, die Europäische Schule auf dem "Campus Ginnheim" zu verorten, wird die Prüfung der bisherigen Standortvarianten nicht weiter verfolgt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Grit Winkler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Nach der Schließung der Etage für Fahrräder im Parkhaus an der Südseite des Hauptbahnhofs stellt sich die Frage, wie dasF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 66 Nach der Schließung der Etage für Fahrräder im Parkhaus an der Südseite des Hauptbahnhofs stellt sich die Frage, wie das sichere Abstellen von Fahrrädern dort künftig gewährleistet werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Pläne verfolgt der Magistrat gemeinsam mit den neuen Eigentümern und Betreibern für das sichere Abstellen von Fahrrädern am Hauptbahnhof, und wann ist mit einer tragfähigen Ersatz- oder Erweiterungslösung zu rechnen? Antwort des Magistrats: Das Parkhaus inklusive des Fahrradparkhauses wurde vom vorigen Eigentümer verkauft und ist zurzeit wegen Umbauarbeiten durch den neuen Eigentümer komplett geschlossen. Zwischen dem ehemaligen Eigentümer des Parkhauses und der Stadt Frankfurt am Main bestand kein städtebaulicher Vertrag. Entsprechend existiert auch gegenüber dem neuen Eigentümer keine vertragliche Grundlage, auf deren Basis seitens der Stadt Ansprüche hinsichtlich des Betriebs eines Fahrradparkhauses geltend gemacht werden könnten. Im Hinblick auf eine Fortführung sowie mögliche Weiterentwicklung des Angebots steht eine gezielte Ansprache des neuen Eigentümers durch die Stadt Frankfurt am Main noch aus. Unabhängig davon besteht von städtischer Seite auf Arbeitsebene bereits der Kontakt zum neuen Betreiber des Fahrradparkhauses. Nach aktuellem Stand scheint grundsätzliches Interesse an einer Fortführung des Angebots an Fahrradstellplätzen zu bestehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Durch die Auslagerung der Gruneliusschule kommt es zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in der Balduinstraße, inF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 67 Durch die Auslagerung der Gruneliusschule kommt es zu einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen in der Balduinstraße, insbesondere zu Stoßzeiten durch Bring- und Abholverkehr. Dies führt zu Staus, unübersichtlichen Verkehrssituationen und erhöhten Gefahren für Kinder. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, um geeignete Maßnahmen zur Verkehrslenkung, Entzerrung und Sicherung des Schulumfelds zu ergreifen. Daher frage ich den Magistrat: Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant der Magistrat, um das Verkehrschaos in der Balduinstraße infolge der Auslagerung der Gruneliusschule zu bewältigen, und wie soll dabei die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern gewährleistet werden? Antwort des Magistrats: Im Zusammenhang mit der Auslagerung der Gruneliusschule wurde im Vorfeld, gemeinsam mit den beauftragten Verkehrsplanenden, dem Straßenverkehrsamt sowie der Schule, ein Verkehrskonzept entwickelt. Dieses basiert auf der Annahme, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler den Schulstandort zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht. Ziel der Planung war es zudem, sogenannte "Elterntaxis" möglichst zu vermeiden. Aus diesem Grund wurden bewusst keine gesonderten Stellplätze für den Bring- und Abholverkehr vorgesehen. Für den verbleibenden, notwendigen Kfz-Verkehr wurden verschiedene Varianten geprüft. Die finale Verkehrsführung sieht vor, dass der Kfz-Verkehr über die Offenbacher Landstraße in das Gebiet ein- und über eine definierte Anliegerstraße wieder ausgeleitet wird. Diese Verkehrsführung wurde durch die Schule im Rahmen der Elternkommunikation entsprechend erläutert und bekannt gemacht. Zur Unterstützung der Verkehrslenkung wurde eine entsprechende Beschilderung eingerichtet. Die Balduinstraße ist dabei nicht als reguläre Zufahrt für den Hol- und Bringverkehr vorgesehen. Des Weiteren führte die Schulwegkommission im Rahmen der Bemühungen zur weiteren Verbesserung der Schulwegsicherheit am 12.12.2025 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, des