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Im Bericht B 68/26 wird auf den Erlass des Landes Hessen vom 14.05.2025 hingewiesen, mit dem die Organisation und Durchf

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

In der Frage wird der Magistrat gefragt, in welchem Umfang eine Reduzierung der Kosten für Veranstalter durch einen Erlass des Landes Hessen erwartet wird und welche finanziellen Auswirkungen dies auf die städtischen Ausgaben hat. Der Magistrat kann jedoch keine zuverlässige Aussage zu den Kosten treffen, da diese für die Veranstaltungen 2026 nicht bekannt sind.

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Frage an den Magistrat

Im Bericht B 68/26 wird auf den Erlass des Landes Hessen vom 14.05.2025 hingewiesen, mit dem die Organisation und Durchführung kleinerer Feste erleichtert und zugleich mit weniger Auflagen und geringeren Kosten verbunden werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: In welchem Umfang erwartet der Magistrat eine Reduzierung der Kosten für die Veranstalter, und welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus für die städtischen Ausgaben?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat kann keine zuverlässige Aussage zur Entwicklung der Kosten für die Veranstaltenden treffen, da diese nicht für alle Veranstaltungen 2026 bekannt sind. Frankfurter Vereine haben grundsätzlich die Möglichkeit Zuwendungen für Sicherheitskosten bei Veranstaltungen gemäß der aktuell gültigen Richtlinie zur Gewährleistung von Zuwendungen für Sicherheitskosten bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum zu erhalten. Im Jahr 2025 wurden Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.253.803,87 Euro für insgesamt 16 Veranstaltungen ausgezahlt. Für das Jahr 2026 kann derzeit noch keine zuverlässige Aussage zu den Kosten getroffen werden, da noch keine Zuwendungen ausgezahlt wurden. Durch den Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz vom 14.05.2025 können kleinere Veranstaltungen mit weniger als 5.000 Teilnehmenden in der Regel ohne Zufahrtsschutz stattfinden. Der größte Teil der Veranstaltungen, welche in den vergangenen Jahren eine Zuwendung für Sicherheitsmaßnahmen von der Stadt Frankfurt am Main erhalten haben, erwarten jedoch weitaus mehr als die genannten 5.000 Besuchenden. Die aus der Erlasslage möglicherweise resultierenden Einsparungen der Stadt Frankfurt am Main für Zuwendungen der im vergangenen Jahr mit Zufahrtschutz versehenen Veranstaltungen mit weniger als 5.000 Besuchenden decken möglicherweise lediglich die Inflationskosten für die Zuwendungen der übrigen Großveranstaltungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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