Schulelternbeirats sowie des Ortbeirats 5 eine umfassende Schulwegbegehung durch. Ziel der Begehung war es, bestehende Gefahrenstellen im Umfeld der Schule zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler zu veranlassen. Dabei wurden mehrere konkrete Maßnahmen beschlossen: Im Bereich der Haltestelle Balduinstraße wurden zusätzliche Trennelemente angeordnet. Diese sollen insbesondere verhindern, dass haltende Straßenbahnen - vor allem bei roter Ampel - verbotswidrig von anderen Verkehrsteilnehmern überholt werden. Dadurch wird die Sicherheit der querenden Kinder deutlich erhöht. Auf dem stadteinwärts führenden Radweg an der Haltestelle Balduinstraße wurde ein sogenannter Rüttelstreifen angebracht. Dieser macht Rad- und Rollerfahrende frühzeitig auf die Haltestellensituation aufmerksam und trägt gleichzeitig zur Reduzierung der Geschwindigkeit bei. Die bestehende Sperrfläche vor dem Gebäude Balduinstraße 33 wird künftig durch Flexipoller abgesichert. Damit soll das widerrechtliche Parken in diesem Bereich verhindert werden. Gleichzeitig entsteht eine sichere und besser erkennbare Querungshilfe für Schülerinnen und Schüler. Das Amt für Bau und Immobilien wird die Situation zusammen mit dem Stadtschulamt weiterhin beobachten und bei Bedarf das Straßenverkehrsamt erneut einbinden, um gemeinsam etwaige Anpassungsbedarfe zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu bewerten. Der dringendste Bedarf besteht gleichwohl darin, dass die Schulgemeinde selbst - und hier insbesondere die Elternschaft - weiterhin daran arbeitet, das Aufkommen an "Elterntaxis" zu verringern. Hierauf kann der Magistrat nicht unmittelbar einwirken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Frankfurt ist seit 29 Jahren wie die meisten A-Städte auf der Immobilienmesse MIPIM in Cannes vertreten. Die Messe dientF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 68 Frankfurt ist seit 29 Jahren wie die meisten A-Städte auf der Immobilienmesse MIPIM in Cannes vertreten. Die Messe dient nicht nur dem Geschäftsabschluss, sondern auch dem Beziehungsaufbau und Standortmarketing, deren Wirkung sich erst langfristig entfaltet. Angesichts der Haushaltslage sind langjährige Ausgaben gleichwohl auf ihren Nutzen zu prüfen und nachvollziehbar zu belegen. Ich frage den Magistrat: Wie hoch war der städtische Eigenanteil an den Gesamtkosten, die der Stadt Frankfurt und der Wirtschaftsförderung für die MIPIM-Teilnahmen 2021 bis 2025 entstanden sind, und welche konkreten dokumentierten, der Teilnahme zurechenbaren Wirkungen - etwa Bauprojekte und Ansiedlungen - können diese Kosten in ein angemessenes Verhältnis setzen? Antwort des Magistrats: Vom 10. bis 13. März 2026 präsentierte sich die Stadt Frankfurt und die Metropolregion RheinMain mit der Immobilienwirtschaft auf einem gemeinsamen Stand auf der Marché International des Professionnels de l´Immobilier (MIPIM). Ein zentrales Ziel der Finanzierung der Immobilien-Messauftritte der Wirtschafts- förderung Frankfurt am Main besteht darin, dass sich die gemeinsamen Messeauf-tritte selbst tragen. Dies wird vor allem durch die Beteiligung privater Standpartner aus der Immobilien- und Finanzwirtschaft erreicht. Die Wirtschaftsförderung übernimmt dabei die organisatorische Koordination und die übergreifende Standortrepräsentation, während die realen Kosten über Standpartnerbeteiligungen refinanziert werden. Die Teilnahme des Stadt Frankfurt am Main an der MIPIM ist ein wichtiger Bestandteil des internationalen Standort- und Immobilienmarketings. Frankfurt steht im Wettbewerb mit anderen europäischen Metropolen um Investitionen, Unternehmensansiedlungen und internationale Aufmerksamkeit. Auf der MIPIM treffen sich zentrale Akteure der globalen Immobilien- und Finanzwirtschaft - darunter Investoren, Projektentwickler, Banken, Fonds und kommunale Entscheidungsträger. Für Frankfurt bietet die Messe daher die Möglichkeit, sich als moderner Finanz-, Immobilien- und Zukunftsstandort international sichtbar zu positionieren. Dabei verfügt kaum eine andere Stadt in Deutschland über so viele herausragende Immobilienprojekte wie Frankfurt am Main und ist daher besonderes im Fokus von Projektentwicklern und internationalen Investoren. Dabei ist zu beachten, dass viele große Stadtentwicklungs- und Infrastrukturprojekte ohne internationales Kapital nicht realisierbar wären. Dabei geht es nicht nur um kurzfristige Geschäftsabschlüsse, sondern um langfristige Beziehungen und Vertrauen zwischen Stadt, Wirtschaft und Kapitalgebern. Gerade bei großen Immobilienprojekten entstehen Entscheidungen häufig über Jahre hinweg - persönliche Kontakte und internationale Präsenz gelten deshalb als strategisch wichtig. Darüber hinaus nutzt Frankfurt die Messe, um aktuelle Entwicklungsprojekte und Zukunftsthemen zu präsentieren. Dazu zählen etwa Wohnungsbau, nachhaltige Quartiersentwicklung, Hochhausprojekte, Mobilität, Digitalisierung sowie der Ausbau von Rechenzentrums- und KI-Infrastruktur. Die Wirtschaftsförderung zeigt damit, dass Frankfurt nicht nur Finanzzentrum, sondern auch ein innovativer und attraktiver Wirtschaftsstandort ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Lauterwald Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Haushalt wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf Antrag von SPD, GRÜNEN, Linken und Volt beschlossen, ein kosteF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 69 Im Haushalt wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf Antrag von SPD, GRÜNEN, Linken und Volt beschlossen, ein kostenfreies Frühstück an Grundschulen, Kindertagesstätten und in der Tagespflege einzuführen. Ich frage den Magistrat: Wann wird das kostenfreie Frühstück eingeführt, und welche konkreten Schritte hat der Magistrat bislang unternommen, um zeitnah den Beschluss umzusetzen? Antwort des Magistrats: Aufgrund der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung ist eine Umsetzung des kostenfreien Frühstücks aktuell noch nicht möglich. Eine Einführung kann frühestens nach Rechtskraft des Haushalts erfolgen. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Vorprüfung. Dabei werden die erforderlichen Rahmenbedingungen geprüft, insbesondere organisatorische, finanzielle und vergaberechtliche Aspekte. Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Bockenheim setzt sich eine Bürger*inneninitiative für den ersten Superblock Frankfurts ein. Angesichts des in zahlreiF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 6 In Bockenheim setzt sich eine Bürger*inneninitiative für den ersten Superblock Frankfurts ein. Angesichts des in zahlreichen Berichten beklagten Personalmangels im Bereich Stadtplanung profitiert die Stadt davon, wenn sich Bürger*innen in den Dialog vor Ort einbringen. Mit dem Antrag E 51 aus 2023 wurden Planungsmittel eingestellt, mit welchen eine vorbereitende Verkehrszählung beauftragt wurde. Ich frage den Magistrat: Wann ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Verkehrszählung und der zugrunde liegenden Daten zu rechnen, damit die Bürger*inneninitiative diese endlich in ihre Aktivitäten im Stadtteil einbinden kann? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Englert, ich antworte wie folgt: Der Magistrat begrüßt den in Barcelona entwickelten Ansatz der Superblocks ausdrücklich. Er setzt sich dafür ein, die erforderlichen Planungen zunächst mit den zuständigen Ortsbeiräten abzustimmen und anschließend mit der Bürger:inneninitiative zu besprechen. Damit soll im Stadtteil eine möglichst hohe Akzeptanz für den Superblock erreicht werden. Der Magistrat hat bereits im Februar 2026 dem zuständigen Ortsbeirat die Ergebnisse der Verkehrszählung und Vorschläge für verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen sowie die damit verbundenen Effekte und Auswirkungen vorgestellt. Zur Umsetzung des Superblocks Bockenheim wird ein Step-by-step-Ansatz vorgeschlagen. Im Quartier könnten so verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, die auch unabhängig voneinander funktionieren. Konkret könnten auf der Leipziger Straße zwischen den Straßen Am Weingarten und Rohmerstraße wahlweise die Einbahnstraßen gedreht oder Pollerreihen installiert werden. Begleitend dazu könnte in der Wurmbachstraße die Einbahnstraße gedreht werden, um eine simple Blockumfahrung zu unterbinden. Alle Orte blieben in diesem Maßnahmenbündel erreichbar. Lediglich die Durchfahrt der Leipziger Straße von Süd nach Nord wäre unterbunden. Aus Sicht des Magistrats sollte diese Maßnahme durch Verkehrszählungen begleitet werden, um bei Bedarf nachsteuern zu können. Begleitend dazu wären Maßnahmen, die dem Fußverkehr zugutekommen, denkbar. Diese Maßnahmen wären zum Beispiel, Querungsstellen zu schaffen und Ecken freizuräumen. Im Schulumfeld sind ebenfalls verschiedene Maßnahmen vorstellbar. Es wurde mit dem Ortsbeirat besprochen, dass ein wesentliches Ziel des Superblocks, nämlich die Steigerung der Aufenthaltsqualität, nicht alleine durch Verkehrsführungsänderungen, sondern besonders auch durch die Verringerung des ruhenden Kfz-Verkehrs erreicht werden kann. Dazu wurden vom Magistrat ebenfalls konkrete Bereiche benannt, wo Pkw-Stellplätze zugunsten von mehr Aufenthaltsqualität entfernt werden könnten. Der Magistrat hat mit dem Ortsbeirat im Februar 2026 vereinbart, die Kommunalwahl und die anschließende Neukonstituierung des Ortsbeirates abzuwarten und anschließend die Haltung des dann neuen Ortsbeirats bei der weiteren Superblockplanung zu berücksichtigen. Das nächste Gespräch mit dem Ortsbeirat soll im Juni 2026 stattfinden. Anschließend soll das Gespräch mit Vertreter:innen der Bürgerinitiative vereinbart werden. Dieser Bürgerdialog soll voraussichtlich im Herbst 2026 stattfinden. Ergänzend dazu sieht der Magistrat Potenziale für einen Superblock Kulturcampus. Es ist geplant, den öffentlichen Raum um die Bockenheimer Warte neu zu gestalten, sobald die Planungen für die angrenzenden Hochbauten abgeschlossen sind. Im Rahmen der weiteren Planung soll untersucht werden, ob der Bereich zwischen Bockenheimer Warte und Senckenberganlage zu einem Superblock entwickelt werden könnte. Um die Potenziale dieses Stadtraums aufzuzeigen, veranstalten mehrere Bürgerinitiativen aus Bockenheim am 6. Juni 2026 in diesem Bereich ein Fest. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Vielen Dank, Herr Professor Gwechenberger! Es gibt eine Zusatzfrage des Fragestellers. Stadtverordneter Tim Englert, Volt: (Zusatzfrage) Ich begrüße das sehr, dass der Magistrat auch schon Entwürfe und Maßnahmenvorschläge und all das vorbereitet. Aber meine Frage hat ja auch konkret auf die der Verkehrszählung zugrunde liegenden Daten oder die, die daraus entstanden sind, gezielt, eben damit man Bürger:innen nicht nur ein Ergebnis präsentiert, sondern ihnen auch erklärt, was die Grundlagen sind. Ihr könnt das nachrechnen und im Zweifelsfall natürlich auch diskutieren, ob vielleicht andere Maßnahmen besser wären. Deswegen noch mal die Frage: Wann ist mit der Veröffentlichung der zugrunde liegenden Daten zu rechnen? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Wie gesagt, das Stadtplanungsamt wird im Juni einen Termin mit dem neuen Ortsbeirat machen, es gab ja Veränderungen im Ortsbeirat 2, und die Vorstellung, die wir bereits Anfang des Jahres durchgeführt haben, wird mit den neuen Ortsbeiratsmitgliedern noch mal wiederholt. Wir werden dann mit dem Ortsbeirat besprechen, ob die Maßnahmen, die darin enthalten sind, grundsätzlich mitgetragen werden oder ob da Maßnahmen dabei sind, bei denen man sagt, dass man sie aus politischen Gründen schwierig findet, weil das Thema ja nicht ganz unheikel ist. Mir ist sehr daran gelegen, dass die Maßnahme, beziehungsweise die Planung insgesamt, akzeptiert wird. Die bisherigen Erfahrungen sind, dass, wenn man in einem gewachsenen Gefüge wie einem Stadtquartier Verkehrsströme ändert, es immer irgendwelche Auswirkungen hat. Es gibt bestimmte Bereiche, die davon profitieren, und es gibt bestimmte Bereiche, die vielleicht nicht davon profitieren, beziehungsweise muss man dort noch mal schauen, welche begleitenden Maßnahmen dazu beitragen können, dass die potenziell negativen Effekte nicht zu groß werden. Das wollen wir zunächst mit dem Ortsbeirat vor der Sommerpause besprechen. Ich möchte dem neuen Ortsbeirat die Gelegenheit geben, die Unterlagen, die er natürlich inklusive der Zahlen bekommen wird, für sich zu bewerten und Rückmeldung zu geben, damit wir dann im Herbst die Bürger beziehungsweise die Bürgerinitiative, die Sie bereits gut kennen, zusammen mit dem Ortsbeirat einladen und das weitere Vorgehen besprechen können. Mir ist nur wichtig, dass die Politik vor Ort das Ganze mitträgt, dass wir das nicht hier entscheiden und auch nicht allein die Bürgerinitiative, sondern dass es eine Koproduktion wird, wenn man das voranbringen will, weil ich der Überzeugung bin, dass nur dann eine hohe Akzeptanz für so ein Projekt erreicht wird. Aus meiner Sicht ist es wichtig, da step by step vorzugehen. Die Maßnahmen, die dort vorgeschlagen werden, sind kleinere Maßnahmen, bei denen mal zwei oder drei Stellplätze weggenommen werden, um dort vielleicht Raum für eine Gastronomie zu schaffen, dafür werden an anderer Stelle ein paar Einbahnstraßen gedreht. Ich glaube, das sind alles Maßnahmen, die relativ realistisch sind und über die man das Quartier Schritt für Schritt weiterentwickeln kann. Man muss nicht alles auf einen Schlag machen, sondern kann ein Stück weit auch testen und gucken. Wenn bestimmte Dinge nicht angenommen werden, kann man sie wieder zurückdrehen. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 6 Stadtverordneter Tim Englert, Volt: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich brauche jetzt gar nicht noch mal auf all die Vorzüge von Superblocks eingehen, denn es liegen ja bereits mehrere Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und auch des zuständigen Ortsbeirats vor. Ich bin auch sehr zuversichtlich, dass der zuständige Ortsbeirat 2 diese Beschlüsse jetzt auch noch mal in neuer Besetzung erneuern wird. Mittlerweile wurde auch die notwendige Verkehrszählung durchgeführt, für die im Jahr 2023 schon Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Leider ist der Superblock Bockenheim aber beispielhaft für zahlreiche Projekte, vor allem im Bereich der Entsiegelung und der notwendigen Verkehrsanpassung und Straßenraumumgestaltung in unserer Stadt, die durch Personalmangel verzögert werden. Wir müssen daher das große Potenzial nutzen, das in den Bürger:innen dieser Stadt steckt. Sie reichen Projekte auf unserer Ideenplattform ein, schreiben Mails an ihren Ortsbeirat oder gründen, wie in Bockenheim, Initiativen mit Gleichgesinnten und machen weitergehende Vorschläge für die Gestaltung ihres Viertels. In diese Vorschläge fließen sowohl ihre alltäglichen Erfahrungen im Stadtteil ein, ganz oft aber auch die Expertise aus ihrer beruflichen Tätigkeit als Verkehrsplaner:in, als Gärtner:in, aus der Arbeit bei der Stadtreinigung, aus der Gastronomie, im Rettungsdienst oder zahllose andere Perspektiven. Von diesen Perspektiven und diesem Praxiswissen können wir als Stadtverordnetenversammlung mit vielen Jurist:innen, vielen Politikwissenschaftler:innen oder auch anderen Akademiker:innen, und da bin ich auch selbst nicht ausgenommen, ganz sicher nur profitieren. Deshalb sollten wir dieses Engagement fördern, natürlich durch gute, strukturierte Beteiligungsprozesse, aber auch, indem wir, und hier komme ich zurück zum Superblock Bockenheim, zum Beispiel die Ergebnisse einer mit öffentlichem Geld finanzierten Verkehrszählung auch der Öffentlichkeit transparent zur Verfügung stellen - und zwar nicht nur in Form einer Ergebnis-PowerPoint, sondern auch die dahinterstehenden Daten ganz nach dem Grundsatz "öffentliches Geld, öffentliches Gut". Nur dann können interessierte und motivierte Bürger:innen mit diesen Daten experimentieren und zu guten Ideen auch gleich konkrete Entwürfe mitliefern, mit uns diskutieren und ihr Wissen produktiv in die Arbeit mit der Verwaltung einbinden. Wir haben vorhin gehört, Transparenz ist wichtig, Mitnehmen ist wichtig, damit solche Projekte auch langfristig erfolgreich sind und im Stadtteil Akzeptanz finden. Ich glaube, das Ziel teilen wir hier alle, aber gerade deswegen hoffe ich, dass wir mit dem Ziel von mehr Transparenz, mit dem Ziel von mehr offenen Daten in den nächsten fünf Jahren auch gemeinsam vorankommen können, damit wir noch stärker von all den guten Ideen der Bürger:innen profitieren können. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Tim Englert Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In einem Artikel in der FNP vom 04.05.2026 mit der Überschrift „Drüsenameise erreicht Frankfurt“ wird berichtet, dass esF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 70 In einem Artikel in der FNP vom 04.05.2026 mit der Überschrift "Drüsenameise erreicht Frankfurt" wird berichtet, dass es in Frankfurt mittlerweile fünf Nester dieser invasiven Art gebe. Diese könne sehr große Nester bauen und das Erdreich unterwühlen. Dadurch könne es auch dazu kommen, dass sich Teile von Gebäuden absenken könnten. In Offenbach sei jüngst ein großes Nest entdeckt worden und dieses sei von der Stadt bekämpft worden. In der Stadt Frankfurt unternehme die Stadt bislang nichts. Ich frage den Magistrat: Nach welchen Kriterien entscheidet die Stadt Frankfurt, ob sie ein Eingreifen gegen Nester der Drüsenameise für erforderlich hält oder nicht? Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Presse war zu entnehmen, dass die Gesamtkosten für Mieten und Personal in einigen Dezernaten unverhältnismäßig hochF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 71 Der Presse war zu entnehmen, dass die Gesamtkosten für Mieten und Personal in einigen Dezernaten unverhältnismäßig hoch sind. So sollen in den Dezernaten XII sowie VIII teilweise bis zu zweieinhalbmal höhere Mietkosten pro Quadratmeter anfallen als bei ihren Amtskollegen - ganz zu schweigen von den stetig steigenden Personalkosten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie rechtfertigt der Magistrat diese Diskrepanzen bei den Mietkosten, und welche Systematik wird vor der Anmietung von Büroimmobilien angewendet, um eine verhältnismäßige Kosten-Nutzen-Abwägung sicherzustellen? Antwort des Magistrats: Wie im Bericht zu A 297 aus 2024 erläutert, werden die Anmietungen für Dezernatsbüros - wie für andere Dienststellen auch - durch das Amt für Bau und Immobilien, ABI, durchgeführt. Die liegenschaftsverwaltenden Ämter im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Dezernates können den Bedarf entweder im eigenen Zuständigkeitsbereich, in eigenen oder angemieteten Flächen decken oder sie formulieren einen Auftrag an das ABI. Nach Auftrag durch die jeweilige Dienststelle, die für die Bedarfsmeldung und damit für das Raumprogramm und die Zurverfügungstellung von Mitteln verantwortlich ist, prüft das ABI den städtischen Immobilienbestand hinsichtlich passender verfügbarer Flächen und fragt - sollten solche nicht vorhanden sein - den Markt entsprechend an. Es werden mehrere verfügbare Objekte für einen Vergleich herangezogen, der Gewerbeimmobilienmarktbericht gilt dabei als Grundlage, um die Angemessenheit der Miethöhe zu beurteilen. Je enger der vorgegebene Suchradius ausfällt, desto kleiner ist in der Regel das Marktsegment und potentiell höher der angebotene Preis. Sobald Mietverträge auslaufen beziehungsweise dies bevorsteht prüft das ABI, ob günstigere Optionen zur Verfügung stehen. So ist das Dezernat VIII bereits mit der Bitte, im Anschluss an den 2027 auslaufenden Mietvertrag günstigere Flächen zu suchen, auf das ABI zugekommen. Der Mietvertrag für die Büroräume des Dezernats VIII wurde vor Beginn der Amtszeit von Stadträtin Voitl am 01.10.2017 für die Dauer von 10 Jahren bis zum 30.09.2027 geschlossen. Das Mobilitätsdezernat weist darauf hin, dass bei Anmietung der Liegenschaft der Raumbedarf zunächst größer war, da das Dezernat zunächst für Mobilität und Gesundheit zuständig war und somit auch mehr Personal in der Liegenschaft untergebracht war. Neben den Angehörigen des Dezernats XII ist außerdem ein Mitarbeiter der Stabsstelle Schienenprojekte des Amtes für Straßenbau und Erschließung im Dezernatsbüro untergebracht. Ferner nutzt der Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt ein Büro des vollständig barrierefrei und mit einem WC für mobilitäteingeschränkte Menschen ausgestatteten Mobilitätsdezernat für seine Sprechstunde. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingrid A. Häußler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der lange Zeit rege genutzte und beliebte Campingplatz an der Sandelmühle ist seit geraumer Zeit geschlossen. Der MagistF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 72 Der lange Zeit rege genutzte und beliebte Campingplatz an der Sandelmühle ist seit geraumer Zeit geschlossen. Der Magistrat hat nunmehr mitgeteilt, hier keine Schritte tun zu wollen, um den Platz zu reaktivieren. Damit vergibt man eine Chance in einem sehr wichtigen und immer beliebteren Urlaubs- und Tourismussegment. Gerade für Kurzurlaube und Tagestouristen ist Camping immer angesagter. Ich frage den Magistrat: Welche Schritte möchte er gehen, um Frankfurt als Destination für Campingurlauber attraktiv zu machen, und inwiefern gibt es doch noch Möglichkeiten, den Platz an der Sandelmühle zu reaktivieren? Antwort des Magistrats: Der Campingplatz in Heddernheim wurde Anfang 2024 stillgelegt, weil der damalige Betreiber sich zur Ruhe gesetzt hat. Welche Nutzungsabsichten der neue Eigentümer hat, ist dem Magistrat nicht bekannt. Das Gelände zwischen Nidda und Urselbach befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" sowie im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Urselbachs. Diese Grundlagen müssen bei möglichen weiteren Planungen durch den Eigentümer berücksichtigt werden. Die eigentliche Campingplatzfläche umfasst die Fläche zwischen dem Wasch- und Toilettengebäude und dem südlich gelegenen Parkplatz für das Restaurant/Hotel "An der Sandelmühle". Das Gelände nördlich der Gebäude befindet sich überwiegend im Eigentum der Stadt Frankfurt und wurde seinerzeit an den ehemaligen Campingplatzbestreiber vermietet. In Zukunft wird diese Fläche für den naturnahem Umbau der Nidda benötigt. Bis voraussichtlich Mitte 2027 ist hier die Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Eschersheimer Nidda Wehr als Ausgleichsmaßnahme der Deutschen Bahn für den Bau des dritten und vierten Gleises nach Bad Vilbel vorgesehen. Grundsätzlich ist die Campingwirtschaft eine wachsende Branche und tragende Säule des Deutschland-Tourismus. Aus touristischer Sicht gesehen ist es grundsätzlich wünschenswert, wenn es mehrere Angebote an Wohnmobilstellplätzen oder Campingplätzen in Frankfurt und der Region gibt. Ein Wohnmobilstellplatz benötigt allerdings nicht nur eine Fläche, sondern auch ein entsprechendes Konzept sowie Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten, womit das Projekt schnell komplexer wird und umfassender wirtschaftlicher Überlegungen eines potentiellen privaten Betreibers bedarf. Erwähnenswert ist, dass sich neben den herkömmlichen Campingplätzen in den letzten Jahren ein Zusatzangebot entwickelt, das Privatpersonen, Bauernhöfe, Winzer, Ferienwohnungsanbieter, Landgasthöfe und einige Hotels jeweils in begrenzter Zahl zur Verfügung stellen. Neben Privatsphäre bietet es viele unterschiedliche Angebote für das Caravan-Leben an und hebt es auf das nächste Level an. Eine weitere Steuerung von Angebot und Nachfrage ist durch den Magistrat nicht vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Jahr 1980 war die Tour de France für drei Tage zu Gast in Frankfurt. In der Radfahrszene wird spekuliert, ob zum 50.F13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 73 Im Jahr 1980 war die Tour de France für drei Tage zu Gast in Frankfurt. In der Radfahrszene wird spekuliert, ob zum 50. Jahrestag dieses Ereignisses im Jahr 2030 die Stadt Frankfurt abermals ein Etappenort der Tour sein könnte. Ich frage den Magistrat: Gibt es Planungen seitens des Magistrats, sich bei den Ausrichtenden der Tour de France der Frauen und der Tour de France der Männer als Etappenort zu bewerben? Antwort des Magistrats: Grundsätzlich erachtet die Stadt Frankfurt am Main eine mögliche Austragung einer Etappe als attraktiv. Frankfurt ist als Standort für nationale und internationale Radrennen etabliert, vor allem mit dem jährlich stattfindenden Radklassiker Eschborn-Frankfurt. Ausrichter der Tour de France ist die Amaury Sport Organisation, A.S.O. Mit der Tochtergesellschaft A.S.O Germany steht die Stadt Frankfurt in Zusammenhang mit dem Radklassiker in kontinuierlichem Austausch und hat so einen lokalen Ansprechpartner. Die Ausrichtung der Tour de France der Frauen oder der Männer in Frankfurt am Main 2030 muss in die Gesamtplanung der jeweiligen Etappen passen. Bei Auslandsetappen orientiert sich die Tour de France häufig an politischen Gesichtspunkten oder an Großereignissen. Der Fokus für das Jahr 2030 liegt anlässlich des 40. Jahrestages der deutschen Wiedervereinigung derzeit auf der Einbindung einer mittel- und/oder ostdeutschen Stadt. Es gibt auch bereits einen Verein, der sich um die Austragung der Auftaktetappen beworben hat. Die Bewerbung wird allgemein als aussichtsreich bewertet, wobei eine finale Entscheidung noch aussteht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Situation für die Mieter*innen in Frankfurt ist weiterhin äußerst angespannt. Wegen Betriebskostenabrechnungen, ModeF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 74 Die Situation für die Mieter*innen in Frankfurt ist weiterhin äußerst angespannt. Wegen Betriebskostenabrechnungen, Modernisierungen und Eigenbedarfskündigungen et cetera ist der mietrechtliche Beratungsbedarf sehr groß. Die Stadtverordneten haben deshalb am 05.03.2026 mittels Etatantrag 100.000 Euro für die Beratung bei Mieter*innenschutzvereinen bereitgestellt, die Mieter*innen durch Gutscheine bei der Finanzierung einer Mitgliedschaft in einem Mieter*innenverein unterstützen sollen. Ich frage den Magistrat: Wann soll mit der Ausgabe der Gutscheine begonnen werden, und welche Maßnahmen plant die Stadt Frankfurt, um die Mieter*innen auf dieses städtische Angebot aufmerksam zu machen? Antwort des Magistrats: Nach derzeitiger Planung sollen die Gutscheine ab Juni 2026 ausgegeben werden. Die Gutscheine werden gezielt an Menschen vergeben, die rechtlichen Beistand insbesondere bei der schriftlichen Kommunikation mit Vermieter:innen benötigen, aber finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein aufzubringen. Sowohl die Stabsstelle Mieterschutz als auch die mietrechtliche Beratung sind durch ihre Arbeit vor Ort in den Quartieren, ihre Beratungstätigkeiten und ihre vielfältigen Netzwerke nah an den Mieter:innen und deren konkreten Problemlagen. Mieter:innen, die für die Gutscheine infragekommen, werden daher im Rahmen der mietrechtlichen Beratung im Amt für Wohnungswesen oder in den Sprechstunden der Stabsstelle Mieterschutz, die in vielen Stadtteilen direkt vor Ort angeboten werden, gezielt auf das Angebot aufmerksam gemacht. Darüber hinaus stehen die städtischen Stellen in engem Austausch mit den Mieter:innenschutzvereinen, sodass Betroffene verlässlich an die jeweils zuständigen Anlaufstellen vermittelt werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Alexis J. Passadakis Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Abbiegen auf die Friedberger Landstraße östlich des Frankfurter Bogens ist unübersichtlich und sehr gefährlich. AbhiF13.05.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 13.05.2026, F 75 Das Abbiegen auf die Friedberger Landstraße östlich des Frankfurter Bogens ist unübersichtlich und sehr gefährlich. Abhilfe wurde wiederholt gefordert und auch avisiert. Ich frage den Magistrat, wann für die seit Jahren fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße östlich des Frankfurter Bogens die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Schaffung des Baurechts eingeleitet wird. Antwort des Magistrats: Die Einleitung eines Plangenehmigungsverfahrens soll in diesem Jahr erfolgen. Derzeit wird noch geprüft, ob die Befreiung von der Planfeststellung beantragt werden kann. Der Magistrat verweist außerdem auf die Stellungnahme aus 2025: ST 610/2025: "(...) Die Friedberger Landstraße (B 521) sowie die Hofhausstraße (K 820) sind klassifizierte Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. Die Zusatzspur soll aber trotzdem durch den Magistrat geplant und ausgebaut werden, da beides vom Land und Bund abgelehnt wurde. Aktuell ist die Entwurfsplanung für diese Baumaßnahme abgeschlossen, die Unterlagen für die Genehmigungsplanung werden vorbereitet." Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich.